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Fahndung nach Vater
#1
http://anonym.to/?http://www.otz.de/otz/...dbserver=1

Ein Vater holt sein Kind vom Kindergarten ab als der aus ist, die Mutter dreht durch, Polizeifahndung, bis einer auf die glorreiche Idee kommt, den Vater mal anzurufen. Der bringt das Kind anstandslos zur Mutter und dort: "Da es der Kindsmutter gesundheitlich nicht gut ging, wurde durch das Jugendamt veranlasst, den Kleinen zunächst in einer Pflegefamilie unterzubringen."

Hauptsache, nicht beim Unterhaltspfli...ähm...beim Vater. Kindeswohl gewahrt, Applaus.
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#2
Man kann es sich selber reimen:

"Da sich der Vater in der Vergangenheit nicht kooperativ in der Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt zeigte und das Kindeswohl nicht im Zentrum seiner Handlung stand, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Sorgerecht nicht auf ihn übertragen werden."

Eher ist er jetzt dafür verantwortlich zu machen, den Genesungsprozess der Mutter nachteilig beeinflusst zu haben.

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#3
(31-07-2009, 10:25)p schrieb: Ein Vater holt sein Kind vom Kindergarten ab als der aus ist, die Mutter dreht durch, Polizeifahndung, ...

seien wir doch froh, dass er nicht "auf der Flucht" erschossen wurde Wink
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#4
Matriarchat mit Kinderklaubehörde!

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Mehr fällt mir zu Germanistan-Bananistan nicht ein, wenn ich solche Fakten zur Kenntnis nehmen muß.

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Ich wünsche dem Beamten- und Feministenstadl das baldige höchst sozialverträgliche und kindeswohlbekömmliche Ableben durch eine Volksrevolution, die diesen gesamten Staatsapparat entmachtet, die Parasiten der Gesellschaft enteignet (auch von allen Pensionsansprüchen) und die Demokratie durch die Diktatur des Proletariats ersetzt.

Tongue

Allerbeste Grüße in die Runde,
Jens aus Belgipott
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#5
Ich fag mich nur wo du hier eine Demokratie siehst Jens ?

Ich habe mal einen Prozess gegen eine Versicherung angestrengt, Mein nach Tabelle bezahlter Anwalt gegen eine Armada von Honoraranwälte.
Wie das ausging kannst du dir sicher denken.

Was hat das alles in Deutschland noch mit Demokratie zu tun ?
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#6
Und wenn ich dann sowas in dem Artikel lese...
Zitat:Die Klärung des Sorgerechts um den kleinen Jungen obliegt nun dem Jugendamt.
...sträuben sich mir die Nackenhaare.
Habe gerade an die Redaktion geschrieben, die Veröffentlichung solcher Falschinformationen zu unterlassen.
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#7
Unverschämter Vater. Er holt sein Kind vom Kindergarten ab. Nun muss er bestimmt noch vor Gericht, weil er das Kind begrüsst hat, dabei könnte er das Kind ja unnötig angefasst haben und damit Liebe entgegengebracht haben, was natürlich eine pädophile Handlung ist.

Demokratie ? Hoho. Die letzten bundesweiten Volksabstimmungen in Deutschland gab es in den 30ger Jahren bezüglich dem Anschluss Österreichs und einer Regierungsvertrauensabstimmung durch das Volk. Dort wird natürlich unterstellt, es seien Scheinabstimmungen. Aber es gibt eine, die man kaum manipuliert haben kann - eine Abstimmung zwischen "Demokratie" und Diktatur. Das Elsaß und die Elsässer.
. Als sie sich entscheiden mussten, zwischen dem Anschluss an das "demokratische" Frankreich oder an das schlimmste Unrechtsregime aller Zeiten, die Hitlerdiktatur, entschieden sie sich mit über 90% für den Anschluss an die Hitlerdiktatur. Insofern wurde man damals vor ca 100 Jahren wenigstens gefragt, zu welchem Land und Regierung man gehören will, während man heute ungefragt das Volk für EU und Europa bluten lässt. Internationale Zwänge, bei dem das Volk nicht gefragt wird.
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#8
(31-07-2009, 19:24)Vater schrieb: ... bei dem das Volk nicht gefragt wird.

Warum sollte denn das "dumme deutsche Volk" gefragt werden?
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#9
Muss eigentlich der Vater nun auch Unterhalt an die Pflegefamilie bzw. das Kind noch zahlen ? - Das müsste doch wenn dann eher die Mutter, den sie hat das Sorgerecht nicht dem Vater übertragen, sondern eigenwillig bestimmt, daß das JA selbst entscheidet, also das Kind zur Betreuung in eine Pflegefamilie steckt. Wird das Geld nun zuerst an die Sorgeberechtigte Mutter überwiesen, oder muss sie dann das weiterleiten an die Pflegefamilie, wie läuft das ? würd mich interessieren. Ich rechne natürlich mit dem Schlimmsten.
--------------------------
Zusammenfassung: Vater weiss das Mutter krank ist. Vater nimmt sich extra Urlaub, um sein Kind zu beschützen und es vom Kindergarten abzuholen. Das tut er nicht eigennützig, da bei Tod des Kinders er nicht mehr zahlen müsste. Er holt das Kind ab, weil er Gefahr im Verzug sieht, die Mutter ist schwer krank, kann es nicht betreuen, eine Klärung über JA dauert zu lange und schadet dem Kindswohl. Polizei leitet "Fahndung" ein. Nachdem die Fahndung und Steuergelder verschwendet wurden, fällt dem Staat ein: Achso, wir haben ja noch einen Zahler, Dukatenesel. Dem schicken wir ja sonst monatlich eine Rechnung, um anderen eine Alimentenrente zu bezahlen. Der kann doch statt nur Steuern auch den Polizeieinsatz bezahlen. Also rief man beim Vater an und stellte fest, da ist auch das Kind. Um weiter Geld kassieren zu können, wird dem Vater das Kind sofort genommen, anstatt es bis zur Klärung, ob das Kind zur Pflegefamilie oder zum Vater kommt, beim leiblichen Vater zu lassen, da ja Mutter sich nicht ums Kind kümmern kann. Unglaublich: Der leibliche Vater ist weniger wert, als eine Pflegefamilie. Das ist doch der Hammer! Um ihm das Deutlich zu machen, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Das wird sicher auch nochmal Geld kosten. Achso, der Vater hats ja.
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#10
BGH, 23.02.2006 - III ZR 164/05

Der Träger des Jugendamts, dessen Mitarbeiter ein Kind auf der Grundlage der §§ 42, 43 SGB VIII vorläufig in einer Pflegefamilie unterbringen, haftet nicht für ein Verschulden der Pflegeeltern während der Betreuungszeit, durch das das Kind einen (gesundheitlichen) Schaden erleidet.
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#11
(31-07-2009, 19:33)Ralf G. schrieb:
(31-07-2009, 19:24)Vater schrieb: ... bei dem das Volk nicht gefragt wird.

Warum sollte denn das "dumme deutsche Volk" gefragt werden?

Um Gottes Willen, das gilt es seit Ewigkeiten zu vermeiden.

Nicht auszudenken, was dabei rauskäme Tongue
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#12
Heart 
Bei einer Scheidung gibt es kein Vater, sorry ist meine meinung - Es gibt nur ein Zahlesel und es ist in den meisten fällen der so genannte Geldverdiener,da in den meisten fällen der Vater ist, und der Vaterstadt nichts zahlen möchte, werden die Väter an die KASSE gebeten- Dabei wird die -Würde des Menschen in den meisten fällen nicht berücksichtigt - Wie der Vater zu recht kommt ob Ihm was zum Leben übrich bleibt das Interessiert in Germanien niemand :alles nur meine meinung Angel
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