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Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten
#3
GdB rechnerisch 40%, noch nicht beantragt, aber ab ich weiss nicht 51% oder mehr gibt es kein VERWEISUNGSRECHT mehr, d.h die Robe kann mich mal. Keine 2-jährigen Offenlegungen o.ä.
Was Espania betrifft, claro, nur als residente, möglichst in meinem Beruf.
Was ich zahle? Mehr als 850 Öre KG nicht dabei.
Leute ich würd´mich freu´n über Anregungen, ich bin auch nciht ohne Phantasie.

Beste Grüsse Josef K.
Genaue begründung für die sog. aussetzung des sog. Umgangs? Teile wegmoderiert

Das ist es. Oder soll ich mich selbst kreuzigen, wie ich es lange genug getan habe?

Beste Grüsse Josef K.
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Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - von Josef K. - 27-05-2009, 15:03
RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - von Josef K. - 27-05-2009, 20:09
RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - von Josef K. - 27-05-2009, 20:28

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