Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bräuchte mal Hilfe
#1
Hallo Zusammen,

ich bin neu hier, lese aber die FAQ schon einige Zeit mit und finde es ein Supersache. Danke an alle die hier Mitarbeiten und die gute FAQ machen.

Zu meinem Thema:

Ich habe eine Kind 2,8 Monate lebt bei der Mutter. Keinen Titel bisher eingetragen, zahle monatlich den KU.
Nun hatte mich das JA angeschrieben wegen der zweijährigen Überprüfung. Parallel hatte die Mutter dieses auch angestossen.
Ich habe das Formular ausgefüllt, alle Nachweise beigelegt und an das JA gesendet.

Heute kam ein Brief vom JA mit einer vorläufigen Berechnung.
KU 386 Euro weil ledig keine Familie und deswegen statt Gruppe 8 nun 10.
Kann ich noch leben mit.

Ich arbeite in FFM und lebe in München.
Die Berechnung des Jugendamtes nimmt meinen Netto Verdienst als Grundlage.
Altersvorsorge, Krankenversicherung, Wohnung und Fahrtkosten werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Ich solle Umziehen steht da.

Geht aber nicht da ich meine Mutter hier betreue und meine Freundin hier lebt.

Nun kommt der Hammer.
In der Berechnung soll ich nun 1700 Euro Partner Ehegattenunterhalt bezahlen.
Die KM hat niemals bei mir gewohnt.
Man kann also nicht von einer Eheähnlichen Gemeinschaft sprechen.
Nach Abzug der Ehegatten und Kindesunterhaltes blieben mir rein rechnerisch 890 Euro für Miete, Leben, Bahnfahrt etc.
(Stimmt so ja nun auch nicht da ich ja wie oben beschrieben Altersvorsorge und KV bezahlen muss.)
Zusammengefasst soll ich wohl das Moos von der Wand fressen.
Dummerweise habe ich noch meinen Job verloren und muss ab 1.6 mit deutlich weniger Gehalt rechnen (ca. 2000€)

Ich habe dem JA die Sachlage dargestellt. Eine Reaktion darauf erfolgte mit bezahlen musst Du alles auch wenn Du Arbeitslos wirst.

Einige Fragen dazu:

Dürfen die (JA) obwohl die Kündigung bekannt ist auf Basis der letzte Jahre den Unterhalt berechnen sowie die Aufwendungen ignorieren.

Hat die Mutter wirklich Anspruch auf den Partnerunterhalt, wenn ja wie lange? Das Kind wird im August 3 Jahre alt.

Was soll ich nun machen bzw. wie verhalte ich mich richtig?

LG MighyNighty
Zitieren
#2
seit wann kann das JA Betreuungsunterhalt einfordern???
Zitieren
#3
Hi @MightyNighty

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Dürfen die (JA) obwohl die Kündigung bekannt ist auf Basis der letzte Jahre den Unterhalt berechnen sowie die Aufwendungen ignorieren.

Willkommen im Club. Schonmal was von fi©ktivem Einkkommen gehört. Es zählt nicht, was Du verdienst, sondern was die denken, was Du verdienen könntest. Und das richtet sich nicht nach Dir, sondern nach Dem fiktiven Bedarf von Deinem Unterhaltsgeier.
Den Unterhalt wirst Du zahlen müssen, wenn es irgendetwas bei Dir zu holen gibt. Allerdings finde ich die Höhe von 1700,- EUR etwas sehr hoch. Wart ihr denn verheiratet ? Wenn nicht, würde ich das auf jeden Fall von einem Gericht überprüfen lassen - klagen müssen die, wenn es noch keinen Titel gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betreuungsunterhalt für eine Ex-Freundin höher als 1000,- EUR pro Monat sein soll.

In der Situation ohne Titel könntest Du Dich auch einfach abmelden und absetzen. Ohne Klagegegner auch keine Klage. Das geht natürlich nur, wenn Du nicht an Deinen Wohnort gebunden bist, wie Du schreibst.

V-Man
(Wer denkt, dass die Hölle ein übler Ort ist, sollte sich in der SSchweiz scheiden lassen)
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#4
(16-05-2009, 18:42)Ralf G. schrieb: seit wann kann das JA Betreuungsunterhalt einfordern???

Hi Ralf,

keine Ahnung. Das wundert mich ja eben auch.
An dem Schreiben hängt ein BerechnungsformularIch versuch das mal einzuscannen und hier zu posten.

Grüße

MightyNighty
(16-05-2009, 19:01)V-Man schrieb: Hi @MightyNighty

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Dürfen die (JA) obwohl die Kündigung bekannt ist auf Basis der letzte Jahre den Unterhalt berechnen sowie die Aufwendungen ignorieren.

Willkommen im Club. Schonmal was von fi©ktivem Einkkommen gehört. Es zählt nicht, was Du verdienst, sondern was die denken, was Du verdienen könntest. Und das richtet sich nicht nach Dir, sondern nach Dem fiktiven Bedarf von Deinem Unterhaltsgeier.
Den Unterhalt wirst Du zahlen müssen, wenn es irgendetwas bei Dir zu holen gibt. Allerdings finde ich die Höhe von 1700,- EUR etwas sehr hoch. Wart ihr denn verheiratet ? Wenn nicht, würde ich das auf jeden Fall von einem Gericht überprüfen lassen - klagen müssen die, wenn es noch keinen Titel gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betreuungsunterhalt für eine Ex-Freundin höher als 1000,- EUR pro Monat sein soll.

In der Situation ohne Titel könntest Du Dich auch einfach abmelden und absetzen. Ohne Klagegegner auch keine Klage. Das geht natürlich nur, wenn Du nicht an Deinen Wohnort gebunden bist, wie Du schreibst.

V-Man
(Wer denkt, dass die Hölle ein übler Ort ist, sollte sich in der SSchweiz scheiden lassen)

Hi V-Man

thx für die Antwort und nützlichen Infos.
Mich haut es gerade vom Hocker.
Also ich habe ja kein Problem mit den Alimenten für das Kind. Die würde ich auch noch Zähneknirschend bezahlen.
Aber für die olle Unterhalt zu zahlen ohne jemals verheiratet gewesen zu sein oder zusammengelebt zu haben finde ich schon den Hammer.
Ich finde 1700 Euronen nicht nur hoch es wäre mein Ruin. Ich hätte nach Abzug KV und Rente überhaupt keine Kohle mehr zum Leben.
Sind denn die Mütter bei ledigen in der Unterhaltsberechnung nun gleichgestellt. Egal wie die Beziehung war? (In diesem Fall nur ab und an Poppen mit Unfall und mir als den grössten Deppen der Nation.
Wie gesagt nicht verheiratet nicht zusammengelebt.)

LG MightyNighty

LG MightyNighty
Zitieren
#5
also ich denke mal, die ganze Sache stinkt gewaltig.

Wenn Du absehbar arbeitslos wirst, würde ich aktuell gar nichts machen. Schon gar nicht dem Jugendamt etwas ausfüllen. Am Besten wird sein - Du antwortest denen gar nicht mehr und wartest die Klage ab.

Soll die Ex doch klagen. Dann bist Du arbeitslos und beantragst Prozesskostenhilfe. Und dann informierst Du Dich hier, was zu unterhaltsrelevantem Einkommen zählt und legst das - aber auch nur das - dem Gericht vor.
Zitieren
#6
mache es so wie ralf sagt. sollen die klage einreichen oder eine einstweilige anordnung erwirken. sich mit dem jugendamt auseinander zu setzen ist sinnlos. verschwende deine energie im gerichtsverfahren. ich wuerde an deiner stellen den kindesunterhalt titulieren lassen gemaess trennungsfaq. das mindert die gerichtskosten gewaltig. du hast es mit halunken und betrueger zu tun und darauf musst du dich einstellen.
Zitieren
#7
(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Ich habe eine Kind 2,8 Monate lebt bei der Mutter
Somit wirst Du über den gesetzlich geregelten drei Jahren bei den üblichen OLG-Urteilen mindestens für die Muddi zahlen müssen, bis das Kind 18 ist.

Spaß beiseite Tongue Es kommt immer darauf an, wie "billig" es ist, Deiner Ex eine zumutbare Erwerbstätigkeit aufbürden zu könnenHuh

Ansonsten sind nicht-eheliche und eheliche UHN´s seit der neuen Reform gleichgestelltExclamation

UHN=UnterhaltsnehmerInnnnnnExclamation
Angel
Zitieren
#8
(16-05-2009, 20:03)blue schrieb:
(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Ich habe eine Kind 2,8 Monate lebt bei der Mutter
Somit wirst Du über den gesetzlich geregelten drei Jahren bei den üblichen OLG-Urteilen mindestens für die Muddi zahlen müssen, bis das Kind 18 ist.

Spaß beiseite Tongue Es kommt immer darauf an, wie "billig" es ist, Deiner Ex eine zumutbare Erwerbstätigkeit aufbürden zu könnenHuh

Ansonsten sind nicht-eheliche und eheliche UHN´s seit der neuen Reform gleichgestelltExclamation

UHN=UnterhaltsnehmerInnnnnnExclamation
Angel

Hi angel,

so etwas habe ich befürchtet.
Ich hab es nur noch nicht ganz kapiert.Smile
Kann die wirklich bis zum Sanknimmerleinstag Ihr volles altes Gehalt von 1700 Euro an mich verlangen.

"Spaß beiseite Tongue Es kommt immer darauf an, wie "billig" es ist, Deiner Ex eine zumutbare Erwerbstätigkeit aufbürden zu könnenHuh"

Hier muss ich passen. Das kapiere ich nun gar nicht mehr.
Was meinst Du mit bilig?


Wäre es ein Modell mich selbstständig zu machen als GmbH. Natürlich würde ich mich dort anstellen lassen mit sagen wir mal 1500 Euro Netto.
Das müsste den Unterhalt für die doch drastisch reduzieren, oder?
Was denkt Ihr?

Lg

MightyNighty
Huch Shit Tippfehler.

Das Kind ist 2 Jahre 8 Monate.
Zitieren
#9
Die vom Jugendamt versuchen Dich zu linken, indem sie einfach mal Deine Gehalt auf Selbstbehaltniveau herunterrechnen, und den Rest sollst Du an Ex und Kind zahlen. Sollen die doch klagen. Freiwillig würde ich das nicht zahlen.
Zitieren
#10
(16-05-2009, 20:14)MightyNighty schrieb: Was meinst Du mit bilig?
Wird mit zwei "l" geschrieben und wird von unserer Übermutter vdl und Zypries in unseren Gesetzen besonders hervorgehoben. Schau mal ins BGB Tongue

Offtopic...
Ich hatte diesen Monat eine Gratifikation meines Arbeigebers erhalten.

Ich fand es überaus "billig", diese Gratifikation an das Gewerbe des
freischaffenden Berufes der zu "kaufenden" Frauen zu investieren.
Big Grin
Zitieren
#11
(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Ich habe eine Kind 2,8 Monate lebt bei der Mutter.

Du meinst "Jahre" statt "Monate", korrekt?

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Keinen Titel bisher eingetragen, zahle monatlich den KU.
Nun hatte mich das JA angeschrieben wegen der zweijährigen Überprüfung. Parallel hatte die Mutter dieses auch angestossen.
Ich habe das Formular ausgefüllt, alle Nachweise beigelegt und an das JA gesendet.

Titel werden nicht eingetragen, sondern erstellt.
Wenn Dich das JA anschreibt, hat die KM die Forderungen des Kindes and das JA bereits abgetreten. Parallel kann Mutti jetzt nichts eigenes mehr machen. Es geht alles übers JA.
Nachweise beilegen und Formulare ausfüllen steht explizit als NG in der tfaq. Warum hast Du's trotzdem gemacht?

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Ich solle Umziehen steht da.
Sicherlich nicht, sondern der entsprechende Konjuktiv.
Falls nicht, bitte einstellen.

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Geht aber nicht da ich meine Mutter hier betreue und meine Freundin hier lebt.
Freundin ist Latte, aber da Deine Mutter Betreuung benötigt, wird ab jetzt ein Studium der Sozialgesetzgebung anstehen.
Betreuungskosten der Mutter sind ggf. Unterhaltsmindernd.
Um einen fähigen Anwalt kommst Du jetzt kaum rum, wenn KM oder JA Trennungsunterhalt bei Dir einklagt.

Selbstverständlich zahlst Du erstmal keinen. Die KM kann nur bei Bezug von Mitteln über SGB einen Anspruch über das JA stellen.
Ist dies der Fall?

Dein tatsächliches oder zukünftiges Gehalt interessiert weder die KM noch das JA, die wollen das Maximum. Und dies steht auch so in der gesamten Rechtssprechung als Rechtens.

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Die KM hat niemals bei mir gewohnt.
Man kann also nicht von einer Eheähnlichen Gemeinschaft sprechen.
Nein, aber wg. Kind wird sie im Unterhaltsrecht technisch gesehen gleichwertig vergütet.

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Dürfen die (JA) obwohl die Kündigung bekannt ist auf Basis der letzte Jahre den Unterhalt berechnen sowie die Aufwendungen ignorieren.
Erster Teil: Ja, Zweiter Teil: Nein.

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Hat die Mutter wirklich Anspruch auf den Partnerunterhalt, wenn ja wie lange?
TU: Ja, auch rückwirkend!, BU: Die Antwort kennt nur der Wind.
Bei beiden Unterhaltsarten ist der Bezug nach SGB der entscheidende Haken. Hat sie bisher keinen TU beansprucht, könnte man auf Kontinuität plädieren.
Hierbei musst Du schnell handeln und Dich schlau machen. Ich weiss zu wenig von dieser Strategie. Auf keinen Fall TU zahlen, bis Du B-scheid weisst.

Zeit gewinnen und Strategie festlegen.
Und ganz wichtig: Exit-Plan für den Worstcase Fall.

Falls jemand Fehler findet, bitte korrigieren.

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
Zitieren
#12
Hi Master Chief,

vielen Dank für die Informationen.
Entschuldige bitte die Schreibfehler. Ich tippe oft zu schnell und denke etwas zu wenig.

"Du meinst "Jahre" statt "Monate", korrekt?"

Ja. Das Kind ist 2 Jahre 8 Monate.

"Titel werden nicht eingetragen, sondern erstellt.
Wenn Dich das JA anschreibt, hat die KM die Forderungen des Kindes and das JA bereits abgetreten. Parallel kann Mutti jetzt nichts eigenes mehr machen. Es geht alles übers JA.
Nachweise beilegen und Formulare ausfüllen steht explizit als NG in der tfaq. Warum hast Du's trotzdem gemacht?"


Die Mutter hatte vor Geburt um JA Beistand gebeten. Damals war ich nicht bewandert und habe alles ausgefüllt.
Die wollten keinen TU oder BU, sondern nur den KU und haben sich dann auch ruhig verhalten. Einen Titel für den KU habe die gefordert ich habe aber abgelehnt. Gezwungen hat mich dann auch niemand.
Ich dachte bei Runde 2 wird es wieder so laufen, wusste auch von den Gesetzesänderungen und blöd wie ich bin dachte ich es wird mich nicht treffen wegen der drei Jahres Frist. Wie gesagt Saudumm halt.

"Sicherlich nicht, sondern der entsprechende Konjuktiv.
Falls nicht, bitte einstellen."


Das ist natürlich richtig. Dort steht es gibt keine Anhaltspunkte für eine Notwendigkeit der doppelten Haushaltsführung. Ein Umzug wäre zumutbar.
Somit wird dieses nicht berücksichtigt.
Der Witz ist die haben auch nicht um eine Begründung gebeten.

"Freundin ist Latte, aber da Deine Mutter Betreuung benötigt, wird ab jetzt ein Studium der Sozialgesetzgebung anstehen.
Betreuungskosten der Mutter sind ggf. Unterhaltsmindernd.


Um einen fähigen Anwalt kommst Du jetzt kaum rum, wenn KM oder JA Trennungsunterhalt bei Dir einklagt.

Selbstverständlich zahlst Du erstmal keinen. Die KM kann nur bei Bezug von Mitteln über SGB einen Anspruch über das JA stellen.
Ist dies der Fall?

Dein tatsächliches oder zukünftiges Gehalt interessiert weder die KM noch das JA, die wollen das Maximum. Und dies steht auch so in der gesamten Rechtssprechung als Rechtens."


OMG. Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein. Die könnten also sagen Ich werde irgendwann Bahnchef und entsprechend wird er Unterhalt berechnet, richtig?
Die Mutter bezieht das Geld über SBG. Auf die baldige Klage kann ich also bauen.

"TU: Ja, auch rückwirkend!, BU: Die Antwort kennt nur der Wind.
Bei beiden Unterhaltsarten ist der Bezug nach SGB der entscheidende Haken. Hat sie bisher keinen TU beansprucht, könnte man auf Kontinuität plädieren."


TU/ BU hier sind mir die Unterschiede noch nicht richtig klar. Ich werde mich mal zunächst besser Informieren müssen.

Alles in allem ist das ganze Wahnsinn. Am schlimmsten finde ich die Unklarheit der Laufzeit.

Ich geh nun los um schnellstens einen Anwalt zu finden und das weitere Vorgehen zu erarbeiten.
Exit ( also ich hau ab) Strategie wird schwierig. Ich kann doch meine Mam hier nicht alleine verrecken lassen.

Auch möchte ich mich bei euch allen von ganzem Herzen für die Informationen und die Hilfe bedanken.
Ich werden auf alle Fälle die weiteren Ereignisse hier posten.


Nochmals Danke

MightyNighty (geht jetzt kotzen)
Zitieren
#13
(17-05-2009, 14:50)MightyNighty schrieb: TU/ BU hier sind mir die Unterschiede noch nicht richtig klar. Ich werde mich mal zunächst besser Informieren müssen.

Bei TU/BU hab ich Scheisse reingestellt, da Du gar nicht verheiratet warst.
Bitte gedanklich streichen und sorry vielmals...

Es geht also "nur" um Betreuungsunterhalt und der wird bei vorhandenen Kindern bis 3 Jahren fällig.
Dies verlangt das JA nun von Dir, weil Leistungen nach SGB an Deine Verflossene geflossen sind.

Wenn Du noch in Kontakt mit der KM stehst, wäre es gut herauszufinden, was Madam nun vorhat bzw. ob Hartz IV die Dauerlösung für sie ist.
Wenn nein, dann kannst Du Dir den Anwalt schenken, einen "korrigierten" (mit Angabe aller Einkommensdaten geprüften) BU Betrag abdrücken und nach dem 3. Geburtstag Deines Knirpses einstellen.
Beweispflichtig ist danach die UHN bzw. mit SGB Bezug hast Du allerdings das Amt als Klägerin gegen Dich.
Bei SGB Bezug ist nämlich die Bedürftigkeit nachgewiesen und damit der UHV resp. BU begründet. Danach erst kommt es auf Deine "Leistungsfähigkeit" an. Und dies ist dann ein weites Feld...

Gruss,
Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
Zitieren
#14
Zunächst würde ich mal an deiner Stelle alles sortieren/trennen:

Kindesunterhalt selbst berechnen aus deinem Netto-Gehalt abzüglich aller Aufwendungen für Erwerbsarbeit und privater Vorsorge.
Den entsprechenden Betrag dem Jugendamt zwecks Titulierung vorschlagen.

Wenn der Kindesunterhalt berechnet und tituliert ist, ist das Jugendamt raus. Die können dich dann mal.

Betreuungsunterhalt: Hier ist es eben nicht schnurz wo und wie du wohnst. Hier können auch ganz andere Aufwendungen abgezogen werden und es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Außerdem müssen dir 1000€ Selbstbehalt bleiben.
Zitieren
#15
(17-05-2009, 14:50)MightyNighty schrieb: OMG. Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein. Die könnten also sagen Ich werde irgendwann Bahnchef und entsprechend wird er Unterhalt berechnet, richtig?
Bezüglich Kindesunterhalt stimmt das. Aber als Bahnchef hättest Du sicherlich andere Möglichkeiten, Dein Vermögen beiseite zu schaffen und Dich entsprechend arm zu rechnen Cool

Bzgl. BU kommt die UHN nicht ganz so einfach dran. Aber wie schon jemand hier schrieb, würde ich es auf eine Klage diesbezüglich ankommen lassen.
Dabei beachten, den Streitwert nicht zu hoch werden zu lassen.

Weiterhin beachten, dass ehelich und nicht-eheliche UHN´s seit der Reform gleichgestellt sind! Gehe davon aus, über das dritte Lebensjahr des Kindes BU an Deine Holde zu zahlen. Wie bereits geschrieben, kommt es auf die -Billigkeit- anExclamation
Zitieren
#16
wie kommt ihr alle darauf, dass eine ledige überhaupt unterhalt für sich bekommt??
ich (weiblich, ledig) war in der schwangerschaft bei der arge weil ich der meinung war zu wenig geld zur verfügung zu haben. ok, dass sah die arge anders... aber das wäre jetzt ein anderes thema...
jedenfalls sagte die dame von der arge zu meinem freund er wäre mir gegenüber unterhaltspflichtig ABER nur für den zeitraum des mutterschutzes, das heisst für die 6 wochen vor der geburt bis 8 wochen nach der geburt. begründung der dame: "der mann ist ja auch schuld, dass Sie in dieser zeit nicht arbeiten gehen können".
haben uns ja berechnen lassen, wir bekommen aber kein geld von der arge weil wir eine bedarfsgemeinschaft sind.
wenn wir aber getrennt leben würden, dann glaube ich nicht, dass ich irgendeinen anspruch auf unterhalt von ihm hätte. für das kind auf jeden fall, aber für mich nicht.
wo kann man denn diese neue reform von der ihr redet nachlesen und seit wann gibt es diese??
ich weiss nur von einer reform des ehegattenunterhaltes nach einer scheidung. früher konnte die frau (wenn sie vorher verheiratet war) ewig mit dem kind zuhause bleiben und ehegattenunterhalt abkassieren und jetzt ist es so, dass der mann die frau arbeiten schicken kann wenn das kind 3 jahre alt ist. jaja... ich weiss, wenn es für die frau zumutbar ist und das kind anderweitig betreut werden kann usw. usw.

@mighty
ich würde an deiner stelle keinen cent an deine ex bezahlen, dieser betrag für sie kann eigentlich nicht stimmen... das wäre doch ziemlich heftig.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#17
danke rumpel.
allerdings frage ich mich gerade warum mein freund dann noch angst vorm heiraten hat...?? Undecided

wie ist das dann in dem fall von mighty? könnte die "ex" das geld für nicht-bezahlten unterhalt auch noch nachfordern, oder geht das erst ab dem zeitpunkt an dem auch eine forderung verlangt wird?
das kind ist ja schon beinahe 3
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#18
ja sowas in der art sagt er auch immer... er hat ja auch schon eine scheidung hinter sich...
naja, heiraten wollen wir trotzdem, ist nur die frage wann. vorher müssen wir natürlich alles schriftlich regeln.
ok... passt jetzt nicht mehr ganz zum eigentlichen thema...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#19
(18-05-2009, 16:39)Rumpel schrieb: warum möchtest du einen Mann unglücklich machen, wenn du hunderte
glücklich machen könntestBig Grin

ist ein Scherz!!!
oder auch nicht Big Grin
Big GrinBig GrinBig Grin
stellt sich doch jetzt eher die frage warum frau unbedingt einen mann heiraten möchte, der schon unterhalt an 2 kinder bezahlen muss? im falle einer trennung geteilt durch drei. hmmm liebe macht ja soooo dumm HeartHeartHeart
aber wenigstens kann ich sagen ich hatte es nie auf sein geld abgesehen Tongue
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#20
(18-05-2009, 15:37)stafford schrieb: danke rumpel.
allerdings frage ich mich gerade warum mein freund dann noch angst vorm heiraten hat...?? Undecided

wie ist das dann in dem fall von mighty? könnte die "ex" das geld für nicht-bezahlten unterhalt auch noch nachfordern, oder geht das erst ab dem zeitpunkt an dem auch eine forderung verlangt wird?
das kind ist ja schon beinahe 3

Hi stafford,

soweit ich es (von meinem Anwalt) herausbekommen konnte, darf Sie (genauer gesagt das JA im Auftrag des Staates und Ihr).

Bedeutet ich brenne die letzten drei Jahre nach .....
Das ist dann wieder gleichbleibend mit finanziellem Selbstmord.
Die Kohle kann ich in hundert Jahren nicht aufbringen. Ich zahle ja schon einiges an Betreuugskosten für meine Mam dazu und ich verdiene eben nicht wie der Bahnchef Smile
Dumm ist dazu noch meine aufkommende Arbeitslosigkeit.
Kann ich es nicht zahlen, ist es für die Bande ganz einfach -> Pfänden -> Insolvenz.
Recht genüge getan, ein weiteres Leben der Spezies Mensch, Geschlecht Mann ruiniert Huh
Wie schon weiter unten geschrieben, ist der irre Betrag wohl eine Finte des JA (meint auch mein Rechtsverdreher).
Taktik ist erst mal maximal zu fordern. Es wird aber wohl ein Unterhalt von ca 1000 Euro bezahlen zu sein (Berechnung nach meinen Werten als Basis) + ca. 350 Euronen für das Kind.
36 *1000= 36000€ + 24 *80 = 1920 = 37920€ + Zinsen, Gebühren, etc, Nachzahlen = habe ich einfach nicht. Woher auch?

Zu Deiner Frage wo das alles gut erläutert steht.
Die besten Infos kamen hier von den Usern, aber ich hätte da eine gute Seite mit der Erklärung des/der Gesetzte gefunden.
Darf ich hier links posten?
Wenn nicht bekommst Du eine PN.

Bin jetzt wieder kotzen und suche ne Exit Strategie

LG MightyNighty
(17-05-2009, 15:27)Master Chief schrieb:
(17-05-2009, 14:50)MightyNighty schrieb: TU/ BU hier sind mir die Unterschiede noch nicht richtig klar. Ich werde mich mal zunächst besser Informieren müssen.

Bei TU/BU hab ich Scheisse reingestellt, da Du gar nicht verheiratet warst.
Bitte gedanklich streichen und sorry vielmals...

Es geht also "nur" um Betreuungsunterhalt und der wird bei vorhandenen Kindern bis 3 Jahren fällig.
Dies verlangt das JA nun von Dir, weil Leistungen nach SGB an Deine Verflossene geflossen sind.

Wenn Du noch in Kontakt mit der KM stehst, wäre es gut herauszufinden, was Madam nun vorhat bzw. ob Hartz IV die Dauerlösung für sie ist.
Wenn nein, dann kannst Du Dir den Anwalt schenken, einen "korrigierten" (mit Angabe aller Einkommensdaten geprüften) BU Betrag abdrücken und nach dem 3. Geburtstag Deines Knirpses einstellen.
Beweispflichtig ist danach die UHN bzw. mit SGB Bezug hast Du allerdings das Amt als Klägerin gegen Dich.
Bei SGB Bezug ist nämlich die Bedürftigkeit nachgewiesen und damit der UHV resp. BU begründet. Danach erst kommt es auf Deine "Leistungsfähigkeit" an. Und dies ist dann ein weites Feld...

Gruss,
Master Chief



Danke Master Chief,

ich werde zunächst einen Titel für den KU erstellen lassen.
Die Dame will weiter @home bleiben.
Maximal 50% Arbeit ist hier geplant.
Ich hatte Ihr übrigens vor einiger Zeit sogar Angeboten die Kosten für die Kinderbetreuung zu übernehmen, Der Idee schlug voll ein Smile.
Ab wann Sie dieses (Arbeiten) aber starten will steht in den Sternen. Ihre letzte Meinung war nicht bevor meine Tochter 5 ist.
Ich habe eine Termin bei meinem Anwalt am Montag nächster Woche.
Die Idee Bereinigen, Titel, BU Betrag Zahlen und dann schauen wir weiter finde ich ganz gut.

Thx

LG MightyNighty
Zitieren
#21
ist das heftig... und nochmal ein hartz 4 empfänger mehr, dank der "tollen" frau, immer das gleiche spiel.
rumpel hatte doch den paragraphen gepostet, hab den dann gegoogelt, aber wenn du willst kannst trotzdem pn schicken oder hier posten.
ich finde es so krass, dass die das ganze geld nachfordern dürfen. denn wie ist es denn andersrum? wenn es ein kuckuckskind wäre und der scheinvater möchte den unterhalt zurückfordern, den die betrügerin sich in die taschen geschoben hat, keine chance, darf sie alles behalten. bevor die betrügerin drankommt, wird der nächste zahlesel gesucht bei dem man das geld einfordern könnte. wenn keiner da ist dann bleibt der scheinvater eben auf den kosten sitzen.
ach ja, dass sie nicht vor hat jemals richtig arbeiten zu gehen, das musst deinem rechtsverdreher auch stecken. vielleicht kann er diese info für dich in irgendeiner weise sinnvoll nutzen. ...tzzz wenn sie 5 ist... danach wird es ja auch mit den ausreden schwieriger...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste