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Längerer Ehegattenunterhalt bei Studienabbruch OLG Oldenburg 13 UF 28/09
#1
Ein Studienabbbruch begründet einen ehebedingten Nachteil. Bricht die Ehefrau wegen der Geburt eines Kindes ihr Studium ab, verlängert sich daher nach der Scheidung die Dauer ihres Anspruchs auf Ehegattenunterhalt.
...
Die Ehefrau hatte ihr Studium wegen der Geburt eines gemeinsamen Kindes abgebrochen und stattdessen sechs Jahre später eine Ausbildung im Groß- und Einzelhandel absolviert. Vor diesem Hintergrund hat der 13. Zivilsenat des OLG Oldenburg entschieden, dass die Unterhaltsverpflichtung des seit 2002 geschiedenen Ehemannes bis 2013 fortbesteht.


Madame hat also den einfachen Weg gewählt, das Studium abgebrochen und ist Mutter geworden. Das ihr daraus kein Nachteil entsteht, dafür sorgt die Richterschaft. Es wird einfach behauptet, sie hätte das Studium erfolgreich beendet, einen Job als Lehrerin gefunden und die Gehaltsdifferenz zwischen Lehrerjob und Kauffrau hat der Ex-Mann jetzt auszugleichen, 11 Jahre lang.

Ganz besonders dreist:

Der 13. Zivilsenat des OLG hat entschieden, dass der unterhaltspflichtige Ehemann diesen ehebedingten Nachteil auszugleichen habe, auch wenn es der Ehefrau möglich gewesen wäre, ihr Studium später fortzusetzen. Maßgeblich für die Beurteilung, ob ehebedingte Nachteile vorliegen, sind nicht Verschulden oder Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten, sondern die wertende Würdigung objektiver Umstände.


Um an fetten Exen-Unterhalt zu kommen reicht also jetzt schon ein abgebrochenes Studium, ein Kind, die Weigerung der Frau ihr Studium wieder aufzunehmen und eine simple kaufmännische Ausbildung. Die fiktive Einkommensdifferenz darf der abgeliebte Ex zahlen. Fiktives Einkommen mal andersherum...

http://www.rechtsportal.de/familienrecht...ngert.html
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