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Gestaltungsmöglichkeiten Kindesunterhalt
#22
Hier ist eh Kindesunterhalt Thema. Und das lief ja erfreulicherweise wunschgemäss. Stufe 3 ist immer noch viel Geld für die Täterin, aber eben nicht mehr. Der Unterschied zum oberen Ende der jetzigen Tabelle sind für die nächsten 5 Jahre rund 30000 EUR.

Und wie immer bei Unterhaltspflicht ohne Kontakt: Auf Zeugnissen bestehen. Solche Kinder haben überdurchschnittlich häufig Probleme. Die hängen dann mit 16 am Bahnhof rum statt zur Schule zu gehen und Mutti gedenkt, weiter fett abzukassieren, obwohl ohne weiter Ausbildung auch bei Minderjährigen der Unterhaltsanspruch verfällt. Sich immer nachweisen lassen, dass die Schule ohne Fehlzeiten besucht wird. Fehlzeiten stehen im Zeugnis.

(21-06-2022, 22:50)stayFather87 schrieb: Langfristig haben wir im Familienrecht aber nur eine Parität wenn Väter diese auch leben wollen.

Mittelfristig ist der Staat am Ende, da spielt langfristig auch keine Rolle mehr.

Der Wille von Vätern ist ja auch da und wurde oft genug bis zur Selbstzerstörung umzusetzen versucht. Das Ergebnis fürs Familienrecht ist ein seit Jahrzehnten anhaltendes grandioses Desaster, nämlich kein Ergebnis. Die grössten Reformen waren solche Dinge wie die Umbenennung von Verfahrenspfleger in Verfahrensbeistand oder Ordnungsgeld statt Zwangsgeld. Eingesetzt wird nichts davon bzw. homöopathisch.

Phantasie: Vielleicht wäre das Gegenteil zielführender gewesen. Da ja Hass, Ablehnung und Ärger auf Väter handlungsleitend im Familienrecht sind, wären wir vielleicht weitergekommen, wenn wir alles zum Teufel gejagt hätten. Dann hätten die Juristen die Väter den Kindern vielleicht mehr verpflichtet, weil Vätern ja immer das verpasst wird, was sie nicht wollen.
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RE: Gestaltungsmöglichkeiten Kindesunterhalt - von p__ - 21-06-2022, 22:51

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