Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hilfe...
#26
(12-06-2009, 21:10)Marisa schrieb: Boah ich könnt gerad...

So wie die Ex wütet ist das der allerbeste Weg, Ablehnung beim Kind zu erzeugen. Wichtig für den Vater ist nur eines: Umgang! Unbelastet, lösungsorientiert, das Kind wird es euch danken. Also nicht aufregen oder betreten schweigen, wenn das Kind die Story von der verkauften Nintendo-Konsole erzählt, sondern nonchalant sagen "na, dann lassen wir die Nächste bei uns, dann kannst du spielen wenn du hier bist."

Das fällt enorm schwer, ich weiss. Dass ihr euch aufregt ist genau das, was die Ex bezweckt, das ist ihr so wichtig dass sie dabei das Kind mit ihrer Hass-Dampfwalze rücksichtslos überfährt. Ex Classic :-( Zum Glück geht sie dabei so grob und proletenhaft zu Werke, dass das ein grandioses Eigentor wird. Sollte sie in diesem Stil etwas im Gerichtssaal bei einem Umgangsverfahren loslassen, könnte es ziemlich gut für Vater und Kind ausgehen. Verhandelt also nicht gross mit ihr rum, wenn es um Umgang geht, sondern beschreitet zeitnah den Rechtsweg wie in der faq dargestellt.
Zitieren
#27
(13-06-2009, 10:21)p schrieb: Also nicht aufregen oder betreten schweigen, wenn das Kind die Story von der verkauften Nintendo-Konsole erzählt, sondern nonchalant sagen "na, dann lassen wir die Nächste bei uns, dann kannst du spielen wenn du hier bist."

so ist's richtig!
Ich nehme die Mutter sogar noch in Schutz und relativiere damit den Ärger des Kindes auf sie (mit gekreuzten Finger auf dem Rücken und einer geballten Faust in der Tasche).

Kinder merken sich das.
Man steht immer hinter ihnen und erzeugt Harmonie.
Bei allen darf man natürlich nicht vergessen, das eine oder andere Saatkorn zu pflanzen, damit diese Mütter auch von dem viel später einsetzenden "Echo" gefunden werden.

p schrieb:Das fällt enorm schwer, ich weiss.

ja ja - aber das kann man üben!


koki
Zitieren
#28
Morgen!

So, das war auch unser WE, mal wieder auf unbestimmte Zeit... Ich habe aber noch die ein oder andere Frage zu den hier gegebenen Tipps.

Und zwar zum Thema Wohngeld: Wer von uns sollte das beantragen, mein Mann oder ich? Wird das auch als Unterhaltsrelevantes Einkommen bewertet?

Dann würde mich folgendes interessieren, und zwar, ob mein Mann wirklich dazu verpflichtet werden kann, einen Nebenjob anzunehmen. Als Beispiel nehmen wir mal den Vormonat, in dem Menne viele Nachtdienste hatte und somit auch danach entsprechend mit freien Tagen belohnt wurde. Die Sachbearbeiterin meinte, an diesen freien Tagen könne er ja auf 400 Euro Basis irgendwo arbeiten. Nur diese freien Tage gibbet nur dann, wenn auch Nachtdienste anfallen. Habe schon etwas nach dieser sog. "erhöhten Erwerbsobliegenheit" gegoogelt, finde aber nur Beiträge von Leuten die das gut finden und befürworten.

Dann zum Thema Gehalt mit ALG2 aufstocken... wieder die Frage, ob das mit berechnet wird und dann, für mich sehr wichtig: Muss ich dann umziehen? Wir leben in einer knapp 90 qm Wohnung, die ich wirklich ungerne aufgeben würde.

Schonmal danke für Eure Antworten :-)
Zitieren
#29
Zu Wohngeld gibt viele Informationen incl. Wohngeldrechner im Internet, einfach mal die Links durchgehen: http://www.google.com/search?rls=de-de&q...8&oe=UTF-8

Was eine Jugendamtssachbearbeiterin sagt, ist genau so viel wert wie die Aussage eines Betrunkenen oder eines Kameltreibers auf einem anderen Kontinent. Rechtskraft hat nur ein Gerichtsentscheid. Die Pflicht zu Nebenjobs wird individuell unterschiedlich beurteilt, der Tenor geht aber dahin, dass neben einer Vollzeitbeschäftigung nicht so leicht Nebenjobs verlangt werden können. Manche OLGs spinnen da mehr wie andere, das OLG Köln ist z.B. der Ansicht, 48 Stunden Arbeit pro Woche (die absolute Obergrenze nach dem Arbeitszeitgesetz) seien kein Problem.

ALG 2: Geh mal zur ARGE und beantrage. Die rechnen dir auch den Wohnbedarf aus.
Zitieren
#30
Wobei ich allerdings den Kameltreiber für ein klein wenig glaubwürdiger halte. Wir sollten schon bei der Wahrheit bleiben. Big Grin
Zitieren
#31
hallo marisa,
was alg2 aufstocken betrifft:
habe neulich einen hartz4-empfänger gefragt wie das funktioniert.
bei alg2 kann man entweder auf 400-euro-basis arbeiten, davon darf man dann aber nur 160 euro behalten (also sollte man möglichst auch nicht mehr als 160 euro pro monat verdienen, sonst wird es wieder abgezogen).
oder man macht einen 1-euro-job (das sind jobs, die gemeinnützig sein müssen und keinen normalen job ersetzen dürfen, stellen sind meist bei behörden oder verwaltungen). beim 1-euro-job ist es so, dass man alles behalten darf, die arbeitszeit beträgt maximal 30 stunden (weiss allerdings nicht mehr ob das jetzt pro woche oder pro monat war??). der, mit dem ich gesprochen hatte bekommt "sogar" 1,50 euro pro stunde, aber woran das liegt hab ich nicht gefragt.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste