Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage zur Auskunftspflicht?
#1
In welchem § steht, wie die Auskunftspflicht (Einkommensverhältnisse)
geregelt ist? Gab es da nicht eine zwei Jahresfrist?

Vielen Dank
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#2
keine ahnung in welchem § das steht, aber auskunftspflicht ist alle 2 jahre
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#3
Danke für den Hinweis.
Bei mir fordern die neue Auskünfte nach 11 Monaten an, nachdem ich für meine Tochter einen Titel von 202 Euro gemacht habe.
Ich bin selbstständig und in Höhe des Selbstbehaltes. Dürfen die das?
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#4
sie dürfen. sie können. sie werden.

entweder, wenn sie glaubhaft machen können, es habe sich bei den Einkünften etwas Wesentliches geändert (Wesentlichkeit liegt bei ca 10%) oder sie fordern nicht nach § 1605 BGB die Auskünfte an sondern wegen aufgelaufener UH-Schulden.
Im letzteren Fall könnte man zwar die Auskunft verweigern, müsste sie aber im nächsten Schritt beim Gerichtsvollzieher angeben. Denn der wird geschickt.
Oder sie holen sich die Auskünfte mittels zurechtgestrickter Argumentation an anderer Stelle, z.B. über Rentenkassen, Finanzämter, Arbeitgeber, etc...
Zitieren
#5
(23-05-2009, 17:42)Fluechtling schrieb: Bei mir fordern die neue Auskünfte nach 11 Monaten an, nachdem ich für meine Tochter einen Titel von 202 Euro gemacht habe.
Ich bin selbstständig und in Höhe des Selbstbehaltes. Dürfen die das?
Könnenmachen können die immer. Ichsachimmer: Ich zahle das für das Kind, was angemessen ist und bei "meinen" korrekt geführten Berechnungen rauskommt. Wenn die Gegenseite für zwanzich Teuronen vor Gericht gehen will, dann soll sie es!
Zitieren
#6
(23-05-2009, 18:40)vorsichtiger schrieb: sie dürfen. sie können. sie werden.

entweder, wenn sie glaubhaft machen können, es habe sich bei den Einkünften etwas Wesentliches geändert (Wesentlichkeit liegt bei ca 10%) oder sie fordern nicht nach § 1605 BGB die Auskünfte an sondern wegen aufgelaufener UH-Schulden.
Im letzteren Fall könnte man zwar die Auskunft verweigern, müsste sie aber im nächsten Schritt beim Gerichtsvollzieher angeben. Denn der wird geschickt.
Oder sie holen sich die Auskünfte mittels zurechtgestrickter Argumentation an anderer Stelle, z.B. über Rentenkassen, Finanzämter, Arbeitgeber, etc...

Also Unterhaltsschulden sind nicht aufgelaufen.
Ich habe immer den Titel (wenn auch einen geringeren Titel als verlangt)
voll bediehnt (100 Euro monatlich)
Wie ist das bei Selbstständigen? Die wollen für 2008 einen Nachweis, hab aber noch garnicht die Steuererklärung gemacht für 2008.
Wie kann ich da einen Nachweis erbringen?
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#7
Diese Frage würde ich dem Fordernden stellen.
Die Antwort wird so in etwa lauten: "Na dann man los Herr Flüchtling - Fristverlängerung 4 Wochen"

Wer aber nur 100 EUR zahlt muss eigentlich erfahrungsgemäß aufgelaufene Schulden haben. So wenig geht gar nirgends.
Zitieren
#8
Du hast einen Titel über 202 EUR Unterhalt unterzeichnet, aber immer nur 100 EUR bezahlt?
Zitieren
#9
Ich wollte nicht die genaue Zahl nennen, um anonym zu bleiben. Man weiss ja nicht wer mitliest.

Also ich kann aber verraten: Habe einen Titel gehabt von 150 Euro und den voll bediehnt.
Trotzdem wollen die jetzt nach 11 Monaten erneut Auskunft.

danke danke
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kurze Frage zur Auskunftspflicht tumi 1 2.417 03-05-2013, 10:12
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste