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Insolvenzverfahren in UK
#1
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6...ntent.html

Normalerweise ist ja Frankreich eine interessante Wahl, aber englisch sprechen dürfte vielen Deutschen, die in der alten BRD aufgewachsen sind, deutlich leichter fallen.
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#2
Sehr interessant !

Jedoch auch dabei muss man aufpassen. Steht da doch: (sinngemaess)

Die Schuldner koennen aber auch selbst eingreifen: Insolvenzflucht funktioniert nur, wenn hierzulande noch kein Verfahren läuft. Wer als Gläubiger Wind von einem Umzug seiner Schuldner bekommt, kann selbst den Insolvenzantrag bei einem deutschen Gericht stellen. Dafür muss er einen Titel gegen den Schuldner erwirken und die Gerichtskosten übernehmen. Krankenkassen und Finanzbehörden sind da sehr schnell geworden. So landet mancher Flüchtige schneller als erwartet wieder auf deutschem Boden.

Ganz so einfach und problemlos ist das also auch nicht.
Funktioniert das auch bei Unterhaltsschulden, die man bei seiner Ex, seinen Kindern oder beim Staat hat ??

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#3
Wenn man nicht-selbständig arbeitet, sollte es keine Rückstände beim Finanzamt und Krankenkasse geben, wird einem ja im Voraus aus dem Gehalt abgezweigt.
Die größte Gefahr der Insolvenzanmeldung durch andere geht meiner Ansicht nach dann von den Gläubigern aus, die von sich selbst der Ansicht sind, dass sie mit einer frühen Anmeldung einen größeren Anteil an der Beute sichern können als andere.
Kann die Ex als Gläubigerin einen Insolvenzantrag stellen?

Hier behauptet ein Anwalt, dass alle aufgelaufenen Unterhaltsschulden einfließen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhal...27032.html

Also wäre es für die Ex als Gläubigerin bei Nichtweiterzahlung eher sinnvoll es so schnell wie möglich auf eine Insolvenz hinauslaufen zu lassen, bevor noch mehr Rückstände auflaufen, die dann gestrichen werden.
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#4
Bei mir ist es sowieso schwierig, herauszufinden, ob und wann ich umgezogen bin.
Eine weitere Frage ist, ob einem Insolvenzverfahren eine vorherige Verurteilung als Unterhaltspflichtverletzer im Wege steht.

Ich ahne, dass dies irgendwie eine PI unmoeglich machen koennte...

Al Bundy, hat das Monopoly Spiel wohl verloren. Schlosstrasse und Parkallee sind weg. Nur noch mit der Badstrasse laesst sich nix mehr gewinnenCool

Aber zu weit sollten wir das Thema hier nicht vertiefen.....
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#5
(22-07-2009, 14:40)MitGlied schrieb: Kann die Ex als Gläubigerin einen Insolvenzantrag stellen?
Ich befürchte, wegen Unterhaltsschulden kann kein Inso-Verfahren geführt werden.
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#6
Um diese Schulden loszuwerden, kann man nur zur Hölle fahren.
Falls man in den Himmel kommen sollte, dann geht es da weiter, weil Exe und Helfer ja da sind. Das waere dann die Hoelle im Himmel.
Also besser gleich zur Hoelle fahren.
Logisch.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#7
Moment,

Unterhaltsschulden sind "normale" schulden wie alles andere auch.

Vorraussetzung: Wenn es KU ist muss das Kind schon volljährig sein!

EU Schulden sind sofort normale Schulden..

UND, wenn ein französisches Gericht oder auch ein englisches die Insolvenz bestätigt oder durchgezogen hat, dann ist das auch in Deutschland anzuerkennen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#8
also bitte nicht ausufern lassen. Die Insolvenzfragen kann man wunderbar im entsprechenden, empfehlenswerten www.Forum-schuldnerberatung.de klären.
Nach meinem (veralteten) Kenntnissen ist es so, das auch UH-Schulden von einer Insolvenz erfasst werden. Unabhängig vom Alter des Fordernden.
Nicht erfasst werden Schulden / Forderungen, die aus unerlaubten Handlungen entstanden sind. Also z.B. Straf- / Bußgelder o.Ä.

Nicht gezahlte UH- Schulden müssten also erstmal als solche unerlaubte Handlungen verurteilt worden sein. Das ist in aller Regel schwierig bis unmöglich für die Fordernden.

Also kann es sich durchaus im Einzelfall "lohnen" Unterhaltsschulden bis zum Maximum auflaufen zu lassen und dann eine Insolvenz anzustreben. Diese Einzelfälle sollten, nein MÜSSEN in jedem Fall mit einer zugelassenen, fähigen Insolvenberatungsstelle geklärt werden.

Was aber NICHT in die Insolvenz einfließt sind neue oder laufende Forderungen wegen Unterhalts. Wer also vorher 300EUR / Monat zu zahlen hat, muss dies auch während oder nach der Insolvenz tun. Sonst laufen gleich wieder Schulden auf.

Aber wie gesagt - Fragen zur Insolvenz bitte im o.g. Forum klären und aufpassen vor windigen Gesellen, die gerne für eigentlich kostenlose Beratungen Geld verlangen...
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#9
So ist das richtig, vorsichtiger.

Die Insolvenz im Ausland macht dann Sinn, wenn es keine laufenden Unterhaltszahlungen mehr gibt. Ansonsten hat man den gleichen Kack wieder, dass sich die Unterhaltsschulden anhäufen.

Die Strategie sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen, bis die Kinder volljährig/bzw. nicht mehr unterhaltsberechtigt sind, geht auf, wenn man ab diesem Zeitpunkt die Privatinsolvenz in einem der EU-Länder bestreitet, die weder Wohlverhaltensphase, noch sonst irgendwelche Schikanen kennen. - Im Idealfall reist man dann 2 Jahre nach Ende der Unterhaltspflicht als Bürger ohne Schulden wieder in Deutschland ein, wobei ich persönlich allerdings die strafrechtliche Verjährungsfrist für den 170er beachten würde, und erst dann als Bürger mit weisser Weste wieder einreisen würde.
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#10
(22-07-2009, 19:01)vorsichtiger schrieb: ...Nicht erfasst werden Schulden / Forderungen, die aus unerlaubten Handlungen entstanden sind. Also z.B. Straf- / Bußgelder o.Ä.

Nicht gezahlte UH- Schulden müssten also erstmal als solche unerlaubte Handlungen verurteilt worden sein. Das ist in aller Regel schwierig bis unmöglich für die Fordernden.

...

Das heisst, ein Strafbefehl wegen Verletzung der Unterhaltspflicht behindert die Durchfuehrung einer Insolvenz ?
Wie ich es schon geahnt habe.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#11
nein, das heißt es nicht.
Es heißt wenn überhaupt nur, dass die UH-Forderungen nicht von der Insolvenz erfasst werden. (Also in Deinem Fall ist der Sinn der Inso dann weg...) Aber selbst in Deinem Fall würde ich die Frage doch mal an z.B. den RA Hoffmann stellen oder an den Christian Maltry vom Forum sofern diese Herren dort noch arbeiten. Beide sehr kompetent und hilfsbereit.
Und wenn ich Deine Fall-Umstände betrachte, dann macht eine Inso aus ganz anderen Gründen keinen Sinn: Du bist zahlungsfähig. Wink
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#12
(22-07-2009, 19:16)vorsichtiger schrieb: Du bist zahlungsfähig. Wink
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Zahlungsfähigkeit direkt mit der Motivation zusammnhängt. Und die bricht ganz schnell zusammen, wenn die Unterhaltshöhe ausufernde Massstäbe annimmt. Natürlich ist mir klar, dass so ein Richterlein mit seinem Gehirnfurunzel den Zusammenhang nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es für einen Unterhaltsschuldner, wie mich, eigentlich das beste, abzuwarten, bis der Berg sich aufgetürmt hat - 4200 EUR * 12 Monate * 10 Jahre ist ungefähr eine halbe mio EUR - danach lohnt sich die Insolvenz wenigstens und die Verflossene kann sich mit ihrem Titel den Allerwertesten abwischen.
Ich finde das englische Modell sehr interessant und werde mich diesbzgl. noch genauer informieren, sobald ich die SSchweiz dann geregelt oder fluchtartig verlassen muss.
https://t.me/GenderFukc
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#13
(22-07-2009, 23:44)V-Man schrieb: Deshalb ist es für einen Unterhaltsschuldner, wie mich, eigentlich das beste, abzuwarten, bis der Berg sich aufgetürmt hat - 4200 EUR * 12 Monate * 10 Jahre ist ungefähr eine halbe mio EUR

Also wer monatlich 4200EUR an Unterhalt zahlen muss sollte doch es nicht nötig haben in diesem Forum zu schreiben... der LÄSST schreiben.

Oder ist reichlich potent & dumm ... Huh
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#14
(23-07-2009, 07:16)vorsichtiger schrieb: Also wer monatlich 4200EUR an Unterhalt zahlen muss sollte doch es nicht nötig haben in diesem Forum zu schreiben... der LÄSST schreiben.

Oder ist reichlich potent & dumm ... Huh

Hallo Vorsichtiger, offensichtlich kennst Du die Geschichte von V-Man nicht. Andernfalls haettest Du Dich wohl nicht zu diesem, freundlich ausgedrueckt, unangebrachten Kommentar hinreissen lassen.
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#15
Ein Vorteil hat die legale Privatinsolvenz in UK: mann ist danach EU-weit (ausgenommen D) vor weiteren Pfändungsversuchen sicher und braucht nicht länger als U-Boot arbeiten, sondern kann seine Geschäfte öffentlich führen.
Einzigstes Problem sind Rentenleistungen, die aus D kommen. Da hat unser Staat immer noch ein ordentliches Erpressungspotential.
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