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Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht...
#5
(02-06-2009, 21:43)p schrieb:
(02-06-2009, 20:44)V-Man schrieb: Wenn einfach die Scheidung ohne Schuld und ausufernde Unterhaltsregelung ermöglicht worden wäre, wäre das zuvor bestehendene Problem wohl auch gelöst worden.

Eine Ehegattenunterhalt ist nur ein Fall unter vielen und einer, der immer irrelevanter wird. Die Transfers sind wesentlich ausgreifender und heissen auch nicht immer "Unterhalt":

- Versorgungsausgleich. 1977 eingeführt, jüngst nochmal verstärkt
- Zugewinnausgleich
- Unterhalt zwischen Unverheirateten
- Beistandspflichten in Bedarfsgemeinschaften zwischen Allen und Jedem
- Unterhalt für die Eltern
- Unterhalt für Enkel
- Unterhalt für volljährige Kinder (in den meisten Ländern endet der mit der Volljährigkeit)
- die absurd hohen Kindesunterhaltssätze
- immer neue und richtig fette Unterhaltstatbestände obendrauf: Jüngst die Betreuungsgebühren als Mehrbedarf. Studiengebühren.
- Angedacht sind bereits z.B. Versorgungsausgleiche zwischen Nichtehelichen.

PHP-Code:
Angedacht sind bereits z.BVersorgungsausgleiche zwischen Nichtehelichen

wo soll das noch hinführen? krankes land!!!
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RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - von monti - 02-06-2009, 22:09

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