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Fragen zur Schule - und nach einem guten Anwalt
#1
Hallo zusammen,

ich habe drei Fragen, und bin dankbar für alle Tips:

Die Situation ist momentan, dass das AG der Mutter Teile des Sorgerechts zugesprochen und meinen Umgang massiv eingeschränkt hat. Ich bin in Beschwerde gegangen - und die Mutter hat unter anderem vorgetragen, seit der Einschränkung des Umgangs ginges es unserem Sohn viel besser. Auch in der Schule seien alle seine vorherigen Probleme verschwunden.
Hierzu hatte ich die Mutter um Auskunft und Zusendung der Zeugnisse gebeten, aber keine Reaktion erhalten.
Das OLG konnte zwar den Gründen des AG nicht folgen, ist aber dennoch im Ergebnis zum gleichen Beschluss gekommen.
Daraufhin habe ich verschiedene Verletzungen des rechtlichen Gehörs gerügt. Das OLG reagiert seit zwei Monaten und zwei Sachstandsanfragen nicht.

Nun kam eine Mitteilung der Schule, dass die Versetzung unseres Sohnes gefährdet ist, und er möglicherweise die Schule wechseln muss. Der Vortrag der Mutter beim OLG war also falsch. Seine Noten hatten sich drastisch verschlechtert.
Ich habe daraufhin mit den Lehrern gesprochen, die Situation geschildert und zugesichert, dass ich mich in Zukunft mehr und auch dafür engagieren werde, dass unser Sohn in den Ferien Förderkurse besucht, um nicht mit zu großen Lücken ins nächste Schuljahr zu gehen.
Daraufhin hat er tatächlich in letzter Sekunde seine Versetzung geschafft.
Nun habe ich die Mutter angeschrieben, um mit ihr die Förderkurse abzustimmen.

Ihre Antwort ist, dass fast sämtliche schulischen Angelegenheiten zur Alltagssorge gehörten - und mich nichts angingen. Die gemeinsame Sorge wäre ledigich bei Schulwechseln relevant. Daher dürfe ich mich zwar über Noten informieren, mehr aber nicht.

Gleichzeitig schickt sie mir Rechnungen über Nachhilfe und Sehilfen aus dem letzten Jahr, und fordert den Ersatz der Hälfte der Kosten aufgrund von Mehrbedarf.

Meine Sicht der Dinge ist:
- Die schulische Entwicklung ist von erheblichem Interesse und daher nicht nur Alltagssorge. Da die Noten dauerhaft schlecht sind und zuletzt die Versetzung gefährdet war, stehe in der Pflicht mich zu engagieren. Dies insbesondere, da die Förderung der Mutter im letzten Schuljahr die Situation nicht verbessern konnte.

- Nachhilfe kann zwar als Mehrbedarf geltend gemacht werden, aber nicht rückwirkend.

Liege ich da richtig? 

Und kann jemand einen durchsetzungsstarken und vertrauenswürdigen Anwalt in NRW empfehlen? Sehr gerne eine Anwältin im Raum Köln oder Ruhrgebiet.
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Fragen zur Schule - und nach einem guten Anwalt - von Anton - 25-06-2021, 21:18

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