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VAMV hat Verständnis für Umgangsboykott
#26
(03-09-2009, 22:50)Gemsbock schrieb:
Zitat:"Ein Kind wird dem Vater immer eine ablehnende Haltung entgegenbringen, wenn es weiß, dass seine Mutter wegen Umgangsverweigerung ins Gefängnis muss", heißt es in einer Erklärung des baden-württembergischen VAMV-Vorstands
Wie ist das dann, wenn ein Vater wegen Unterhalts"verweigerung" ins Gefängnis muß ? Klatscht das Kind dann Beifall ?

Abgesehen davon.....

Man könnte die Aussage, um ihr die richtige Bedeutung beimessen zu können auch so formulieren:

"Ein Kind wird immer eine ablehnende Haltung gegenüber der Bank haben, wenn es weiß, dass seine Mutter wegen des Banküberfalls ins Gefängnis muss." - Naja, man kann mit der richtigen Argumentation, und natürlich mit dem unterstützenden Beifall der Bevölkerung, in einer Demokratie sehr leicht das Opfer zum Täter machen. - Trennungsväter wissen das sehr oft.

Bis auf die Tatsache, dass der Banküberfall nicht die Rechte des Kindes direkt verletzt, versucht man lediglich und unverfänglich zu erklären, dass ein Kind halt einmal so gestrickt ist, und man deswegen Straftaten erlauben soll?
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#27
Bei uns wird das Umgangsrecht schon seit dem 01.01.2009, nach der neuen Gesetzesgrundlage(Cochemer Modell , druchgeführt! Dar jetzt die Mutter meines Kindes das Sorgerecht eingeklagt hat, aufgrund keines Kontaktes! Werden wir woll diesen Weg jetzt gehen, der nach ansicht meines Rechtsanwalt für mich positive auswirken wird! Und solche Strafen bewirken sicher den anderen dazu zubewegen!
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