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Reisen mit Kind in Europa trotz Corona - Elternstreit
#1
Guten Abend

irritierender Weise habe ich über die Suche keinen Beitrag gefunden, der sich mit meinem Anliegen beschäftigt. Ich hatte angenommen andere haben ähnliche Schwierigkeiten.

Ich möchte mit meinem Kind auch in diesen Zeiten innerhalb Europa reisen. Der andere ET ist jedoch der Meinung, dies stelle aufgrund der Pandemie keine Alltagsentscheidung mehr dar. Gibt es darüber Erfahrungen und Gerichtsbeschlüsse?

Hintergrund: GSR, Eltern-Kind-Zeiten per Beschluss mit Ordnungsgeld beschlossen, Kind 11,5 Jahre. Wir reisen per Wohnmobil nur in Regionen ohne Reisewarnung, keine Vorerkrankungen beim Kind. 

♥️ Dank!
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#2
Nicht fragen, machen. In Deiner Zeit kannst Du innerhalb der EU hinreisen wo Du willst.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Solange es nicht in ein Hochinzidenzgebiet geht und innerhalb der EU ist geht sie das garnichts an. Alternativ mitteilen das ihr nur an die Ostsee oder in den Schwarzwald fahrt und dann spontan woanders hin, wobei dann wieder ersteres zu beachten wäre.
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#4
(02-08-2021, 19:20)kay schrieb: Nicht fragen, machen. In Deiner Zeit kannst Du innerhalb der EU hinreisen wo Du willst.

Danke.

Das ist mir alles bewusst und so halte ich es auch. Der Konflikt ist trotzdem da. Der andere ET zieht bei allen Urlauben innerhalb Europas, die wir seit Corona bisher gemacht haben, wir waren drei Mal im Ausland, unser Kind mit hinein. Es ist immer auch wie im Lotto, ob Pass und Kind herausgegeben wird. 

Ich benötige bestenfalls einen vergleichbaren Beschluss, auf den ich mich berufen kann.

(02-08-2021, 20:53)bubi schrieb: Solange es nicht in ein Hochinzidenzgebiet geht und innerhalb der EU ist geht sie das garnichts an. Alternativ mitteilen das ihr nur an die Ostsee oder in den Schwarzwald fahrt und dann spontan woanders hin, wobei dann wieder ersteres zu beachten wäre.

Auch das ist mir bewusst. Ich habe von 2 RA die gleiche Aussage. Märchen erzählen möchte ich mit Rücksicht auf mein Kind nicht. Das führt auch zu Ärger.
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#5
Nach der BGH - Entscheidung XII ZB 345/18 ist der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, verpflichtet, den Reisepass zum Urlaub mitzugeben.

Wichtig ist, dass das Ziel kein Risikogebiet ist. Also alles ok bei dir.
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#6
Es gilt allerdings abzuwägen, ob das "Recht haben" die zu erwartenden Konsequenzen wert ist.

Nehmen wir mal an, der andere Elternteil ist die Mutter. Mit der Auslandsreise ist sie nicht einverstanden, ob wegen Corona oder anderen Gründen ist unerheblich. Der Vater macht von seinem Recht, während seiner Umgangszeit mit dem Kind zu verreisen, Gebrauch. In Folge davon unterbindet die Mutter künftig jeden Umgang mit der Begründung, der Kindesvater mißachte ihre Bedenken, riskiere die Gesundheit des Kindes - bla bla bla.

Der Vater kann dann machen was er will - diesen Streit hat er schon verloren, bevor er ausgebrochen ist.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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