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BGH vom 15.05.2024: Kind wegadoptiert, Vater draussen vor der Tür
#1
Mutter bekommt Kind, verschweigt Vater, der von nichts weiss. Gibt es zur Adoption frei. Die Einwilligung des leiblichen Vaters wurde dabei für entbehrlich gehalten, weil er und sein Aufenthalt dauernd unbekannt seien (§ 1747 Abs. 4 Satz 1 BGB).

Drei Jahre später erfährt der Vater vom Kind und klagt auf Vaterschaftsfestellung, dass er der leiblich Vater sei, dass die Adoption unwirksam sei.

Die Haßtruppe vom BGH haut mit einem Fusstritt ihn und sämtliche Anträge hinaus. Er habe 1. Nach der Adoption grundsätzlich keinen Anspruch auf gerichtliche Feststellung der (rechtlichen) Vaterschaft 2. Auch keinen isolierten Anspruch auf Feststellung der leiblichen Vaterschaft. 3. Die Adoptiveltern können für das Kind sprechen und alles ablehnen. 4. Im bleiben nur die schwachen und in der Praxis meist nicht realisierbaren Rechte aus §1686a BGB und dem darauf basierenden § 167 a Abs. 2 FamFG. Der wurde auch erst nach Zwang des BVerfG (Verfahren vom 4. Juli 2013) eingeführt gegen den Willen aller politischen Parteien.

Wirklich erstaunlich, welch riesigen Aufwand Rechtspflege und Politik betreiben, damit der Vater ja nicht Vater ist, sondern zum Störfaktor abgestempelt wird, der nach Kräften zu entrechten ist.

Volltext Beschluss des BGH vom 15.05.2024 Az. XII ZB 358/22: https://openjur.de/u/2492016.html
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