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Kind mit verheirateter gezeugt
#1
Hallo,

die Tochter eines Kumpels ist zum Vater gezogen. Die Mutter ist 150 km weggezogen. Die Eltern haben sich geeinigt.

Problem:
Das Kind ist während einer Ehe mit einem anderen Mann entstanden. Dieser wurde vor Jahren mit Polizei u.s.w aus Deutschland ausgewiesen und ist nicht auffindbar.
Das Amtsgericht hat trotz positiven Vaterschaftstest den Vater nicht als Vater anerkannt.
Er hat also kein Sorgerecht und für so gut wie alles muss die Mutter gefragt werden und deren Zustimmung erfolgen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts ist schon alt und aus einer Zeit als das Kind noch bei der Mutter lebte.
Wie kann er jetzt vorgehen?
Beim Jugendamt haben die Eltern eine gemeinsame Vaterschaftserklärung abgegeben.

LG
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#2
(01-12-2022, 10:54)Absurdistan schrieb: Beim Jugendamt haben die Eltern eine gemeinsame Vaterschaftserklärung abgegeben.

Für diese Blödheit kriegt dein Kumpel jetzt die Quittung.

Sorry, aber ich weiß nicht wie man das anders beschreiben sollte.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Zitat:Das Amtsgericht hat trotz positiven Vaterschaftstest den Vater nicht als Vater anerkannt.

Wieso das? Hier würde ich nochmal ansetzen. Er muss unbedingt rechtlicher Vater werden, ansonsten geht gar nichts.
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#4
Wenn die 2-Jahres Anfechtungsfrist vorbei ist, dann geht bis zum 18. Lebensjahr der Tochter meines Erachtens gar nichts.
Ist die Tochter 18, kann sie selber anfechten.
Auch die Mutter kann nicht mehr anfechten.

Ich verstehe aber die Ausgangslage richtig?
Dein Kumpel hat ein Kind mit einer Frau, welche zur Geburt des Kindes mit einem anderen Mann verheiratet war?
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#5
Der Fall ist gar nicht so einfach. Die Frage ist zunächst, warum der erste Vorgang für die Vaterschaft nicht erfolgreich war, wo und warum er stoppte.

Als Plan B geht noch die Adoption.
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#6
Das hat schon seine Gründe das die Tochter (12) jetzt beim Vater ist. Die Mutter hat nie viel gebacken bekommen. Der leibliche Vater hat ihr Unterhalt (300) gezahlt und sie hat zusätzlich Unterhaltsvorschuß bekommen weswegen ihr damaliger Ehemann jetzt vom JA genervt wird. Er war nach der Ausweisung wieder in D. Der Vater hat immer den Ball flach gehalten, bischen gezahlt und das Kind regelmäßig gehabt ohne Probleme. Gewartet bis das Kind alt genug ist und den Wunsch hatte beim Vater zu leben. Lief alles ohne Gericht und Jugendamt. Mutter war auch beim Einwohnermeldeamt damit das Kind beim Vater angemeldet werden kann.
Das der Vorgang mit der Vaterschaft beim 1. Versuch nicht klappte lag wohl daran das die Mutter Briefe etc. nicht aufmachte und total unzuverlässig war.

Ist es möglich das jetzt alles ohne Mutter in die Wege zu leiten?
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#7
Kann die "Mutter" dem Vater nicht eine umfangreiche Vollmacht ausstellen so dass sie nicht immer und ewig fuer alles gefragt werden muss? Waere wohl erstmal das einfachste....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
Ohne Mitwirkung der Mutter geht überhaupt nichts. Jetzt gilt es erstmal herauszubekommen, wo der Vorgang stoppte und abhängig davon ob er wieder in Gang zu bringen ist. Gehen tut das auf jeden Fall sofern die Eltern zusammenarbeiten undsich absprechen, die Frage ist nur mit welchem Aufwand. Sie können ja jederzeit den Erstversuch verschweigen und übereinstimmend erklären, sie hätten erst jetzt die Vermutung, dass das Kind nicht vom damaligen Ehemann ist. Dann neu starten mit der rechtlichen Vaterschaft.

Das Sorgerecht kann nicht per Vollmacht weggeben. Was vielleicht geht, ist eine Ermächtigung, die sich auf § 1687a BGB stützt.
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