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Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB
#1
Moin!

§ 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

Es fällt auf, dass dieser Paragraph einige interpretierbare Formulierungen beinhaltet, die es umgangsverweigerungswilligen Elternteilen ermöglicht das "Schlachtfeld" zum Kindesmissbrauch zu verlagern um zum möglichen Ziel der Entfremdung von Kind und nichtbetreuendem Elternteil (zumeist Vater) zu gelangen.
Dies gilt auch, wenn kein Vorsatz (Ziel) unterstellt werden kann, dies aber intuitiv und/oder aufgrund vorhandener mangelnder Bindungstoleranz praktiziert wird.

Im ersten Satz hat das Kind ein Recht, aber keine Pflicht, was dem regelmäßigen Umstand geschuldet ist, dass eine Pflichtübertragung auf das minderjährige, nicht mündige Kind nicht zulässig ist (je jünger das Kind, je zutreffender die Aussage). Das ist nach meiner Auffassung nicht zu beanstanden.
Andere oder ergänzende Meinungen?

Im zweiten Satz jedoch wird´s prekär, denn "Die Eltern haben alles zu unterlassen ...".
Zum einen haben die Eltern zu "unterlassen", was nicht gleichbedeutend mit "fördern" ist und somit nicht verbindlich die aktive Zuführung voraussetzt.
Zum anderen ist es so, dass sich diese Aussage allein auf die Eltern bezieht und nicht auf eine elterliche Fraktion, die im Regelfall hinter einem Elternteil steht und durch fraktionsinterne wechselseitige Einflussnahme elterliche Fronten verhärtet und diese fraktionsgebundenen Nichteltern zu Kollaborateuren werden lässt.
Andere oder ergänzende Meinungen?
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#2
Ergänzende Meinung? Klar! Die Rechtskommentierung dieses § umfasst ca. sechs Seiten, die es sehr ausführlich aufdröselt. Habe im Anhang mal eine Seite davon reingestellt.
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#3
(08-08-2009, 09:47)Bluter schrieb: Zum einen haben die Eltern zu "unterlassen", was nicht gleichbedeutend mit "fördern" ist und somit nicht verbindlich die aktive Zuführung voraussetzt.

Wird aber vor Gericht anders interpretiert. Die Elternteile habe sich durchaus zu unterstützen, blosses "Stillhalten" genügt nicht. In der Praxis sind solche schönen Sätze aus Richtermund natürlich wertlos. Schon bei ganz einfachen Sachverhalten wird dem unwidersprochen zuwidergehandelt, z.B. bei einem Umzug unter Mitnahne der Kinder.
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#4
Danke, für das Dokument, @blue!

In diesem ist mehrfach von einer "BT-Drucks 8/2788" die Rede und einer damit verbundenen wechselseitigen Loyalitätsverpflichtung. Hast du darüber mehr?

Grundsätzlich stellt sich mir aufgrund der Masse an Erläuterungen, Erklärungen und Defininierungsversuchen die Frage nach dem Warum?
Warum in der Anzahl und warum scheint es keine pragmatischere Möglichkeit zu geben, dies rechtsverbindlich anders zu regeln?

Es ist in den aufgeführten Beschlüssen die Rede von "Entfremdung", die nur durch den betreuenden Elternteil praktiziert werden kann, da der ständige Aufenthaltsort des Kindes dorthin fetsgelegt wurde (durch wen auch immer).
Die Anträge zum Umgang werden weit überwiegend von den nichtbetreuenden Elternteilen gestellt.
Daraus ergibt sich das, was gemeinhin als der längere Hebel, an dem der betreuende Elternteil sitzt, bezeichnet wird.
In Gesetzgebung, Rechtsprechung und Gesellschaft wird dieser "längere Hebel" weitgehend, praktisch und alltäglich akzeptiert.
Es müsste eigentlich im Interesse aller vorgenannten sein, der potentiellen Entfremdung nachhaltig den Garaus zu machen.
Dies kann nicht erfolgen, wenn die rechtliche Grundlage - der § 1684, Absatz 2 - Interpretationen ermöglicht, welche eine Entfremdung durch Unterlassen bewirken, oder Entfremdung durch Dritte herbei führen?!

Wenn das Ziel sein soll eine potentielle Entfremdung erfolgreich zu verhindern, dann ist es unabdingbar das Gesetz so zu formulieren, dass alle Regelfälle hierin Berücksichtigung finden.
Wenn mittlerweile knapp 70.000 Kinder jährlich von solcherlei Ungemach heim gesucht werden, stinkt das zum Himmel und ist nicht mit Randbemerkungen und Wortspielereien abzutun.
Was infolge der FGG-Reform auf uns Väter und unsere Kinder zukommen wird ist absehbar: Nichts, worüber wir uns mit unseren Kindern gemeinsam freuen dürfen. Wir hatten in einem anderen Thread die nur theroretisch vorhandenen Möglichkeiten zur Umsetzung von Ordnungs- bzw. Zwangsmaßnahmen erörtert!

Das Übel gehört bei der Wurzel gepackt und unwideruflich vernichtet.
Der § 1684 hat den Vorgaben des GG entsprechend gefasst zu sein und das BGB seiner internen Struktur stringent zu folgen.
Es kann nicht sein, dass nachrangig Berechtigte ( §1685 BGB) oder andere Fraktionsangehörige oder professionelle HelferInnen der Fraktionsangehörigen sich an den höheren Rechten leiblicher Eltern ungeahndet zu schaffen machen können.
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#5
Das Problem an der deutschen Rechts-UN-Ordnung ist, dass es zu viele Regelungen gibt, Ausnahmeregelungen, Sonderfälle ... die immer bösartige Auslegung gestatten.

Meiner Meinung nach bräuchten wir die Selbstverständlichkeit des Kontaktes zu beiden Eltern, wenn sie denn wollen, wobei davon ausgegangen werden muss, dass ein kleines Kind gar keinen gefestigten eigenen Willen hat.

Wie Verlogen diese Rechts-Un-Ordnung ist sieht man daran, dass die Polizei durchaus eingreift und ein widerspenstiges Kind in die Schule bringt, bei einem Umgangsboykott durch eine "Mutter" aber im Zweifel dem zum Besuch angereisten Vater einen Platzverweis erteilt - wie mir passiert.

Das in unserem Land Anständigkeit und geistige Größe (Weisheit) nicht mehr Grundvoraussetzungen dafür sind, einen Richterposten zu bekommen, dürfte ein Übriges tun.
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#6
(08-08-2009, 11:56)Bluter schrieb: In diesem ist mehrfach von einer "BT-Drucks 8/2788" die Rede und einer damit verbundenen wechselseitigen Loyalitätsverpflichtung. Hast du darüber mehr?
Das Ding ist von 1979. Hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/08/027/0802788.pdf (ca. 7 MB)
Seitdem ist allerdings ständig an den 16xx §§ gedreht worden.

Zitat:Grundsätzlich stellt sich mir aufgrund der Masse an Erläuterungen, Erklärungen und Defininierungsversuchen die Frage nach dem Warum?
Ganz einfach. Zypries hat doch öffentlich gesagt, dass der Normalbürger die Gesetze nicht zu verstehen braucht. Wink
Meiner Meinung nach ist das absurdistanische Familienrecht gleich nach dem Steuerrecht das undurchschaubarste. Wir dürfen nicht vergessen, dass hinter diesem (Un)-Recht ein riesieger Wirtschaftszweig steckt. Einige nennen diesen auch Familienvernichtungsmafia. Cool

Weiterhin existiert natürlich auch eine Diskrepanz zwischen Theorie und der tatsächlich gelebten Praxis. Familienrecht = Willkürrecht Big Grin
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#7
@Ralf,

das ist es, was ich mit meinem Beitrag versuche zu vermitteln: Zu viele Fälle die der selben Grundlage folgen und dem gegenüber ein mangelhaftes Gesetz, das dieser Grundlage nicht vorgreift.

@blue,

nochmals Danke, diesmal für die Drucksache. Smile

Da ich als lanweiliges deutsches Kartoffelgesicht keinen Sinn für Humor habe, nehme ich das Thema hier mal bierernst.

Nein, ich lache gerne und auch herzlich, wenn mir wieder einmal gesagt wird, dass ich einer deutschen Frau nicht würdig wäre.
Da sag ich doch: "Was drauf gefurzt!" Wink

Leider ist es aber nunmal so, dass Frau mit Hund mich vier Jahrzehnte lang erfolgreich verarscht hat. Das alleine macht mich aber nicht böse, erst der Umstand, dass man mich nach erkennen der Verarsche für meine Erkenntnis nochmals mit dem Kantholz abrüscht und mich in die rechte Schandecke stellt, weil ich mich für unser Kind und die Kinder aller Deutschen einsetze.

Was du mit Smileys schmückst ist bitter und unsere gynandere Scheinzypresse ist mir keine weitere Frage mehr wert.
Du hast Recht, das sitzt derweil in einer Rakete und entfernt sich mit Warp 3 von allen irdischen Sorgen.

Nochmal zu meinen laienhaften und somit, für feministisch geprägte Juristinnen, unerträglichen minderwertigen, weil männlichen, Ergüssen:

Nicht:
"(2) 1.: Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert."

sondern, Vorschlag:
`(2) 1.: Unbedingte Bürgerpflicht ist, das Verhältnis eines jeden Kindes zu beiden Elternteilen aktiv zu ermöglichen und zu fördern.´
Vorschlag, Ende.

Dazu bedarf es mindestens einer kurzen Erläuterung.
"Unbedingt" aus dem Grunde, damit Hintertüren in Richtung Entfremdung verschlossen bleiben.
Nicht das "Unterlassen" steht im Zentrum der Überlegung, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung zur "aktiven" Mitwirkung.
"Bürgerpflicht", in Bezug zum BGB.
Sollte es Probleme zum Umgang geben, ist das Problem zielgerichtet zu lösen, weil die Zielsetzung eindeutig ist, d.h. es fällt kein Elternteil über den Rand und dem Kindeswohl wird vollumfänglich entsprochen.
Gesellschaftszersetzende Geschlechterdebatten würden sich auf die Bereiche beschränken wo diese hingehören: Angeblich Erwachsene, per Alter definiert, beider Geschlechter und nicht in deren tragender Funktion als Eltern.

Einen Konflikt zum GG Artikel 6 (2) vermag ich bei einer solchen Formulierung nicht zu erkennen, da Eltern, Kinder und staatliche Gemeinschaft (hier: Bürger) hierin eingeschlossen sind.

§ 1684 (2) Satz 2. gilt fort.

Eine diesem Sinn folgende Formulierung und die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten eröffnen die Möglichkeiten von Implementierungen interdisziplinärer Praktiken.

Das Femi-Fascho-Deutschland jetzt nicht in Jubel und Begeisterung ausbricht ist mir klar.
Mich interessiert aber auch nur, aus gutem Grund und ausschließlich eure minderwertige Meinung. Smile

Wer weiß: Vielleicht sitzt ja demnächst einer von uns in einem frisch gewählten deutschen Bundestag, in einem Kindschaftsrechtsausschuss, als Abgeordneter der Piraten?
Big Grin
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#8
(08-08-2009, 13:48)Bluter schrieb: Was du mit Smileys schmückst ist bitter und unsere gynandere Scheinzypresse ist mir keine weitere Frage mehr wert.
Was ich mit Smileys "schmücke" ist reinste Ironie des Schicksals. Tongue

Meine eigene, mir selbst aufgepflanschte Aufgabe ist es, den Mitmenschen in meiner unmittelbaren Umgebung zu helfen und aufzuklären, wie es hier in Absurdistan aussieht, ein Kind zu zeugen. Ein wenig Rechtskenntnis gehört dazu. Wie Du vielleicht selbst weißt, hat der durchschnittliche dummdösel-deutsche-Michel vom Wort BGB nie etwas gehört.

Zu Deinem Vorschlag, den 1684 Abs. 2 abzuändern:
Auch hier bleibe ich erst einmal, an "der Wurzel" des Übels etwas abzuändern.
Man muß sich gar nicht so viel Mühe geben, den 1626a BGB entsprechend zu formulieren bzw. ganz abzuschaffen.

Den 1626a neu zu formulieren, wäre ein Quantensprung für die absurdistanische Rechtssprechung. Das wollen aber unsere Politiker gar nicht!

Ich hatte damals in 2006 Kontakt zu Herrn Fryns von der deutschspachigen Gemeinschaft in Belgien, als dieses Land das "gemeinsame Beherbergungsrecht" eingeführt hatte. Leider weiß ich nicht, ob Malmedy es bereits geschafft hat, dieses ausser den typischen Sprachen französich und niederländisch ins deutsche zu übersetzen. Werde ihn diesbezüglich nochmals kontaktieren.

Da ich allerdings niederländisch einigermaßen lesen und versteh kann, kann ich nur schreiben, dass diese Gesetze kurz/knapp/einfach formuliert sind.

Absurdistan ist von einer solchen einfachen Gesetzgebung noch meilenweit entfernt! Sad
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#9
Ich glaube, ich sah die Zypresse heute auf dem Hamburger Flughafen.
Leider hatte ich nichts bei mir, um meinem Dank und meiner Anerkennung angemessenen Ausdruck zu verleihen.
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#10
Wer ist Zypresse? Eine kleine hässliche Person, die sich bewegt, wenn andere an Fäden ziehen ...
Nicht wert, dafür eine Geldstrafe zu kassieren.
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#11
Zitat:Wie Du vielleicht selbst weißt, hat der durchschnittliche dummdösel-deutsche-Michel vom Wort BGB nie etwas gehört.
So ist es!

Am gestrigen Abend durfte ich wieder eine Erfahrung machen, die mich ermutigte am Ball zu bleiben und ganz nebenbei war ich wieder um eine wichtige Erkenntnis reicher.

Ein Freund von mir - typisch deutscher Enddreiziger, mit ziemlich null Ahnung zu so ziemlich allem, was mit Gesellschaft und Gesellschaftspolitik zusammenhängt, steht mit mir im Gespräch und wir kommen vom Einen zum Anderen und über Demokratie, Piraten und Foren zu Petitionen und ich setze an, ihn über die E-Petition gegen Sperrungen von Internetseiten zu informieren.
Haut ein neben mir sitzender Anfangdreiziger raus: "Ach "Zenursula" ... "Internetsperren" ... "K...P..." ... ".
Die sich hieran anschließende Diskussion, ihre Dauer, seine Hartnäckigkeit, seine Ansichten und die Wirkung von Reizworten; das hat mir so stark imponiert, dass ich mich drauf einließ.

Okay, das war nicht lieb von mir, aber er war bereits so angefressen und sprach sich bereits mehrfach dafür aus, das Internet wieder komplett dicht zu machen, mindestens alle Server zu plätten, auf denen entsprechende Daten abgelegt seien, auch noch nach dem mehrfach und von diversen Leuten - die sich mitllerweile eingebracht hatten - erfolgten Hinweisen, dass damit auch alle anderen Daten gekickt würden, die verbotenen Daten auf dem nächsten Server bereits wieder verfügbar seien undundund.
Ich konnte einfach nicht widerstehen immer wieder nachzulegen.

Allein aufgrund seines technischen Unverständnisses gepaart mit seiner ansonsten korrekten Grundhaltung wurde in Bruchteilen von Sekunden mit diesem einen Reizwort ein Bollwerk an Ignoranz und Unzugänglichkeit errichtet, dass sich nach und nach die anderen frustriert abwandten und nur noch ein anderer Freund und ich beim Thema blieben, ihm ein wenig Aufklärung angedeihen zu lassen.

Neben der bombastischen Wirkung von Reizworten auf das unbedarfte Volk, nahm ich weitere Erkenntnisse mit nach Hause:

Viele jüngere Männer sind zumindest über die Technik hinter diesen unseren Zeilen soweit aufgeklärt, dass der von Ursel eingeschlagene Weg mindestens bei denen zu einem nachhaltig geschlossenen Widerstand geführt hat.
Sie haben zudem ganz nebenbei erfahren wie es ist, täglich manipuliert zu werden und betrachten mittlerweile alle Aussagen aus politischen Lagern sehr kritisch.
Politische Auseinandersetzungen zwischen Anhängern von Rot und Schwarz sind passé, die erfahren in genannter Altersgruppe und zumindest in meinem Umfeld kaum noch eine nennenswerte Resonanz.
Wenn es mir im Anschluss gelingt diese Gruppe noch davon überzeugen, wie eine Leutheusser-Schnarrenberger so tickt, dann hat sich auch die Farbe Gelb recht schnell erledigt.

Was den §1626a BGB betrifft, ist man ja schon eifrig dabei seine unveränderte Beibehaltung zu rechtfertigen.
Über das Reizwort "Häusliche Gewalt", wird einmal mehr das "Konfliktpotential" hervorgehoben und in Verbindung mit dem "Kindeswohl" die altbekannte Suppe gerührt, um damit herauszustellen, dass Männer einfach nicht zum Familienleben taugen und somit außen vor zu bleiben haben.
Man wird zudem über die genommene Elternzeit belegen, dass die Väter neben ihrer Unfähigkeit kein Interesse an den Tag legen.

Wie aber bereits von mir geschrieben: Es interessiert mich eure Meinung, nicht die von Terror durch Frauen oder sonst einer Sekte.


@beppo:
Das Event, zu dessen Anlass unsere gynandere Scheinzypresse in Hamburg aufschlug, hatte ich hier verlinkt.

Leider hatte ich ja keine Zeit, aber die Veranstaltung entspricht ihrem Profil, wie auch dem ihres Gastgebers. Johannes ist auch schwul und will schließlich wieder in den Bundestag gewählt werden.

Zitat:Leider hatte ich nichts bei mir, um meinem Dank und meiner Anerkennung angemessenen Ausdruck zu verleihen.
Sei froh, die hätten dich eingewiesen und nie wieder raus gelassen.
Wäre wirklich schade, denn Leute von deinem Format braucht es, um weitermachen zu können, unsere Positionen nachhaltig zu kommunizieren und deren zu kommentieren.

so ist es eben, in einer parlamentarischen Demokratie: Die auf einem Regierungsplatz sitzen dürfen ungestraft lügen und intrigieren, alle anderen tragen die Beweislasten.
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#12
(09-08-2009, 09:02)Bluter schrieb: @beppo:
Das Event, zu dessen Anlass unsere gynandere Scheinzypresse in Hamburg aufschlug, hatte ich hier verlinkt.

Sei froh, die hätten dich eingewiesen und nie wieder raus gelassen.
Wäre wirklich schade, denn Leute von deinem Format braucht es, um weitermachen zu können, unsere Positionen nachhaltig zu kommunizieren und deren zu kommentieren.
Stimmt ja, das hatte ich völlig verdrängt!
Und danke gleichfalls für die Blumen!
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#13
(08-08-2009, 12:19)Ralf G. schrieb: Das Problem an der deutschen Rechts-UN-Ordnung ist, dass es zu viele Regelungen gibt, Ausnahmeregelungen, Sonderfälle ... die immer bösartige Auslegung gestatten.

Meiner Meinung nach bräuchten wir die Selbstverständlichkeit des Kontaktes zu beiden Eltern, wenn sie denn wollen, wobei davon ausgegangen werden muss, dass ein kleines Kind gar keinen gefestigten eigenen Willen hat.

Wie Verlogen diese Rechts-Un-Ordnung ist sieht man daran, dass die Polizei durchaus eingreift und ein widerspenstiges Kind in die Schule bringt, bei einem Umgangsboykott durch eine "Mutter" aber im Zweifel dem zum Besuch angereisten Vater einen Platzverweis erteilt - wie mir passiert.

Das in unserem Land Anständigkeit und geistige Größe (Weisheit) nicht mehr Grundvoraussetzungen dafür sind, einen Richterposten zu bekommen, dürfte ein Übriges tun.


Stimmt völlig, Ralf,

belgische Väter und Männer haben da deshalb vor Jahren eine eindeutige Regelung durchgefochten.

Rolleyes

Wenn der Vater an die Exe Kindesunterhalt regelmäßig zahlt, kann ihm der Kontakt zum Kind und das Beisammensein mit dem Kind nicht verwehrt werden. Er hat dann Anspruch auf jedes zweite Wochenende mit dem Kind, welches das Wochenende beim Vater / mit dem Vater verbringt. Er hat Anspruch auf einen Tag mit dem Kind zu Weihnachten sowie darauf, jede 2. Geburtstagsfeier des Kindes bei sich auszurichten. Er hat Anspruch, sein Kind mit in seinen Urlaub zu nehmen. Juristisch ist hier in Belgien von "wechselseitigem Beherbungsrecht" in diesem Zusammenhang die Rede.

Cool

Das Supercoole dabei ist, daß dieses Recht auch für den Vater durchsetzbar ist. Er kann der örtlichen Gendarmerie anzeigen, daß die Exe ihm das Kind vorenthält. Er muß wohl Zahlungsbelege für gezahlten Unterhalt vorlegen. Die Gendarmerie nimmt den Vorfall als solchen auf.

Wink

Es mag wohl angehen, daß die Gendarmerie bei einem Verstoß darüber hinwegsieht und nichts unternimmt, außer dem Vater ein Protokoll darüber auszuhändigen, mit dem er vor dem Gericht was unternehmen könnte. Dies wäre teuer (Gericht). Daher ist der Vater normalerweise super beraten, es 2 Wochen später erneut zu versuchen mit dem Kindskontakt. Erscheint er dann wieder bei der Polizei, werden die belgischen Bullen gnatzig. Aber nicht mit ihm, sondern mit der Exe. Sie versuchen entweder, sie telefonisch vorzuladen oder fahren mit ihm direkt hin, um alles zu protokollieren. Wenn sie die Exe finden, wird ihr mitgeteilt, daß sie sich strafbar gemacht hat. Der Vater erhält sofort sein Kind polizeilich zugeführt. Das Kind erfährt, daß die Polizei für Recht und Ordnung sorgt, seine Mutter sich also sehr falsch verhalten hat. Die Exe hat mit Strafbefehl (Geldstrafe) von der Staatsanwaltschaft sowie Kostenforderung wegen Erstattung der Einsatzkosten der Gendarmerie seitens der Gemeinde zu rechnen. Das wird in aller Regel ein vierstelliger Betrag werden! Ersatzweise Haftzeit!

Tongue

Fazit: Wer hier in Belgistan als Zahlesel zahlt, dem kann sein Kind nicht vorenthalten werden!

Wink

Fazit: Kommt z.B. das von mir mitgezeugte Mädchen mal hierher, unterliegt sie belgischem Recht. Im Extremfall, da ich sie ja seit ca. 6 Jahren nicht mehr "umgangsmäßig" kontaktieren konnte, bräuchte sie die nächsten 6 Jahre nicht zurück zur Exe!!!

Big Grin Tongue Big Grin

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgipott
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#14
(08-08-2009, 12:35)blue schrieb: Zypries hat doch öffentlich gesagt, dass der Normalbürger die Gesetze nicht zu verstehen braucht. Wink

Wie verhält sich diese Aussage zu der des "Bündnis(sis) für das deutsche Recht", mitgetragen vom MfS/Zypries/BMFSJ?
Zitat:[...]deutsches Recht ist vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar.
?

http://www.bmj.bund.de/files/-/3338/Ein%...0Recht.pdf

Zum §1684 @Bluter:
Ich hab mir dieses Mal die Aufdröselung nicht angetan.
Grund: Meiner Meinung nach ist Elternschaft, und darunter fällt der "Umgang des Kindes mit den Eltern", juristisch nicht darstellbar.
Beweis: Die Realität und damit die Komplexität des Einzelfalls.
Bis zum Beweis des Gegenteils behalte ich mir das Recht vor, auf meiner Einschätzung zu bestehen als

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#15
@MC,

ob nun 10 Gebote ausreichen oder nicht, ist hier nicht das Thema. Smile

Wenn ich mich darauf beschränken würde, nur die Gedanken zu kommunizieren die ich favorisiere und diese sich nur aus dem Grund so realisieren ließen, dann wäre ich recht schnell am Ende und das wäre sogar sehr sehr schön; ist es aber nicht.

Da ich gerade mal hier bin und diesem - was sie Recht nennen - unterliege, möchte ich zumindest ein paar Unbedarfte, außerhalb des Forums, irgendwo hier draußen, zum nachdenken anregen.
Hierzu bedarf es meiner Meinung nach einiger greifbarer Gedanken.

Ich habe keinen Bock auf Gesetzestexte, aber diese werden verfasst, revidiert und interpretiert.
Was ich habe ist Spaß, an kleinen Wortspielereien.

Einen schrägen Gesetzestext richtig verstanden zu haben war meine Eingangsfrage.
Zum einen möchte ich geneigten MitspielerInnen offenbaren wie mistig der gültige § ist und zum anderen aufzeigen wie mit relativ wenig Kreativität aus diesem Mist Brennstoff für einen neuen Guss werden kann.
Aus diesem Grund auch meine Bitte um Rückmeldungen von euch.

Ganz nebenbei eignet sich solch Wortspielerei zum Nachweis juris-politischer Willkür, wenn selbst @Michel Mustermann, @Bluter oder @Sonstwer Kraft seiner schlichten Gedanken und mit relativ einfachen Worten in die Lage versetzt werden kann aus Schei.ße Gold zu backen.

Zur Zypressenfrage:

1.) Es ist vorhersehbar, dass du bezahlst und wenn du einmal bezahlt hast, ist die Antwort zur Bezahlbarkeit faktisch erfolgt.
2.) Bezahlst du nicht wird die Bezahlung durchgesetzt, und somit zum Fakt nach 1.) .
3.) Warum das mit dir geschieht hat dich nicht zu interessieren du Schlappschwanzkartoffel. Geh´ lieber Schaffen, dann machst du dir darüber auch keinen Kopp.
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#16
Jaa, nee, is klar,

aber glaubst Du nicht, daß wenn den meisten ein Licht aufgeht, daß z.B. das sogenannte "Gesetz" mindestens 3 verschiedene Vaterformen definiert, aber nur eine für die Mutter, irgendwas ganz fürchterlich im Argen liegen muss?

Hach, wär das doch wieder schön, wenn die Juristenindustrie uns mal wieder mit einer ihrer Bestseller der Interpretation von Leben beglücken würde! Dann hätten wir bald wieder wertes und unwertes Leben?!
Issja auch schon viel zu lange her....

Ich hab eigentlich weniger Spaß am Gesetzestexte selber zu interpretieren. Das überlasse ich den berufenen Experten und nehm mir die dann zur Brust.

Die Gesetzestexterei ist im Allgemeinen von guter Intention geprägt, nur im Familiensachen hat die nichts zu suchen, weil sie Einzelfallabhängig interpretierbar ist und damit unverbindlich wird.
Damit ist es kein Recht.

Vereinfacht soll der 1684 doch nur Aussagen: Die Eltern sollen sich um das Kind kümmern und haben nicht schlecht zu reden über den anderen Partner in seiner Gegenwart. Gleiches gilt für z.B. die Grosseltern.
Das sowas in Gesetzesform gegossen wurde, ist schlicht wahnsinnig.
6 Seiten interpretation darüber? Viel zu wenig! Warum nicht 666?

Der 1684 ist sauber, nur das System, das ihn benutzt, ist krank.
Wenn er geändert würde, bewirkt es keine Veränderung.

Master Chief
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Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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