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Konflikt Mutti mit ihrer Mutti
#1
Hallo zusammen,

Mutti von 8 jährigen Sohn hat sich mit ihrer Mutti (also Oma) verstritten und unterdrückt Kontakt zwischen Enkel und Oma.
Bis zum Ausbruch des Konfliks hat die Oma das Kind im Wechsel mit Mutti betreut, also Kind war innerhalb von 14 Tagen 2-3 Tage beim Vater, 5-6 Tage bei Mutti und 5-6 Tage bei Oma.

Zustand jetzt: 2-3 Tage Vater, Rest bei Mutti, die natürlich am Anschlag ist, weil's vorher auch recht bequem war. Mutti wird aber voraussichtl. aus Prinzip durchhalten, weil sie eine Möglichkeit gefunden hat, das Kind von ihrem Neuen beaufsichtigen zu lassen.

Wie seht ihr die Erfolgsaussichten falls Oma eine gerichtl. Regelung beantragt nachdem eine schriftl. Anfrage zwecks Umgangsvereinbarung nicht beantwortet wird?
Verhältnis Kind Oma ist sehr gut und es besteht auch der ausdrückliche Wunsch Oma weiter besuchen zu dürfen.
Da Mutti blockiert ist eine Vermittlung über's JA nicht mehr möglich. (Mutti hat beim JA zugegeben, dass ein Kontaktwunsch seitens ihres Sohns besteht und das verhältnis sehr gut ist. Sie aber den Kontakt zur Zeit ablehnt.)
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#2
Umgang mit den Grosseltern ist gegen den Willen auch mit §1685 nicht durchsetzbar. Es kann für das Kind nicht gut sein, wenn die Mutter nicht will, so der Tenor der Richter. Für einzelne Tage pro Monat hätte eine Klage nach §1685 gewisse Erfolgschancen, aber die Durchsetzung ist das Hauptproblem. Auf die 5-6 Tage innerhalb 14 Tagen kommt man garantiert nicht mit einem Gerichtsverfahren.

Man kann mehrere Strategien fahren. Am aussichtsreichsten wird es sein, wenn die Oma vor der Mutter schleimt, sich unterwirft, zu Kreuze kriecht, sich entschuldigt für was auch immer. Kindesschädigende Exen sind machtgeil, egozentrisch und kurzsichtig. Wirf ihnen die Kekse hin, die sie haben will, dann werden sie weich.

Eine andere Möglichkeit ist es, den Druck zu erhöhen, auf die Gefahr hin dass das Kind noch mehr drunter leidet. Der Vater zieht sich sachte ein Stück weit zurück, so dass die Erholungswochenenden für die Ex recht kurz werden.
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#3
Danke für die Antwort. Die Frage war etwas zu unpräzise:
Ziel sollte ein Tag/Nacht pro Woche sein. Mehr nicht. Es geht darum, den Kontakt nicht völlig abbrechen zu lassen.

Dein Absatz 2 trifft genau den Kern der Sache.

Ein sachtes Zurückziehen würde kaum fruchten, da die Besuchskontakte zum Vater ebenfalls unter Konflikt und Druck vereinbart werden mussten.

Könnte es sein, dass §1684/1685 sich geändert haben? Ich hatte die anders in Erinnerung.
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#4
(21-09-2009, 13:54)MitGlied schrieb: Könnte es sein, dass §1684/1685 sich geändert haben? Ich hatte die anders in Erinnerung.

Vor ein paar Jahren wurde §1685 ein bisschen ausgeweitet. Die Zielrichtung waren Stiefeltern, die nach einer Trennung von der Mutter vorher in keinem Fall umgangsberechtigt waren.
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