23-07-2009, 21:26
(23-07-2009, 20:30)SEELENTOD schrieb: kann ich den kindesunterhalt auf ein "sperrkonto" FÜR meine kleinen, für später parken, anstatt ihn der geisteskranken km in den hintern zu schieben?
Nein. Ein "Sperrkonto" gibt es nicht im Schuldrecht zwischen Gläubiger und Schuldner. Wenn sowas existiert, dann als "Anderkonto" im Rahmen eines laufenden Verfahrens. Das ist bei dir nicht der Fall. Allein die Frage, ob ein Titel existiert, entscheidet deine Pflicht zum weiterzahlen des Unterhalts in bisheriger Höhe.
Existiert keiner, stelle die Zahlungen ein und warte die Aufforderung von ihr oder ihrem Bevollmächtigten ab, einen bestimmten Unterhaltsbetrag weiter zu bezahlen. Alles andere sind Affentänze.