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Wieder ein netter Brief
#1
Hallo an alle,

nachdem ich jetzt eine ganze Zeit lang Ruhe vor den Ämtern hatten, bekam ich nun einen Brief von der Stadt XXX, dass ab XXX die Unterhaltszahlungen durch das Jugendamt eingestellt werden und die entstandenen Unterhaltsschulden in Höhe von mehr als 3.000 Euro an das Takatukaland übergegangen sind.

Logisch will die Stadt auch meine Gehaltsnachweise der letzten 2 Jahre, das hat aber das Jugendamt auch schon alles. Ich KONNTE die letzten 2 Jahre nicht zahlen, weil ich

a) eine Krankheit habe mit der ich keine vollen 8 Stunden arbeiten gehen kann (Atteste habe ich reichlich)
b) ich zeitweise wegen dieser Krankhei arbeitslos war, oder zu wenig verdient habe (immer unter dem Selbstbehalt)

Das sah wohl das Jugendamt damals genauso, denn nach den Einkommensnachweisen zahlten sie ohne Probleme.

Aktuell bin ich krankgeschrieben und arbeitslos. Bekomme noch nicht mal 700 Euro im Monat.

Wie soll ich jetzt weiter verfahren? Ein Schreiben an die Stadt verfassen, in dem steht das ich nicht zahlen konnte (inkl. Gehaltsnachweiseß) und in dem steht, dass ich auch jetzt nicht zahlen kann?

Ich denke mal, der eine oder andere hat das auch schon hinter sich und kann mir vielleicht ein paar Tipps geben.
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#2
Wenn die Forderungen jetzt an das Land abgetreten wurden, wieso will dann die Stadt Nachweise von dir?

Besteht oder bestand denn ein Titel?
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#3
Verweise auf die bereits gegebenen Auskünfte. Vor Ablauf von zwei Jahren muss ein erneuter Auskunftsanspruch begründet werden.

Wieso überhaupt Schulden? Gilt da ein alter Titel fort?
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#4
vermutlich handelt es soich um Forderungen nach Leistungen gem. UVG
Da er nicht (voll) leistungsfähig war und dies nachweisen konnte, wurde wohl vom JA dieser Weg beschritten.
Nun werden die Zahlungen vermutlich wegen Überschreitens der Altersbegrenzung eingestellt, daher gehen die aufgelaufenen Forderungen an das Land über. Das Land selber hat jedoch keine Zahlstelle für dergleichen, also wird im Auftrag des Landes von der Stadt XY gefordert. Neues Amt, neue Behörde, neue Prüfung, neue Auskunftspflicht.
Keine Chance rauszukommen - war bei mir auch so.
Gib einfach alles nochmal ab, mach Dir nicht so viel Arbeit. Zu holen scheint eh nix zu sein.
Aber: ESt-Erstattungen werden in den nächsten Jahren mit den Forderungen immer wieder verrechnet bis die Schuld getilgt ist. Da gelten keinerlei Verjährungsregeln.
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#5
@Vorsichtiger

Genau so ist es. Die Zahlungen vom JA enden, weil das Kind 12 Jahre wird, deswegen ist es auf das Land XXX übergegangen.

Wie ist das jetzt mit der Est, denn meine jetzige Frau zahlt ja jetzt Steuern, wird sie bei der Est nicht mehr berücksichtigt. Ich meine, dass ihr zumindest die Hälfte zusteht?

Also alles noch einmal kopieren und zusenden? Oh Mann ist das ätzend.

@Alle
Titel existiert schon längst (leider dynamisch aber dafür befristet bis 18). Habe irgendwo und irgendwann mal gehört, dass man nichts zurückzahlen muss, wenn man unverschuldet nicht zahlen konnte.

Ach mei, ist das alles kompliziert
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#6
Wenn du einen Titel nicht bedienst, laufen Schulden auf.

Das was du meinst ist, wenn Unterhaltsvorschuss ohne Titel gewährt wird.
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#7
(07-09-2009, 21:24)TheFooledOne schrieb: Titel existiert schon längst (leider dynamisch aber dafür befristet bis 18). Habe irgendwo und irgendwann mal gehört, dass man nichts zurückzahlen muss, wenn man unverschuldet nicht zahlen konnte.

Siehe Tfaq und Beppo - leider spielt es überhaupt keine Rolle, ob du leistungsfähig warst oder nicht. Sobald ein unbedienter Titel existiert, laufen unweigerlich Schulden auf. Das einzige, was dir diese Schulden abnimmt, ist Tod oder Insolvenz.
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#8
(07-09-2009, 22:04)p schrieb: Siehe Tfaq und Beppo - leider spielt es überhaupt keine Rolle, ob du leistungsfähig warst oder nicht. Sobald ein unbedienter Titel existiert, laufen unweigerlich Schulden auf.
Wenn sich an der finanziellen Situation etwas ändern sollte, muß ganz schnell und unmittelbar §323 ZPO in Anspruch genommen werden.
Auch wenn kurzfristig damit nicht nachgeholfen wurde, gilt der Zeitpunkt, diesen geltend gemacht zu haben.
My2c
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#9
Ich antworte mal in den zitierten Text rein:

(07-09-2009, 21:24)TheFooledOne schrieb: Wie ist das jetzt mit der Est, denn meine jetzige Frau zahlt ja jetzt Steuern, wird sie bei der Est nicht mehr berücksichtigt. Ich meine, dass ihr zumindest die Hälfte zusteht?

--> hier bleibt nur eine detaillierte Prüfung (vielleicht mit Hilfe eines Steuerberaters?) ob eine getrennte Veranlagung Sinn macht. Ich schwanke zwischen dem Tipp an DEINER Stelle auf eine ESt-Erklärung zu verzichten und dem Rat sie doch zu machen, auf einen Teil der Erstattungen zu verzichten und dafür die Landesschulden zu reduzieren... weiß nicht, musst Du selbst rausfinden und abschätzen was sinniger ist.


Also alles noch einmal kopieren und zusenden? Oh Mann ist das ätzend.
--->Neee, nimm den ganzen Krams, geh hin und sie sollen es selber kopieren, was sie wollen. Wer hat denn als armer Schuldenbuckel ein Kopiergerät??? Ausserdem ist's geheuchelte Unterwürfigkeit Wink

@Alle
Titel existiert schon längst (leider dynamisch aber dafür befristet bis 18). Habe irgendwo und irgendwann mal gehört, dass man nichts zurückzahlen muss, wenn man unverschuldet nicht zahlen konnte.
---> Falsch, was Du gehöt hast. Es gibt einzig und alleine irgendwann den Faktor der Verjährung. DEN aber hier breitzutreten und zu erklären wie man den Subjekten vom Jugendamt zeigt, dass man ihnen in fötaler Frühzeit einen Schwamm an Stelle des Gehirns eingepflanzt hat, wäre ebenso falsch. Die nächsten 7 Jahre wirst Du mit auflaufenden Schulden leben müssen. Danach frag nochmal nach. Angel

Ach mei, ist das alles kompliziert
--> ja, leider. Aber Kopf hoch. Es wird ganz sicher wieder besser.
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#10
Scheiße, ihr macht mir ja Mut.

Fakt ist, dass ich im Moment nicht zahlen kann. Von was denn auch. Sollte ich später mal zahlen können, kann ich ja Ratenzahlung ausmachen. Ich werde jetzt erst mal eine Aufstellung reinschicken, was ich wann verdient habe (hinhalten) und mal sehen, was kommt. Theoretisch könnte ich auch behaupten, dass der Brief nicht ankam (normale Post).

Einziger Trost: ich muss die Schulden an den Staat bezahlen und nicht an die Ex. Und: in 6 Jahren bin ich frei!

Ich bin einmal gespannt, wann denn jetzt ein Brief von Exes Anwalt kommt, dass ich zahlen soll. Sie bekommt ja jetzt kein Geld mehr. Soll sie es halt mal mit arbeiten versuchen.

Grüße an alle (werde berichten, wie es weitergeht)
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#11
Hallo TheFooledOne,

warum gehst Du nicht nach Elsaß-Lothringen? Beim Weinbauern mal für ein gutes Jahr aushelfen gegen Kost und Logis plus geringstes Taschengeld. Und nebenher ein Insolvenzverfahren dort durchziehen, denn dort dauern diese Verfahren nur 6 oder 12 Monate, je nach Departement, in dem Du gerade bist.

Wink

Nebenher lernst Du die französische Sprache und setzt Dich anschließend noch ganz woandershin ab. Quer durch Frankreich. Da bist Du kaum zu finden. Diskretion ist oberstes Gebot! Und bestell Dir mal Cocktail-Detlefs Leitfaden!

Big Grin

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgiput
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