Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
billiger vaterschaftstest?
#26
Detlef,

den "legalen" Test musst du nur deswegen nicht bezahlen, weil du nicht greifbar bist und das Gericht ihn angeordnet hat, also "DIE" wollten, nicht du.
Auch das ist ein Unterschied den man nicht beiseiteschieben kann.

Wie ist es aber, wenn du Vater bist (die vaterschaftsurkunde in gutem Glauben oder Vertrauen unterschrieben hast), KU bezahlst und nun durch irgendwelche Umstände erfährst, das du nun doch nicht der Vater des Kindes sein sollst?Ist jetzt mal wurscht, welche Umstände, können vielfältig sein.

Jetzt zuweifelt der Vater immer mehr und mit jedem Tag möchte er nun wissen, ob er nun der leibliche Vater ist oder nicht.
Nach neuem Gesetz muss er also Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen, weil heimlich ein Wattestäbchen einreichen und damit Klarheit zu haben, geht ja nicht mehr.
Ich weiss jetzt zwar nicht genau, aber ich glaube, du weisst, wie lange sich solche Klagen hinziehen, detlef, oder? Das dauert Monate, wenn nicht, sogar bis zu einem Jahr, ohne Probleme.
In der Zeit zahlt der Vater immer weiter und muss abwarten. Dann, bei der Verhandlung, muss der zweifelnde Vater immer noch die Gründe vorbringen, warum er zweifelt. Ist das dem Richter nicht "grundgenug", kann er immer noch die Klage abweisen. Und der zweifelnde Vater kann immer weiterzahlen.
Wird das Gutachten aber doch bewilligt, dauert das nochmal zwei bis drei Monate. Natürlich, Vater kann weiterbezahlen.
Ist dann das Gutachten (Vaterschaftstest) negativ, er ist also nicht der Vater, muss er erneut Klagen auf Einstellung des KU (sowas von hirnrissig).
So, und jetzt kommts, die Mutter kann dabei lachend zusehen denn wenn "es" rauskommt, das der Vater gar nicht der Vater ist, kann man ihr nichts. Und das Kind hat kein Geld, ergo muss der dann "ExVater" auch noch die Kosten für die Klage samt Gutachten bezahlen, obwohl er obsiegt hat, weil Kind hat ja nichts.
So eine Klage samt Gutachten kostet mal die Kleinigkeit von etwas über 2000,- Euro, mindestens. Danach die Klage auf Einstellung des KU, auch nochmal 500,- Euro. Muss alles der Kläger zahlen, weil Beklagter, also Kind, hat ja nichts. Ja, und der KU, der in der Zeit der Klageerhebung bist zum Urteil weiterbezahlt werden musste, ist auch "verbraucht", wie die deutschen Gerichte das immer so schön bezeichnen.

Und das nur, weil man keinen "kleinen" Test für 250,- Euro machen kann wo die Mutter nichts davon wissen muss? Wo auch der Vater Klarheit hat ob er zur Recht KU zahlen muss? Nur wegen so einem "Gendiagnostikgesetz", das nur darauf abzieht, das solche heimlichen Vaterschaftstest verboten werden sollen wegen irgendwelchen Selbstbestimmungsrechts?
Nein, es soll verhindern, das knapp 10% aller Kinder in Deutschland ihren KU nicht mehr erhalten weil sie Kuckuckskinder sind. Es soll durch dieses "Gesetz" verhindert werden, das der Staat einspringen muss. Es soll dem zweifelnden Vätern unmöglich gemacht werden, die "Wahrheit" herauszubekommen, und wenn sie es doch wollen, soll es für sie sehr teuer werden, weil sie es wagten.


Dann nochmal: Ein heimlicher Vaterschaftsetst für 250,- Euro ist da, weil eben so günstig geworden, der Regierung ein Dorn im Auge gewesen, denn seien wir doch mal ehrlich, seit den frühen 90er Jahren sind solche Tests schon möglich, damals waren sie aber noch sehr teuer, also ein grosser finanzieller Faktor für einen zweifelnden Vater. In dieser Zeit hat die Regierung noch keinen Handlungsbedarf gesehen. Komisch, nicht wahr?
Aber seit die Tests für teilweise schon für 99,- Euro gemacht werden können, musste dem schnell einen Riegel vorgeschoben werden, denn dann würde sich die Kindesunterhaltslandschaft in Deutschland schnell um 10% "verschieben" und Millionen Kinder plötzlich ohne KU dastehen.
In meinen Augen sind "Kinderpornosperrungen" im Internet und das Gendiagnostikgesetz vorgeschobene Argumente um die wahren Gründe zu verschweigen.

Und "vorsichtiger" fällt auf diese Machenschaften wie viele anderer Bürger herein.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#27
Nun denn, gleichgesinnter, wenn bestimmte Artikulationsweisen kein Pöbeln für Dich sind, dann darf ich Deine Wortwahl auch mal eben verwenbden:

Käse. Schwachsinn.

Beantworte mal nur eine einzige Frage richtig.
Nimm einmal an der Herr Stafford macht einen Auslands-Gentest.
Nimm an, der Test wird nicht durch Verunreinigung etc versemmelt sondern ergibt ein echtes Ergebnis.
Nimm weiter an, er ist nicht der Erzeuger.
Nimm weiter an, er folgt Deiner Argumentation, nimmt das Recht in seine Hand und zahlt ab dem Tag keinen Unterhalt mehr. Was geschieht dann wohl?
Und berücksichtige dabei Deine obigen Ausführungen zum Zeitablauf eines Klageweges...

Meine Antwort hat nichts mit Linientreue zu tun, sondern damit, dass es mir unsinnig erscheint Geld in etwas zweifelhaftes zu investieren, was man mit ähnlichem Aufwand - aber auf der legalen Seite auch erledigen kann. Diesen Satz hier: In meinen Augen sind "Kinderpornosperrungen" im Internet und das Gendiagnostikgesetz vorgeschobene Argumente um die wahren Gründe zu verschweigen. will ich mal gar nicht hinterfragen und Dir auch ganz bewusst nichts unterstellen. Aber merkwürdig klingt er schon.



Und hör bitte auf hier irgendwelchen Machtmissbrauch zu unterstellen - die Diskussion darfst Du an anderer Stelle führen. Das war hier schon.
Zitieren
#28
Was klingt denn an diesem Satz merkwürdig?

Kinderpornosperrungen im Internet werden nur deshalb durchgesetzt, weil danach der Weg für weitere Zensuren frei ist. Da wird das "Zugpferd" Kinderpornoseiten im Internet dazu missbraucht um die Infrastruktur der Zensur aufzubauen weil ja keiner dagegensein kann bei diesem brisanten Thema. Und das ist nur der Anfang, danach gehts erst richtig los. Dann werden die Musikindustrien kommen und ebenfalls Zensuren fordern. Danach werden rassistische Seiten zensiert, danach regierungsfeinliche Seiten usw.. Ist der Stein erstmal ins Rollen gekommen gibt es kein Halten mehr. Deutschland wird zur Internetzensur a la China werden. Das was die aber vorhaben, merkt jetzt noch keiner, erst wenn es richtig in die Informationsbeschränkungen reingeht, werden vielleicht ein paar Leute wach.
Die ersten melden sich schon und die Petition dagegen hat ja auch schon fast 110.000 Mitzeichner.

Das Gleiche mit dem Gendiagnostikgesetz: Wie es den regierenden in den Kram passt und alles zum "Kindeswohl". Unfug hoch drei. Das ist nichts als Augenwischerei und du lässt dich davon blenden. Ist ja alles toll, was die Damen und Herren in ihren Palästen gegen ihr Volk aushecken.

Ausserdem, wenn du richtig gelesen hättest, wüsstest du, das ich geschrieben habe, das der Test nur für sich selber zur Klarheit bestimmt ist. Nichts weiter! Er ist nicht verwertbar, aber dann wissen sie Bescheid und müssen nicht, wenn er der Vater sein sollte, die Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen.
Ist er durch den heimlichen Test nicht der Vater, muss er überlegen wie er, OHNE DEN VATERSCHAFTEST ZU ERWÄHNEN, eine Vaterschaftsanfechtungsklage durchziehen will. Er muss sich einen Grund einfallen lassen vor Gericht.

Aber, er hat vorher schonmal viel grössere Gewissheit und weniger Geld zum Fenster rausgeworfen, als wenn er ins blaue hinein eine Vaterschaftsanfechtungsklage anstrengt.

Wenn "Käse" für dich Pöbeln ist, will ich deine mimosenhafte Veranlagung nicht weiter strapazieren.

So, und jetzt kannst du mal über deinen Satz, das mein Betrag merkwürdig klingt, nachdenken. Danach melde dich wieder.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#29
(04-06-2009, 09:56)gleichgesinnter schrieb: Er ist nicht verwertbar,
(...)

Er muss sich einen Grund einfallen lassen vor Gericht.

(...)

So, und jetzt kannst du mal über deinen Satz, das mein Betrag merkwürdig klingt, nachdenken. Danach melde dich wieder.

gleichgesinnter

Na endlich sind wir einer Meinung ! Freut mich, dass Du es erkannt hast. Auch wenn Du mein Frage nicht eindeutig beantwortet hast. Denn weiter oben schreibst Du so, als ob man nach dem heimlichen Test mit Ergebnis Nicht-Vater einfach die Unterhaltszahlung einstellen dürfe. Gut, das Du DAS nicht gemeint hast.

Und Deine erste Aussage zu Kinderprornografie und co ließ mich ganz Schreckliches annehmen - zumal Du auch noch kurz vorher ausgesagt hast, dass dich Deutschland und seine Gesetze nicht interessieren.
Danke, dass ich mich dazu nochmal melden darf. Cool
Nochmal eine Bitte: Unterstelle mir nicht Dinge, die ich nirgends geschrieben habe. Meine ganz persönliche Einstellung zu Politik, den aktuellen Gesetzen, der Rechtsprechung und all dem anderen Krams, den Du hier aufführst kennst Du nicht, habe ich nicht mitgeteilt und sie war auch nirgends Bestandteil meiner Antwort noch der Ursprungsfrage.
Meine Meinung zu der Frage nach einem heimlichen Test im Ausland habe ich geäußert. Womit ich den Ball mit dem Nachdenken ganz gerne wieder an Dich zurückgeben möchte. Für mich ist die Diskussion damit beendet, Stafford hat meine Meinung und noch andere dazu. Welche sie oder er nutzen mag ist ihr oder ihm überlassen.
Zitieren
#30
Ich kann absolut nicht nachvollziehen, wie man gegen Elemente der Wahrheitsfindung sein kann.

Wenn der deutsche Staat nicht in der Lage ist für zweifelnde Väter eine effektive und kostengünstige Infrastruktur für Vaterschaftstests zu schaffen kann man es niemandem übel nehmen, wenn er sich auf "dem Schwarzmarkt" Gewissheit verschafft.

Es geht ja hier nicht um Defizite der zweifelnden Väter, die wollen nur Klarheit, es geht um das Defizit des Staates die Wahrheitsfindung an enorme Hürden zu koppeln.

Wieso nicht in jedem Jugendamt die Möglichkeit einen Vaterschaftstest für XX Euro durchführen zu lassen? Weil die Wahrheit nicht interessiert und unbequem sein kann, weil eben mit Kosten für den Staat verbunden.

Auf den Punkt gebracht lässt der Staat lieber einen Unschuldigen bezahlen als sich der Wahrheit verpflichtet zu fühlen. Die Hemmschwelle Kollateralschäden in Kauf zu nehmen ist gefährlich niedrig.
Zitieren
#31
(04-06-2009, 10:36)Webworker schrieb: Ich kann absolut nicht nachvollziehen, wie man gegen Elemente der Wahrheitsfindung sein kann.

Wenn der deutsche Staat nicht in der Lage ist für zweifelnde Väter eine effektive und kostengünstige Infrastruktur für Vaterschaftstests zu schaffen kann man es niemandem übel nehmen, wenn er sich auf "dem Schwarzmarkt" Gewissheit verschafft.

Besser kann man es nicht ausdrücken, webworker, klasse formuliert!

Ich will es noch klarer ausdrücken: Der Staat will gar nicht, das Väter ihre Zweifel kostengünstig ausräumen können denn dann ist die Gefahr, das der Staat für ca. 10% aller Kinder mit alleinerziehender Mutter Unterhaltsvorschuss bezahlen muss, sehr hoch.

Solche Tests könnten sehr einfach ins Gesetz eingefügt werden mit Unterstützung der Jugendämter, die einen solchen Test einmalig zulassen müssten und die Mutter sich bei Ordnungswidrigkeit und Bussgeldandrohung bis zu 5000,- Euro nicht weigern darf!

So wird nämlich ein Schuh draus, nicht die unsinnige kostenintensive Verhinderung der Tests mit dem Vorwand des Gendiagnosikgesetzes und des Selbstbestimmungsrechts.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#32
(04-06-2009, 11:19)gleichgesinnter schrieb: Ich will es noch klarer ausdrücken: Der Staat will gar nicht, das Väter ihre Zweifel kostengünstig ausräumen können denn dann ist die Gefahr, das der Staat für ca. 10% aller Kinder mit alleinerziehender Mutter Unterhaltsvorschuss bezahlen muss, sehr hoch.

Ich wollte es gar nicht so direkt sagen, ist aber auch meine Vermutung zu der dahintersteckenden Idee Vaterschaftstests zu erschweren.

Den bullshit mit dem Selbstbestimmungsrecht ist der Witz schlechthin, wenn von öffentlicher Stelle durchgeführt können die Auswertungsergebnisse sofort nach Anerkennung gelöscht werden.

Wenn ein Kind keinen Bekannten Vater hat wird es vom Staat unterstützt, warum dann, in weiterer Folge, ein Scheinvater dieses Geld nicht vom Staat in der Höhe, in der die staatliche Unterstützung ausgefallen wäre, zurückfordern kann dient sicherlich auch nur der Gerechtigkeit und "dem Wohle des Kindes", oder?
(Ist jetzt nur im Umkehrschluss dazu, dass Männer, die nach X Jahren erfahren Vater zu sein ja auch rückwirkend bezahlen sollen)
Zitieren
#33
(04-06-2009, 10:36)Webworker schrieb: Ich kann absolut nicht nachvollziehen, wie man gegen Elemente der Wahrheitsfindung sein kann.

Wenn der deutsche Staat nicht in der Lage ist für zweifelnde Väter eine effektive und kostengünstige Infrastruktur für Vaterschaftstests zu schaffen kann man es niemandem übel nehmen, wenn er sich auf "dem Schwarzmarkt" Gewissheit verschafft.

Es geht ja hier nicht um Defizite der zweifelnden Väter, die wollen nur Klarheit, es geht um das Defizit des Staates die Wahrheitsfindung an enorme Hürden zu koppeln.

Wieso nicht in jedem Jugendamt die Möglichkeit einen Vaterschaftstest für XX Euro durchführen zu lassen? Weil die Wahrheit nicht interessiert und unbequem sein kann, weil eben mit Kosten für den Staat verbunden.

Auf den Punkt gebracht lässt der Staat lieber einen Unschuldigen bezahlen als sich der Wahrheit verpflichtet zu fühlen. Die Hemmschwelle Kollateralschäden in Kauf zu nehmen ist gefährlich niedrig.

Diesen Ausführungen kann ich uneingeschränkt zustimmen. Kein Thema.
Problem ist aber ein anderer status quo der Gesetzeslage und der Rechtsprechung. Ein heimlicher Test wird nicht legal sein. Egal wie ich es drehe und wende. Unbeachtet der Frage ob im Ausland oder Inland. Wenn ich mir der Vaterschaft zu einem Kind nicht sicher bin, dann ist es auf legalem Weg möglich einen Test zu machen. Und erst ein legaler Nachweis berechtigt zum Einstellen der Zahlungen - aber auch das nicht immer !! Es kann sogar passieren, das eine Vaterschaft ausgeschlossen ist, der "Vater" aber weiter zahlen muss. Deutschlands Rechtsprechung machts möglich. Persönlich finde ich das zwar auch daneben (DAS ist jetzt meine Meinung) aber es ist nunmal so. Und die ganze Schiene der persönlichen Betroffenheit macht dann keinen Sinn mehr - denn keiner von uns Kaspern hier hat die Möglichkeit solcherlei juristischen Unsinn auszuschließen.
Also wieder zurück zu meiner Ausgangsaussage: Vorsicht vor illegalen Möglichkeiten. Der Schuß geht ganz sicher nach hinten los. Und wenns verspätet ist mit Zündungsverzögerung.
Zitieren
#34
Ich empfinde die "Schwarzmarktlösungen" lediglich als Sicherstellung für den Unterhaltspflichtigen ob das Bestreiten des legalen Weges überhaupt Sinn macht. Vor allem wegen der Kosten, die für viele Unterhaltspflichtige einen eklatanten Einschnitt in ihren Lebensstandard bedeuten.

Das Sammeln von Indizien, oder gar Beweisen, die einen Vaterschaftstest vor Gericht rechtfertigen würden geht in der Regel auch ins Geld, das wird alles sinnlos, wenn die "Schwarzmarktlösung" feststellt, dass man eh der Vater ist.

Ist man zweifelsohne nicht der Vater kann man immer noch entscheiden welche Mittel man wählt, vor allem, ob man sich diese Mittel überhaupt leisten kann.

Der Punkt, wieso ich die Lösung über einen illegalen Vaterschaftstest nicht verteufle ist der, dass vom Gesetzgeber wiedereinmal mit zweierlei Mass gemessen wird, der Wohlhabende, bzw. der Gutverdiener, kann diesen Weg gehen, mit dem Risiko einfach mal etwas Geld zu verlieren, der Durschnittsverdiener hat beim Bestreiten des legalen Weges, die eigne Situation betreffend, ganz andere Hürden zu bewältigen, nochdazu mit unsicherem Ausgang.

Recht bekommen sollte eigentlich nie soviel kosten, dass man es sich nicht leisten kann, nicht nur beim Thema Unterhalt, sehe ich generell so.
Zitieren
#35
upps... ich dachte ja nicht, dass die diskussion hier so ausartet...

also, mir (uns) ist schon klar, dass man diesen heimlichen test NIE erwähnen sollte. wir würden trotzdem sofort den unterhalt einstellen, auch wenn es vor der gerichtlichen vaterschaftsfeststellung wäre.
falls das nämlich der fall sein sollte (also er nicht der vater wäre), dann können wir sehr böse werden (...hierzu kann sich jeder selbst seinen teil denken).

und falls das gericht fragen sollte warum denn erst jetzt zweifel an der vaterschaft bestehen, dann hätte ich nur eine antwort:
es sind 3 kinder, die (angeblich) von einem vater und 3 müttern sind. wenn man sich kind 1 und kind 3 anschaut, dann weiss man schon bescheid. die könnten zwillinge sein (mit einigen jährchen altersunterschied), das sagen alle! für kind 1 wurde damals auch einer von diesen teuren vaterschaftstests gemacht, er ist der vater. bei kind 3 weiss ich es wohl am besten, da kommt kein anderer in frage.
bei kind 2 sieht das anders aus, kind 2 hat überhaupt keine ähnlichkeit zu den (halb)geschwistern und sieht auch sonst niemand aus seiner familie ähnlich.
kind 2 sieht aus wie der cousin. daher könnte der (angebliche) onkel als vater auch in frage kommen. es ist jedenfalls bekannt, dass die mutter von kind 2 auch was mit ihm hatte. und genausogut kommt ihr jetziger lover in frage, der damals ja auch der trennungsgrund war.

es wird immer wieder gesagt "das kind hat kein geld". wie ist das mit sparbüchern? könnten die dazu benutzt werden um ggf. unterhalt zurückzubezahlen bzw. die gerichtskosten zu decken im falle einer nicht-vaterschaft?

@vorsichtiger
was die liebe zum kind angeht, hätte ich dir so ähnlich geantwortet wie gleichgesinnter.
klar liebt er dieses kind, aber das kind ist mitlerweile durch die ex schon so entfremdet, dass es auch keinen großen unterschied mehr macht ob er jetzt der vater ist oder nicht. weisst du wie weh das tut, wenn das (angeblich) eigene kind sagt "du bist nicht mein vater". ich war dabei als das kind das sagte. diese aussage des kindes kam übrigens nur zustande weil mein freund ganz stolz sagte "ihr seid alle meine kinder...".
und da soll man sich nicht wundern??
ich persönlich finde es besser wenn man für etwas kämpft, auch zu wissen wofür man kämpft. für das eigene fleisch und blut, sicher, da würde jeder kämpfen. aber für ein kuckuckskind??? nein, dafür haben wir schon zuviele machtspiele der ex ausgehalten.
wenn es ein kuckuckskind wäre, dann steht unsere türe trotzdem jederzeit offen, aber eben NUR für das kind. keine unterhaltszahlungen mehr für die ex.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#36
@stafford

Also wenn ich ehrlich bin und mich in die Situation hineinversetze, dass mein Kind doch nicht von mir währe und weiterhin überlege was ich alles für Ärger hatte und Nerven gelassen habe, dann müsste ich mich schon sehr zusammenreißen damit nicht noch mehr passiert als nur die Zahlung des Unterhalts einzustellen.

Wer weiß was alles so im Affekt passieren kann??

Ich würde sie dermaßen bloß stellen, dass meine Ex nur noch übrig bleibt aus dem Ort wegzuziehen wo sie jetzt wohnt.
Zitieren
#37
@css

ich sehe, wir verstehen uns...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#38
Klar das Kind kann nix dafür das es so eine Mutter hat. Ich seh das etwas krasser, wenn der Umgang schon so verdammt schwierig ist und man sich schweren Herzens schon eingestehen muss, dass so ein richtiges Vater-Kind-Verhältnis gar nicht aufkommt (wie auch bei Umgangsboykott oder Umgangserschwerniss), wofür soll meine Türe dann noch offen stehen?? Ich glaub ich währe da ganz taub.
Zitieren
#39
es geht ja auch nur darum, wenn das kind das selbst möchte. dann legen wir ihm keine steine in den weg.
klar ist die situation so wie sie jetzt ist schwierig und angespannt, aber das kind kann in dem fall nichts dafür. dafür ist allein die ex und deren mißratene sippe verantwortlich.
ausserdem kann man den anderen 2 kindern auch nicht von heute auf morgen klarmachen, dass sie keine schwester mehr haben.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste