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Ermittlungsbogen vom Jugendamt
#1
Hallo , ich brauche Eure Hilfe.

Vielleicht hat einer eine Tip für mich im folgenden Fall.
Ich möchte keinen Fehler machen und frage lieber vorher.

Bei mir ist die Situation so. 
Mein Kind (17) lebt bei KM mit neuen Partner ( jetzt verheiratet ). 
Ich zahle zur Zeit im gegenseitigen Einvernehmen laut  Düsseldorfer Tabelle 2022 monatlich 423,50 € . Nächstes Jahr ändert sich die Tabelle ja und da sich auch mein Gehalt geändert hat, muss ich dann ca. 70€ mehr zahlen.
Bislang gab es keine Probleme mit der KM, was den Unterhalt betrifft. 

Vor kurzen gab es aber ihrerseits irgendwie einen Sinneswandel, 1 Jahr vor der Volljährigkeit, doch mal mir per Jugendamt ein Ermittlungsbogen zuzuschicken.

Sie möchte doch Auskunft über meine Wirtschaftlichen bzw auch Vermögensverhältnisse.
Ich sehe ja ein, dass ich Auskunft über mein monatlichen Gehalt geben muss, 
aber auch mein Vermögen , Bargeld, Bank Sparguthaben, Wertgegenstände etc. soll ich gleich mal mit angeben.
Das geht mir ehrlich gesagt zu weit. Das kann doch nicht sein, das geht doch dem Jugendamt nichts an und erst recht nicht der KM. Mit der ich, Gott sei Dank, nicht verheiratet war.

Und jetzt meine Frage an euch. 

Wie soll ich mich gegenüber dem Jugendamt verhalten? Die letzen 12 Gehaltsscheine schicken, mit geschwärzten Arbeitgeber und Sozialversicherungsnummer oder reichen auch die letzten drei Scheine.

Steuerbescheid ja oder nein?

Ignorieren des Ermittlungsbogens vom Ja?

Vielen Dank im Voraus an Euch.
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#2
(17-12-2022, 21:08)G.H. schrieb: Die letzen 12 Gehaltsscheine schicken, mit geschwärzten Arbeitgeber und Sozialversicherungsnummer oder reichen auch die letzten drei Scheine.

Die letzten 12, geschwärzter Arbeitgeber.

Es gibt für dich eine Auskunftspflicht, aber keine Pflicht, das Formular des Jugendamtes zu benutzen. Du kannst auch in Prosaform schreiben. Auskunft über dein Vermögen muss nicht gegeben werden, aber über Vermögenserträge.
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#3
Danke dir für die schnelle Antwort.
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#4
Ich ergänze mal. Für dich zur Sicherheit, weil manchmal ja doch leise Zweifel aufkommen, bei nur einer Aussage. Regional besuchen mich einige Väter. wenn ich z.B. für die eine Auskunft gebe (was ich ja als Bevollmächtigter machen darf), dann grundsätzlich - wie ´p sagte, in reiner Schriftform. Das wurde nie bemängelt.

Manche wenige versuchen trotzdem an den Bogen zu kommen. setzen sich auch schlicht rechtswidrig darüber hinweg, dass sie gewisse Daten schlicht nichts angehen. Eben z.B. die daten bezüglich Deines Vermögens, Versicherungen, welches Auto Du fährst, welche Kredite Du hast etc..... Die betreiben ganz dreist Datensammelei.

Wenn also jemand meint, dass ihm dabei wohler ist, den Bogen doch auszufüllen, dann nur mit persönlichen Daten. Gehaltszettel anbei. Kann man auf den Bogen schreiben. Bei allem Anderen lässt man einfach frei.

Wenn Du "von gegenseitigem einvernehmen" schreibst, hört sich das an, als bestünde kein Titel?

Dann kann die Mutter deswegen aufgewacht sein, weil sie meint, sie müsse sich den Unterhalt ab 18 sichern. In ihrem Halbwissen in der Hoffnung, dass sie durch das Einschalten des JA sich ihrer eigenen Verpflichtung entziehen könnte.

wenn Du dann nun Auskunft erteilst, kommt als nächstes nicht nur eine Berechnung, sondern auch die Aufforderung zur Unterschrift unter einen titulierte Urkunde. Und Zack, kannst du dann wieder ein Jahr später eine Unterhaltsabänderungsklage kostenintensiv machen, wenn die sich stur stellen.

Um den Mist zu verhindern, solltest du das Ganze so lange wie möglich heraus zögern. Abgabe der Auskunft erst 1 Tag vor Ablauf der Frist. Besser 14 Tage später, weil die meistens nämlich einmal erinnern.

Berechnung abwarten und anzweifeln. Verzögern, wo es geht! Dann kommt der Brief mit Aufforderung zur Terminierung. Ersten Termin = Krank. Sorry, neuer Termin?
Ich würde ja gerne, muss das aber noch vom Anwalt prüfen lassen. Wieder warten, was kommt.

Am Ende wird das JA klagen wollen. Bis der Gerichtstermin steht, ist das eine Jahr optimalerweise rum. Das Kind 18.

Einen Versuch ist es wert. Klappt das nicht, dann beim Unterschreiben eines Titels auf die zeitliche Begrenzung (18) achten. Verweigert sich das JA, dann soll es klagen. Diese Zockerei würde ich auf jeden Fall versuchen.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#5
Danke Nappo für deine ausführliche Antwort.
Mal schauen wie es weiter geht, aber ich habe ja jetzt eine Plan.
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#6
So, mal ein kleines Update von mir.

Das JA hat nun alles ausgerechnet, ich kann erstmal mit dem Ergebnis leben.

Nun ist die Situation so, dass ich zur Beurkundung gebeten werde. Die Bitte  kam seitens der KM. Wer darf mich eigentlich dazu auffordern, das JA oder die KM ? Ich bin der Meinung das macht das JA.

Mir ist klar dass ich nicht um die Beurkundung herumkomme, deshalb würde ich gern zu einem Notar gehen und  den Unterhalt beurkunden. Natürlich mit Befristung bis 18. 
Nun habe ich im Netz viele unterschiedliche Aussagen gelesen zur Befristung. Es gibt da auch ein Urteil wo ein Vater versucht hat den Titel zu befristen und vor Gericht verloren hat.

Ich füge mal hier mit ein was ich zum Thema Befristung gefunden habe.

[font=Arial, sans-serif]Das Oberlandesgericht Bamberg hat kürzlich jedoch einen Riegel vorgeschoben (Beschluss vom 14.05.2018 Az. 2 UF 14/18). Das Gericht hat entschieden, dass das minderjährige Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Unterhaltstitel hat. Eine Begrenzung bis zur Volljährigkeit kommt nicht in Betracht.[/font]
[font=Arial, sans-serif]Damit bleibt es dabei, dass sich der Unterhaltsverpflichtete selbst darum kümmern muss, rechtzeitig eine Abänderung des Unterhalts zu verlangen.[/font]

[font=Arial, sans-serif] Jetzt weiß ich nicht genau wie ich weiter fortfahre, vielleicht habt Ihr da noch ein paar Tips.[/font]
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#7
Du kannst ja erst mal bis 18 titulieren oder auf 2 Jahre befristet. Dann ist die Wahrscheinlichkeit eher gering das bei Gericht auf unbefristet geklagt wird.
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#8
Wann wird der Nachwuchs denn 18?
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#9
Der Nachwuchs wird Ende November 18.
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#10
Der Nachwuchs wird Ende November 18.
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#11
Zur Befristung steht alles in der faq. Du befristest auf 18. Geburtstag und schiebst das noch so weit wie möglich. Das sind noch acht Monate. Bis die auf unbefristet klagen, ist der Geburtstag da.
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#12
Vielen Dank für eure Hilfe und Anregungen.
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