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OLG Braunschweig: Unterhalt bei Auslandsaufenthalt des Kindes
#1
Das OLG Braunschweig hat einen ganz besonderen Bock geschossen. Leitsatz aus der FamRZ 2007:

"Für die Dauer eines einjährigen Auslandsaufenthalts des minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindes entfallen die Betreuungsleistungen der Mutter nicht temporär. Diese werden durch Kommunikation und Fürsorge erbracht. Verdient der nicht betreuende Elternteil wesentlich weniger als der betreuende, so haften die Eltern nach dem Verhältnis ihrer bereinigten Einkünfte, wobei der auf den geringer verdienenden nicht betreuenden Elternteil entfallende Anteil im Hinblick auf die Betreuungsleistung des anderen um 50% zu erhöhen ist."

Krank. Das Kind ist ist bei keinem der Eltern, die Mutter offenbar mit fettem Verdienst und der Vater soll trotzdem mehr zahlen, weil die Mutter "Betreuungleistung" erbringe. Betreuungsleistung! Bei einem Kind im Ausland! Es geht offenbar ausschliesslich darum, der reichen Mutter doch noch irgendwie Geld vom ärmeren Vater in den Hintern zu schieben. So sollten mal Väter argumentieren, deren Kinder bei der Mutter wohnen. Als Vater würden sie ja auch so viel Betreuungsleistung erbringen, durch "Kommunikation und Fürsorge", deshalb müsse ihr Unterhalt um 50% reduziert werden. Ein freislersches Richtergebrüll Richtung Vater wäre die sofortige Reaktion.

Genauer Urteilstext leider nicht bekannt, da insbesondere das Oberlandesgericht Braunschweig unfähig ist, seine Urteile in die Urteilsdatenbank der Gerichte in Niedersachsen einzustellen. Meiner Vermutung nach wissen die Richter genau, warum so wenig Urteile öffentlich zugänglich gemacht werden und im Zeitalter des Internet absichtlich Intransparenz praktiziert wird. Angesichts des von Robenträgern verzapften Bockmists würde der Glaube in den angeblichen Rechtsstaat noch viel stärker als ohnehin in den Orkus gespült. Aufwand ist es nämlich so gut wie keiner, eine bereits vorliegende Textdatei auf einer www-Seite abzulegen bzw. einer längst bestehenden Urteilsdatenbank. Eine Kaffeemaschine im Richter-Sozialraum zu befüllen ist aufwendiger.
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