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Kind 18 Jahre, Krankenversicherung ?
#1
Hi an Alle,

meine Tochter ist 18 geworden und war bisher durch mich privat Versichert.
Lebe in Trennung seit 5 Jahren,Scheidungsantrag eingereicht seit 4 Jahren, noch nicht geschieden.
Meine Frau ist gesetzlich versichert, Arbeitsverhältnis . Tochter geht noch zur Schule, Gymnasium und lebt bei der Mutter.

Frage, muss ich meine Tochter weiter privat versichern oder muss sie sich selber versichern oder geht sie zur Mutter in die Familienversicherung ????
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#2
Umstritten. Versuchen würde ich auf jeden Fall, dass sie in die Familienversicherung geht. Kostet nichts.
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#3
Naja, kostet nichts ist zuviel gesagt !

Konnte bisher mein bereinigtes Nettoeinkommen immer durch die Beiträge zur KV reduzieren.
Wenn das dann weg fällt, müsste ich den " Überschuss " an meine EX überweisen ???

zumindest Anteilig oder ist das im 5. Trennungsjahr obsolet ??
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#4
(24-11-2021, 22:32)p__ schrieb: Umstritten. Versuchen würde ich auf jeden Fall, dass sie in die Familienversicherung geht. Kostet nichts.

Und was, wenn die liebe Mami dem Kind den Floh ins Ohr gesetzt hat, dass nur in der PKV eine tolle ärztliche Behandlung möglich ist und das Kind darauf besteht ?
Ohne KV lassen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ? M.E. hängt es davon ab, wie hoch die PKV Beiträge fürs Kind sind und ob man sich das leisten kann und will ...

Ich hab mich mit meiner Exe geeinigt, dass beide im Rahmen des Volljährigenunterhalts die Hälfte der PKV bis zum Studienabschluss übernehmen - einfach mit dem Argument,
dass Anwaltskosten in einem möglichen Verfahren beidseitig teurer wären als die jeweilige Beitragshöhe ... wenngleich ich zugeben muss, dass die Diskussion in meinem Fall nicht so
gravierend ist, weil die PKV Kosten nicht sonderlich hoch sind.

Solange Deine Tochter allerdings noch keinen allgemeinbildenden Schulabschluss hat gilt sie als privilegiert - und da hättest Du vermutlich eh gerichtlich schlechte Karten aufgrund des seinerzeitigen unsäglichen Urteil des OLG Koblenz, nachdem es ja ehemals privatversicherten Kindern nicht zuzumuten ist, im Trennungs-/Scheidungsfall in die GKV von der lieben Mami zu wechseln... Deshalb war sie ja die ganze Zeit bis zum 18sten auch bei Dir privat krankenversichert ....

Den Überschuss an die Ex überweisen würde ich einstellen bzw. ablehnen Cool  mit dem Argument, dass das Kind volljährig ist und damit eigenständig verantwortlich für die Krankenversicherung ist..
Das hat nix mit der Dauer des Scheidungsverfahrens zu tun, sondern mit der eingetretenen Volljährigkeit Deines Kindes ...

Gruß ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#5
Bevor man einen Richter mit dieser Frage bemüht, der erst einmal selbst von Versicherungsrecht so viel Ahnung hat wie eine Kuh vom Eierlegen, rate ich Dir, erst einmal stichhaltig zu prüfen, ob es die Möglichkeit überhaupt gibt, in die Failienversicherung zu wechseln.

Denn die Voraussetzungen, von einer PKV in die GKV zu wechseln sind streng und eigentlich auch konkret formuliert.

Hinzu kommt - ich vermute Deine Tochter macht noch Abi o.ä. - dass Deine Tochter nun 18 ist. Erst einmal haben wir also nun andere Grundlagen in Sachen Unterhalt zu beachten. So ist es eher wahrscheinlich, dass nach einer erfolgten Quotierung unter Miteinbeziehung beider Gehälter (Also Deines und das der Mutter) der PKV Beitrag weiterhin zu zahlen ist UND dieser sodann Aufteilung finden müsste im rahmen des neu zu berechnenden Kindesunterhaltes.

Die Möglichkeit eines Wechsels zur GKV sehe ich nämlich gar nicht. Alleine die Tatsache, dass Deine Tochter in die GKV-Vers. KÖNNTE, heißt nicht zwingend, dass die GKV sie nun dort hinein lässt. Die seinerzeitige Voraussetzung, dass das Kind überhaupt in die PKV KANN, war die, dass Du einerseits mehr verdientest als die Mutter und andererseits Du über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen hast ODER selbständig tätig warst UND darin mehr Geld verdient hast als Deine Ex.

Gerade hieraus ergab sich die Situation, dass du insb. wegen des schwachsinnigen Urteils des OLG Koblenz zur Aufrechterhaltung der PKV Deines Kindes verpflichtet wurdest (oder verpflichtet worden wärest), obwohl das Kind eigentlich schon seinerzeit in die Familienversicherung der Mutter gehört hätte.

An diesen Voraussetzungen hat sich im Grunde m.E. nichts geändert, nur weil das Kind nun 18 geworden ist, weil es nach wie vor noch priviligiert ist und Kindergeldberechtigt ist.
Die Voraussetzung zu einem möglichen Wechsel sehe ich nur, wenn

1. Das Kind eine Ausbildung beginnt, bezüglich derer das Kind zwangsläufig in die GKV muss
2. Das Kind ein Studium beginnt und dann das Recht hätte, in die GKV zu wechseln, was es aber nicht muss, denn es gibt für Studenten auch die Möglichkeit der PKV

Das heißt, dass das 18. LJ an sich nicht alleine für sich einen Wechsel in die GKV begründet, selbst dann nicht, wenn das Kind es wollte.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#6
volljährigkeit ändert nicht den versichertenstatus...
mithin wird die gkv der kindesmutter einer mitversicherung eurer tochter nicht entgegenstehen. wichtig ist die kündigungsfrist der pkv zu beachten um einen nahtlosen übergang in die gkv zu ermöglichen. 
kündigen in der pkv erst nach erhalt/zusage der gkv zur mitversicherung eurer tochter bei der km.

lg
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