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Unterhaltsberechnung korrekt?
#1
Mahlzeit!
Zurück aus dem Off möchte ich der Gemeinde folgende Sache schildern.
Ein Freund von mir bat mich bei der Berechnung des Unterhaltes zu helfen.

Verheiratet seit einem Jahr, zwei leibliche Kinder 14 & 16 Jahre, es geht um nachehelichen Unterhalt.
Er ist zur Zeit Autoverkäufer bei VW in Tokyo.
Die Firma stellt ihm einen Bugatti Veyron als Dienstwagen zur Verfügung und ein Appartment im Distrikt Ginza.
Sein Gehalt beträgt lediglich etwa EUR 1.000,- Netto/Monat, der Rest läuft auf Provisionsbasis.
2008 lief schlecht und 2009 sieht wegen der Krise auch mau aus, also keine Provision.

Unterhaltsrelevantes Einkommen:
Bereinigtes Netto/Monat: EUR 910,- (-4% Altervorsorge und -5% berufsbedingte Aufwendungen)
Wohnwertvorteil Appartment: EUR 20.000,-
Geldwerter Vorteil Dienstwagen: EUR 10.000,-
Summe: EUR 30.910,-/Monat

Kindesunterhalt nach Düdo: 2 x EUR 604,- abzgl. hälftiges KiGe: EUR 1.044,-

Einkommen der Ehefrau: EUR 0,- (voll erwerbsunfähig gem. amtsärztlichem Attest)
Verteilmasse: EUR 30.910,- - KU 1.044,- = EUR 29.866,-
Davon 3/7: EUR 12.800,-

Danach hätte die Ehefrau EU 12.800,- + KU 1.044,- + KiGe 328,- = EUR 14.172,-
Ehemann: Einkommen 910,- - Zahlbetrag 14.172,- = EUR -13.262,-

Frage 1: Ist die Berechnung einigermaßen korrekt?
Frage 2: Soll er einen dynamischen oder einen statischen Titel unterschreiben?
Frage 3: Für eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit verbleibt ihm ca. 1 Stunde/Woche Zeit, um nichts ungesetzliches zu tun. Kennt von Euch einer Einen, der einen Nebenjob mit einem Stundenlohn von ca. EUR 3.500,- netto anbietet, damit er sich eine Miso-Suppe im Monat für sich selbst kaufen kann?

Vielen Dank für Eure Tipps im voraus vom

Master Chief
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#2
von dem Auto hat der (russische) Chef meiner Frau 2 Smile einen in blau/schwarz und einen in grün. Allein vom Haftpflichtbeitrag könnte ein normaler Mensch gut leben Wink

Zu 2.: Ich denke, er sollte überhaupt nichts unterschreiben

Und wenn jemand den Nebenjob für 3.5 kennt, mir bitte per PN mitteilen und schnell, bevor mir den ein anderer weg nimmt Tongue
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#3
Besser gehts doch nicht.....

1.) Sofort Titel unterschreiben (ob dynamisch oder statisch ist egal).
2.) Vermögensverzeichnis offen legen und EV abgeben.
3.) Abwarten.

Bei der Summe wird allen schwindlig, der Ex, der Anwältin, dem Gerichtsvollzieher und alle schön auf Volkswagen hetzen, am besten noch ein wenig japanisches Vollstreckungs- und Unterhaltsrecht einfließen lassen und Arbeitsrecht (Anspruch auf Barauszahlung des Wohnwertes und des Autowertes gem § $%&&$&$&$$54464)

Allein die Vorstellung wie eine qualifizierte Sachbearbeiterin des Jugendamtes bei der japanischen Botschaft anruft.......

Den Nebenjob bitte per PN zuerst an mich


Nero
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#4
Also das eine Wohnung in Tokyo 20.000,- € pro Monat wert sein kann, kann ich mir ja noch vorstellen aber ein Auto für 10.000,- pro Monat?
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#5
(05-08-2009, 08:25)beppo schrieb: Also das eine Wohnung in Tokyo 20.000,- € pro Monat wert sein kann, kann ich mir ja noch vorstellen aber ein Auto für 10.000,- pro Monat?

Stimmt, da ist mir vielleicht ein kleiner lapsus unterlaufen:

Zitat:Neben dem hohen Startgebot von 1,7 Millionen Dollar (Listenpreis knapp eine Million Euro)...[...]

http://www.autobild.de/artikel/auktion-z...50770.html

Bei 1% monatlich zu versteuerndem geldwerten Vorteil wären das EUR 10.000,- steuerrechtlich. Unterhaltsrechtlich gibt's da sicherlich noch einen Zuschlag, weil der Spritpreis nur pauschal abgegolten wird und die Wartung inklusive ist. Die tatsächliche Leasingrate dürfte den Faktor 5 überschreiten.

Master Chief
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#6
Lustige Geschichte. Unterhaltsrechtlich kann man nichts dazu sagen, ausser dass es recht witzig sein dürfte, ein paar Richter die Instanzen hoch damit zu beschäftigen und das absurde Unterhaltsrecht noch weiter ad absurdum zu treiben.

Wieso heiratet der eine Erwerbsunfähige? Eine Ehe, die nach einem Jahr bereits auseinanderbricht? Jedenfalls soll er sofort zum Anwalt, vielleicht kann er sich nach japanischem Recht scheiden lassen. Sind das überhaupt gemeinsame Kinder?
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#7
also eins versteh ich nicht - wird er in deutschland ausgezahlt? sprich muss er den dienstwagen schon jetzt versteuern? wenn ja, dann reicht sein gehalt derzeit nämlich nicht aus ...

wenn nein, dann wird es bestimmt auch bei der berechnung seines gehaltes nicht herangezogen, würde ich mal schätzen ...
gruß
malko 
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#8
@malko aka rastloser aka alte Socke,

Gehalt läuft in D, Auto auch, deswegen auch die 1% Regelung.
Das Brutto ist dem Dienstwagen angepasst, also voll abzugsfähig.
Nur unterm Strich bleiben dann halt die schmalen EUR 1.000,- netto übrig.

@p
Wo die Liebe nun mal hinfällt...
Kínder sind gemeinsame Welche, japanisches Recht ist ganz aussen vor.

Unterhaltsrechtlich also völlig i.O.?

Wenn man mit spitzen Bleistift und weiterhin bester Gesundheit (toi, toi, toi!) der Wertesten kalkuliert, bestehen dann nach 30 Jahren bei gleichbleibenden Voraussetzungen ca. EUR 4.608.000,- Unterhaltsschulden (ohne Zinsen und KU).

Gar nicht soooooo schlecht bei einem Netto von grad einmal EUR 1.000,-/Monat, wie ich finde.

Frage: Kann die Forderung der Unterhaltsschuld auf die Erben übertragen werden?

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#9
Berechnen kann man viel. Natürlich wird bei solchen Verhältnissen jeder Anwalt darauf abstellen, dass die Verhältnisse des Einzelfalls ausschlaggebend sind und nicht starre Berechnungsformeln, die nicht Gesetz sind. Ein Richter könnte alles urteilen, die Pflicht den Job zu wechseln, irre hohen Unterhaltssätze, Kindesunterhalt aber kein Ehegattenunterhalt....
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#10
(06-08-2009, 08:20)p schrieb: Natürlich wird bei solchen Verhältnissen jeder Anwalt darauf abstellen, ....

ich glaube, über solche "Klienten" freut sich jeder Anwalt Tongue
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#11
In so einem verzwickten Fall empfehle ich eine Geschlechtsumwandlung zur Frau. Dann hat der gute Mann sofort Ruhe.
Aus Karl wird dann halt Carla.
Die deutschen Gerichte spielen doch schon lange verrückt, wieso sollte man nicht auf deren Zug springen und auch mal verrückt spielen?
Gruss
Heinrich
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#12
Mahlzeit.
Bei dem alten Thread kam mir noch in den Sinn, daß ich den steuerlichen Aspekt ganz vergaß.
Mal angenommen der werte Herr Autoverkäufer bedient den Anspruch der Ehefrau aus einem Kredit, den er ja lt. geltender Rechtsprechung aufnehmen muß, um nicht in den Knast zu gehen.

Der Ehemann zahlt also einen minimalen Steuersatz aus EUR 15.600,- Jahresbrutto, plus geldwerter Vorteil vom Dienstwagen EUR 120.000,-, die Ehefrau entsprechend Ihrem Unterhalt EUR 153.600,-. Lt. Splittingtabelle 2011 macht das flockige EUR 289.200,- zvE und damit eine Steuerschuld von EUR 105.120,- pro Jahr.

Zu Begleichen einzig und allein durch den Ehemann.

Danach verbleibt das monatliche Einkommen der Ehefrau bei EUR 14.172,- und das des Ehemanns ergibt sich aus EUR 910,- - Zahlbetrag 14.172,- - lfd. Steuerschuld 8.760,- = EUR - 22.002,- / Monat.

Da dieses System der Anspruchsfolge ohne monetäre Grundlage staatlich sanktioniert ist verwundert es nicht, daß in der derzeitigen Lage der EU (diesmal gemeint: Europäische Union und nicht Ehegattenunterhalt) munter mit nicht vorhandenen Milliarden um sich geworfen wird.
Es ist die einzig logische Folge, wenn nachhaltiges Denken das Ausschlußkriterium für Statthalter der Judikative und Legislative ist.
Seine Fans über ihn

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#13
Hai, aus welchem Busch bist du denn mal wieder hervor gehüpft?
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#14
(29-07-2012, 12:59)Master Chief schrieb: Da dieses System der Anspruchsfolge ohne monetäre Grundlage staatlich sanktioniert ist verwundert es nicht, daß in der derzeitigen Lage der EU (diesmal gemeint: Europäische Union und nicht Ehegattenunterhalt) munter mit nicht vorhandenen Milliarden um sich geworfen wird.
Es ist die einzig logische Folge, wenn nachhaltiges Denken das Ausschlußkriterium für Statthalter der Judikative und Legislative ist.

Och in Deutschland ist es üblich nicht mehr mit Plus und Minus, mit mal und geteilt rechnet, sondern mit Klammern, Wurzeln und Wahrscheinlichkeit.

Das große Chaos bricht dann aus, wenn die Wahrscheinlichkeitsrechnung nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Dann hat man wie jetzt den Salat.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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