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Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc.
#1
[/u]Hallo liebe Mitstreiter,

Ich habe da mal ein Problem bzw. eine Frage:

Trennung 10/2008; Noch-Frau ist mit beiden Kinder (w 7 J./ m 4 J.) bei Nacht-und-Nebel aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Soweit so gut. Habe dann aufgrund der fehlenden wohnlichen Verhältnisse mit der KM folgende UG-Regeln erstellen müssen (alle 14 Tg. Sa. 10:00 - 18:00 h) Nach kosteninstensiver "Neuausrichtung" der Whg. wollte ich das UG auf Sa./So. alle 14 Tg. erweitern. KM lehnte ab - JgdAmt + FG mussten entscheiden -> vier normale UG -> danach UG mit Übernachtung (Sa. 10:00 - So. 16:00 h) nach erfolgter Beratung beim Jgd[u]Amt. Meine Kinder haben mir dann anläßlich des OsterUG erzählt, dass sie am nächsten WE nicht beim Papa schlafen dürfen - die Mama hat es verboten.... Ich natürlich sofort EMail an das JgdAmt. Nach zwei Tagen kam die Antwort. "Nach telefonischer Rückfrage bei der KM hat sich noch ein Beratungsbedarf der KM herauskristallisiert"; UG bleibt bis auf weiteres bei der alten Regelung. (...und das 48 Std. vor eigentlich ÜbernachtungsUG-WE !!!) Habe das UG dann freiwillig ausgesetzt, um gegenüber meinen Kindern nicht als Lügner darzustehen.... Hätte ich ihnen die Wahrheit gesagt, das die "Mama" es nicht möchte, das ihr bei mir übernachtet, hätte man mir wieder üble Hetze gegen die KM vorgeworfen. (...im übrigen haben sich die Kinder die Übernachtungen gewünscht; dokumentiert + protokolliert in einer separaten Anhörung vor dem FG...) Nun kommt der Hammer.... Heute war Beratungsgespräch und siehe dar, die KM teilte mit, dass sich beide Kinder nach dem UG regelmäßig "einnässen" bzw. tlws. "einkoten".... Dies könnte zu Diffamierungen meiner Tochter kommen, wenn sie im August eingeschult wird. Es folgte der Vorschlag des JgdA. -> Vorstellung der Kinder bei der Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle der AWO; weiterhin nur eingeschränktes Umgangsrecht (Sa. 10:00 - 18:00) bis ca. 4 Wochen nach Einschulung der Tochter (-> Aug./Sept. 2009) wg. der Probleme mit dem "Einnässen" + "Einkoten".... Desweiteren unterstellt mir die KM psychische Probleme zu haben (Bipolare Störung !) und erwünscht eine Stellungnahme zur Erziehungsfähigkeit meiner Person !!! Auch zweifelt die KM an meine "Kinderliebe", weil ich meinem 4jährigen Sohn keine Geburtstagskarte habe zu kommen lassen..... Wieso soll ich meinem Sohn eine Karte zu kommen lassen ??? Erstens kann er noch nicht lesen und zweitens weiß ich garnicht, ob diese auch bei ihm "ankommt"????

NUN meine Frage an Euch:
Wie soll/kann ich mich verhalten. Einstweilig Verfügung erwirken ? Umgangsrecht aussetzen ? Wie kann ich die psychologische Probleme (Einnässen/Einkoten) widerlegen oder beseitigen ????

Ich habe viel geschrieben - SORRY - Doch der Frust sitzt tief.....

DANKE + Gruß
Retter5178
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#2
Alles recht typisch, schon tausendmal gehört....

Verantwortlich für das Einnässen ist nicht der Umgang, sondern die Trennung und zu wenig Umgang. Das wahre Problem ist die katastrophale Unfähigkeit des Jugendamtes und die Bösartigkeit der Ex. Auf gar keinen Fall Umgang reduzieren! Im Gegenteil! Bestehe auf der Einhaltung der gerichtlichen Regelung, kommt es zur Verweigerung, dann sofort wieder ans Gericht.

Solche Fälle haben schon das BVerfG beschäftigt, weil nicht nur unfähige Jugendämter, sondern auch unfähige Richter auf Exengeschwätz hereinfallen. Lies mal z.B. http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...25306.html . Oder auch http://www.vafk-wiesbaden.de/information...eBlatt.htm . Es steht noch einiges mehr dazu im Internet. Suchen, lernen, informieren und nicht nachgeben. Normalerweise bin ich sehr für Kompromisse und reden, aber hier musst du vor allem gegenhalten, darfst dich nicht bequatschen lassen, sonst ist das der Anfang vom Ende deiner Beziehung zu den Kindern.
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#3
(13-05-2009, 21:59)retter5178 schrieb: Desweiteren unterstellt mir die KM psychische Probleme zu haben (Bipolare Störung !) und erwünscht eine Stellungnahme zur Erziehungsfähigkeit meiner Person !!!

Hallo erstmal,

ich kenne die KM zwar nicht, aber weiss sie überhaupt wovon sie redet?

Zum Thema Erziehungsfähigkeit ein interessanter Artikel, der die Sinnhaftigkeit dieser Begrifflichkeit atomisiert:

http://kinderklau.blogspot.com/2009/02/u...html#links

"Eine wissenschaftlich fundierte Aussage zur Frage, ob jemand erziehungsfähig sein soll, ist nicht möglich. Im juristischen Sinne lässt sich daher weder beweisen ob jemand „erziehungsfähig“ ist, noch lässt sich generell eine Aussage treffen, dass eine Person „erziehungsunfähig“ sein könne. Auch die öfters in Gutachten anzutreffende Feststellung einer „eingeschränkten“ Erziehungsfähigkeit lässt sich mit wissenschaftlichen und damit beweiserheblichen Methoden nicht belegen."

Wichtig wird für Dich jetzt die Verteidigung.
Grundsätzlich nur dann zurückschiessen, wenn 100% klar ist, dass der Schuss sitzt: sprich, die Rechtslage eindeutig klar ist - wie p schon Beispielhaft geschildert hat.
Zweitens, nie zum Gegenangriff übergehen, solange die eigene Position nicht gesichert ist. hier: wirtschaftliche/soziale/psychische Existenz.

Während der Verteidigungssituation, in der Du Dich offensichtlich befindest, der Gegenseite keine Angriffsfläche bieten.
In dem Du die Nichtigkeit und geistige Beschränktheit der Gegenseite nachweist (wie z.B. mit o.g. Verweis) hast Du schon viel erreicht.
Gleichzeitig bewegst Du Dich nur bei glasklarer Rechtslage.

Du kannst Deinen Kindern jetzt nur noch eingeschränkt helfen.
Je eher Du das einsiehst, je eher kannst Du Dich mit Deiner eigenen Situation beschäftigen und Deinen eigenen Weg beschreiten.

Kurz gefasst: Studiere die tfaq, lerne sie auswendig, handele danach und bei speziellen Fragen, wende Dich an die einschlägigen Foren.

Wie p schon gesagt hat: Fange an Dich informieren und zu lernen. Das ist Dein einziger Vorteil, denn Anwältin und Ex haben meist nur ein definiertes Ziel.Wink

Viel Glück!

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#4
@retter
glaubst du deiner ex, dass die kinder sich tatsächlich einnässen?
falls du dahingehend zweifel hast solltest du die kinder fragen ob das stimmt (natürlich ganz vorsichtig und verständnisvoll).

der sohn meines freundes hat sehr lange eingenässt. er ist jetzt 13 jahre alt und bis er 10-11 jahre alt war passierte das wohl öfter.
in dieser zeit lernte ich auch meinen freund kennen und der sagte mir das auch, damit ich wusste wie ich damit umgehen soll wenn es passiert und auch damit ich weiss wovon sein sohn redet wenn er von nem "kleinen unglück" redet.
das passierte dann auch mal beim spielen, mal beim schlafen, aber er kam zu mir, also das vertrauen und das wissen, das auch sagen zu dürfen muss da sein. es ist wichtig, dass das kind weiss es bekommt dafür keine strafe oder eine rüge.
ich hab nie etwas dazu gesagt, ich hab das zeug in die wäsche getan, ihm klamotten von mir gegeben.
und seit den letzten 2 jahren ist das nur noch 2 mal beim spielen passiert. ich denke es wird besser wenn sie älter werden.
aber ich kann mich den anderen anschließen: es hat nichts mit deinem umgang zu tun, es liegt wirklich an der trennung.
von daher rate ich auch deinen umgang so zu fordern wie er dir zusteht.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#5
(14-05-2009, 13:06)stafford schrieb: aber ich kann mich den anderen anschließen: es hat nichts mit deinem umgang zu tun, es liegt wirklich an der trennung.
Vieles was Du schreibst ist ok. Doch möchte ich von diesen Ferndiagnosen abraten. Alleine "die Trennung" als Ursache erkennen zu wollen ist zu einfach gedacht. Die Trennung der Eltern mag meines Erachtens ein Teil des Ganzen zu sein.
Vielleicht hat das Kind ein Problem damit, nur "einen" Vater zu haben?

Viele Kinder haben damit zu kämpfen, mehrere Personen als Vater akzeptieren zu müssen/wollen/können.

Ok, ich gebe zu, das war jetzt fies. Tongue

Aber in unserer heutigen Zeit haben Kinder mit so vielen Problemen zu kämpfen/beschäftigen, mit denen ich mich damals als Kind (ich bin ein alter Sack) nicht zu beschäftigen hatte.
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#6
na sicher, die trennung ist eine sache, eine mögliche ursache.
es können aber auch ganz andere motive eine rolle spielen.
bei meinem "stiefsohn" war es zb. auch noch:
- er wurde geschlagen in der schule weil er zu dick ist
- die ex (seine mutter) hat jede woche nen anderen mann zuhause
- er hatte immer die hoffnung dass mama und papa wieder zusammenkommen
- mangelnde aufmerksamkeit seitens der mutter (keine gemeinsame unternehmungen)
usw. usw. usw.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#7
(14-05-2009, 19:42)stafford schrieb: es können aber auch ganz andere motive eine rolle spielen.

Das kann ganz verzwickt zugehen, dass z.B. die Mutter ohne es zu wissen unterschwellig das Kind durch Mißbilligung "bestraft" für ein schönes Wochenende beim Vater. Eine gute Begleitung oder Mediation könnte Ursachen aufdecken und Lösungswege aufzeigen. Wenn die Eltern miteinander das Gespräch suchen, ist das zwar ein guter Ansatz, aber sie sind in Gefahr, auch in dem Gespräch ihre Beziehungsstörung auszuleben. Deswegen ist ein Dritter manchmal hilfreich.
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#8
(14-05-2009, 19:42)stafford schrieb: na sicher, die trennung ist eine sache, eine mögliche ursache.
es können aber auch ganz andere motive eine rolle spielen.
bei meinem "stiefsohn" war es zb. auch noch:
- er wurde geschlagen in der schule weil er zu dick ist
- die ex (seine mutter) hat jede woche nen anderen mann zuhause
- er hatte immer die hoffnung dass mama und papa wieder zusammenkommen
- mangelnde aufmerksamkeit seitens der mutter (keine gemeinsame unternehmungen)
usw. usw. usw.
Jupp! Wink

Nun fehlt mir halt die Statistik des Bundesamtes, in der eindeutig geklärt ist, dass "leibliche" Väter viel seltener ihre Kinder "über die Wupper" bringen, als irgendwelche von der Mutter ausgesuchte Zweit- oder Dritt-Väter. Wink

Die Forschung nach einer solchen Statistik würde Geld kosten. Ist klar.

Leider nicht gewollt. Sad Warum? Kannst Du das beantworten?
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#9
leider nicht, bin ja selbst eine zweit-mutter, ach nee... mal überlegen... für den "stiefsohn" bin ich die viert-mutter, für die "stieftochter" die dritt-mutter.
hehe verstanden?
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#10
(14-05-2009, 20:43)stafford schrieb: leider nicht, bin ja selbst eine zweit-mutter, ach nee... mal überlegen... für den "stiefsohn" bin ich die viert-mutter, für die "stieftochter" die dritt-mutter.
hehe verstanden?
Umpf...Schon klar!
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#11
Hallo Retter5178,

natürlich stehen die Kinder unter völligem Stress. Sie bekommen einfach mit, daß ihre Mutter sie nicht zu ihrem Vater lassen will. Dieser Stress kann so arg werden, daß es auch zu Bettnässen kommt. (Bei meinem einstigen Sohn kam es zu DDR-Zeiten von der Trennung seiner Eltern bis in die ersten Schuljahre hinein zum Bettnässen. Und ich sah ihn nur an jedem letzten Sonntag pro Quartal für einige Stunden.)

Sad

Da Deine Nochfrau und Du getrennt leben, kannst Du ihr nicht mal nachweisen, daß es mit dem Bettnässen nicht stimmt, so sie sich dies nur ausdenkt. Und in den Augen von Jugendamt, Gericht, Behördenstadl und Helferindustrie (Familienberatungsstellen usw.) ist sie immer die heldenhaft um "ihre Kinder" kämpfende Mutter, wenn sie mit lauteren und unredlichen Mitteln gegen Dich und Deinen Kontakt zu den Kindern losschlägt.

Sad

Da hast Du letztlich überhaupt keine Chance, was sehr ärgerlich ist.

Angry

Die Zahl der Mitzeuger / Erzeuger / Väter, die diese Tragödie (für Vater und Kind) sehr schmerzvoll durchmacht haben, geht sicherlich mittlerweile in die Millionen innerhalb von Germanistan. Im Konflikt gegen die Nochfrau / Exe kannst Du Dein gesamtes finanzielles Vermögen, Deine Nervenkraft und Gesundheit sowie Dein Berufsleben einsetzen und verlieren. Du bist lediglich zur Unterhaltsleistung verpflichtet und basta! Selbst wenn ein Richter die seltene Einsicht hätte und Deine Nochfrau / Exe zu einer gerichtlichen Umgangsregelung verurteilen würde, passiert der "Heldin der Nation namens Mama" aber auch überhaupt nichts an Strafe, wenn sie so eine Umgangsvereinbarung verletzt und ignoriert. Mein Anwalt meinte vor 5-10 Jahren zu mir, daß eine Kindesmutter da stets straffrei bleibt.

Sad

Mit dem gemeinsamen Erziehungs- und Sorgerecht darf sich unsereiner ab Trennung und Scheidung auch den Hintern putzen, denn der Käse ist das Druckpapier nicht wert. Als meine Exe mit ihrem neuen Gatten schwanger ging, verfügte der Richter gegen Empfehlung des Jugendamtes, der Verfahrenspflegerin im Umgang und der Familienberatungsstelle, daß wegen der erneuten Schwangerschaft der Kindesmutter das Kind in einer Stress-Situation wäre und ich für 8 Monate (!) jeden Kontaktversuch zu unterlassen habe. Unglaublich, aber wahr! Familiengericht Aachen, Dr. Krückels (Richter).
Ich wollte sofort in Berufung. Mein Anwalt: Bis das durch ist, sind mindestens 6 Monate vergangen. Bis das Urteil dann rechtskräftig vorliegt, vergehen weitere Wochen. Und so sind die 8 Monate dann auch rum... .

Angry

Verehrter Retter5178,

es ist ehrenwert und löblich, seine Kinder zu lieben und sich für sie aufzuopfern. Was jedoch tun, wenn es nicht mehr die eigenen Kinder sind, weil sie unsereins weggenommen werden? Alle Rechte am von unsereins mitgezeugten Kind haben nach Trennung / Scheidung die Exe und der Staat, für unsereins ist lediglich die Unterhaltszahlverpflichtung vorgesehen. Kontakt des Kindes zu unsereins bleibt der Gnade der Exe überlassen, die unsereins unter Umständen mit diesem Kontakt erpreßt. Daß die Kinder dabei draufgehen, entspricht laut Gericht und Jugendamt und Exe und einer feministisch durchseuchten Gesellschaft ringsum dem Kindeswohl, welches ja lediglich durch unsereins immer wieder gefährdet wird. Es wachsen mindestens 30% aller Kinder bei nur einem Elternteil auf, was als normal und weiblich-emanzipatorische Großleistung gefeiert und gefördert wird. Studien darüber, wie sehr diese Kinder leiden und seelisch grausam mißhandelt worden sind, werden nicht groß publiziert.

Sad

Schau Dich mal um, was aus unsereins geworden ist. Die Kleine im Schulalter von 12 Jahren, für die ich Unterhalt zahle, betrachte ich längst nicht mehr als "meine Tochter". Stehe ich mal an der Schule und will ihr einen mitgebrachten Laptop schenken wie vor gut einem Jahr, dann rennt sie ins Schulhaus und spielt die Verängstigte bei der Klassenlehrerin, so wie es ihr die Exe aufgetragen hat. Im neuen Gatten der Exe sieht sie "ihren Papa", mich nennt sie seit über 7 Jahren nur noch bei meinem Vornamen. "Meine" Tochter? Sorry, aber ich verstehe mich nicht mehr als Vater und dieses Kind nicht mehr als "meine Tochter". Als Unterhaltszahlesel werde ich geduldet, als Person angefeindet oder unfreundlich - ablehnend behandelt. Wie lange ich noch an Leute Unterhalt zahle, die mir unfreundlich und ablehnend gegenüberstehen, ist die fast beantwortete Frage. Mit 14 ist ein Mensch für seine Taten allein haftbar zu machen, lt. deutscher Rechtsprechung. So sehe ich es dann bei jenem Kind auch, welches unter dem Dauereinfluß der Exe steht.

Rolleyes

Ansonsten, ob ich da brav den Zahlesel abgebe oder nicht, hat keinerlei Einfluß darauf, daß es dem Kind gut geht, es zu essen hat, zur Schule gehen kann usw. Die Unterhaltsleistung hat auch keinen Einfluß darauf, ob das Kind mal später was von mir wissen will oder nicht. Ein mitgezeugter Junge ließ sich mit 26 Jahren nach Kinder- und Jugendrecht adoptieren, und ich hatte mir den Hintern für dieses A-Loch jahrzehntelang aufgerissen, was ich ganz schwer heute im nachhinein bereue. Wer will ausschließen, daß es bei jenem jetzigen 12 Jahre alten Mädchen anders laufen wird?

Rolleyes

Ich bereite mich darauf vor, daß das Kind 14 wird, mir dann immer noch die kalte Schulter zeigt. Dann war es das, ich schalte voll um auf meine Selbsterhaltung. Denn ich habe einen gesunden Selbsterhaltungstrieb. Da gehen mir Leute an der Hüfte vorbei, die mich nicht mögen, nicht mit mir reden wollen, mir unfreundlich und ablehnend begegnen. Und außerdem gehört mein harterarbeiteter Arbeitslohn allein mir, bitte! Was da irgendein Staat mit irgendwelchen von mir nie gutgeheißenen Gesetzen meint, ist mir so was von egal!
Unsereins muß verdammt aufpassen, Retter5178, sonst macht uns diese Tragödie der mitgezeugten Kinder kaputt. Schätzungsweise jeder zweite Penner auf der Straße wurde wegen Familientragödie zum Penner. Viele betroffene Männer landen in psychiatrischer Betreuung infolge unverdauter Familientragödien. Unsereiner muß verdammt aufpassen, Retter5178. Und wenn wir nicht hart genug und einsichtig in leider derzeit nicht rasch veränderbare Realitäten werden, um loszulassen (liebgewordene Kinder loszulassen!), dann kann unsereins ganz rasch völlig kaputtgehen!

Exclamation

Ich entschuldige mich bei Dir, Retter5178, für diese sehr frustriert und hart und herzlos klingenden Worte. Aber ich hüte mich lediglich, Dir falsche Hoffnungen zu machen und die Illusion bei Dir zu nähren, mit einem guten Anwalt und mal einem mitspielenden Richter oder gar Jugendamt würde sich was zu Deinen Gunsten dem Kindeswohl entsprechend lösen lassen. Ich empfehle Dir nicht, Dein Vermögen in eine verlustreiche Schlacht zu stecken, die Du nur verlieren kannst. Die Exe krallt sich "ihre Kinder", der Behördenstadl hilft ihr dabei ... Du sollst lediglich zahlen! Dann kann doch bitte gleich das Jugendamt zahlen, oder? Du hast ganz schlechte Karten, Retter5178. Jeder ehrliche Anwalt sagt Dir dies. Und unsereins hat es hinter sich und sagt Dir dies auch.

Exclamation

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgien
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#12
Ja, so kann es laufen, muß es aber nicht.

Sobald das Kind umgedreht ist und sich gegen den Vater bzw. gegen Kontakte mit ihm äußert, ist die Sache gegessen.

Wenn das Kind aber (noch) dem Gericht erzählt, dass es zum Vater möchte, gibt es Möglichkeiten. Zum Beispiel dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht, soweit es mit dem Umgang zu tun hat, auf das Jugendamt übertragen wird und man das Kind dort abholen und wieder zurückbringen kann. Wenn die Mutter das nicht hinbekommt, steigen die Chancen, dass das Kind ganz beim Vater wohnt.

Ob man darum kämpft, ist sehr Ressourcenabhängig.
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#13
wir haben die erfahrung gemacht, dass die kinder gar nicht beim vater leben wollen. da haben sich die exen auch sehr viel mühe gegeben, dass die kinder so denken. auf einmal gibt es bei den exen keinerlei regeln mehr, die kinder dürfen alles. also warum sollten sie dann freiwillig zum vater wo man bspw. sein bett selbst machen muss?!
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#14
(14-05-2009, 21:50)Goddiejens schrieb: Studien darüber, wie sehr diese Kinder leiden und seelisch grausam mißhandelt worden sind, werden nicht groß publiziert.

Aber hier wird nicht damit hinter dem Berg gehalten:

Judith Wallerstein, Julia M. Lewis, and Sandra Blakeslee, The unexpected Legacy of Divorce. The 25 Year Landmark Study (2000), Deutsch: Scheidungsfolgen - Die Kinder tragen die Last

Anneke Napp- Peters: Familien nach der Scheidung
Verlag Antje Kunstmann, München

Erstere, die einzige Studien, die nach wissenschaftlichen Kriterien Bestand haben. Letztere baut darauf auf.

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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