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Wem hat die neue Reform schon geholfen?
#1
mich würde interessieren ob es schon zahlesel gibt die von den neuen "unterhaltsreformen" profitiert haben. gibt es gerichte die schon zu gunsten der ausgebluteten entschieden haben und dem wahnsinn ein ende gesetzt haben?
bei mir steht demnächst die abänderungsklage unterhalt an. mein anwalt macht mir - vielleicht aus unsicherheit über die neue gesetzeslage, wenig hoffnung auf baldige und deutliche entspannung.
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#2
profitiert haben schonmal eindeutig die Anwälte. Es wird neue Penge Penge in die Kassen gespühlt.
Ob Mama arbeiten kann nach drei Jahren ist jetzt immer eine Einzelfallentscheidung.
Live or Die...Make Your Choice
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#3
(24-05-2009, 15:35)Fluechtling schrieb: profitiert haben schonmal eindeutig die Anwälte. Es wird neue Penge Penge in die Kassen gespühlt.
Ob Mama arbeiten kann nach drei Jahren ist jetzt immer eine Einzelfallentscheidung.

meine ex arbeitet schon. sie verdient 1500,- brutto. somit kommt sie ihrer erwerbsobliegenheit - welch scheiss wort, schon nach. sie lebt auch in einer neuen partnerschaft, natürlich aber nicht zusammen. die krux an meinem fall ist das ich durch die insolvenz nun mehr netto habe, als damals bei der scheidung als berechnungsgrundlage. ergo, der merhverdienst meiner ex wird durch mein mehr netto bedingt durch die pfändungsfreigrenze neutralisiert. heisst wohl das sich nicht soviel ändern wird...grrr. spannend bleibt auch die frage ob der richter die unterhaltszahlungen befristen wird. immerhin war ich mit der ollen von eheschliessung bis zur trennung nur 2 1/4 jahre zusammen....
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#4
(24-05-2009, 15:48)monti schrieb: meine ex arbeitet schon. sie verdient 1500,- brutto. somit kommt sie ihrer erwerbsobliegenheit - welch scheiss wort, schon nach.
Dann könnte sie evtl. noch auf Aufstockungsunterhalt erhalten.
Der Staat hat viele schöne Sachen erfunden, damit Muddi nicht selbst für sich sorgen muss. Wink Und damit der Staat nicht zu viel an Sozialausgaben zu tragen hat, wurde diese Reform erfunden. Denn seit dem 1.1.2008 hat der Staat deutlich Abgaben eingespart in dem die nicht verheiratete Muddi auf unabsehbare Zeit Unterhalt erhält.

Dann gibt es noch den 1572 BGB, der jederzeit aktiviert werden kann.

Zwischen dem 1.1.2006 und dem 1.1.2009 sind 12.321 neue RA-Innen geboren. Big Grin RechtsanwältIn mit Spezialgebiet Familienrecht scheint ein sehr lukratives Geschäft geworden zu sein. Wink

Disclaimer: Noch sind keine genauen Zahlen bekannt, wieviele von diesen 12.312 dieses Fachgebiet eingeschlagen haben. Angel
(24-05-2009, 16:26)Rumpel schrieb: da gibt es noch mehrere Wörter im Familienholocaust
Die für mich unsäglichsten Wort sind und bleiben die Begriffe BILLIGKEIT und UNBILLIGKEIT!
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#5
(24-05-2009, 16:28)blue schrieb:
(24-05-2009, 15:48)monti schrieb: meine ex arbeitet schon. sie verdient 1500,- brutto. somit kommt sie ihrer erwerbsobliegenheit - welch scheiss wort, schon nach.
Dann könnte sie evtl. noch auf Aufstockungsunterhalt erhalten.
Der Staat hat viele schöne Sachen erfunden, damit Muddi nicht selbst für sich sorgen muss. Wink Und damit der Staat nicht zu viel an Sozialausgaben zu tragen hat, wurde diese Reform erfunden. Denn seit dem 1.1.2008 hat der Staat deutlich Abgaben eingespart in dem die nicht verheiratete Muddi auf unabsehbare Zeit Unterhalt erhält.

Dann gibt es noch den 1572 BGB, der jederzeit aktiviert werden kann.

Zwischen dem 1.1.2006 und dem 1.1.2009 sind 12.321 neue RA-Innen geboren. Big Grin RechtsanwältIn mit Spezialgebiet Familienrecht scheint ein sehr lukratives Geschäft geworden zu sein. Wink

Disclaimer: Noch sind keine genauen Zahlen bekannt, wieviele von diesen 12.312 dieses Fachgebiet eingeschlagen haben. Angel
(24-05-2009, 16:26)Rumpel schrieb: da gibt es noch mehrere Wörter im Familienholocaust
Die für mich unsäglichsten Wort sind und bleiben die Begriffe BILLIGKEIT und UNBILLIGKEIT!

jaja, aufstockungsunterhalt. der absolute worst case, wundern würde mich gar nix mehr. die frage dann, was tun, denn mal ehrlich...arbeiten lohnt sich dann wirklich nicht mehr. ich gehe auch davon aus das sich nichts ändern wird. dann kann ich wenigstens nicht entäuscht werden. ich bin mir sicher das jeder eines tages das zurück bekommt was er verdient, so auch meine ex frau...das schönste ist eh das ich meinen sohn wieder sehen kann, wenngleich auch nur begleitet vorerst...das!!!! stinkt meiner ex am allermeissten das ich noch lebe und wieder ins leben zurück gefunden habe und mein sohn mich liebt und er mich jedesmal gaaanz lang drückt wenn er mich sieht.
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#6
(24-05-2009, 17:45)monti schrieb: ...und mein sohn mich liebt und er mich jedesmal gaaanz lang drückt wenn er mich sieht.
Halte diesen unsäglichen BU durch, wenn Du meinst, es würde sich auf absehbare Zeit ein "normales" Leben mit Deinem Sohn einstellen. Wie die Anzeichen stehen, kannst nur Du beantworten.
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#7
(24-05-2009, 18:01)blue schrieb:
(24-05-2009, 17:45)monti schrieb: ...und mein sohn mich liebt und er mich jedesmal gaaanz lang drückt wenn er mich sieht.
Halte diesen unsäglichen BU durch, wenn Du meinst, es würde sich auf absehbare Zeit ein "normales" Leben mit Deinem Sohn einstellen. Wie die Anzeichen stehen, kannst nur Du beantworten.

wir haben ein fantastisches unbeschwertes verhältnis zueinander. der fairness halber muss ich auch sagen das das sicherlich ein verdienst meiner ex ist. die zusammenarbeit mit dem jugendamt passt auch. war nicht immer so. man hat mir anfangs immer steine in den weg gelegt. es wurde doch glatt ein bericht verfasst das ich nicht erziehungsfähig sei, da ich mich erdreistet habe meinen sohn 5 x binnen einer stunde zu fragen ob er ein stück kuchen möchte und ich sein nein augenscheinlich nicht akzeptieren wollte. unfassbar wie frauen doch zusammen halten und männer/väter diskriminiert werden. ich ziehe den umgang jetzt durch, ich muss eh langfristig denken. kurzfristig geht gar nicht....
(24-05-2009, 18:07)Rumpel schrieb: wenngleich auch nur begleitet
Knastmäßig - mit Handschellen??!! - Gesichtsmaske??!! - Panzerglas??!!

Halte diesen unsäglichen BU durch
Art.1: Recht auf Menschenwürde
das ist Menschenunwürdig

Tongue nein so schlimm nicht. ist wirklich alles ganz entspannt mit einer externen jugendamts mitarbeiterin mit der ich mich auch sehr gut verstehe...
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#8
(24-05-2009, 18:07)Rumpel schrieb: Halte diesen unsäglichen BU durch
Art.1: Recht auf Menschenwürde
das ist Menschenunwürdig
Kenn ich. Habe selbst BU neun Monate durchgemacht. Die Dame vom dksb werde ich mein Leben lang nicht vergessen. Die verantwotliche JA-Dame ist nicht mehr "im Betrieb" tätig. Big Grin
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#9
(24-05-2009, 18:08)monti schrieb: mit einer externen jugendamts mitarbeiterin mit der ich mich auch sehr gut verstehe...
Verklär das mal!
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#10
Es gibt kein neues Unterhaltsrecht, das können die behaupten so oft die wollen (zugunsten von Verpflichteten).
BGB § 1569 gilt wie vor der Reform.
Unterhalt nach BGB § 1570 wird in der Regel nicht befristet, weil das Kind ja mal kompliziert oder was auch immer sein könnte... .
Ergo: BGB §1569 bitte nur in überschaubaren Maßen, max bis Teilzeit, damit der Zahlesel noch im Anschluss zu schröpfen ist (von den übrigen 1570gern - bis zur nicht ausreichend selbst erwirtschafteten Rente).

Bei mir läuft´s bisher über eine Vereinbarung, mit Befristung - mal sehen was danach kommt!?
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