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anfangsfragen
#1
hallo,

ich habe ein paar fragen und würde mich auf ein paar antworten freuen:

1.) wie legt man den wert einer immobilie (eigentumswohnung) fest, wenn es darüber unterschiedliche meinungen gibt. ich weiss, ein gutachten nach dem anderen, dann gericht, dann auch nicht schlauer, nur ärmer, dann teilungsversteigerung, dann noch ärmer. hat jemand ideen ???

2.) nach dem neuen trennungsrecht werden schulden mit in den zugewinn einberechnet. gilt das nur für schulden vor dem trennungsjahr oder bis zur scheidung oder auch darüber hinaus (mindern oder erhöhen ja den unterhalt ) oder verrenne ich mich da ?

danke schon mal für die antworten
gruss
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#2
Zu 1. Wird immer ein Streitpunkt bleiben. Eigentlich weiß man den Wert einer Wohnung erst dann wenn man jemand gefunden hat, der sie wirklich kauft, d.h. die Kohle auf den Tisch legt. Problem ist nur, dem dann beizubringen, dass man das ganze Gezeter nur gemacht hat um den Preis zu ermitteln und nicht um wirklich zu verkaufen.

Grundsätzlich ist Wertvorstellung der Person, die ausgezahlt werden will zu hoch und derjenigen Person, die drin bleiben will zu niedrig.

Vielleicht so: man ermittelt einige Vergleichswohnungen in der Umgebung die auch verkauft werden, dann einigt man sich auf eine oder mehrere Referenzwohnungen und wenn die dann verkauft wurden nimmt man den Durchschnitt des Verkaufspreises als Wert für die eigene Bude an. Setzt halt Einigungswillen voraus.
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#3
1. Wenn beide die Wohnung behalten wollen, versteigert man sie intern, indem jeder dem anderen sagt, was er für die Hälfte des Anderen zu geben bereit ist.
Der, der am meisten bietet bekommt die Wohnung.

2.a. Wenn einer die Wohnung behalten will, so ist er mit einer Trennungsversteigerung gut beraten. Weil die meist mit unter Wert bleibt.
Vor Allem, wenn er schon drin sitzt.

3. Wenn keiner die Wohnung behalten will, verkauft man sie eben und kennt dann den Wert.

2.b. Wenn der Andere die Wohnung behalten will, habe ich auch keine gute Idee, wie man dann den Preis möglichst hoch treibt, außer durch eigenes Gebot.
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#4
Liebe Frau Fragen,

hier ist es üblich, dass man/frau erst mal bisschen was über sich und seine Geschichte erzählt - nachdem(!) man/frau sich im vorderen Teil informiert hat.

Wenn jemand gleich fragen stellt, kann es ja auch meine (H)exe sein, die fragt, wie sie mich veralbern kann Wink
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#5
1. Du hast es richtig beschrieben. Andere Möglichkeiten kenn ich auch nicht.
2. Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrages. Davor wird alles berücksichtigt, danach nichts mehr.
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#6
1. Das kann Dir auch der Makler um die Ecke oder der Nachbar unterhalb oder oberhalb der Wohnung sagen.
2. hat @p beantwortet.
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#7
meine loesung war ziemlich simpel: meine eigentumswohnung war nach meinung der gegnerischen hausfrauenanwaeltin eine wahre goldgrube und auch nach dem gutachten, was erstellen liess, war ich immer noch schwer reich. ich habe dann alle zahlungen eingestellt und nun reiht sich alles geordnet nach meinen unterhaltsschulden ein. das nenne ich geordnet und sauber geloest.

meine taktik der endloesung finde ich noch am besten. das geht schnell und schmerzlos und selbst die duemmste richterin schnallt es ziemlich schnell, dass ausser einem scherbenhaufen nichts mehr uebrig ist. die koennen urteilen wie sie wollen, in beliebiger hoehe und so oft sie wollen. da ist eben nichts.
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#8
(09-09-2009, 16:54)Fragen schrieb: 2.) nach dem neuen trennungsrecht...
Was ist das? Habe ich bisher noch nicht von gehört!

Sorry, couldn´t resist...Big Grin
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#9
(09-09-2009, 16:54)Fragen schrieb: 1.) wie legt man den wert einer immobilie (eigentumswohnung) fest, wenn es darüber unterschiedliche meinungen gibt. ich weiss, ein gutachten nach dem anderen, dann gericht, dann auch nicht schlauer, nur ärmer, dann teilungsversteigerung, dann noch ärmer. hat jemand ideen ???
...........


a: selber schlau machen (nach vergleichbaren objekten)- zeitung studieren, schwarzes brett lesen, mit nachbarn sprechen.....

b: bei drei immomakler-haien vorsprechen, auftrag suggerieren und einen "überschläglichen, realistischen verkaufserlös" erfragen.

c: zur bank (am besten sparkasse) , die machen für kleines geld ein "minigutachten", was meist aufgrund ihrer marktkenntnisse ganz gut passt

d: beim gutachterausschuss deiner stadt/kreis anfragen, die machen auch seriöse (gerichtsfeste) gutachten kostet aber dann schon. gurgel mal nach "entenhausen", "gutachterausschuss", "wertermittlung"


instandhaltungsrückstände, etc. beachten!
eine schnelle einigung ist bares geld wert. rechne mal die zinsen von z.b. 300.000 € auf 2 jahre:-)
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