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Unterhaltspflicht auch noch im hohen Alter
#1
"Ein junger Mann wollte Maurer werden, bekam aber keine Lehrstelle und musste sich mit einer berufsvorbereitenden Maßnahme des Arbeitsamts begnügen. Der arbeitslose Vater zahlte keinen Unterhalt, seine schwerhörige Mutter war erwerbsunfähig. Wohl auf Betreiben des Sozialamts versuchte deshalb der junge Mann, seinen 75 Jahre alten Großvater zur Kasse zu bitten - in erster Instanz sogar mit Erfolg.
Der alte Mann hatte bereits zwei Herzinfarkte, einen Schlaganfall und eine Krebsoperation hinter sich. Seine Ehefrau erlitt einen Schock, als sie von der Klage des Enkels erfuhr, und starb wenig später. Ohnehin schon Rollstuhlfahrer, war der Großvater nun ganz auf fremde Hilfe angewiesen.
"

Erst jetzt hatte man dem Opa einen höheren Eigenbedarf zugebilligt, er musste daher keinen Unterhalt zahlen.
Mörderisch.
http://www.finanztip.de/recht/familie/fg1542.htm
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
Was schrieb @Master Chief so trefflich hier http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1912

So funktioniert ja auch der Bundeshaushalt.

Ohne Rücksicht auf Verluste! Cool

Was mich dennoch wundert ist, dass man gerade mit dieser älteren Generation so umgeht. Sind es doch gerade diese, die die etablierten "alten" Parteien wählen. Huh

Aber ich bin ja ein herzensguter Mensch und kläre ältere Menschen auf. Big Grin
Meine Vermieterin, auch über 60, die unter mir wohnt, wird weder CDU noch SPD wählen. Angel
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#3
Die Ursache hierfür ist der Schlag auf der ganz grosse Pauke, mit dem der Abschnitt "Unterhaltspflicht" im BGB beginnt und der die Richtung vorgibt:

§ 1601 Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Was in den späteren Paragrafen folgt, grenzt dies auch an keiner Stelle ein, sondern erweitert es auf Erben, Mütter, Adoptierte, nichtverwandte Sorgerechtsinhaber etc., hinzu kommen der de fakto Unterhalt aus dem SGB, so dass nicht nur Sippen- sondern auch Gruppenhaftung stattfindet.

Diese metastasierende und ausdrücklich schrankenlose Unterhaltspflicht geht so weit, dass sogar Ureltern den Urenkeln unterhaltspflichtig sind (und umgekehrt!). Alles weitere dreht sich nur um die Rangfolge und Höhe von Pflichten.

In dieser Breite ist das wie bei manch anderem im deutschen Familienrecht weltweit einzigartig. Jede Reform müsste bereits bei §1601 ansetzen, z.B. Ersatz durch "Eltern sind ihren minderjährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet".
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#4
Danke @p, genau auf diese wahnwitzige Unterhalts-Versklaverei über Generationen hinaus wollte ich hinweisen.
Du hast es auf den Punkt gebracht.
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