18-07-2009, 13:41
(18-07-2009, 08:46)p schrieb: Stimmt schon - ich sehe das als Beispiel, wie trotz unterschiedlichem Recht Geldforderungen im Zielland durchgesetzt und vollstreckt werden können und wie dieser Weg immer leichter und ebener gestaltet wird. Oben steht das Beispiel mit der Türkei - man sieht, dass es in anderen Rechtsbereichen längst so weit ist.
OK, seh ich ein

Der Supergau ist also, dass Kindesunterhalt auch in anderen Ländern der EU gepfändet werden kann.
Im Prinzip ist es aber eh nicht der Kindesunterhalt an sich, der das grosse Übel darstellt, das wirklich grosse Übel stellt die Untergrabung des Existenzminimums dar, das fiktive Einkommen. - Diese Sache ist es, die Leute unter die Brücke bringt, alles verlieren lässt und dem Wort "Kindeswohl" die Negativbedeutung schlechthin angedeihen lässt.
Diese Untergrabung des Existenzminimums ist meines Wissens nur in Österreich und Deutschland Usus, sonst nirgendwo.
Das kann auch in anderen EU-Ländern nicht eingeführt werden. Wenn Du hier in Spanien jemandem erzählst, dass es ein fiktives Einkommen gibt glaubt der, dass Du ihn veräppeln möchtest. - Sowas ist nirgendwo durchsetzbar, und das denke ich, obwohl mir sehr wohl bewusst ist, zu welch perfiden Argumentationen Politiker im Stande sind um scheinbar Undenkbares doch unter Applaus der Bevölkerung doch einzuführen.