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Umgangsverfahren, begleiteter Umgang
#51
In meiner Stellungnahme hab ich ja "Die Kindesmutter hat dafür sorge zu tragen das der Antragssteller wieder in den  Schulmanager aufgenommen wird" beantragt.

Kann der Richter das im Umgangs Verfahren eigentlich beschließen fals die KM sich darauf nicht einlässt, oder müsste das im Sorgerechtsverfahren bzw notfalls in nem Auskunftsverfahren behandelt werden?
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#52
Der Schulmanager sollte im Verfahren zum Umgang nicht erwähnt werden. Gibt nur sinnlose neben Schauplätze. Wenn du wieder regelmäßig dein Kind von der Schule abholst kommst du so oder so ins Gespräch mit der Schule.

Keep it simple. Mach keine Fässer auf. Du willst Bindung durch Pflege und Fürsorge zu deinem Kind aufbauen - mind. 30% der Betreuungszeit benötigst du dafür. Also erweiterten Umgang beantragen.

https://hochstrittig.org/20-bitten-an-familienrichter/
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#53
Ich hatte im meiner Stellungnahme ja geschrieben:

"Den  Vorträgen der Gegnerischen Seite können keine sachlichen Inhalte entnommen werden, und sind deshalb in aller Form zurück zu weisen..."

Meine Stellungnahme hatte ich meinen Sorgerechtsanwalt zur Kenntnisnahme geschickt. Dieser meinte dazu folgendes.

"Das Sie auf konkreten Sachverhaltsvortrag – wie hier zum Teil erfolgt – reagieren müssen und verspätete Einwände andernfalls unter Umständen durch das Gericht zurückgewiesen werden könnten"

Passt meine allgemeine Zurückweisung oder hätte ich doch wie im ersten Entwurf auf die Vorträge der Gegenseite konkret eingehen müssen?

Für Ende Oktober ist jetzt zumindest eine Verhandlung angesetzt, Richterliche Rückfrage gab es keine und dem Kind wurde ein Verfahrensbeistand beigeortnet.
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#54
Mit einem "konkreten Sachverhaltsvortrag" meint dein RA das die Gegenseite etwas Substanzielles/ rechtlich Relevantes vorgetragen hat - darauf sollte eingegangen werden.

Nur nebensächliche Vorträge der Gegenseite wie "Vater war schon immer komisch/ Kann nicht mit dem Kind umgehen/ interessiert sich nicht für das Kind/ bedrängt das Kind" etc. könnten im Paket mit der oben genannten Formulierung zurückgewiesen werden.

Vielleicht ist zu überlegen, den RA für das Sorgerecht auch noch für das Umgangsverfahren zu beauftragen. Natürlich ist das ärgerlich um das Geld - auf der anderen Seite muss man auch bedenken, dass die RAs mit Familiensachen nicht reich werden (viel Arbeit, geringer Streitwert). Wenn Du deinen RA die Schriftsätze im Umgangsverfahren kostenlos prüfen lässt, könnte dessen Motivation beeinträchtig werden.
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#55
Wenn Du mit dem Verfahrensbeistand sprichst, kein schlechtes Wort über die Mutter - du möchtest einfach nur als Vater für dein Kind da sein, ihm ermöglichen Bindungen zum Vater aufzubauen. KEINE Kriegsschauplätze.
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#56
Den Anwalt hatte ich letztens schon im Gespräch die Aufgaben wechseln lassen. Also vom nebensächlichen Sorgerechtsverfahren (Erste Terminierung wahrscheinlich erst nach Beendigung Strafsache) hin zum wichtigen Umgangsverfahren (wo man Sorgerechts Sachen evtl auch ansprechen könnte)

Mal ne frage zu den Kosten. Im verfahren fallen Terminsgebühr zu demselben AZ nur einmal an, ist es dann so das die anderen Gebühren regelmäßig anfallen, also erste Gerichtssitzung zb 800 € und jede weitere dann zb 500 €?
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#57
Keine Ahnung, der Anwalt selbst kann das aber sicher beantworten. Billiger wirds sicher nicht, wenn nun noch ein Verfahren dazukommt.
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#58
Wenn du clever bist und gut googeln kannst, sowie einigermaßen schreiben kannst, würde ich eher auf einen Anwalt verzichten. Im Amtsgericht herrscht in der Familiensache keine Anwaltspflicht - gib dich als guter Vater, wozu dann ein Anwalt nötig.
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#59
(10-10-2022, 19:23)stayFather87 schrieb: Wenn du clever bist und gut googeln kannst, sowie einigermaßen schreiben kannst, würde ich eher auf einen Anwalt verzichten. Im Amtsgericht herrscht in der Familiensache keine Anwaltspflicht - gib dich als guter Vater, wozu dann ein Anwalt nötig.

Ich bin grundsätzlich auch der Meinung, dass wenn man sich intensiv genug mit der Materie auseinandergesetzt hat,
man verstanden hat was die Do's und Dont's im Verfahren sind und man gut und sauber formulieren kann,
ein Anwalt schlichtweg keine Hilfe in Sorge- u. Umgangssachen ist.
Ich finde sogar, dass ein RA üblicherweise nur unnötig Nerven, Zeit und Kohle kostet. 

ABER: Ich bin kein Freund davon alleine in eine Anhörung zu gehen. Die Gefahr, dass man dort schonungslos gerupft wird, ist zu groß.
Mit Beiständen habe ich keine guten Erfahrungen gemacht, weil diese vor Gericht dazu verdammt sind Schönwetterreden zu halten.
Sobald ein Beistand etwas renitent wird, läuft er Gefahr vom Richter vor die Tür gesetzt zu werden
und dann steht man nicht selten alleine gegen 4, 5, 6 Leute da, die alle gegen dich gemeinsame Sache machen. 
Die Hemmschwelle einen Anwalt vor die Tür zu setzen ist da größer. 

Ein Anwalt kann als eine Art "besserer Zeuge" vor Gericht für dich dienlich sein. 
Durch die Präsenz eines eigenen RA sind deine Gegenspieler eingeschränkter dich völlig ungehemmt über den Tisch zu ziehen. 
Vielleicht kennst du einen "halbwegs okayen" RA, den du ausschließlich für den Anhörungstermin mandatieren kannst? 
Schließ eine Honorarvereinbarung mit ihm für diesen einmaligen Termin ab.
Vielleicht lässt er sich auf einen pauschalen Betrag von 400,-€ ein?

Briefe ihn im Vorfeld schriftliche mit den wichtigsten Infos. Nenne ihm deine Ziele und die Dinge, die du unbedingt im Verfahren verhindern möchtest.
Mach es kurz, einprägsam und übersichtlich für ihn.
Auf diese Weise muss er im Vorfeld keine Schreiben für dich verfassen, er muss nichts lesen - du übernimmst den gesamten Schriftverkehr
mit allen Verfahrensbeteiligten.
Vor Gericht soll er überhaupt nichts sagen, du übernimmst das Reden!
Er soll einfach nur da sitzen und nur Einschreiten, wenn das Gericht versucht dich durch irgendwelche juristischen Winkelzüge
(und von denen gibt es Unzählige) zu überrumpeln.
Im besten Fall ist der RA fit, kriegt dies überhaupt mir und ihr könnt was abwehren.

Ich jedenfalls habe vor, in Zukunft in meinen Sorge- u. Umgangssachen, so vorzugehen.

Ansonsten ist ein Anwalt, wenn man bereits paar Mal beim Familiengericht (oder OLG) war, nur ein Kostenfresser,
der dir keine Last abnimmt.
Ich hab noch nie einen erlebt, der sich richtig ins Zeug gelegt hat und für seinen Mandanten und vor allem das Kind angemessen engagiert war.
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#60
@p_ ein zusätzliches Verfahren kommt nicht hinzu, bisher hatte ich ihn eigentlich nur für die Sorge Sache gehabt. Ein termin für ein verfahren konnte bisher abgewendet werden. Zum Umgangsverfahren konnte ich immer fragen stellen. Für diese lange Zeit stellt er mir nur eine Beratungsgebür in Rechnung. Zukünftig is es so das er mich im Umgangsverfahren vertritt in der Sorgerechts sache wird das Mandat beendet.

@Kimme @stay, die letzten beiden umgangs Erörterungsgepräche hatte ich alleine gemacht, hab mich aber doch entschieden den Anwalt mal dazu zunehmen. Wie gut der Anwalt ist kann ich nicht sagen da ich ihn nur aus der Theorie kenne, die Praxis sehe ich Ende des Monats. Er macht zwar Familienrecht ist aber kein Fachanwalt. Bisher genießt er aber mein vollstes Vertrauen.

Im Strafverfahren hatte ich nen Fachanwalt aus einer größeren Kanzlei, mit dem wahr ich 0 zufrieden. Aktuell hab ich hier ne Fachanwältin die alles selber macht, kein Sekretariat, persönlich ohne Umwege telefonisch erreichbar, keine Überlastung durch zig Mandanten. Wenn die Az bzw Rechnungs nr. die aktuelle Mandanten Zahl widerspiegelt hat mein alter straf Anwalt locker 1000 Mandanten im Jahr, meine neue ca. 10
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#61
@Kimme ich stimme dir zu. Verfahrensbeistände sind absolute Fahnen im Wind, wollen den Richtern gefallen.

@Ruffy Denk daran das auch dein Anwalt mehrmals pro Woche oder im Jahr vor dem Richter sitzt wenn er aus dem Einzugsgebiet kommt, die wollen sich da alle gegenseitig gefallen.

Einfach sauber fürs Kind argumentieren aus Sicht des Vaters, ohne Vorwürfe und Schlammschlacht, dann bekommst du auch alles. Lösungsorientiert sein, Vorschläge an den Richter bringen wie es weiter gehen kann. Dieser hat nämlich hunderte Fälle zu bearbeiten. Schriftstücke maximal 2-3 Seiten, besser eine Seite.
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#62
Mal schauen was im Verfahren möglich sein wird. Aktuell ist dort ne Richterin die mütterlastig entscheidet. Der vorherige Richter hatte zumindest etwas beide Elternteile im Blick.
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#63
Bleib sauber, nett höflich und freundlich sowie sympathisch - dann werden auch die Frauen dir helfen.
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#64
Dir wurde als Vater ein Grundrecht, die Menschenwürde, ein Teil von Dir, und schlussendlich auch noch dein Kind geraubt. Ähnlich wie bei einem Angriffskrieg bist Du jetzt derjenige, der sich verteidigen und rechtfertigen muss. Jeder Gegenangriff wird Dir negativ ausgelegt, der Dir ggf. sogar noch das Sorgerecht kosten kann. Unterschied zu einem Angriffskrieg ist jedoch, dass Du nicht gewinnen kannst. An Dir wurde ein Verbrechen verübt, deren Verursacher niemals zur Rechenschaft gezogen werden. 

Und jetzt auch noch eine tolle Richterin. Mein Rat. Steig aus diesem Wahnsinn aus. Ich weiß, kannst Du nicht, genau wie ich damals. Ich bin zwar in jeder Hinsicht kaputt gegangen, dafür sagt mein Sohn allerdings heute noch Papa zu mir und umarmt mich. Aber der Preis dafür war sehr hoch.
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#65
Bleib als Vater präsent, es lohnt sich. Ich empfehle auch persönliche Arbeit mittels Psychologen und vor allem persönliche Weiterentwicklung, wie bspw. Meditation und viel Sport. Vor allem brauchst du aber die richtigen Leute die dich unterstützen, Profis, dies können Anwälte in der Regel kaum leisten.

Das Kind aufgeben macht dich genauso kaputt wie der beschriebene Angriffskrieg, also halte zu deinem Kind.

Arbeite dich ins Familienrecht ein, damit du verstehst was dort passiert und damit du mitreden kannst, mündig bist. Verfahrensfehler frühzeitig antizipierst.
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#66
Hatte heute das Umgangsverfahren, im Gegensatz zu den vorherigen Verfahren war es mit gesamt 9 Personen ganz schön voll und mit etwas über 2 Std ziemlich lang.
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#67
Und wie lief es?
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#68
In einem Umgangsverfahren wird diskutiert und entschieden, ob und in welchem Umfang man(n) sein Kind sehen darf oder?
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#69
Hatte gestern keine zeit fürs ausführliche.
Also es waren anwesend: Richterin, Verfahrensbeiständin, Jugendamt Tante mit Azubine, Ex mit Anwältin und ich mit Anwalt und desen Kollegin zum einlernen.

Aufgrund des noch laufenden Strafverfahrens ändert sich am Umgang nicht allzuviel und ist glücklicherweise weiterhin eine zwischenlösung geblieben. Zum Sorgerecht Verfahren will die neue Richterin allerdings ein Gefährlichkeitsgutachten.

Anruftage sind weiterhin zweimal wöchentlich, allerdings andere Zeiten da der EX diese nicht mehr passten. Sofern das Kind das Bedürfnis verspürt mit mir außerhalb dieser zeit reden zu wollen dürfte sie das (was von der KM Bestimmt verhindert wird). Beim Umgang bin ich auf öffentliche Begleiteter angewiesen, die neue Organisation kann das allerdings nur alle zwei Wochen für 2 std anbieten statt vorher wöchentlich beim KSB. Der umgang wäre theoretisch in einer anderen Stadt 40 km entfernt (passt mir) soll aber vordergründig wenn es zeitlich beim Begleiteter geht bei mir zu Hause stattfinden, was richtig geil ist. Die KM muss das kind bringen. Allerdings findet ein erstgespräch erst Anfang Dezember beim JA statt so das frühestens Mitte Dezember wieder Umgang stattfinden würde (der letzte war Ende Juli)

Den Schulmanager kann ich weiterhin nutzen,  allerdings darf ich an Elternabende in der Schule nicht teilnehmen da die KM sich in meiner Anwesenheit unwohl fühlen würde.
Bei der Schulleitung muss ich mich allerdings noch beschweren, da die konrektorin Dinge über mich an die KM weitergeleitet hat

Das beste an diesem Verfahren war die Verfahrensbeiständin, diese hat die KM in einem schlechten Licht da stehen lassen und aus dem Gespräch mit dem Kind Dinge vorgetragen welche für mein Strafverfahren von großer Bedeutung sein werden.
Die Gegner Anwältin hat sich deshalb mit der Verfahrensbeiständin in den Haaren gehabt Wink
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#70
Eine Umgangsverhandlung für nichts. Und ein Gefährlichkeitsgutachten auch noch. Wie lange willst dir den Wahnsinn noch antun?
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#71
Gutachten, das wird teuer. Neun Leute, die Inflation der Helfer.

Zitat:Den Schulmanager kann ich weiterhin nutzen,  allerdings darf ich an Elternabende in der Schule nicht teilnehmen da die KM sich in meiner Anwesenheit unwohl fühlen würde.

Das Familienrecht als Wellnesseinrichtung für sogenannte Mütter. Viel ist sonst nicht passiert. Homöpathischer betreuter Umgang... die Verfahrensbeiständin ist ein Lichtblick, hoffentlich bleibt sie das auch und wenn sich Ex wirklich verplappert hat, ist das Strafverfahren vielleicht schneller zu Ende wie ihr lieb ist. Je nach Art des Ende kann das für sie unangenehm werden.
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#72
Mal zu dem Gefährlichkeitsgutachten ne frage, es wurde im Umgangsverfahren zwischen Gegnerseite und Richterin zwar mal angesprochen... das ich irgendwann zugestimmt hätte kann ich mich aber nicht erinnern. Die Richterin hatte das in ihrem letzten Satz diktiert und dann das Verfahren beendet, ich hab das leider erst im Nachhinein realisiert.

Ich hatte eigentlich nicht vor mich begutachten zu lassen vorallem nicht solange das Strafverfahren noch läuft. Wenn ich es ichtig verstanden hab soll die Begutachtung für das Sorge Verfahren sein. Dieses wurde bisher aber noch nicht verhandelt sonder immer nur im Umgangsverfahren kurz angesprochen. Die Gegenseite hatte dafür zwar letztes Jahr Verfahrenskosten Hilfe beantragt, eine Bewilligung liegt mir aber nicht vor.

Wie sieht es aus wenn ich das Gutachten ablehne und der irgendwas schreibt, kann das Gericht da einfach die gesammte gemeinsame Sorge beenden? Das dass Kind aktuell bei der KM wohnhaft bleibt kann ich aktuell eh nicht ändern und stand auch nicht zur Diskussion. Fals es besser sein sollte das Gutachten zu machen wie ziehe ich die begutachtung so lang wie möglich hinaus?
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#73
Deine Zustimmung ist nicht Voraussetzung für ein Gutachten. Du musst dich auch nicht begutachten lassen.Der schreibt dann was ohne dich. Ja, das kann ebenfalls die gemeinsame Sorge beenden. Diese Entscheidung trifft aber der Richter, nicht der Gutachter.
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#74
Gibt es irgendwelche höchst richterliche Urteile also das mit Gutachten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung oder Freispruch gewartet werden sollte? Der Sorgerechtsentzugs Antrag der Gegenseite beruht ja auf auf der Missbrauchs Sache
Bei einem Freispruch wäre ein Gutachten wahrscheinlich hinfällig und bei einer rechtskräftigen Verurteilung würde ich auf die Fortführung des Sorgerechts nicht mehr bestehen.

Aktuell besteht an einer Änderung ja kein Bedarf und es würden unnötige kosten entstehen. Um die Kosten zu umgehen müsste ich ja sonst das Sorgerecht abgeben und wenn ich wollte bei einem Freispruch wieder beantragen, wo auch ünnötige Gutachterkosten entstehen würden.
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#75
Da ist mir nicht bekannt. Fällt sicher unter die richterliche Freiheit und Unabhängigkeit.
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