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Koalitionsvertrag: Was heißt das fürs Familienrecht?
#1
Familienrecht
Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale
Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den
rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. Wir werden das
Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder
der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu
übernehmen. Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht
und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.
Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des
Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der
Adoption minderjähriger Kinder sein.
Auch außerhalb der Ehe soll die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der
anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein. Wir werden ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren einführen, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich
klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen. Das Samenspenderregister wollen auch bisherige Fälle, private Samenspenden Embryonenspenden öffnen.
Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die
umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser
berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche
Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die
dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor
und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.
Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung
verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir werden den
Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben. Das Namensrecht
liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.
Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der
Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie
einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern. Wenn
häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.
Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen
Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die
Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist
dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten.

Aus dem neuen Koalitionsvertrag.
Klar, alles schwammig: Aber was könnte es bedeuten? Wie könnte so etwas umgesetzt werden? Kennen ein paar der Experten hier diese Ansätze und wissen, was auf uns zukommt? Ist das "gut" oder "schlecht"?
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#2
Davon klingt vieles so gaga und so voller Hirnschiss, dass ich eigentlich keine Lust habe, das auch noch kommentieren. Nur ein Beispiel:

Zitat:Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht
und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.

Hä? "Vor der Empfängnis"? Dann kann also Familie Al-Zein mit Familie Miri für ihre kleinen Kinder schon eine zukünftige Ehe versprechen und für die daraus entstehenden Kinder schon den Unterhalt regeln?

Jede Menge Leute kriegen in Zukunft irgende Art von Sorgerecht und alles kann mit jedem und du kannst deinen Opa heiraten. Irgendwelche Embryonen können irgendwie erzeugt, herumgeschoben werden und andere Leute kriegen dann irgendwelche Sorgerechte dafür. Sicher ist nur: Vaterschaft wird noch wertloser wie sie schon ist und Dinge die Männern zu Kindern verhelfen wie etwas Leihmutterschaft bleiben verboten.

Das Ganze liest sich wie die fleischgewordene Phantasie einer billigen Fernsehschmonzette. Überall Gewitterfamilien und damatisches Hin- und Herschieben, Drama und immer neue Darsteller weil die Alten aus der Serien fliegen.

Ansonsten:
  • Falschbeschuldigung war bisher schon eine Jokerkarte, jetzt soll sie zum Superjoker aufgewertet werden.
  • Alleinerziehenden wird noch mehr in den Hintern gekrochen. Das ist allerdings nichts Neues, jede Regierung hat das hoch und heilig verprochen und praktiziert.
  • Nach der Ur-Katastrophe der Familienrechtsreform 1977 wird es immer noch kein gemeinsames Sorgerecht für alle Väter geben. In all der Sorgerechtsinflation bleibt wie immer einer aussen vor: Der Vater. Die Polit-Volltrottel wollens jetzt an der Bedarfgemeinschaft festmachen, ob die Gnade des Sorgerechts gewährt wird. Noch so ein Idiotenkriterium, um weiterhin Väter auszuschliessen. Ich hätte es z.B. wieder nicht bekommen, weil wir bei dem extrem engen Wohnungsmarkt gar nicht zusammenziehen konnten.
  • Wechselmodell, schön, von welchen Gnaden? Mal sehen was rauskommt. Dunkle Wolken werden in Form von einer weiteren Inflation genannt, die der "Berater".
  • Noch mehr Gerichtsverfahren, noch mehr Juristen drohen, "Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken". Ahja. Wie wärs, den aufgegeilten Juristen den Spannerblick auf Eltern, die teures Gelaber gegen sauteures Homorar wieder zu verdunkeln?
  • Unterhalt, keine Ahnung was das bringt. Betreuungsanteile, weiss nicht wohin das führt. Mutti kriegt also für jeden Tag an dem das Kind beim Vater (oder der schwullesbischen polyamorischen Bezugsgruppe mit Vierfachnamen samt deren Grosseltern) weniger Unterhalt? Dann viel Spass beim Aushandeln des Umgangs.

Insgesamt kratzt es mich nicht sehr, die vergangenen Regierungen haben alles so gründich verschissen, unbrauchbar gelassen, anderes irre überhöht dass es extrem schwer sein wird, die deutsche Familienrechtsmüllkippe noch stinkender zu machen. Welche Vereinbarungen da mal getroffen wurden, welche Parteien das versprochen haben spielte dabei nie eine Rolle.

Für Reformen wären andere Vorgehensweisen nötig. Nach der Aburteilung der Familienrechtsverbrecher und ihrer Helfershelfer, der Versetzung der Täterinnen und Täter in den Lithiumbergbau in Chile, Einführung eines Mindest-IQ für Politiker (das wäre das Ende insbesondere der Grünen Partei) wäre vielleicht eine Reform drin, die den Namen verdient. Ansonsten: Verpisst euch, Weder Juristen noch Politiker bringen eine Lösung. Sie sind die Ursache der Probleme. Und ihr, Männer, ihr seid die Mäuse im Katzenstaat: https://das-maennermagazin.com/blog/katz-und-maus
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#3
Was das bedeutet? Tretminen ohne Ende Eine weitere Verschlimmerung der vorliegenden Katastrophe und die Überlegung jedes Mannes, ob man ein KInd noch in die Welt setzen sollte unter der Voraussetzung der wahrscheinlich freiwillig selbst verursachten Versklavung.


Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale
Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den
rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. 

Heißt in der Praxis: Der weiße Ritter vögelt die Mutter. Diese schmeißt den Ex raus. Der weiße Ritter ist nun der soziale Vater. Er kuschelt und schmust mit Deinem Kind, lässt sich als Retter der Mami feiern und sich Papa nennen. Den Unterhalt bezahlt der "rechtliche Vater" oder auch der "biologische Vater". Der "soziale Vater" macht nur die Show. Jetzt bekommt er das "kleine Sorgerecht".  Was für ein Schwachsinn. was soll das sein? Was wird da ausgegliedert im Vergleich zum Sorgerecht an sich? 
Dann steht da, dass im Einvernehmen der rechtlichen Eltern das kleine Sorgerecht auf zwei weitere Personen ausgeweitet werden kann. Das kann auch auch die lesbische Wochenendtante aus dem Internet sein oder liebe Onkel aus der Nachbarschaft mit den Bonbons. 
Da steht aber nicht, dass der "rechtliche Vater oder "biologische Vater" das kleine Sorgerecht für den weißen Ritter und "sozialen Vater" verhindern kann! Dieser Schachzug ist die manifestierte Vollendung der Komplettentsorgung jedes Trennungsvaters. 



Wir werden das
Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder
der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu
übernehmen. 

Jenseits von Liebesbeziehungen: Du kannst nun auch "Verantwortung" übernehmen für Deinen KFZ-Meister oder einen Neubürger. "Rechtlich Verantwortung zu übernehmen" heißt dann auch, zukünftig zum Unterhalt verpflichtet zu sein. Glückwunsch! Du entlastest nun lebenslänglich die Sozialkassen. Was die Gutmenschen wohl dazu sagen? Tolle Sache das! 

Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht
und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.
Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des
Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der
Adoption minderjähriger Kinder sein.

Die Mit-Mutter bekommt nun in einem so einfach gestricktem Verfahren das Sorgerecht bei Geburt des Kindes aus Samenbankproduktion gleich mit und zwar so einfach, dass selbst die dämlichste Amöbe den Vorgang versteht. Das ist der Vorgang, um den seit 40 Jahren die Väter kämpfen, was aber niemanden interessiert aus dem Kreise, der sich den Ar... mit dem Grundgesetz abputzt.

Auch außerhalb der Ehe soll die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der
anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein.

Auch die Geschlechter 3 - 17 ( 1-2 besetzen Männlein und Weiblein) können eine Elternschaft übernehmen. Auch für Kinder, die der esel im Galopp verloren hat, für an der Grenze aufgefundene oder eben auch Dein Kind, wenn man Dir die gem. Sorge vorenthalten hat. 

 Wir werden ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren einführen, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich
klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen. Das Samenspenderregister wollen auch bisherige Fälle, private Samenspenden Embryonenspenden öffnen.

Das ist eine ganz feine Sache. Es eröffnet neue Möglichkeiten Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Man ist nach zwei Seiten abgesichert. Das "rechtliche Elternteil" zahlt jedenfalls weiter. Aber vielleicht nicht genug? Dann darf der ausfindig gemachte Vater, der die Mutter vor 12 Jahren hinterm Kirmeszelt beglückte, ebenfalls eintreten.

Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die
umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser
berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche
Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die
dafür erforderlichen Bedingungen schaffen.

Welche Bedingungen? Theoretisch gibt es doch schon das gesetzlich verankerte Umgangsrecht. Theoretisch... Wenn man nicht umsetzt, was schon vorliegt, was sollen dann "neue Bedingungen" bewirken? Mehrbelastung im Steuerrecht gibt es nur für die Väter. Sie zahlen aus der Stkl. 1 heraus. Die sog. Alleinerziehenden haben schon die Stkl. 2 UND den Alleinerziehendenentlastungsbetrag! Glaubst du ernsthaft, der Staat würde auf Abermillionen verzichten, indem der Vater auch so etwas wie eine Stkl.2 bekommt? Eher scheinen uns zwei Sonnen am Himmel....  

 Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor
und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Das eine schließt das Andere aus. Zahlt der Vater den Mindestunterhalt und ist die Mutter Halbtagsfriseuse, wird schlicht weiterhin an der Düsseldorfer Tabelle festgehalten, da diese ja gerade das "Existenzminimum" in dieser Hinsicht auch abzubilden glaubt.

Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung
verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. 

Noch ein paar Aufträge mehr für Jugendamt und Co. Der Bock im Garten bekommt nun noch mehr freie Hand, die Griffel bis hinein in Dein Schlafzimmer zu strecken. Die Rechtsanwälte werden das Zubrot der Mediation noch mehr entdecken und dann folgern: Schade. Beim dem Konflikt kann ich nun auch nichts weiter machen. Rechnung 1..... Nun führen wir eben ein familiengerichtliches Verfahren. Rechnung 2...

Wir werden den
Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben. Das Namensrecht
liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.

Ganz einfach: Vater heißt Müller. Mutter heißt auch Müller. Der neue Ex heißt: Kuddelmuddel. Mutter wollte, das Kind nun Kuddelmuddel heißt, weil Mutter nun auch Müller-Kuddelmuddel heißt. Vater widerspricht und gewinnt. Kind hei0t weiterhin Müller.

Neues Recht: Mutti sagt zum Kinde: "Kind, wäre es nicht schön, wenn Du auch Müller-Kuddelmuddel heißen würdest? Dann gibt es auch ein neues I-Phone!"
Kind sagt zum Richter: "Ich möchte nun Müller-Kuddelmuddel heißen!" Zack! Vater Müller ist raus!

Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der
Verhandlungen stärken. 

Amerikanische Verhältnisse im Gerichtssaal. Wer da am lautesten auftrumpft, am meisten schimpft und am besten "argumentiert", gewinnt. es lebe das Prinzip des "schmutzige Wäsche waschens".


Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie
einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern.

Dann schauen wir mal, was der Richterbund sagt, wenn dessen Schäflein aus dem schlafe gerissen werden sollen, um sich weiter zu bilden.

Wenn
häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.

Das Ding ist der Hammer! Tür und Tor sperrangelweit offen für weitere Falschbeschuldigungsorgien. War es bisher so, dass zumindest in vielen Fällen der Vorwurf häuslicher Gewalt abzutrennen war, vom Umgangsrecht (das Kind ist ja auch gar nicht involviert und hat einen eigenen Anspruch auf Vater und Mutter) so kann man nun her gehen und sagen: Wie? Du hast die Mama geschlagen? sagt sie zumindest. Dann wirst Du das Kind auch erst mal nicht mehr sehen, Du Lump! Das kann jetzt jeder Richter halten wie ein Dachdecker.

Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen
Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die
Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. 

Anders als die Mit-Mutter erst mal alles beim Alten. Der Vater klagt das gem. Sorgerecht ein. Und wird vor Gericht abgewatscht. Fertig. Der Kumpel von mir, welcher unlängst erfolgreich die gem. Sorge vor Gericht einklagte, wäre nun auch raus aus dem Spiel. er hatte nämlich KEINEN gemeinsamen Wohnsitz mit der Mutter.

Das Kindeswohl ist
dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten.


... die man in Sachen "PETRA-Studie" auch gerne mal verschwinden lässt. Neue Studien. Allerorten. Tolle Sache. dann sind die Leute auch wieder beschäftigt. Alles beim Alten. Hohles Geschwätz ohne Mehrwert.


Na? Satt?
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#4
(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Was das bedeutet? Tretminen ohne Ende Eine weitere Verschlimmerung der vorliegenden Katastrophe und die Überlegung jedes Mannes, ob man ein KInd noch in die Welt setzen sollte unter der Voraussetzung der wahrscheinlich freiwillig selbst verursachten Versklavung.


Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale
Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den
rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. 

Heißt in der Praxis: Der weiße Ritter vögelt die Mutter. Diese schmeißt den Ex raus. Der weiße Ritter ist nun der soziale Vater. Er kuschelt und schmust mit Deinem Kind, lässt sich als Retter der Mami feiern und sich Papa nennen. Den Unterhalt bezahlt der "rechtliche Vater" oder auch der "biologische Vater". Der "soziale Vater" macht nur die Show. Jetzt bekommt er das "kleine Sorgerecht".  Was für ein Schwachsinn. was soll das sein? Was wird da ausgegliedert im Vergleich zum Sorgerecht an sich? 
Dann steht da, dass im Einvernehmen der rechtlichen Eltern das kleine Sorgerecht auf zwei weitere Personen ausgeweitet werden kann. Das kann auch auch die lesbische Wochenendtante aus dem Internet sein oder liebe Onkel aus der Nachbarschaft mit den Bonbons. 
Da steht aber nicht, dass der "rechtliche Vater oder "biologische Vater" das kleine Sorgerecht für den weißen Ritter und "sozialen Vater" verhindern kann! Dieser Schachzug ist die manifestierte Vollendung der Komplettentsorgung jedes Trennungsvaters.
 

Do not copy - "im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern" heißt ja genau nicht, dass der biologische Vater es nicht verhindern kann? Also: in der Praxis vielleicht, wenn du darauf hinaus willst. Aber geschrieben steht da etwas anderes? Oder verstehe ich dich falsch?

(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Wir werden das
Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder
der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu
übernehmen. 

Jenseits von Liebesbeziehungen: Du kannst nun auch "Verantwortung" übernehmen für Deinen KFZ-Meister oder einen Neubürger. "Rechtlich Verantwortung zu übernehmen" heißt dann auch, zukünftig zum Unterhalt verpflichtet zu sein. Glückwunsch! Du entlastest nun lebenslänglich die Sozialkassen. Was die Gutmenschen wohl dazu sagen? Tolle Sache das!
  

Okay, hat mit Kindern wenig zu tun offensichtlich?

(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht
und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.
Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des
Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der
Adoption minderjähriger Kinder sein.

Die Mit-Mutter bekommt nun in einem so einfach gestricktem Verfahren das Sorgerecht bei Geburt des Kindes aus Samenbankproduktion gleich mit und zwar so einfach, dass selbst die dämlichste Amöbe den Vorgang versteht. Das ist der Vorgang, um den seit 40 Jahren die Väter kämpfen, was aber niemanden interessiert aus dem Kreise, der sich den Ar... mit dem Grundgesetz abputzt.
  

Steht da irgendwie nicht? Also ich verstehe dich richtig, dass deine Interpretation auf die vermutete Rechtspraxis abzielt? Oder überlese ich was?

(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Auch außerhalb der Ehe soll die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der
anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein.

Auch die Geschlechter 3 - 17 ( 1-2 besetzen Männlein und Weiblein) können eine Elternschaft übernehmen. Auch für Kinder, die der esel im Galopp verloren hat, für an der Grenze aufgefundene oder eben auch Dein Kind, wenn man Dir die gem. Sorge vorenthalten hat.
   

Also du meinst erneut, es laufe darauf hinaus, einem biologischen Vater quasi die Vaterschaft handstreichartig nehmen zu können? (s.o.)


(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Wir werden ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren einführen, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich
klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen. Das Samenspenderregister wollen auch bisherige Fälle, private Samenspenden Embryonenspenden öffnen.

Das ist eine ganz feine Sache. Es eröffnet neue Möglichkeiten Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Man ist nach zwei Seiten abgesichert. Das "rechtliche Elternteil" zahlt jedenfalls weiter. Aber vielleicht nicht genug? Dann darf der ausfindig gemachte Vater, der die Mutter vor 12 Jahren hinterm Kirmeszelt beglückte, ebenfalls eintreten.
 

Verstehe ich so gar nicht - wo steht, was du sagst?

(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die
umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser
berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche
Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die
dafür erforderlichen Bedingungen schaffen.

Welche Bedingungen? Theoretisch gibt es doch schon das gesetzlich verankerte Umgangsrecht. Theoretisch... Wenn man nicht umsetzt, was schon vorliegt, was sollen dann "neue Bedingungen" bewirken? Mehrbelastung im Steuerrecht gibt es nur für die Väter. Sie zahlen aus der Stkl. 1 heraus. Die sog. Alleinerziehenden haben schon die Stkl. 2 UND den Alleinerziehendenentlastungsbetrag! Glaubst du ernsthaft, der Staat würde auf Abermillionen verzichten, indem der Vater auch so etwas wie eine Stkl.2 bekommt? Eher scheinen uns zwei Sonnen am Himmel....
 

Also nur um das mal kurz zu klären: wann immer es Interpretationsspielraum hinsichtlich dessen gibt, was diese Absichtserklärungen meinen, ist es sonnenklar, dass es am Ende im juristischen Sinne negativ für den Vater ausgehen wird?

(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor
und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Das eine schließt das Andere aus. Zahlt der Vater den Mindestunterhalt und ist die Mutter Halbtagsfriseuse, wird schlicht weiterhin an der Düsseldorfer Tabelle festgehalten, da diese ja gerade das "Existenzminimum" in dieser Hinsicht auch abzubilden glaubt.
 

Auch hier? Die bisher nicht existente Möglichkeit, die Unterhalts-Betreuungs-Ratio jenseits des Wechselmodells auszuhandeln, wird von dieser Passage nicht berührt?


(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung
verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. 

Noch ein paar Aufträge mehr für Jugendamt und Co. Der Bock im Garten bekommt nun noch mehr freie Hand, die Griffel bis hinein in Dein Schlafzimmer zu strecken. Die Rechtsanwälte werden das Zubrot der Mediation noch mehr entdecken und dann folgern: Schade. Beim dem Konflikt kann ich nun auch nichts weiter machen. Rechnung 1..... Nun führen wir eben ein familiengerichtliches Verfahren. Rechnung 2...
 

Muss eine Trennungs- und Konfliktberatung von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden? Ist das bisher so? Ich weiß es nicht. Die Passage "das Wechselmodell in den Mittelpunkt zu stellen", kann vernachlässigt werden? Warum?


(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Wir werden den
Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben. Das Namensrecht
liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.

Ganz einfach: Vater heißt Müller. Mutter heißt auch Müller. Der neue Ex heißt: Kuddelmuddel. Mutter wollte, das Kind nun Kuddelmuddel heißt, weil Mutter nun auch Müller-Kuddelmuddel heißt. Vater widerspricht und gewinnt. Kind hei0t weiterhin Müller.

Neues Recht: Mutti sagt zum Kinde: "Kind, wäre es nicht schön, wenn Du auch Müller-Kuddelmuddel heißen würdest? Dann gibt es auch ein neues I-Phone!"
Kind sagt zum Richter: "Ich möchte nun Müller-Kuddelmuddel heißen!" Zack! Vater Müller ist raus!
 

Umgangsrecht für Großeltern und Geschwister - auch zu vernachlässigen?

(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der
Verhandlungen stärken. 

Amerikanische Verhältnisse im Gerichtssaal. Wer da am lautesten auftrumpft, am meisten schimpft und am besten "argumentiert", gewinnt. es lebe das Prinzip des "schmutzige Wäsche waschens".
 

Das heißt es, oder wie? Ist das gesichert? Was heißt "Mündlichkeit der Verhandlung" denn genau - und zwar in der Rechtstheorie, nicht in der vermuteten Praxis?

(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie
einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern.

Dann schauen wir mal, was der Richterbund sagt, wenn dessen Schäflein aus dem schlafe gerissen werden sollen, um sich weiter zu bilden.
 

Muss man - wie du sagst - schauen, oder? Bei vielen anderen Dingen muss man ja wohl allerdings nicht "schauen" - deren praktische Umsetzung steht bereits fest? (s.o.)

(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Wenn
häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.

Das Ding ist der Hammer! Tür und Tor sperrangelweit offen für weitere Falschbeschuldigungsorgien. War es bisher so, dass zumindest in vielen Fällen der Vorwurf häuslicher Gewalt abzutrennen war, vom Umgangsrecht (das Kind ist ja auch gar nicht involviert und hat einen eigenen Anspruch auf Vater und Mutter) so kann man nun her gehen und sagen: Wie? Du hast die Mama geschlagen? sagt sie zumindest. Dann wirst Du das Kind auch erst mal nicht mehr sehen, Du Lump! Das kann jetzt jeder Richter halten wie ein Dachdecker.
 

War das bisher nicht auch schon so? Die Keule hieß halt nur "Kindesmissbrauch"? Was bedeutet "feststellen"? Wenn ich deine Interpretation richtig verstehe, heißt es "anzeigen"? Könnte es nicht auch "wenn gerichtlich festgestellt" (also: verurteilt) bedeuten?


(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen
Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die
Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. 

Anders als die Mit-Mutter erst mal alles beim Alten. Der Vater klagt das gem. Sorgerecht ein. Und wird vor Gericht abgewatscht. Fertig. Der Kumpel von mir, welcher unlängst erfolgreich die gem. Sorge vor Gericht einklagte, wäre nun auch raus aus dem Spiel. er hatte nämlich KEINEN gemeinsamen Wohnsitz mit der Mutter.
 

Deiner Interpretation zufolge bedeutet das, dass man nur noch die gemeinsame Sorge beantragen kann, wenn ein gemeinsamer Wohnsitz vorliegt? Mein Textverständnis mag nicht das Beste sein, aber überliest du dabei nicht den durchaus entscheidenden Begriff "einseitig"? Alles andere wird also meiner bescheidenen Meinung nach davon gar nicht berührt? Oder verstehe ich was falsch?

(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Das Kindeswohl ist
dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten.


... die man in Sachen "PETRA-Studie" auch gerne mal verschwinden lässt. Neue Studien. Allerorten. Tolle Sache. dann sind die Leute auch wieder beschäftigt. Alles beim Alten. Hohles Geschwätz ohne Mehrwert.

Muss man dann halt schauen, oder?

(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: Na? Satt?

Ja, irgendwie schon - hätte mir eine etwas objektivere Einordnung gewünscht, wenn ich ehrlich bin.
Ich will ja gar nicht abstreiten, dass nicht alles genauso kommen kann, wie du es hier darstellst - aber eine Wertung des Ganzen hinsichtlich der vermuteten Rechtspraxis beantwortet irgendwie zu 0%, wie solche Absichten denn nun formaljuristisch ausgestaltet werden könnten?
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#5
Zitat:Umgangsrecht für Großeltern und Geschwister - auch zu vernachlässigen?

Alles längst da: § 1685 BGB, Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen.
Großeltern und Geschwister sowie Bezugspersonen des Kindes. Und noch einige andere Sachen in dieser Koalitionsvereinbarung sind auch schon da.

Die Diskrepanz zwischen diesem Geschwafel und der tatsächlichen Ausgestaltung sowie Durchsetzung des Umgangsrechts in Deutschland sollte zumindest ein paar Trennungsvätern in den letzten 50 Jahren so ganz langsam aufgefallen sein. Das halbe Forum handelt auch davon.

Und nun die entscheidende Frage: Meinst du, durch weitere Inflation des genannten Geschwafels wird etwas anders? Grosseltern in Zukunft vor Geschwistern nennen, noch irgendwelche Co-Mütter und Stiefgrosseltern des Samenspenders oder die Schwester der Eizellenlieferantin dazunehmen? Oder meinst du, die Durchsetzung dieser bereits in der Vergangenheit bestehenden Regelungen wäre relevant?
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#6
"Wir werden den Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben."

Sehr gut - nehmen wir die Passage mal raus, sie versinnbildlicht viel. So wie ich das sehe, gibt es da also zwei Möglichkeiten:

1.) Diese Passage meint genau nichts, weil es das alles schon genauso (mit Betonung auf GENAUSO) gibt. Dann stellt sich für mich schlicht und ergreifend die Frage, was denn da nun steht? Nichts? Es ist quasi bewusst 'gelogen', weil man schlichtweg alten Wein in neuen Schläuchen verkauft?

2.) Diese Passage meint irgendetwas, was es bisher so NICHT gegeben hat. Dann stellt sich für mich schlicht und ergreifend die Frage, was das sein könnte (mit Betonung auf KÖNNTE)?

Interpertation 1.) wurde nun ausführlich beantwortet.
Ich habe lediglich festgestellt, dass für eine Antwort, die mir zur Einordnung des Ganzen weiterhelfen würde, auch eine Auslotung von Interpretation 2.) nötig wäre.

Dies gilt für (fast alle) weiteren Passagen gleichermaßen.
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#7
Das ist Politik! Und gemacht von Figuren im Elfenbeinturm.

Es gibt schon recht lange Grosselterninitiativen, Forderungen sie wollten ihre Enkel nicht verlieren. Die tatsächliche Nichtumsetzbarkeit wird von allen Politikern schon immer offen geleugnet. Aber Politiker wollen "was machen", denn auch Grosseltern sind Wähler. Also wird "was gemacht" und irgendeine Passage im bisher nicht umgesetzten §1685 BGB wird geändert, so dass ein scheinbar anderer und ihrer Ansicht nach schönenerer §1685 BGB dasteht. Wir kennen das Spiel, wir haben im Familienrecht massenhaft solche Aktionen erlebt, Musterbeispiel ist die elende Schande des §1626a BGB. Und nun, oh Wunder, dieselbe Umsetzung in der Praxis wie vorher. Nämlich nicht. Ein lauter Startschuss, ein tolles Rennen und dann ist da immer noch die zusammengestürzte Brücke, wo alle halt machen müssen und nicht drüberkommen. Aber ein toller Start und tolle erste Meter waren es, die Zuschauer sind begeistert! Es kommen keiner an? Wieso die Verbesserungen immer nur kleinreden? Natürlich gibt es immer Verbesserungsbedarf und man soll auch den Start nicht unterschätzen und... blaschwafel...
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#8
Also ist der tatsächliche politische Reformwille direkt proportional zur Möglichkeit, Trennungsväter zu gängeln?

Alles, was Väter- und Familienangehörigenrechte stärken könnte = politischer Zirkus
Alles, was alleinerziehende Mütter und "Kindsbesitzerinnen" stärken könnte = politische Realität

So korrekt?
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#9
Der politische Reformwille orientiert sich an allem möglichen, aber nicht an Vätern. Die bleiben einfach übrig. Wie auch im Ministeriumsnamen. Alle genannt, ausser Männer. Guck dir die "Reformen" und die damit befassten Politiker der letzten 40 Jahre an. Die Parteienfarbe spielte dabei keine grosse Rolle, das bestimmt nur wer der momentan Meistbegünstigster ist. Bei den Grünen jetzt ists Trans*Lesbo*Stief*Regenbogen*Garnix*Wahlmutter , die Schwarzen haben die heilige gebärende Mutter besonders hochgehoben, die edle Frau, je nach dem wo man ihr am meisten zuschustern konnte mal ein Opfer, mal eine reine Göttin wie z.B. beim Sorgerecht und anderen Müttervorrängen.
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#10
Ich glaube nicht, dass Maenner von einer KGE als Familienministerin viel erwarten koennen. Ganz im Gegenteil. Auch wenn bekanntlich nie so heiss gegessen wie gekocht wird, wird der ganze andere gruene Mist hier sehr gut beschrieben: https://www.tichyseinblick.de/tichys-ein...-abgebaut/

Deutschland hat fertig, ich bin froh dass ich schon lange weg bin.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#11
Moin.

Jetzt solls ja wohl eine gewisse Anne Spiegel werden ( Parteilinke bei den Grünen ... ) , die uns Trennungsväter beglücken wird..
Hat da schon jemand was von gehört ... ( Männerhass, Gendergedöns, etc... ) ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#12
Schon seit zwei Wochen bekannt. Das ist die hier: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/...inisterin/
Sehr links, sehr quotig, schaffte es in Talkshows und deshalb zur Ministerin erhoben. Schaffte es, verfassungsfeindliche Gesetze zu beschliessen die dann kassiert wurden. Absolut schimmer- und ahnungslos von Familienpolitik. Mit ihr sind die Grünen fast aus dem Landtag ihres Landes geflogen.
Passt ja. Bei Familien ist auch Hochwasser und wer da Minister wird, ist eh egal. Ist eine Vollpfostenmüllhalde, seit 40 Jahren von Quotzen besetzt, keiner beachtet das.
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#13
(25-11-2021, 11:39)Nappo schrieb: und die Überlegung jedes Mannes, ob man ein KInd noch in die Welt setzen sollte unter der Voraussetzung der wahrscheinlich freiwillig selbst verursachten Versklavung.
Garantiert und schon vorher nicht.
Ich bin auch froh, dass mir das nicht mehr passiert ist.
Das Leben ist viel entspannter und freier ohne Kinder !
Mit Grauen denke ich inzwischen an die stressige Zeit mit Kindern zurück, ganz ehrlich.

Was hat Mann davon ? Absolut nichts, habe heute so gut wie keinen Kontakt mehr zu meinen Kindern.
Sie leben ihr Leben und ich das meinige, fertig.
Wenn ich dann so richtig alt bin, Pflege benötige und ich es noch von meinem Aufenthaltsort total abgebrannt nach Deutschland schaffe.
Verkaufe ich dort dann das Haus und gehe ins Pflegeheim.
Das wars dann, Game over.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#14
(06-12-2021, 14:45)p__ schrieb: Absolut schimmer- und ahnungslos von Familienpolitik. Mit ihr sind die Grünen fast aus dem Landtag ihres Landes geflogen.
Passt ja. Bei Familien ist auch Hochwasser und wer da Minister wird, ist eh egal. Ist eine Vollpfostenmüllhalde, seit 40 Jahren von Quotzen besetzt, keiner beachtet das.


Hammer. Aber das passt auch grundsätzlich zur langen Tradition der Kanditatenauswahl in der Regierung. Frau Künast z. B., die mal Landwirtschaftsministerin wurde, war eigentlich ursprünglich Rechtsanwältin. Man hat irgendwie den Eindruck, das Ressortfremdheit ein Muß bei der Stellenbesetzung ist.
Ein Chirurg als Gesundheitsminister? Undenkbar.

Die Kandidatin hier stellt die Küstenbarbie bestimmt weit in den Schatten. Big Grin
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#15
Die sind rettungslos abgesoffen in ihrer Identitätspolitik, dass keine einzige Personalie mehr ernst genommen werden kann. Es spielt nur noch eine Rolle, welche Identitäten jemand darstellen kann. Die Sache selber, der Inhalt des Jobs, das ist nicht und wichtig geworden, sondern sogar Negativmerkmal. Baebock hat das zum Beispiel offen nach aussen getragen und ihre Ahnungslosigkeit sogar als Stärke verkauft. Das hätte ich mal in der Matheprüfung erzählen sollen. "Weiss zwar gar nichts, aber es wird Zeit dass jemand ohne Vorbehalte und Wissensballast Mathematiker wird."

Keiner mit Restverstand kann das oder diese Leute auch nur annähernd ernst nehmen. Keiner.

Die Süddeutsche Zeitung hat nach der Vorstellung der SPD-Minister auch gleich geheult: Mindestens eine Frau zu wenig, ein paar Pigmentierte zu wenig, Ostdeutsche zu wenig, zu wenig Junge und so weiter. Und wer wurde es, wenn wir mal die Ausbildung der vorgestellten Leute nennen?

4x Juristen, 1x Politikwissenschaft, 1x Germanistik, 1x Medizin

Die extreme Überrepräsentierung der Juristen unter Politikern: Niemals Thema. Es ist also nicht nur Identitätswahn, sondern auch noch bodenlose Verachtung der Gruppen, die gerade im Opferquartett die niedrigen Werte haben.
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#16
(07-12-2021, 12:21)p__ schrieb: Die extreme Überrepräsentierung der Juristen unter Politikern: Niemals Thema. Es ist also nicht nur Identitätswahn, sondern auch noch bodenlose Verachtung der Gruppen, die gerade im Opferquartett die niedrigen Werte haben.

Die Herrschaft der Gleicheren wurde schon mit der vorletzten Bundestagswahl auf die Spitze getrieben. Die neue Regierung ist die logische Fortsetzung.

Orwell hat das in seinem Buch "Animal Farm" sehr gut beschrieben.

Erschreckend ist, daß die Gleichen den Mechanismus nicht erkennen.

Lustig (Achtung: Galgenhumor!) an der neuen Regierung ist die FDP: Wenn ich an die Diskussionen mit FDP-Anhängern im Vorfeld der Wahl denke, welche Erwartungen sie an die Partei hatten (Stichwort: Grüne "in Schach halten") und wie ich angefeindet wurde, weil ich sagte, daß die FDP nie und nimmer dazu gewillt, geschweige denn tatsächlich in der Lage ist, dann komme ich aus dem Lachen nicht mehr heraus.
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#17
Hier eine, wie ich finde, recht gute Zusammenfassung von Vera Langsfeld zum neuen Familienunrecht:

https://www.achgut.com/artikel/koalition...er_familie

Ich zitiere nur ihr Ré­su­mé:

Zitat:Der Fortschritt, den uns die Koalition androht, ist zum Fürchten.
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#18
Danke für den Link.
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#19
KGE ist es nun nicht geworden. Hier die mal wieder nicht ueberraschend kommenden Schwerpunkte der neuen Versagerin: https://www.spiegel.de/politik/deutschla...6ee2764cb7
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#20
Das ist blanker Rassismus, was die Ministerin da vor hat.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
(21-12-2021, 13:05)kay schrieb: KGE ist es nun nicht geworden. Hier die mal wieder nicht ueberraschend kommenden Schwerpunkte der neuen Versagerin: https://www.spiegel.de/politik/deutschla...6ee2764cb7

In dem Artikel steht: "Der völkerrechtliche Vertrag verpflichtet die Mitgliedstaaten, gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen."
Also geschlechtsspezifische Gewalt ist immer nur Gewalt gegen Frauen? Und wenn der Mann von seiner Ollen regelmässig in die
Familienjuwelen getreten wird, ist das kein Grund, hinzuschauen?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#22
Wir alle hier wissen, in welchen Kulturkreisen die Frauen einfach eine aufs Maul kriegen, wenn sie nicht spuren.
Die Ministerin weiß das auch, aber es wird ein gewalttätiges Verhalten gegenüber Frauen für ALLE MÄNNER behauptet und/oder konstruiert. Und dementsprechend Gesetze und Regeln gegen ALLE MÄNNER gemacht, wider besseres Wissens. Und gerade die besondere Klientel dieser Ministerin war es doch, die dieses Problem massiv nach Deutschland hinein importiert hat. Wir haben ja Platz für alle und jeden....

Wo ist hier der Kotz-Smiley?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
Alles andere als konzentrierter Geschlechterhass und Hass gegen politisch nicht angesagte Gruppen hätte mich bei herrschenden Mitgliedern dieser verkommenen Partei auch gewundert. Und neu ist das auch nicht, die ganze lange Riege der Ministerinnen (Männer nichtexistent) über Jahrzehnte zurück hat nichts anderes propagiert. Es hat sich tief, tief eingefressen, ruft keinen Widerspruch in den Systemmedien oder auch nur bei anderen Blockparteien mehr hervor.

Nun gut, so ist das eben. Sie haben diesen Krieg begonnen, ich habe mich darauf eingerichtet und kann mir immerhin dazu gratulieren, diesem Gelichter Leistung, Steuern und Konzilianz gründlich verweigert zu haben. Die Schulden, die sie mir angedichtet haben zahle ich auch nie, im Gegenteil. Es ist immer das Geld der Anderen, das die Irren stolpern lässt, wenn sie es nicht mehr ausgeben können.

Und mich freut es ungemein, dass sie ihre unfähigen Frauenspersonen hochgequotet haben, dafür mussten Männer abgesägt und zurechtgestutzt werden. Hofreiter ist weg vom Fenster, Habeck zurechtgestutzt, hähä. Das Monster frisst sich selbst. Hier noch eine andere blütenweisse Lobeshymne auf diese Figur: https://www.focus.de/politik/deutschland...50323.html - geschlechtertrennende Sprache ist ihr Lieblingsthema.

Und das hier: https://www.spiegel.de/politik/deutschla...76e349af9e "Dem SPIEGEL sagte sie, sie wolle dafür sorgen, dass alle Gesetze und Maßnahmen »einem Gleichstellungs-Check« unterzogen würden." - Ahaaaa. Dann wird Frau Spiegel also die seit 1977 offene Wunde der Gleichstellungsverhinderung schliessen und endlich das gemeinsame Sorgerecht unabhängig vom Geschlecht einführen?

Und damit ihr die Gewalttäter nicht ausgehen, hat sie auch schon was getan: "In Rheinland-Pfalz war Spiegel von 2016 bis 2021 Familien- und Integrationsministerin, seit Mai 2021 ist sie Landesumweltministerin. Sie hat in Rheinland-Pfalz eine liberale Flüchtlingspolitik gemacht, und hat beispielsweise die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer im Bundesrat blockiert."
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#24
(22-12-2021, 10:26)Sixteen Tons schrieb: In dem Artikel steht: "Der völkerrechtliche Vertrag verpflichtet die Mitgliedstaaten, gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen."
Also geschlechtsspezifische Gewalt ist immer nur Gewalt gegen Frauen? 

In Spanien ist das genauso definiert. Nur Gewalt von Maenner gegen Frauen. Umgekehrt ist das nur normale Gewalt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#25
(22-12-2021, 13:29)kay schrieb: In Spanien ist das genauso definiert. Nur Gewalt von Maenner gegen Frauen. Umgekehrt ist das nur normale Gewalt.

Das gehört zu Dingen, die ich wohl nie verstehen werde:

Die spanischen Männer gelten doch als Machos. Wieso lassen sie sich so etwas gefallen?
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