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Alleinerziehende Mutter verstorben
#1
Guten Tag, Forum Gemeinde ich hoffe ihr könnt meinen Bekannten in Nachfolger Situation helfen. 

Ein Bekannter von mir hat einen Sohn mit seiner Ex Partnerin . Der Sohn ist 15 Jahre und lebte bei seiner Mutter.  Durch das Jugendamt wurde ein Titel erwirkt und auch eine Beistandschaft geführt. Mäßiger Kontakt zwischen Vater, Mutter und dem Sohn .
Vor 2 Monaten verstarb die Mutter durch einen Unfall. 
Mein Bekannter erhielt einen Brief vom Jugendamt mit unten stehenden Inhalt:


Die Beistandschaft für Ihren Sohn ist beendet, da die Mutter verstarb. Die Beträge der letzten 2 Monate überweise ich Ihnen zurück.  Ihrer Unterhaltspflicht sind Sie in voller Höhe nachgekommen. Der Unterhaltstitel verbleibt im hiesigem Aktenvorgang .


Er steht etwas unter Schock, hat aber auch Angst irgendwas falsch zu machen ( Pfändung etz) , bzw zu wenig oder an die falsche Stelle zu überweisen.
Wie soll er sich verhalten?
Was muss er jetzt beachten?
Danke für eure Antworten
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#2
Das Schreiben bestätigt doch, dass er keine Schulden hat und dass die Beistandschaft beendet ist. Die Angst, etwas falsch zu machen ist unbegründet.

Das klingt so, als würde der 15jährige jetzt irgendwo leben, aber nicht beim Vater. Damit kann es sein, dass von diesen neuen Betreuungpersonen Unterhalt gefordert wird. Das kann er aber gelassen abwarten. Solange da keine Forderung gekommen ist, entstehen auch keine Schulden.
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#3
Danke für die schnelle Antwort! Werde ich so weiterleiten!

Es soll wohl einen Onkel geben ( Muss meinen Bekannten nochmal fragen) .

Falls der Onkel Forderungen stellt , wird dann die Halbwaisenrente als Einkünfte des Kindes behandelt?
Sprich reduziert den Monatlichen Zahl Betrag?
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#4
Hat dein Bekannter das geteilte bzw. nun das alleinige Sorgerecht?
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#5
Renten und andere Einkünfte des Kindes, auch Ausbildungsvergütungen, werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Bei meinem jüngeren Sohn war es so, dass er ab dem zweiten Lehrjahr so hohe Einkünfte hatte daß sein Bedarf gedeckt war und meine Unterhaltspflicht endete.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Wenn ein Elternteil stirbt, so sind Halbwaisenrente und Kindergeld sind auf den Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes in vollem Umfang anzurechnen. Dazu gabs sogar einen BGH-Beschluss, (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Oktober 2020 – XII ZB 201/19).

Sind beide Eltern noch da, zählt das Kindergeld ja nur halb.
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