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Hatte nach GewaltSchG Ruhe vor Exe - jetzt klagt sie auf Umgangspflicht
#1
Heart 
Hey ihr Lieben. Erstmal schön, dass es solche Foren überhaupt noch gibt. Vielleicht vor meiner Frage, kurz zu meinem Hintergrund.
 
Meine Exe, Borderlinerin, Und Ich, haben ein ca. 6 Jahre altes Kind miteinander. Wir trennten uns, als der Kleine ca. 6 Monate alt war, Was dann folgte, habt ihr bestimmt schon oft gelesen, aber es war die Hölle. Nachrichten im Minutentakt, Verleumdungen und zig Nachrichten an meine Kollegen inkl. Geschäftsleitung. Dem Jugendamt wurde erzählt ich würde Drogen nehmen. Das ganze gipfelte dann in konkreten Morddrohungen an meine neue Freundin und mich. Und ich konnte, man glaubt es kaum, Ende 2020 echt einen Antrag auf Gewaltschutz beim Gericht durchbringen. Ihr glaubt kaum, was das für ein Gefühl ist, nach zuvor mehreren erfolglosen Gewaltschutzanträgen das Gefühl zu haben, endlich Ruhe zu haben. Und diesen Antrag vor Gericht durchzubringen. Als Mann. Gegen eine hochmanipulative Frau mit Kind. Nachdem ich mich noch mehrere Monate in Therapie begab, ging es mir auch psychisch langsam besser.
 
Seitdem die 6 Monate abgelaufen sind, kommen leider wieder vereinzelte Nachrichten, in denen sie mehr Unterhalt will… Zwischendurch immer Mal ein, zwei vergleichsweise harmlose Drohungen, nichts im Vergleich zu früher. Wichtig aber: Seitdem o.g. Beschluss gab es meinerseits nicht eine Reaktion auf Nachrichten ihrerseits – auch nicht, wenn es wieder vorgeschobener Weise ums Kind zu gehen schien. Unterhalt zahle ich brav, ausreichend und mehr als ich nach Düsseldorfer Tabelle „müsste“. Kontakt zu dem kleinen besteht seitdem nicht mehr. Das habe ich ehrlich gesagt aufgegeben und als die Situation immer weiter eskaliert ist resigniert – denn dafür müsste ich ja wiederum mit der Exe Kontakt haben…
 
Was mich zur aktuellen Situation bringt. Vor ein paar Tagen kam eine Einladung vom Gericht. Meine Exe zieht mich vor Gericht, um mich zu Umgängen mit dem Kind zu verpflichten, bezugnehmend auf das Urteil des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.11.2020, 3 UF 156/20).
 
Um offen zu sein: Nein, ich möchte den Kontakt mit dem Kind nicht. Aus Angst davor, dass der ganze Spuk von vorne losgeht. Sie hat nun anscheinend ja wirklich eine Möglichkeit gefunden, wieder in mein Leben eingreifen zu können. Der Beschluss des OLG Frankfurt macht mich doch im Grunde Handlungsunfähig, oder? Was interessiert es das Gericht, was diese Frau mir angetan hat? Was interessiert es das Gericht, dass gegen meine Exe ein Gewaltschutzverfahren gelaufen ist. Man kann ja immer mit dem vermeintlichen Kindeswohl argumentieren…
 
BTW: Damals, als ich noch um den kleinen gekämpft habe, hat sie beim Jugendamt die Umgänge verweigert, weil ich angeblich drogensüchtig sei. Jetzt wiederum kommt Sie mir genau umgedreht.
 
Meint ihr, ich sollte mir wieder die Kosten für einen Anwalt ans Bein binden? Ich sags euch ehrlich – im Grunde möchte ich nur weiter meine Ruhe vor ihr… Egal wie. Danke euch im Voraus und LG
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#2
Warum nicht mit den eigenen Waffen zum Gegenauschlag ausholen und behauptest bei der Anhörung, du seist tatsächlich drogenabhängig und siehst dich deshalb außerstande das Kind zu betreuen?

Im Übrigen war es bei dem von dir zitierten Gerichtsurteil so, dass die Kinder den Vater ausdrücklich sehen wollten. Wie soll das bei deinem Kind gehen, es kennt dich nicht einmal.
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#3
Willkommen im Forum. Und herzliches Beileid. Mit einer Borderlinerin als Ex, da hast du "das grosse Los" gezogen. Leider wird das mit so einer Person auch nicht so bald aufhören. Sie wird immer irgendwas am laufen haben, das gegen dich läuft.

Erstmal der Anwalt: Nein, brauchst du nicht. In einem Umgangsverfahren ist der entbehrlich. Nimm nur einen, wenn du vor Gericht sehr gehemmt bist. Als Mietmaul.

Das Verfahren selbst: Einen OLG-Beschluss zu nennen, heisst noch lange nicht, dass deswegen ihre Anträge durchgehen. Jeder Beschluss bezieht sich auf einen ganz konkreten Einzelfall und es gibt garantiert irgendwelche Unterschiede zwischen den vor dem OLG verhandelten Fall und dir.

Unterhalt, mehr als du müsstest: Stell das ab. Keinen Cent mehr als du müsstest. Mehr zu zahlen führt nicht zu Frieden, sondern zu Vorwürfen, du wolltest sie kaufen oder so was. Das Geld ist wirklich besser angelegt. Mehr Geld ist nur für bereits umgesetztes Wohlverhalten denkbar.

Überlege dir, ob es da nicht einen Mittelweg durch gibt. Immerhin hast du einen Antrag auf Gewaltschutz durchgebracht, eine reife Leistung als Vater. Damit ist eine äussert konflikthafte Elternsituation amtlich geworden. Du könntest Umgang mit Elternkontakt aus diesen Gründen ablehnen, aber Umgangstermine mit direkter Abholung in Schule/Kindergarten und dorthin zurückbringen offener gegenüberstehen. Borderliner wollen immer das Gegenteil, hast du ja schon gelernt. Gibts keinen Umgang, jammern sie darüber und verlangen Umgang. Gibts welchen und es läuft gut, drehen sie sofort durch und sehen sich bedroht, fangen an zu entfremden und das Kind zu manipulieren damit es den anderen Elternteil hasst. Läuft also Umgang bei dir, wird sie ihn mit einem weiteren Anfall wieder ausknipsen.

Das Ganze ist ein Affentheater, ein ständiger Sturm im Wasserglas, wie du ja schon erlebt hast. Das lässt sich einfach nicht ganz vermeiden. Eine Möglichkeit ist, sehr weit weg zu ziehen. Das ist auch ein harter Schnitt, aber verringt die Durchgriffsmöglichkeiten auf dich deutlich.
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#4
Hallo, auch meine Exe ist Borderlinerin plus noch weitere schwere Probleme. Ich kann Dir nur raten genauso weiterzumachen wie bisher. KEINERLEI Kontakt zu der Teufelstochter. Vermeide das Gerichtsverfahren wenn es irgendwie nur geht. Falls es doch zu stande kommt, versuch die persoenliche Anwesendheit zu vermeiden. Wg. Umgnag: Versuch eine Bestaetigung von einem Arzt zu bekommen, dass Du psychisch aufgrund der Gewaltdrohungen und der Erkrankung der Exe nicht in der Lage bist, Umgang auszuueben.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Was hat sie eigentlich für eine Umgangsregelung jetzt beantragt?
Wenn du geladen bist, kannst du persönliche Anwesenheit beim Verfahren nur aus triftigem Grund vermeiden.
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#6
Ich kann mich nur anschließen. Abstand und weit weg von der Borderlinerin!

Das ist das typische heiß-kalt-Spiel. Sie will dir Umgang geben um ihn dann zu boykottieren um dich abhängig zu machen. Spiel bloß nicht mit dabei. Andere Menschen inkl. ihr Kind sind für die nur Mittel zum Zweck und Schachfiguren.
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#7
Ich denke das Gericht müsste einsehen, dass es besser für das Wohl des Kindes ist, wenn Eure Hochstrittigkeit, welche die Ex durch ihr Verhalten erzeugt nicht erneut zu Tage kommt, dies solltest du auch vertreten.

- Die Bindung zum Kind wird in den ersten Jahren aufgebaut (Bindungsteorie), diese Jahre sind vorbei, nicht aufzuholen, ihr seid euch fremd... ihr müsstet wahrscheinlich begleiteten Umgang haben. In der vorliegenden Konstellation fordert nicht das Kind Umgang, sondern die Mutter, was nicht zwingend dem Kindeswillen entspricht, dies registrieren Richter bei Befragung des Kindes!

- Eine funktionierende Elternschaft ist nicht möglich (gewesen) mit deiner Ex -> Gewaltschutzverfahren, familiäre Belastungen habt ihr alle in der Vergangenheit genug ertragen. Damit sollte man nicht wieder neu anfangen. Keine Bindungstoleranz der Ex für eine mögliche Elternschaft.

- Deine Ex und das Kind haben die Situation 5,5 Jahre lang gelebt und akzeptiert - warum nun verändern? Um Unruhe in das Leben des Kindes zu bringen? Kontinuitätsprinzip

- Schade das dein Kind mit so einer Hauptbezugsperson groß werden muss. Schau einfach mal wie die drauf ist, vielleicht ist die auch am Ende und braucht jetzt Unterstützung, welche sie woanders nicht bekommt? Dann würde ich gleich hilfsweise das ABR beantragen, dass der Sohn in den väterlichen Haushalt wechselt.

Den Gegenantrag würde ich auch selbst schreiben, du hast sachliche Gründe, sollte das Kind befragt werden, wird der Richter merken, dass es dich nicht kennt. 2 Seiten mit den Hardfacts sollten genügen, im besten Fall zeigt die Ex im Gericht dann noch wie aggressiv sie ist oder du kannst es vorab durch jüngste Mail oder WhatsApp Nachrichten belegen.

Gruß
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#8
(05-01-2022, 15:09)stayFather87 schrieb: Schau einfach mal wie die drauf ist, vielleicht ist die auch am Ende und braucht jetzt Unterstützung, welche sie woanders nicht bekommt?

Im Umgangsverfahren wird immer auch das Jugendamt geladen. Wenn es die Ex bereits bei den Helferindustrie überrissen hat, wird man das dann hören, allerdings muss man dazu anwesend sein. Deshalb könnte es sinnvoll sein, schon jetzt beim Jugendamt vorzusprechen und das Wasser zu testen. Offizieller, immer gut klingender Grund: Beratung hinsichtlich Elterneinigung. Wenn die sagen, mit der Mutter hatten wir in letzter Zeit gar nichts zu tun, wir wissen auch nichts über das Kind, dann wird Unterstützungsuche eher kein Grund sein können.

Wenn sie es nicht überreissen, kracht es bei Borderline-Müttern nicht oder spät. Das geht dann von den Kindern aus und findet im Verlauf der Pubertät statt. Viele Kinder in betreuten Wohngruppen stammen aus solchen "Familen". Die Hilfe des Vaters ist dann aber weder erwünscht noch hilfreich. Die Scherben kann er nicht mehr zusammenfügen, gibts ohnehin keine Beziehung zum Kind.

Jetzt ist das Kind 6, der Richter wird es vermutlich anhören. Die Mutter wird damit rechnen und könnte es entsprechend vorbereitet haben. BL machen das aber gerne so formelhaft, dass es bei einigen Richtern auffliegt und nicht mehr als Ausdruck des Kindeswillens gilt.
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#9
@mr crabs:

bring doch stimmung und schwung in die sache: beantrage einfach mal so das ABR in einem seperaten verfahren...kostet nix und 
bring spaß für die mutter...evtl. mal über eine schmerzensgeldklage nachdenken - wenn so was möglich ist.

im abr-verfahren kannst du alles das bringen, was gg die mutter spricht mit gewaltschutzverfahren etc...aber vorsicht - wenn du
es tatsächlich bekommst..

bb
netlover
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