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Gestaltungsmöglichkeiten Kindesunterhalt
#3
Hallo P__,

danke für deine Antwort. Das Problem in meinem Fall, ist, dass ich mein Buisness von vornerein steuerlich/einkommenstechnisch besser gestaltet hätte müssen. Die Probleme sind ganz andere als nur der Kindesunterhalt. Es hat mich an der Stelle nur zum richtigen Zeitpunkt geweckt.

Die Lösung ist die Doppelstöckige Holding. Die Holding hält alle Anteile an der GmbH und ich bin in der GmbH als Geschäftsführer angestellt. Die Holding muss auf einen Strohmann angemeldet werden oder ins Ausland verlegt werden z.B. Hong Kong.

Dann ist die Strategie das JA anzuschreiben und, wie Du schon beschrieben hast, die letzten 12 Monatsgehälter vorzulegen und mit Krankenkasse, Werbungskosten und privater Altersvorsorge das Einkommen zu drücken. Das JA ist damit dann zufrieden, dass sie mich [Unterschreitung des Mindestniveaus] durften und ich werde die jetzige Zahllast um 1/3 reduzieren. Anschließend den Unterhaltstitel an die Anwältin schicken. Mit Ihr sollte ich den Kontakt auf das Minimum reduzieren, da sie an der Stelle ein Interessenkonflikt hat.

Damit werden die Hemmschwelle und die Kostenhürde für meine Ex und die Anwältin höher gesetzt. Ich hoffe ja, dass die Anwältin für das letzte Schreiben eine mindestens genau so hohe Rechnung meiner Ex gestellt hat, wie mein Anwalt sie mir vorgerechnet hat.

Meine Ex ist ohne meine Erlaubnis und ohne mich in Kenntnis zu setzen umgezogen. Weiter weiß ich auch nichts über das Kind. Das bietet doch Angriffsfläche? War da nicht irgendwas?

Gruß
Walter White
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RE: Gestaltungsmöglichkeiten Kindesunterhalt - von WalterWhite - 04-10-2021, 00:45

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