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P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags
#1
Question 
HAllo zusammen, hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?

Bei mit hat GEZ gepfändet, das Ziel war endlich mir zugewiesenen Freibetrag zu erfahren.

Bei der Bаnk konnte mir keiner die Höhe nennen, meine Befürchtung hat sich bestätigt. Bei der Bank weiß keiner was die Sache ist.
Der Titel und Geburtsurkunden wurden bei der Umwandlung eingescannt und die Tante meinte das wars.
Papiere wurden an die Zentrale geschickt und Punkt. 

Ist es wohl aber nicht so einfach, wie ich es mir dachte.
Trotz meinen Unterlagen liegt meine Grenze bei 1.252,64 EUR

Kann die Bank den Betrag nicht erhöhen? Wozu dann Aufwand mit Unterlagen für die Kinder.
Geht es nur gerichtlich?

Danke und Gruß
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#2
Beim P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1252,64 (bis Juni 2021: 1178,59 €) je Kalendermonat vor Pfändungsmaßnahmen geschützt. Die zusätzlichen Freibeträge gewährt manchmal die Bank, ansonsten das Vollstreckunggericht wenn die Bank das nicht akzeptiert. Nutze die Musterbescheinigung: https://www.verbraucherzentrale.de/sites...1-0701.pdf

Beachte, dass Rundfunkgebührenschulden normale Schulden sind und ganz andere Freibeträge gelten wie bei Unterhaltsschulden.
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#3
Ohne das Formular (Link s. ´p´ 7 § 850k ZPO) macht die Bank gar nichts, außer den Grundfreibetrag einzusetzen. Innerhalb einer Frist von 4 Wochen kann das aber auch nach erfolgter Pfändung nachgeholt werden.
Das Forumlar kannst Du vom Arbeitgeber unterschreiben lassen. Das dürfte der einfachste Weg sein. Die Bankschalterebene hat auch nach Jahren erstaunlich wenig Ahnung hiervon. Die haben allerdings auch keinen Bock auf den Kram...
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#4
Ich verstehe nicht was hat Pfändung mit meinem Arbeitgeber zu tun?
Sin dieser Bescheinigung verstehe ich gar nicht.
Soll mein Arbeitgeber bestätigen, dass ich 3 Kinder zu betreuen habe?

Keiner hat Bock, aber ich habe die Bestätigung, dass im Pfändungsfall es kein Verlass auf die Bank erlaubt ist
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#5
Guck dir bitte mal das Formular an, das ich verlinkt habe. Es geht darum, eine bescheinigende Person oder bescheinigende Stelle zu nehmen. Dafür gibts verschiedene Möglichkeiten, die im Formular angekreuzt werden können. Man nimmt die, die passt und nicht automatisch immer nur den Arbeitgeber. Da steht z.B. "Arbeitgeber", "Sozialkasse", "Familienkasse", Stelle oder Person nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Es ist einfach eine externe Bestätigung.

Ich dachte, du hättest dich schon lange auf Pfändungen vorbereitet und wüsstest, wie das läuft. Ich halte es für einen Fehler, in alles blind hineinzurauschen und dann mal gucken, was passiert, mal jemand fragen was das jetzt bedeutet. Auf diese Weise reagierst du immer nur und nagelst längst aufgerissene Löcher zu. Die Strategie ist schon optimal. Aber leider nicht für dich, sondern für die Gläubiger, für die Juristen, für den Staat. Die tanzen Samba mit dir - aber führst nie bei diesem Tanz, sondern wirst zum Hampelmann.
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#6
Ich dachte, ich wusste wie es abgeht.
Aber wenn es bei der Bank nur die Pfändungsabteilung klären kann, dann kann es keiner kennen.
Ich war bei der Bank, habe P-Konto gemacht und die unterlagen unterschieben plus Dokumente eingereicht.
Alles wurde zur Pfändungsabteilung geschickt, mehr macht keiner.
Ich hatte keine Bestätigung über die Pfändungsgrenze und bin davon ausgegangen, dass alles ok ist.
Nun meine Psielchen wollte ich natürlich nicht mit JA spielen. Sondern mit JC, die haben nicht gepfändet, jetzt aber GEZ.
Falsche Pfändungsgrenze ist klar, ich kann reagieren.
Bei der Bank gewesen, sie wissen nix. So versuche ich telefonisch meine Fragen zu klären, was den Idioten noch fehlt außer Verstand.

Parallel habe ich heute beim Pfändungsgericht Pfändungsgrenze Erhöhung für mein Konto beantragt.
Letztes Jahr wurde mein Antrag abgelehnt, da keine Pfändung aktiv war.


Und nicht mal zu meiner Frage, ich Verstehe nicht, was eine externe Person/Stelle bescheinigen soll?
Oder wer was und wozu bescheinigen kann? Und was bringt diese Bescheinigung bei der Bank, wenn der Titel und 3 Geburtsurkunden nicht gebracht haben. Geld von meinem Arbeitgeber können sie ja bis in die Ewigkeit verfolgen.

Ich kenne eine Pfändung von meinem Bekannten, da ist auch alles durcheinander, aber er war sicher dass sein Antrag bei der Bank auf Grenzen Erhöhung sofort wirksam wird. Ist aber nicht Smile genau so wie bei mir

Die Theorie ist mir grob klar, aber in der Praxis ist es überhaupt nicht so Smile
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#7
(27-09-2021, 19:13)Zahlesel_RUS schrieb: Und nicht mal zu meiner Frage, ich Verstehe nicht, was eine externe Person/Stelle bescheinigen soll?

Nochmal, guck dir das Formular an. Da ist z.B. ein kleines Kästchen, daneben steht "Familienkasse". Wenn du das ankreuzst, könntest du dir von der Familienkasse bescheinigen lassen, dass du Kindergeld bekommst - das ist der nötige Nachweis dass du Kinder erziehst und deshalb einen erhöhten Pfändungsfreibetrag bekommst.

Das KiGeld zahlt aber nicht immer die Familienkasse. Bei Beamten zahlts z.B. der Arbeitgeber. Also musste in diesem Fall "Arbeitgeber" ankreuzen. Und wenn das bei dir nicht zutrifft, kreuzt du nichts an und holst keine Bescheinigung ein.

Das ist doch alles extrem einfach?
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#8
Ich bin zu Dumm.
1. ich habe den Titel und 3 Geburtsurkunden.
wozu brauche ich noch eine Bescheinigung?
2. ich beziehe kein Kindergeld.
3. Welche Stelle weiß wieviel ich Kinder habe?
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#9
Nun, wenn du kein Kindergeld bekommst, dann brauchst du nicht "Kindergeldkasse" anzukreuzen und musst keinen Nachweis für Kindergeldzahlungen einholen, weil du ohnehin keines bekommst.

Die Geburtsurkunde ist ohnehin witzlos, die sagt doch überhaupt nichts pfändungsrelevantes aus. Das Kind könnte gestorben sein, wegadoptiert, im Ausland, sonstwas. Das Kindergeld hier und heute ist halt der simpelste Nachweis.

Das Formular ist auf solche einfachen Standardanfragen mit Standardnachweisen ausgerichtet. Wenn du dich als Sonder-Spezialfall siehst und deine Situation nicht im Formular abbilden kannst, dann stellst du einen Antrag beim Vollstreckungsgericht auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages und legst Nachweise bei, die deine Meinung stützen. Genau dafür ist es da, das Vollstreckungsgericht.
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#10
Danke, jetzt habe ich es verstanden.
Standesamt wäre für mich richtige Stelle oder auch Familienkasse, die bestätigen kann, dass die Mutter für alle drei Kinder das Kindergeld bezieht.

Leider weiß keiner bei der Bank was zu tun ist und so werden keine Fragen gestellt und „super“ Bestätigungen gefordert. Ich bin für sie sowiso eine Minusnummer Smile
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#11
Für die Bank bist du ein Schadensfall, ganz klar dass die sich nicht für deine Belange interessieren oder qualifiziertes Personal für solche Fälle vorhalten. Die Bank ist ein Wirtschaftsunternehmen, kein Hilfsbüro für Gepfändete. Deshalb bist du bei so etwas immer auf eigene Wissensakquise angewiesen.
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#12
Nochmal: Du brauchst diese Bescheinigung, um Deinen Grundfreibetrag zu erhöhen. Deshalb wird z.B. nicht nur Kindergeld eingetragen - falls zutreffend. Du trägst diejenigen Personen ein, welchen man zum Unterhalt verpflichtet ist.
Die Freibeträge stehen sogar auf dem Formular drauf. Man addiert das, trägt es recht in die Spalte ein und addiert unten zur Gesamtsumme. Fertig.

Dann hoppelt man wahlweise zum Arbeitgeber, Schuldnerberatung, Anwalt, Steuerberater und lässt es unterzeichnen. Will der keinen weiteren Nachweis (welche ja leicht zu erbringen sind), und unterschreibt - auch gut.

Das Ding bei der Bank abgeben. Fertig ist die Laube. Eine Bestätigung bekommst Du nicht. Nach 12 Monaten spätestens den Vorgang wiederholen. Die Bescheinigung wird nicht endlos aufrecht erhalten. Müsste aber die Fristen selbst nachsehen
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#13
Danke, ich finde es zwar voll blöd, aber egal.
Also ich fülle die Bescheinigung aus und schicke an den Arbeitgeber.
Wie die Personalabteilung feststellt, ob ich die 3 Kinder immer noch habe oder nicht, interessiert wohl niemanden...
Reicht ein Familienfoto mit der aktuellen Bildzeitung aus? hahahahha

P-Konto habe ich seit dem 01-2020, also kein Wunder, dass es die Betragerhöhung bei der Bank nicht mehr gilt.

Wenn ich es gerichtlich hinbekomme, wie lange gilt denn dann die Erhöhung?
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#14
Als ehemaliger Insolvenzler:

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer oder Befristung für deine Bescheinigung. Die Bank kann von sich aus
aktuellere Belege verlangen. Machen die üblicherweise aber nicht vor einem Jahr. Du kannst also 12 Monate so PI mal Daumen
als Gültigkeitsdauer ansetzen. Ich habe das in 7 Jahren ürigens auch nur einmal hochsetzen lassen und danach wurde keine erneute
Prüfung der Bank vorgenommen. Das war insofern auch immer unkritisch, weil nie mehr als der Pfändungsfreibetrag auf dem Konto rumlag.
Wenn sich da höhere Beträge ansammeln, könnte man sich damit selber neue Probleme schaffen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#15
Danke,

mal schaeun wieviele Jahre die Personalabteilung für die Austellung der Bescheinigung braucht.
Ich rechne zwar mit keiner weiteren Pfändung, aber jetzt ist mir klar, dass ich doch nicht zu 100% geschützt war und nur zu 50% mit dem Grundbetrag.
Ich bekoome Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld und würde sowieso 2x im Jahr über meine Freigrenze sprigen.
Die neue Erhöhung brauche ich für den Fall der Fälle, sonst ist der Betrag für die Miete, Strom und internet gesichert.
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#16
Antwort von der Personalabteilung

Zitat:bitte geben Sie die Bescheinigung an die zuständige, geeignete Person, wie z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater,  Schuldnerberater, Insolvenzverwalter, Beratungsstelle etc., ab
sie fühlen sich für diese Aufgabe ungeiegnet Big Grin Big Grin Big Grin
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#17
heute wurde der Betrag entsperrt, weil 1.10? ich verstehe diese Regeln nicht

[Bild: fetch?id=6160&d=1633086834&type=medium]
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#18
(01-10-2021, 09:00)Zahlesel_RUS schrieb: sie fühlen sich für diese Aufgabe ungeiegnet Big Grin Big Grin Big Grin

Schuldner weden immer herumgeschubst, das ist üblich. Merkst du noch.

Die Fragen zum Schutzbetrag, Schutzdauer, Fristen im Zusammenhang mit dem p-Konto sind z.B. dort beantwortet: https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/p-k...er-praxis/
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#19
Danke,

Zitat:5. Wo bekomme ich die Bescheinigung gem. § 850k ZPO?

Manchmal ist das ein großes Problem. Vor allem, wenn es schnell gehen muss. Wenn Sie das hier allerdings lesen, sind Sie ja schon mal auf unserer Seite. Wir stellen – unabhängig vom Wohnort – für jedermann diese Bescheinigung kostenfrei aus und senden sie postalisch zu. Ausstellungsbefugt sind anerkannte (!) Schuldnerberatungsstellen (Wohlfahrtsverbände mit Zulassung oder Rechtsanwaltskanzleien). Die im Gesetz genannten weiteren Befugten (Arbeitgeber, Familienkasse usw.) sind damit regelmäßig überfordert. Inzwischen gibt es auch Webseiten, die die Erstellung der Bescheinigungen kommerziell anbieten und 30 Euro oder mehr dafür verlangen. Das ist nach meinem Verständnis bloße Abzocke.
mein Fall  Big Grin
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#20
kann es jemand für mich übersetzen Smile

[Bild: fetch?id=6169&d=1633187446]

cih soll ja den Antrag zurückziehen, da VG damit nichts zu tun hat. richtig?
Da Verwaltungsvollstreckung. Na wenn JA pfändet ist es auch Verwaltungsvollstreckung oder? Also NO CHANCE
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#21
Legastheniker sind die auch noch. Drei Fehler in einem Satz.
Soweit ich das verstehe, war dein Adressat falsch, was du ja auch vermutest. Die belehren dich, dass du dich an die Verwaltungsbehörde wenden sollst, die dir die Vollstreckung verpasst hat. Kein Problem, neu adressieren und nochmal raus damit.
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#22
Zitat:Guten Morgen,
eine Auskunft / Bescheinigung ist nicht möglich

Ihre Famka Hannover

Alles was auf dem Zettel steht ist gelogen: Famkasse, Arbeitgeber....

80EUR hat GEZ von dem Comdirect Konto bekommen, dort habe ich deswegen Minus, obwohl ich kein Dispo wegen SHUFA hab

[Bild: fetch?id=6190&d=1633413781]
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#23
Auch ein Girokonto ohne Dispo kann man überziehen. Allerdings nur, wenn eine Kontoüberziehung von der Bank geduldet wird. Ist eine Kontoüberziehung geduldet, kann das Konto über die Null-Euro-Grenze hinaus ins Minus hinein überzogen werden. Die Überziehung kostet übrigens weit mehr Zinsen wie die Inanspruchnahme eines Dispokredits.

Lehne sie doch mal ab und verlange Rückbuchung.
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#24
Danke,

im Onlineportal sieht es anders aus, ohne minus 185,52

Bu­chungs­text
Pfaendung NDR, s zugestellt 24.09.2021
Bu­chungs­tag
offen

ich kann es nicht zurückbuchen, da es nicht wirklich abgebucht wurde.


p.s. Habe es per E-Mail versucht.
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#25
Antwort von der Bank....

Zitat:vielen Dank für Ihre E-Mail.

Aktuell sind wir als Drittschuldner verpflichtet, die Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu beachten.
Bei Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit der Pfändung wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Straß
Konto & Kredite
     

Big Grin Big Grin Big Grin
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