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OLG Köln: 48 Wochenstunden arbeiten
#1
Deutsche Familienrichter legen Arbeitszeiten und Löhne fest, bestimmen wer wo eingestellt wird - jedenfalls fiktiv, um dann aufgrund der ausgeurteilten Arbeitszeiten und Lohnhöhen realen Unterhalt zu vollstrecken.

Das OLG Köln urteilt in Az 4 UF 70/06 vom 29.9.2006 (Volltext unter http://www.justiz.nrw.de), dass eine Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche für Unterhaltspflichtige zu gelten hat: "Nach Auffassung des Senates kann dem Kläger zugemutet werden, bis zu 48 Stunden die Woche zu arbeiten".

Die Sachlage: Arbeitsloser Vater, war mal Maschinenschlosser, neue Familie, neues Kind, kann nicht mehr vollen Unterhalt ans grössere Kind zahlen. Das Gericht weiss jedoch "aus einer ganzen Reihe von Verfahren, dass selbst ungelernte Arbeiter durchaus in der Lage sind, eine Arbeitsstelle zu finden...". Offenbar sind die Millionen Arbeitslosen ausnahmslos Fiktion, die Richter betreiben eine Arbeitsvermittlung und prüfen hinterher, wer einen Job bekommen hat. Wundersames OLG! Wir können ab sofort die Arbeitslosenversicherung abschaffen und das ALG 2 sowieso. Was unkündbare Beamten mit Richterbesoldung (R3, Grundgehalt 6056,77 EUR pro Monat plus Familienzuschlag und andere Zulagen) so alles können, ist schon enorm. Für die neue Familie dürfe der Vater nicht einmal den sozialhilferechtlichen Unterhalt geltend machen. Das OLG Köln lehnt ausserdem explizit anderslautende Urteile des OLG Frankfurts ab - Zickenkrieg der Oberlandesgerichte. Ausserdem zwingt ihn das Gericht in Steuerklasse 3 (wodurch seine neue Frau indirekt Unterhalt mitbezahlt!) - was eindeutig rechtswidrig ist, er könnte durchaus auch 4/4 wählen. Und schwupps - heraus kommt ein Nettoeinkommen von 1659 EUR. Fiktiv! Und heraus kommt auch, wen wunderts: Er hat voll zu zahlen, 100% des Regelbetrages. Damit ist die zweite Familie pleite. Ob die Ex stinkreich ist, spielt wie immer keine Rolle. Gratulation, OLG Köln, ihr könnt wieder einen Strich auf der Liste abgeschossener Väter und Zweitfamilien machen.

Der Vater kann nicht zahlen, er häufen sich also Dank Urteil Schulden an. Sollte er wieder Arbeit bekommen, wird er auf das sozialrechtliche Minimum gepfändet. Damit ist der einzige Grund weg, überhaupt wieder zu arbeiten.
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OLG Köln: 48 Wochenstunden arbeiten - von p__ - 06-08-2008, 11:46
RE: OLG Köln: 48 Wochenstunden arbeiten - von Exilierter - 17-02-2009, 15:47

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