Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ab wieviel KU ist Kind nicht mehr Mitglied der Bedarfgemeinschaft?
#1
Servus liebe Leute!

Habe im Forum nach einer passenden Antwort gesucht, bin jedoch nicht fündig geworden.

Werde ab 1.1.10 nicht mehr unterhaltspflichtig für KM sein (Verzicht). Ab diesem Zeitpunkt (respektive einige Wochen vorher) ist davon auszugehen, dass KM ihren Job wieder hinschmeisst und zur ARGE rennt. Dort ist sie gut aufgehoben, denn sie weiss, dass die ARGE mächtig Wind machen wird in Hoffnung, dass der Verzicht als sittenwidrig abgestempelt wird. Ausserdem ist davon auszugehen, dass ich der ARGE dann bezüglich KU alles offenlegen soll.

Meine Frage: Wieviel KU ist nötig, damit mein Sohn (dann 7 Jahre alt) aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt? Gibt es hier eine harte Grenze, oder hängt die Höhe von diversen Variablen ab?

Vielen lieben Dank für euer Feedback.

PS: Ihr seid ein super Forum... lese seit Jahren mit und habe hier sehr viele Tips und Anregungen von euch erhalten. Mal ganz zu schweigen von dem Gefühl, nicht alleine zu sein. Ihr seid Gold wert... weiter so!
Zitieren
#2
Alles, was dem Kind zufliesst, mündet in der Bedarfsgemeinschaft mit den anderen Personen, die bei ihm wohnen. Das kann auch über die Mutter hinausgehen. Holt sie sich zum Beispiel ihren arbeitslosen Pennerfreund in die Wohnung, hat der sich gemäss der deutschen Sozialgesetzgebung ebenfalls am Kindesunterhalt zu bedienen.

Diese Szenarien sich nicht mal selten. Wenn die Mutter aufgrund eigener Teilzeittätigkeit wenig ALG 2 bekommt, leidet die ARGE der Kindesunterhalt automatisch rechnerisch zum Lover rüber, der gar nichts arbeitet und nur von ALG 2 leben will.
Zitieren
#3
Ein Kind hat innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft je nach Alter einen Regelsatz. Von diesem ziehst du das Kindergeld ab. Die Differenz ziehst du von deinem Kindesunterhalt ab. Alles was übrig bleibt zahlst du in Form von Kindesunterhalt für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Und du darfst das nicht mal steuerlich geltend machen.

Kind bis 12J: 211€ Bedarf (ohne Wohnraum)
211€ - 164€ = 47€
240€ (Zahlbetrag für Kind von 7-12J) - 47€= 193€

Du zahlst also neben deinem Kindergeldanteil von 82€ und 47€ Barunterhalt noch weitere 193€ für die weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Allerdings sind in den 193€ auch Anteile für den Wohnraum enthalten.
Aber geh mal von nem 100er aus...
Zitieren
#4
OK, soweit verstanden - schonmal vielen Dank für das schnelle Feedback von euch.

Bezüglich der Frage der Mitgleidschaft einer BG... fällt ein Kind niemals aus der BG, egal wie hoch der KU ausfällt? Ich meine gehört zu haben, dass ab einem gewissen Zahlbetrag an KU selbiges nicht mehr zur BG gerechnet wird. Oder habe ich da was falsch verstanden. Angenommen, Kind von 7 Jahren erhält €350 KU/Monat. Kindergeld erhält die KM, die mit unserem Sohn und 2 weiteren (nicht meine) in einer BG leben (lassen wir mal diverse Lover aussen vor; diese wechselt sie alle 3-4 Monate...).

Ich will auf folgendes Szenario raus. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass sie 1) einen ALG II Antrag stellen wird, die ARGE mich dann 2) auffordern wird, trotz regelm. Zahlungen von €350 KU meine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Ich stelle mir vor, dass ich dem widersprechen kann, da mein Sohn dann nicht mehr bedürftig ist und alle Zahlungen an die BG ausschliesslich Dritten zugute kommt. Wie die ARGE im Innenverhältnis meine Kohle an wen auch immer verteilt ist zwar pervers und meines Erachtens sittenwidrig (leider wohl rechtens), aber das darf mir doch nicht zum Nachteil gereichen, oder? mit anderen Worten... ich bezahle für unseren gemeinsamen Sohn mehr als die ARGE diesem zuschreibt, diese Verteilt euren Ausführungen nach den "Überschuss" an weitere Mitglieder der BG. In diesem Fall existieren doch keine Ansprüche an KU, die auf die ARGE übergehen können und somit bin ich doch auch nicht zur Auskunft verpflichtet. Bitte sagt mir jetzt nicht, dass ich mich da irre... Undecided

Beste Grüße!!!
Zitieren
#5
Je nach höhe des Kindesunterhalts kann es dazu kommen, dass gar keine Bedarfsgemeinschaft mehr besteht. Z.B. beim Kind von Boris Becker oder so. Da wird dann Mutt vom Kind versorgt/unterhalten und nicht umgekehrt.

Der Sozialträger wird vom SGB dazu verpflichtet soweit wie möglich alle Quellen anzuzapfen, dass die Leistung des Staates so gering wie möglich ausfällt. Und um festzustellen, ob und wieviel man dich anzapfen kann, muss festgestellt werden, wie hoch deine Leistungsfähigkeit ist: also finanziell die Hosen runterlassen.
(Die ARGE will schließlich prüfen, ob du vielleicht doch noch 15€ mehr Kindesunterhalt zahlen könntest, damit sie diesen Betrag selbst einspart.)

Nur wenn du "freiwillig" an Mutti soviel Geld schickst, dass sie mehr als die Regelsätze zur Verfügung hat, dann wird der Sozialträger nicht mehr zwecks Auskunft an dich herantreten können.
Lebt Mutti also mit Mr. Pennbruder und weiteren Kindern zusammen und beantragt bei der ARGE Leistungen, werden die dich immer nerven.

Ein mögliche Lösung wäre ein Umzug ins nahe Ausland und Kindesunterhalt von dort. Das schafft erfahrungsgemäß ausreichende Hürden für die ARGE, dich in Ruhe zu lassen, bzw. du kannst Auskunftsbegehren gelassen gegenübertreten.
Zitieren
#6
Puhhhh... starker Toback! Hab zwar nen ordentliches Einkommen aber an Bobbele komm ich natürlich nicht ran. Ist auch gut so. Weckt zu viele Begehrlichkeiten bei den holden Weibchen.

Auswandern steht eh auf meinem Plan... allerdings heute noch nicht. Kommt aus vielen Gründen derzeit nicht in Betracht, wird aber draufhin gearbeitet.

Also, ich habe gelernt, dass ich auf jeden Fall strippen muss. Bei meinem Einkommen ist mehr als €350 KU nicht zu verlangen. D.h. der Stripp geht ins Leere, muss aber vollzogen werden.

Nun folgende Überlegung: Angenommen ich weigere mich dennoch; ARGE geht vor Gericht; dort strippe ich dann und zeige meine Mitwirkung, so wie unser Regime dies wünscht. Ergebnis wird sein, dass ich genug zahle und nicht zu mehr KU heranzuziehen bin. Die Gerichts- und Anwaltskosten zahlt jetzt wer? Ich oder die ARGE, oder meine EX (bzw. dann wieder ich als Zweitschuldner, weil sie eh die EV abgelegt hat).

Möchte noch die Antwort auf die Frage "Warum der Stress?" vorweg beantworten... A: Um dem Regime möglichst viele Kosten zu verursachen... fair ist fair! Wenn eh alles gegen die Wand geht, dann wenigstens richtig... soll sich ja lohnen. :-)
Zitieren
#7
Es gibt verschiedene Möglichkeiten den leuten von der ARGE die Sache schwer zu machen:
keine Formulare ausfüllen, keine Kopien oder gar Originale schicken.
Sondern Termin vereinbaren, möglichst kurz vor deren Feierabend und sie dann einen Blick in die mitgebrachten Unterlagen werfen lassen und nur Notizen, aber keine Kopien erlauben.

Die ARGE ist sowieso vernetzt mit anderen Behörden in D, wie z.B. das Finanzamt. D.h. sie haben sowieso recht kurze Wege um deine Finanzen zu durchleuchten. Als Unterhaltsverpflichteter hast du eben kein Datenschutz, bzw. nur beschränkte Möglichkeiten.

Solange es nur um Kindesunterhalt geht und du den Mindestsatz bezahlst und deine Ex nichts über deine Lebensumstände in Erfahrung bringen kann (um dich bei der ARGE anschwärzen zu können) hast du auch jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten über Spesen, dienstl. privat genutzte Fahrzeuge, "Bezahlung" durch Naturalien etc.
Zitieren
#8
(11-09-2009, 14:25)JahJahChildren schrieb: Puhhhh... starker Toback!
Das ist die Realität.

(11-09-2009, 14:25)JahJahChildren schrieb: Die Gerichts- und Anwaltskosten zahlt jetzt wer?
In aller Regel derjenige, der aus der Gerichtsverhandlung als Verlierer rausgeht.
(11-09-2009, 14:25)JahJahChildren schrieb: Ich stelle mir vor, dass ich dem widersprechen kann, da mein Sohn dann nicht mehr bedürftig ist ...
Meiner Erfahrung nach kannst Du mehr als das mehr an KU zahlen, die ARGE wird Dir wegen der Ex auf den Pelz rücken.
Ob die ARGE dann wirklich klagen wird, wird sie abwägen und auch davon abhängig machen, wie die dortige OLG-Richtung bzgl. EU/BU/AU oder Krankenunterhalt aussieht.

Mit "meiner" ARGE habe ich allerdings keine so schlechten Erfahrungen gemacht. Sie ist mir entgegen gekommen und ich ihr bzgl. EU/BU.

Es kann auch alles eine Verhandlungssache sein. Die ARGE vor´s Bein pinkeln würde ich nicht unbedingt anraten. Wie immer in solchen Sachen.
Es kommt drauf an, wen man z.B. dort als Sachberarbeiter/in erwischt!

Bei "meiner" ARGE erkenne ich eher, dass sie der Ex ordentlich auf die Füße tritt, endlich doch mal zumindest für eine längere Zeit einen Halbtagsjob durchzustehen. Tongue Die ARGE ist sich eines gewissen Risikos mittlerweile bewußt, den Gang zum Gericht nicht unbedingt zu gewinnen.

Der KU ist und bleibt eine heilige Kuh! Da wird jedem entsorgten Vater die Haut vom Leib gerissen!
Zitieren
#9
Guten Morgen! Und Danke euch allen für euer Feedback...

Habe mir übers WE mal ein wenig unter Zuhilfenahme eurer Kommentare nen Kopf gemacht... KU wird sicherlich weiter in ausreichender Höhe weiter fliessen. Auch kein Thema (wenn auch die DDT Wunschkonzert-Charakter hat).

Bei AU/BU auch wegen Krankheit etc... werde ich mich queer stellen. Wir haben beide per gerichtlichem Vergleich verzichtet. Sie wird zum Zeitpunkt des Verzichts dann 7 Jahre EU für 9 Monate Ehe gekommen haben (davon 3 Jahre nach Verzicht). Alle Verwirkungsgründe liegen vor. Des weiteren hat sie seit dem ich sie kenne (seit ca Ende 99) zu keinem Zeitpunkt einem Amt auf der Tasche gelegen. Hat immer irgendwie gearbeitet und konnte so für sich sorgen... Es war also zum Zeitpunkt des Verzichts nicht erkennbar, dass sie irgendwann mal bei Wegfall EU nicht mehr für sich sorgen kann.

Wenn der Gesetzgeber meint, mich erneut verdonnern zu müssen, weil er sich selbst aus der Pflicht nehmen möchte, soll er sehen, wer meinen Job macht dafür Steuern zahlt. Ich werde dann nicht mehr arbeiten, zumindest nicht angemeldet und schon gar nicht angemeldet in Deutschland. Dieses Verhalten kommt dann aus der Not heraus. Selbstschutz -> totale Verweigerung. Werde zu dem Zeitpunkt dann wieder Depressionen bekommen. Werde mich weigern, mich für Nahrungsmittel zu verschulden, oder den Tank vom Auto mit der Kriditkarte zahlen, damit ich auf Arbeit komme. Wenn kein Cash mehr da ist, wird NICHTS konsumiert (PUNKT). Wird nicht lange dauern, bis ich zusammenklappe, daraufhin meinen Job verliere, Exchens Pfändung dann ins Leere läuft. Das volle Programm.

Andere Frage... Wenn ich heute nach Treu und Glaube einen Kredit aufnehme, z.B. für ein neues Auto (das alte macht es nicht mehr lange, ist nicht zuverlässig und nicht "standesgemäß"), der Kredit auf Basis des Wegfalls des BU kalkuliert ist und nun doch weiterer BU/EU ausgeurteilt wird - wird der Kredit dann vom EK abgezogen? Oder schaut dann die Bank in die Röhre und holen sich das Auto retour? Wäre ja auch was - komme dann nicht mehr auf Arbeit. Und niemand kann mich zwingen, ne Tankstelle zu überfallen, damit ich mir den Weg zur Arbeit finanzieren kann.

Irgendwie mag ich nicht dran glauben, das ab Verzicht bezüglich EU Ruhe einkehrt. Warum nur? ;-)

Ganz liebe Grüße in die Runde.
Zitieren
#10
Hättest du ein Gerichtsurteil zum Ende des BU/EU dann könntest du dein Auto anschaffen. Du hast aber nur einen Vergleich, und bei deiner Ehe hast du nicht nur einen Vertrag mit deiner jetzigen Ex geschlossen, sondern auch mit der Stäätin, die ständig die Regeln des Spiels ändert und dazu nicht beim Vergleich dabei war.
Zitieren
#11
Hallo Ihr Lieben,

nochmals vielen Dank für euer Feedback. Nach nunmehr 2+ Wochen des Gedanken-sacken-lassens hab ich mal ein bissel weitergesponnen.
Nochmal zur Verdeutlichung meines Anliegens... Ich will auf keinen Fall ab 1.1.11 in welcher Form auch immer KU/BU/Kranken- Arbeitslosen- oder welche andere mutierte Form von Unterhalt auch immer an Exchen zahlen. Das Risiko, dass trotz Verzicht zu zahlen ist, erhöht sich sobald die ARGE im Spiel ist. Soweit hab ich das verinnerlicht.

Nun meine Überlegung: Da Kindesunterhalt immer vor Ehegattenunterhalt geht, wäre es da möglich, im Falle einer erneut festgestellten Verpflichtung für Exchen aufkommen zu müssen, die Vaterschaft eines im Ausland lebenden Kindes anzuerkennen (oder auch von 2 oder 3), sodass nach Zahlung KU keine Verteilmasse für EU übrig bleibt? Ich zahle lieber für irgendwelche Kids in Jamaica, mache dort dann umsonst Urlaub (Flug bekomme ich für (fast) Umme) und freue mich, dass Exchen in die Röhre guckt.

Vorteile:
1. Exchen bekommt, was ihr zusteht (nämlich nichts)
2. Neue Kinder werden irgendwann selbständig und gehen Arbeiten (Exchen nie)
3. Besagte kostenlose Unterkunft im Land meiner Wahl
4. Stäätin bekommt auch was ihr zusteht - nämlich die Ernte ihrer Saat = faule weibliche Couch-Potatoes, welche auf Saatskosten lebt und eine zusätzliche kostenlose Lektion in Sachen "der Schuss ging nach hinten los"
5. Eine wage Hoffnung, dass durch den Wegfall EU Exchen "ermutigt" wird, für sich selbst zu sorgen, bevor sie die verfassungswidrigen Machenschaffen der ARGEn zu spüren bekommt

Nachteile:
1. Hmmmm

Gruß - JahJah
Nachtrag:

... weiterer Vorteil: Umgangskosten für ein in z.B. Jamaica lebendes Kind werden steuerlich geltend gemacht :-)

Na, hoffentlich weile nicht ich jetzt bei Alice im Wunderland ;-)
Zitieren
#12
Hmm, ich würde da eher dazu neigen den 2.Teil der Unterhaltsvoraussetzung zu verwirklichen:
1. Unterhalt kriegt der, der bedürftig ist
2. Und der der, zahlen muss, muss auch leistungsfähig sein.

Und da es für irgendwelche Ex..... (noch!) keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt, würde ich lieber den Arbeitgeber auf Teilzeitarbeit ansprechen und das Netto auf einen entsprechend niedrigen Wert bringen. Die zusätzliche Freizeit bietet dann u.U. auch sehr reizvolle Verdienstmöglichkeiten, von denen niemand etwas wissen muss.

Dein einziges Problem: Die ARGE zieht gerne große Zahlen aus der Vergangenheit heran, nicht unbedingt das, was gerade reinkommt.

Den ganzen Zirkus brauchst du sowieso nur vorübergehend machen, denn wenn sich die Ex nicht an ALG2 Stress gewöhnen will und selbst anfängt zu arbeiten nimmt auch ihr gesteigertes Interesse an deinem Gehalt ab.

Alternative: such dir ne Frau in Jamaika und mach dort ne Firma auf und bereichere uns mit einschlägigen Erfahrungen, damit wir ggf. nachkommen können.
Zitieren
#13
Servus MitGlied!

Auch eine Überlegung wert - vor allem, weil diese künstlich herbeigeführte Situation schneller abänderbar ist, als meine Variante. Ich vergaß, dass es keine gesteigerte Erwerbsobligenheit im Rahmen EU gibt und somit auch kein fiktives Einkommen. :-) Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Auf der anderen Seite schade, hab mich so auf kostenlose Trips nach Jamaika gefreut :-D

Der Tip mit den reizvollen Verdienstmöglichkeiten schwirrt ja auch schon einige Zeit in meinem Kopf herum. Allerdings ist der Fiskus in Deutschland die pure Plage. Die Konsequenzen, wenns denn auffliegt, sind brutaler als eine Verurteilung als Totschläger oder Kinderschänder.

Bekommt der deutsche Fiskus es mit, wenn ich Einnahmen z.B. in Panama habe? Wie weit reicht deren Arm? Ich befürchte ja - zu weit! Und vor allem besteht das Risiko, dass was heute als sicher erscheint morgen den Strick bedeuten kann - siehe Lichtenstein.

Dein Alternativvorschlag - MitGlied - ist für mich sehr interessant (allerdings auf jeden Fall OHNE Frau), kommt dennoch im Moment für mich nicht in Frage: ich habe hier eine Vaterrolle, die ich gerne und täglich wahrnehme. Ausserdem ist Jamaika nicht gerade ein unproblematisches Pflaster, wenngleich dort das Motto "Easy Man" herrscht und es bietet auch nicht genug Potential, um dort mit dem was ich gut kann ein sorgenfreies Leben führen zu können. Auch fehlen mir dort die richtigen Kontakte. Da käme schon eher Panama in Betracht. Sei es drum... ich werde für die nächsten 10 Jahre meine Wurzeln in Deutschland haben und brauche eine Lösung, die mir hier ein ruhiges, wenngleich luxusfreies Leben ermöglicht.

Ich werd mal mit Cheffchen sprechen. Reduzierung des Gehalts um 50% bei gleichbleibender Arbeitszeit. Die Gehaltsreduzierung wird durch monatlich ansteigende Unternehmensanteile ausgeglichen. Unternehmensanteile werden erst mit Ausscheiden aus der Firma ausgeschüttet. So, oder so ähnlich.

Seht ihr Knackpunkte?

Die allerbesten Grüße - JahJah
Zitieren
#14
Eine Art ficktives Einkommen gibt's auch beim EU. Als Basis werden ja fast immer die Zahlen aus dem vergangenen Jahr genommen. Aber ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit netto so um die 1,3-1,4k€ und ner Weiterbildung (in Jamaika sprechen sie glaub ich Englisch, bzw. nimm doch einfach Kuba und lerne Spanisch) dürfte das glaubhafter aussehen.

Eher so: 24 Stundenwoche im Arbeitsvertrag o.ä.
Du arbeitest natürlich 40 Std. der rest sammelt sich als Überzeit an, die irgendwann in ferner Zukunft ausbezahlt wird, nämlich dann, wenn sich niemand mehr um EU kümmert. Dein Risiko: macht dein Arbeitgeber pleite, dann sind die Stunden futsch.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind finearts60 7 1.716 18-12-2023, 12:09
Letzter Beitrag: Newton
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 3.579 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe
  Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht masku 21 12.360 16-02-2019, 12:29
Letzter Beitrag: masku
  Notarielle Beurkundung nicht mehr kostenfrei? HeinrichH 2 3.452 21-03-2018, 13:47
Letzter Beitrag: HeinrichH

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste