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Diskussion zu: Ein Kind ist geboren, in der Schweiz
#26
Ich hatte mal einen Plan. . .

Meine Art und Weise des Vorgehens und des Umganges mit der Situation.
Davon bin ich zweimal abgewichen. Eine Emotionalität zu empfinden liegt in der Natur der Sache. Dadurch sind Fehler entstanden.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Und sie ist mehrmals gestorben.

Durch den Austausch mit euch habe ich festgestellt, dass es wohl nicht meine Stärke ist juristische UND einwandfreie UND emotionslose Briefe zu verfassen. Obwohl ich mich mit der Materie auseinandergesetzt habe.

Aber auf Argumente folgen Gegenargumente.

Wie p__ am Anfang  des Threads schrieb: „die Vaterschafts- Anerkennung war ein Fehler.“ „Und das was wohl bleibt ist der Unterhalt.“

Genau. Ohne Emotionen.

Ich fange mit diesen beiden Dingen an. Mit anwaltlicher Unterstützung.

Danke für eure Meinungen und Ratschläge!!
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#27
Was ist passiert in den letzten 2 Jahren:

Im November 2018 gab es die erste Gerichtsverhandlung in der Schweiz.

Kleines Nebenzimmer.
Gegnerischer Anwalt, Ex Olle, Rechtsverdreher und Schreiberin waren neben mir anwesend. Meinen Anwalt habe ich aus Kostengründen nicht mitgenommen.

Long Story short: von den ursprünglich geforderten 700chf wurden noch mal 50chf abgezogen.

Positiv ist zu vermerken das ich nicht gezwungen wurde wieder als Arbeitssklave in die Schweiz zu gehen.

Nach Zustellung der Klageschrift hat mein Anwalt im Januar 2019 den Widerspruch geltend gemacht.

Geschmückt mit ärztlichen Attesten dass ich nicht im Stande bin mehr als 30h/Woche zu arbeiten. Mit begründet auf über 90 Krankheitstage im Jahr 2018 die ich mir hart erarbeitet hatte.

Der Widerspruch ging dann kurz weiter zum Bundesgericht. Das Kantonsamt gab dem Widerspruch nicht statt.

Das Bundesgericht und der gegnerische Anwalt nahmen den Widerspruch auseinander und es wurde verfügt, dass es aufgrund von technischen Problemen bei der Zustellung als nicht zulässig gewertet wurde.

Das war im Januar 2020. Das Ende eines 3jährigen Rechtsstreites. Der gegnerische Anwalt schickte eine Mahnung über 15000chf mit der Bitte um Begleichung. Das Schweizer Gericht möchte auch noch 800chf.

Daraufhin habe ich einen Ablaufplan für die mögliche Pfändung aufgestellt. Rational hilft mir ein solcher Plan:

1. Mahnung 1 | 2 | 3
2. gerichtlicher Mahnbescheid
3. Klageverfahren
4. Titel
5. Vollstreckungsbescheid

Dazu ein Plan welche Möglichkeiten mir als "freier Mann" bleiben:

1. Ummelden, Abmelden, Auskunftssperre
2. Bank --> Wechseln, P Konto, Konto auf anderen Namen
3. Einkommen: Gewerbe, Aufstocker
4. Anwalt wegen Pfändung

Den Damen der Alimenteninkassostelle überweise ich zumindest 50% der geforderten Summe.
Aufgrund von Corona habe ich die Summe jetzt noch mal um 25% reduziert.
Sorry but not Sorry.

Ansonsten habe ich keinen Kontakt zu diesen Frauen. Ich bleibe wachsam und bin vorbereitet.

Für mich gilt weiterhin: Sand ins Getriebe streuen. Maximal.
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#28
Wenn aber sowieso schon gegen dich vollstreckt wird und du dich mit P-Konto und Pfändung abgeben musst, wieso zahlst du dann überhaupt noch was?
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#29
hey p__
Bisher wird nix vollstreckt. Es kam vom Schweizer Anwalt nur eine Mahnung. Die Alimenteninkassostelle bat in einem Schreiben den aufgelaufenen Betrag abzuzahlen. Seit dem ist Ruhe. Keine weiteren Briefe, Forderungen oder Mahnungen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, kostet die Pfändung dem Gläubiger Geld. Vorsichtig ausgedrückt glaube ich nicht das es weitere Versuche gibt die Forderungen einzutreiben. Vorerst nicht.

Und meine finanzielle Situation wird sich weiterhin offiziell verschlechtern.

Ich hoffe das ich mich während des Rechtsstreit genug querulantisch gezeigt habe.
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#30
(14-05-2020, 13:05)Mr.Smith schrieb: Wenn ich es richtig verstanden habe, kostet die Pfändung dem Gläubiger Geld.

Das stimmt, es gibt eine Vorschusspflicht des Vollstreckungsgläubigers. Zwar hat der Schuldner die notwendigen Vollstreckungskosten letztendlich zu tragen, doch muss der Gläubiger sie zunächst vorschiessen. In aussichtslosen Fällen interessiert das den Schuldner natürlich nicht, der Gläubiger bleibt auf den zusätzlichen Kosten sitzen. Ätsch :-)

Ich muss noch ergänzen, damit keine falsche Generalisierung entsteht: Es gibt kostenbefreite und gebührenbefreite Rechtssubjekte nach § 2 GKG. Der Staat selber hat sich nämlich kurzerhand von den Gebühren ausgenommen. Darunter der Bund und die Länder einschließlich aller Ministerien und deren Unterbehörde die Jugendhilfe, die Träger der Sozialhilfe, Kirchen, Gemeinden, Ämter, Landkreise, kommunale Zweckverbände, Hochschulen und Fachhochschulen.
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#31
Kurze frage einfach aus Interesse: Wenn ich z.B.: im Urlaub in der Schweiz ein Kind mit einer Einheimischen mache, muss ich dann Kindesunterhalt nach Schweizer Recht zahlen oder deutschem Recht?
In der Schweiz müsste das doch viel höher sein oder? Das geht doch dann aber nicht so einfach wenn du normales deutsches Gehalt beziehst.
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#32
(18-05-2020, 11:41)Axel234 schrieb: Kurze  frage einfach aus Interesse: Wenn ich z.B.: im Urlaub in der Schweiz ein Kind mit einer Einheimischen mache, muss ich dann Kindesunterhalt nach Schweizer Recht zahlen oder deutschem Recht?
In der Schweiz müsste das doch viel höher sein oder? Das geht doch dann aber nicht so einfach wenn du normales deutsches Gehalt beziehst.

Wohnort des Kindes...also Schweizer Recht. Es wird aber das Einkommen des deutschen gehalts als Berechnung genommen...Keine Garantie!
PS: Züricher Tabelle oder die Prozent-Regelung Anwendung
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#33
Also grob gesagt bist du dann noch schlechter dran als hier?
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#34
(14-05-2020, 13:59)p__ schrieb:
(14-05-2020, 13:05)Mr.Smith schrieb: Wenn ich es richtig verstanden habe, kostet die Pfändung dem Gläubiger Geld.

Das stimmt, es gibt eine Vorschusspflicht des Vollstreckungsgläubigers. Zwar hat der Schuldner die notwendigen Vollstreckungskosten letztendlich zu tragen, doch muss der Gläubiger sie zunächst vorschiessen. In aussichtslosen Fällen interessiert das den Schuldner natürlich nicht, der Gläubiger bleibt auf den zusätzlichen Kosten sitzen. Ätsch :-)


Es ist also eine Gratwanderung. 

Bezüglich der praktischen Umsetzungen der Forderungen, Stichwort: LugÜ, bin ich mir NOCH unsicher. Aber ich gehe mal von einer zügigen Weiterleitung der Papiere zwischen den Staaten aus. Trotz Nicht EU. 

Der automatisierte Postbeamte der Behörde ist auf jeden Fall, ähnlich der SBB, pünktlichst. Die Frage ist nun: Was passiert wenn eine Störung entsteht?

Weil ein Störenfried, sagen wir mal, sich einfach mal ummeldet.

Ist nur echt schade diesen Schritt wegen einer "recht niedrigen Summe" zu machen.
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#35
(14-05-2020, 13:59)p__ schrieb:
(14-05-2020, 13:05)Mr.Smith schrieb: Wenn ich es richtig verstanden habe, kostet die Pfändung dem Gläubiger Geld.
Das stimmt, es gibt eine Vorschusspflicht des Vollstreckungsgläubigers. Zwar hat der Schuldner die notwendigen Vollstreckungskosten letztendlich zu tragen, doch muss der Gläubiger sie zunächst vorschiessen. In aussichtslosen Fällen interessiert das den Schuldner natürlich nicht, der Gläubiger bleibt auf den zusätzlichen Kosten sitzen. Ätsch :-)

Wenn Du es richtig machen willst geh mal in Haft ! Da bricht dann ein ein Krieg zwischen den beteiligten aus ...Da sind dann dreistellige Beträge zu zahlen ! Viele Rechtsanwälte kreuzen ganz "unbedarft" den Haftantrag mit an. Wenn Sie an den falschen Schuldner geraten gibt es jede menge Gesprächsbedarf.
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#36
Auf welcher Rechtsgrundlage sollen die Dich als deutschen Staatsbürger dazu verdonnern wieder in die Schweiz zurückzukommen um dort zu arbeiten? Die können ja nicht den Aufenthaltsort eines ausländischen Staatsbürgers bestimmen.
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#37
Hey Mr. Smith, wie ging es in dem Fall eigentlich weiter?
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#38
Warum fechtest du nicht die Vaterschaft an? Das ergibt meiner Meinung nach Sinn.
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#39
Laut Studien gibt’s in Deutschland jährlich 2-5% Kuckuckskinder. Ich hatte selbst einen Kollegen dem das widerfahren ist, er war stolzer und glücklicher Vater für mehrere Monate. Durch einen Zufall wurde er misstrauisch und beantragte einen gerichtlichen Vaterschaftstest- dieser war negativ. Es hat sich herausgestellt das die Mutter die ganze Zeit wusste das er nicht der „richtige“ Vater ist.
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