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Fragen zur Schule - und nach einem guten Anwalt
#1
Hallo zusammen,

ich habe drei Fragen, und bin dankbar für alle Tips:

Die Situation ist momentan, dass das AG der Mutter Teile des Sorgerechts zugesprochen und meinen Umgang massiv eingeschränkt hat. Ich bin in Beschwerde gegangen - und die Mutter hat unter anderem vorgetragen, seit der Einschränkung des Umgangs ginges es unserem Sohn viel besser. Auch in der Schule seien alle seine vorherigen Probleme verschwunden.
Hierzu hatte ich die Mutter um Auskunft und Zusendung der Zeugnisse gebeten, aber keine Reaktion erhalten.
Das OLG konnte zwar den Gründen des AG nicht folgen, ist aber dennoch im Ergebnis zum gleichen Beschluss gekommen.
Daraufhin habe ich verschiedene Verletzungen des rechtlichen Gehörs gerügt. Das OLG reagiert seit zwei Monaten und zwei Sachstandsanfragen nicht.

Nun kam eine Mitteilung der Schule, dass die Versetzung unseres Sohnes gefährdet ist, und er möglicherweise die Schule wechseln muss. Der Vortrag der Mutter beim OLG war also falsch. Seine Noten hatten sich drastisch verschlechtert.
Ich habe daraufhin mit den Lehrern gesprochen, die Situation geschildert und zugesichert, dass ich mich in Zukunft mehr und auch dafür engagieren werde, dass unser Sohn in den Ferien Förderkurse besucht, um nicht mit zu großen Lücken ins nächste Schuljahr zu gehen.
Daraufhin hat er tatächlich in letzter Sekunde seine Versetzung geschafft.
Nun habe ich die Mutter angeschrieben, um mit ihr die Förderkurse abzustimmen.

Ihre Antwort ist, dass fast sämtliche schulischen Angelegenheiten zur Alltagssorge gehörten - und mich nichts angingen. Die gemeinsame Sorge wäre ledigich bei Schulwechseln relevant. Daher dürfe ich mich zwar über Noten informieren, mehr aber nicht.

Gleichzeitig schickt sie mir Rechnungen über Nachhilfe und Sehilfen aus dem letzten Jahr, und fordert den Ersatz der Hälfte der Kosten aufgrund von Mehrbedarf.

Meine Sicht der Dinge ist:
- Die schulische Entwicklung ist von erheblichem Interesse und daher nicht nur Alltagssorge. Da die Noten dauerhaft schlecht sind und zuletzt die Versetzung gefährdet war, stehe in der Pflicht mich zu engagieren. Dies insbesondere, da die Förderung der Mutter im letzten Schuljahr die Situation nicht verbessern konnte.

- Nachhilfe kann zwar als Mehrbedarf geltend gemacht werden, aber nicht rückwirkend.

Liege ich da richtig? 

Und kann jemand einen durchsetzungsstarken und vertrauenswürdigen Anwalt in NRW empfehlen? Sehr gerne eine Anwältin im Raum Köln oder Ruhrgebiet.
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#2
(25-06-2021, 21:18)Anton schrieb: Die Situation ist momentan, dass das AG der Mutter Teile des Sorgerechts zugesprochen und meinen Umgang massiv eingeschränkt hat. 
Das ist im Zusammenhang mit den Schulproblemen -die Du besser als die Mutter lösen könntest/kannst- schlecht.

Das Gericht wird Dir bei einemen erneutem Klageversuch nicht recht geben, weil sie keine Fehler zugeben wollen.
Das würde höchstens nach längerer Zeit funktionieren, weil sie dann sagen können, damals war die Mutter geeigneter und heute ist der Vater geeigneter.
Wenn Du nicht echte Knaller-Trümpfe in der Tasche hast, würde ich an der Sorge-Front so schnell nichts mehr machen.

Besser ist -wie Du es schon machst- mit den Lehrern etc. gute Kontakte aufzubauen und hier angenehm, konstruktiv und fähig mitzuwirken.
Kommt es in ein paar Jahren zum erneuten Knall, hast Du gute Karten.

(25-06-2021, 21:18)Anton schrieb: Ihre Antwort ist, dass fast sämtliche schulischen Angelegenheiten zur Alltagssorge gehörten - und mich nichts angingen. 

Jaaaa, das sind die feuchten Träume der Mütter....
Der VAMV berät gerne so und macht so manchen Muttermund wässerig nach Rückgewinnung der Macht, die ihnen ja der "fiese" europäische Gerichtshof genommen hat.
Die Alltagssorge ist die Hintertür, das zweite Sicherheitsnetz der Alleinsorgefetischistinnen.

Ich würde mir hier überhaupt nichts sagen lassen. Aber auch nicht darum streiten, sondern weiter mit den Lehrern reden.

Was Du gemacht hast, betrifft meines Erachtens auch nicht die Alltagssorge.
Die Förderkurse waren ja sinnvoll. Was wäre die Alternative gewesen? Soll die Mutter doch den Lehrern erklären, weshalb sie das nicht will und sich dort die A-Karte abholen....
Die Mutter darf ja die Zeiten der Förderkurse abstimmen. Du hast sie nicht übergangen. Das hast ihre heilige Alltagssorge nicht eingeschränkt.

Alltagssorge wäre nach meinem Verständnis:
Bsp1:
Die Mutter legt den Förderkurs auf den Freitag fest. Wenn Du jetzt das Kind alle 14 Tage Freitags hast, dann musst auch Du das Kind daran teilnehmen lassen. Die Alltagssorge schränkt in solchen Fall also Dein Recht auf freie Umgangsgestaltung ein.
Bsp2:
Du darfst Förderkurse in die Wege leiten, aber wenn Du den Kurs auf den Freitag legst und Mutti will das nicht, dann kann das Kind höchstens an Deinem Freitag hingehen. Weil Du als "Umgangselternteil" keine Alltagssorge hast, kannst Du ihr nicht in den Alltag hineinregeln.

Die Alltagssorge ist schon ein ernstzunehmendes Instrument, weil es uns Vätter sehr einschränken kann, wenn Mutti besonders fies taktiert.


Wie sieht es denn mit dem Umgang aus?
Einschränkung? Von was zu was wurde eingeschränkt?
Ich würde hier (!) den Schwerpunkt setzen, neben Deinen kontruktiven Gesprächen mit der Schule.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#3
Zwischen der Schule und der Mutter gab es bereits umfangreiche Auseinandersetzungen. Darunter ein Ordnungsmittelverfahren gegen die Mutter aufgrund überdurchschnittlich hoher und unentschuldigter Fehlzeiten unseres Sohnes.

Problem ist, dass die von der Mutter veranlasste Nachhilfe über das ganze lezte Schuljahr die Noten nicht verbessert hat. Vielmehr sind die Noten schlechter geworden. Es muss sich also etwas ändern.



Der Umgang war vor den Beschlussen an jedem 2. Wochenende und jedem 2. Freitagnachmittag mit hälftigen Ferien. Jetzt ist der Umgang auf begleitete Kontakte von 3 Stunden alle 5 Wochen eingeschränkt worden.



In der kurzen Zeit kann ich keine Förderkurse organisieren. Eine nach meinem Eindruck sehr gute Anwältin rät, ständig neue Umgangsanträge zu stellen.



Ich überlege, ganz nüchtern zwei Umgangsnachmittage pro Woche zu beantragen, um unserem Sohn selbst Nachhilfe zu geben. Eines der beiden problematischen Fächer gehört zu meinem Fachbereich.









Wie schaut es denn aus mit dem Mehrbedarf, den die Mutter angemeldet hat? Nach meinem Wissen, darf Mehrbedarf nicht nachträglich gefordert werden.
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#4
(26-06-2021, 10:44)Anton schrieb: Jetzt ist der Umgang auf begleitete Kontakte von 3 Stunden alle 5 Wochen eingeschränkt worden.

Begleiteter Umgang ist eigentlich nur mit Kindeswohlgefährdung zu begründen, es sei denn der Vater stimmt freiwillig zu (deshalb so oft die Drohgebärden der Richter doch unbedingt einem Vergleich zuzustimmen).
Was ist passiert? Was ist die Begründung?
War das ein Vergleich?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#5
Defintiv neuer Anwalt. eine Empfehlung kann ich nicht machen. Die Tendenz hier ist klar: Man will Dich vollständig entsorgen. Die Lumpen und Erfüllungsgehilfen der Mami haben den ersten Schritt getan.
Begleiteter Umgang ist gar nicht angezeigt. es liegt ja keine konkrete Kindeswohlgefährdung vor. Die Nummer mit dem Absturz an der schule verwundert nicht.
Und wenn man schon liest, dass das OLG der Begründung nicht folgen mochte, aber im Ergebniss der gleichen "Meinung" ist, wem und was ist es dann gefolgt?

Deine Ausgangsposition ist nun derart mies, dass man nur noch sagen kann: Du hast keine Chancen. Also nutze sie...

Ohne irgendeine Erwartungshaltung würde ich nun einen anwalt aufsuchen, checken ob der in der Sache massiv vorzugehen gewillt ist, und jedes Faß aufmachen, dass aufmachbar erscheint um die Sauereien die gelaufen sind, wieder thematisieren zu können.

Es kommt auch darauf an, mit welchem Rechtsmittel du überhaupt am besten wieder in die Sache rein kommst. Zudem kann die Sache dann teuer werden. Bei einem erneuten Verfahren würde der Richter mit Sicherheit nun nach einem psychologischen Gutachter heulen, um sich zurück lehnen zu können.

Alleinige Sorge beantragen, auch wenn es erfolglos erscheint. Im Zuge dessen, kommen zumindest die Dinge auf den Tisch. Auskunftsklage, um die sog. Mutter mal ans Laufen zu bringen. entweder also mit vollen Rohren schießen und zwar aus allen, oder sich zurück ziehen. Dazwischen sehe ich nichts.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#6
(26-06-2021, 15:48)Nappo schrieb: Alleinige Sorge beantragen, auch wenn es erfolglos erscheint. Im Zuge dessen, kommen zumindest die Dinge auf den Tisch. Auskunftsklage, um die sog. Mutter mal ans Laufen zu bringen. entweder also mit vollen Rohren schießen und zwar aus allen, oder sich zurück ziehen. Dazwischen sehe ich nichts.


Weise Worte, so ist es, da gibt es meiner Meinung nach nichts hinzuzufuegen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
(26-06-2021, 11:27)Ruckzuckmaschine schrieb: Begleiteter Umgang ist eigentlich nur mit Kindeswohlgefährdung zu begründen, es sei denn der Vater stimmt freiwillig zu (deshalb so oft die Drohgebärden der Richter doch unbedingt einem Vergleich zuzustimmen).

Was ist passiert? Was ist die Begründung?



War das ein Vergleich?


Nein, das war kein Vergleich.
Die Kindeswohlgefährdung wird in 10 Jahren Elternkonflikt gesehen. Die Mutter hat konstant die üblichen Vorwürfe erhoben, den Umgang boykottiert und immer wieder die alleinige Sorge beantragt. Ich konnte alle Vorwürfe entkräften, und den Umgang durch Umgangspflegschaften sicherstellen - und ich habe mich um Jugendhilfe bemüht. 

In dem aktuellen Verfahren gab es zwei Gerichtsgutachten, die von Gegengutachtern so dezidiert auseinander genommen wurden, dass das OLG sich nicht, bzw. kaum auf die Gutachten berufen konnte.
Der Senat hat aber einfach erklärt, dass die Bindung zwischen betreuender Mutter und Kind als wichtiger zu bewerten ist. Um unseren Sohn vor dem Loyalitätskonflikt zu schützen, bekam die Mutter die alleinige Sorge und unser Sohn Umgang nach den Vorstellungen der Mutter.
Beispielsweise hat die Mutter die alleinige Gesundheitssorge erhalten, obgleich sie als Impfgegnerin sämtliche kinderärztlich empfohlenen Impfungen blockiert. Der Senat hat argumentiert, der Elternkonflikt würde das Kind mehr gefährden, als Infektionskrankheiten. Mein Antrag auf Impfpflegschaft wurde nicht bearbeitet.

Insgesamt ist die Begründung des Senats eine klare Warnung. Im nächsten Verfahren würde ein Umgangsausschluss folgen. Daher kann ich derzeit nur auf das BVerG hoffen. Wenn der Senat so weiter machen darf, habe ich keine Chance.

Eine Anwältin hat es mal so zusammengefasst:
Wenn die Mutter nicht mit dem Vater kooperieren will, dann erwarten die Verfahrensbeteiligten vom Vater, dass er sich zurückzieht. Zieht er sich nicht zurück, werden die Verfahrensbeteiligten ihn attakieren.
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#8
(27-06-2021, 17:18)Anton schrieb: Die Kindeswohlgefährdung wird in 10 Jahren Elternkonflikt gesehen. Die Mutter hat konstant die üblichen Vorwürfe erhoben, den Umgang boykottiert und immer wieder die alleinige Sorge beantragt.
10 Jahre.... Und dann kommst Du erst jetzt zu uns?

(27-06-2021, 17:18)Anton schrieb: Insgesamt ist die Begründung des Senats eine klare Warnung. Im nächsten Verfahren würde ein Umgangsausschluss folgen. Daher kann ich derzeit nur auf das BVerG hoffen. Wenn der Senat so weiter machen darf, habe ich keine Chance.

Eine Anwältin hat es mal so zusammengefasst:
Wenn die Mutter nicht mit dem Vater kooperieren will, dann erwarten die Verfahrensbeteiligten vom Vater, dass er sich zurückzieht. Zieht er sich nicht zurück, werden die Verfahrensbeteiligten ihn attakieren.

Ja, das werden sie vermutlich so durchziehen.
Man wird auch die Versetzungsgefährdung Dir anlasten und nicht der Mutter...."weil der Vater keine Ruhe gegeben hat, ist das Kind versetzungsgefährdet" .... man kann das biegen wie man will.

Du bist voll drin, in der Helferindustrie.... d.h. sie haben genug "Argumente" in der Hand, die sie gegen Dich ausspielen werden.

Mein Rat....
--> als Vater redet/schreibt man nur das Nötigste. Immer in knappen Worten.
--> Gutachten, etc. eher verweigern als mitwirken. Die Drohung, eine Verweigerung hat Nachteile sollte man ignorieren. Denn wer nichts gesagt hat, kann (fast) nie in die Pfanne gehauen werden. Wer mit den "Experten" hingegen ausgiebig gesprochen hat, der ist gefangen in deren Hände und was sie aus dem Gesagtem interpretieren. Das "Interpretierte" hängt Dir dann Jahre nach.

Hier ist es leider zu spät.
Ich würde mich nur noch um Umgang/Bindung bemühen.
Mit den Lehrern sprechen ist auch ok.
Ansonsten solltest Du aber jetzt schön mal den "Experten" und der "Mütti" den Ball zuspielen. DIE sollen das machen. Du bist raus - bis auf gelegentliche Aufforderungen an sie, dieses und jenes zu machen. Lass die mal endlich arbeiten!
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#9
(27-06-2021, 18:51)Ruckzuckmaschine schrieb: Du bist voll drin, in der Helferindustrie.... d.h. sie haben genug "Argumente" in der Hand, die sie gegen Dich ausspielen werden.

Der überwiegende Teil der Helferindustrie, also der Jugendhilfseinrichtungen, hat mich 7 Jahre lang unterstützt und tut es auch immernoch. Bedeutet, ich wurde konstruktiv beraten und es wurden Stellungnahmen geschrieben, die mich entlasten. 
Destruktive Helfer sind nach meiner Erfahrung in der Minderheit. 


Meine Probleme sind das örtliche Jugendamt und die hiesigen Richter. Der Eindruck mehrerer Anwälte -und auch meiner- ist, dass die irgendwann keine Lust mehr auf den Fall hatten.
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#10
(27-06-2021, 19:06)Anton schrieb: Destruktive Helfer sind nach meiner Erfahrung in der Minderheit.
Dafür, dass schon die "Warnung" Umgangsausschluss im Raum steht, ist das eine erstaunliche Minderheit.

Ich kenne eigentlich keinen Fall, wo sich Helfer/Institutionen 7 Jahre lang gegenseitig um 180 Grad widersprechen.

Woher kommt diese große Diskrepanz?

Richter und Jugendamt werden doch nicht sagen,
ok, der Gutachter, die Beiständin, die Schulpsychologin, die XXX-Therapeutin und der Einzelfallhelfer empfehlen allesamt hier dem Vater viel mehr Beachtung und Einfluss zu schnken...aber wir entscheiden trotzdem mal gegen den Vater.

Normalerweise synchronisieren die sich alle. Was ist da los?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#11
Was sagt die Verfahrensbeiständin?
Was sagt der Gutachter?

Wie alt ist Dein Kind?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#12
(27-06-2021, 19:42)Ruckzuckmaschine schrieb: Ich kenne eigentlich keinen Fall, wo sich Helfer/Institutionen 7 Jahre lang gegenseitig um 180 Grad widersprechen.



Woher kommt diese große Diskrepanz?


Es ist nicht unüblich, dass sich erstmal alle engagieren, um die Eltern wieder in die Spur zu bringen - und dann irgendwann entschieden wird, dass einer rausfliegen soll. Damit das Kind zur Ruhe kommt. Und raus fliegt so gut wie immer der nicht betreuende Elternteil.

Die Gratwanderung ist, sich einerseits nicht rauswerfen zu lassen. Dafür muss man man natürlich irgendwann einigen Leuten auf die Füße treten.
Und andererseits denen, die Dich rauswerfen wollen, nicht dadurch in die Hände zu spielen, in dem Du ihnen auf die Füße trittst. Weil sie das als Munition gegen Dich verwenden wollen.
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#13
Das beantwortet die Fragen nicht. Ist Dein Fall, musst Du wissen.

Machst Du genau so weiter wie in den letzten 7/10 Jahren, kommt der Umgangsausschluss. Damit halten die nicht mal mehr hinterm Berg.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#14
OK, nochmal konkreter:

In den letzten 10 Jahren habe ich sicherlich eine dreistellige Zahl an Helfern getroffen. Und von Anfang an, gab es sehr verschiedene Positionierungen und Diskrepanzen.

Beispielsweise eine psychoanalytische Kindertherapeutin, die gemeinsames Sorgerecht für eine neumodische Erfindung hält, die nur zu Unruhe führt. Und die mir rät, nicht gegen den Umgangsboykott der Mutter vorzugehen. Das hat die Mutter natürlich sofort in ihre Anwaltsschreiben eingebaut.
Dem hat das gesamte Helfersystem widersprochen. Ich habe Beratungen und Stellungnahmen erhalten, mit denen ich die Positionierung der Mutter widerlegen konnte. Das Gericht hat dann den Umgang durchgesetzt.

Das mal als Beispiel. Nach meiner Erfahrung kann man mit der überwiegenden Mehrheit der Leute vernünftig arbeiten. Auch mit der Mehrheit des Helfersystems. 
Ich kann dazu gerne von weiteren Beispielen schreiben, aber das wäre eher was für einen anderen Thread.


Wie schaut es denn mit meiner Frage zum Mehrbedarf aus? Darf Mehrbedarf im Nachhinein eingefordert werden? Nach meinem Kenntnisstand geht das nur bei Sonderbedarf. Aber nicht bei Mehrbedarf?
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#15
Mehrbedarf ist exakt wie laufender Unterhalt: Für zurückliegende Zeiträume kann er nur ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, ab dem sich der Unterhaltspflichtige in Verzug befindet oder zur Erbringung eines Einkommensnachweises aufgefordert wurde. Bei Sonderbedarf ist das anders.

Und nicht vergessen: Der wird nicht "geteilt". Der wird nach Einkommensanteilen BEIDER Eltern gequotelt. Dazu muss der andere Elternteil erst mal Auskunft zu seiner Einkommenshöhe geben, damit das überhaupt möglich ist. Für viele Mütter etwas, das sie strikt vermeiden wollen. Ist halt was gaaaaanz anderes, wenn man selber einmal Auskunft geben soll oder ob man den Vater Jahrzehntelang dazu zwingen kann und sich in den gesamten Zeit in jedes Detail seiner Existenz wühlen kann. Das tun sie überaus gerne, die Mütter und überaus ungern, wenn sie selber mal was mitteilen sollen.
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#16
(28-06-2021, 12:06)p__ schrieb: Mehrbedarf ist exakt wie laufender Unterhalt: Für zurückliegende Zeiträume kann er nur ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, ab dem sich der Unterhaltspflichtige in Verzug befindet oder zur Erbringung eines Einkommensnachweises aufgefordert wurde. Bei Sonderbedarf ist das anders.

Danke für die Erläuterung! Wenn ich Dich richtig verstehe, muss sie ihre Rechnungen aus dem letzten Jahr selbst begleichen.
Ich gehe davon aus, dass sie die Kosten für Nachhilfe bislang nicht eingefordert hat, weil sie im Verfahren vortrug, die Probleme in der Schule hätten sich durch die Umgangseinschränkung gelöst. 

Wäre nicht der eigentlich korrekte Weg, dass wir als gemeinsam Sorgeberechtigte im Vorfeld abstimmen, welche Förderung unser Sohn bekommt - und wir uns dadurch automatisch darüber einig sind, welcher Mehrbedarf in Zukunft entstehen wird?


(28-06-2021, 12:06)p__ schrieb: Und nicht vergessen: Der wird nicht "geteilt". Der wird nach Einkommensanteilen BEIDER Eltern gequotelt. Dazu muss der andere Elternteil erst mal Auskunft zu seiner Einkommenshöhe geben, damit das überhaupt möglich ist. Für viele Mütter etwas, das sie strikt vermeiden wollen. Ist halt was gaaaaanz anderes, wenn man selber einmal Auskunft geben soll oder ob man den Vater Jahrzehntelang dazu zwingen kann und sich in den gesamten Zeit in jedes Detail seiner Existenz wühlen kann. Das tun sie überaus gerne, die Mütter und überaus ungern, wenn sie selber mal was mitteilen sollen.


Guter Tip!
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#17
(28-06-2021, 13:44)Anton schrieb: Wäre nicht der eigentlich korrekte Weg, dass wir als gemeinsam Sorgeberechtigte im Vorfeld abstimmen, welche Förderung unser Sohn bekommt - und wir uns dadurch automatisch darüber einig sind, welcher Mehrbedarf in Zukunft entstehen wird?

Korrekt wäre es, Einigkeit zwischen den Eltern herzustellen. Das ist die saubere Basis. So soll das bei gemeinsamem Sorgerecht sein.

Aber wie bei fast Allem entfaltet Uneinigkeit auch keine Blockadewirkung des nichtbetreuendes Elternteils, die gemeinsame Sorge ist nicht mehr wie ein frommer Wunsch.
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#18
Anton,
du hast nach einer guten Anwältin im Raum Köln / Ruhrgebiet gefragt.
Ne Anwältin kann ich nicht bieten, aber jemand hat mir diesen Herren selbst ans Herz gelegt:

Dr. Christian Schrader in Hilden
www.rechtsanwalt-schrader.de

Ich selbst habe mit demjenigen keine Erfahrung gemacht, aber der Empfehler war zufrieden.
Allerdings soll der Schrader auch sehr teuer sein.

Jemand der sich im VafK engagiert, hat mir diesen RA in Krefeld empfohlen, angeblich eine Koryphäe.
Aber auch hierzu kann ich nichts aus erster Hand schildern.

Elmar Bergmann in Krefeld
www.rechtsanwaltbergmann.com

Ich hoffe, das bringt dich etwas weiter.

Wenn du die Region noch weiter eingrenzen willst, dann kannst du dich gern melden. Ich hab noch paar (angeblich fähige) Anwälte in NRW auf der Liste - auch gern per PN.

Wie schon die Vorredner geschrieben haben: In deinem Fall muss man entweder alle Register ziehen und alles aufs Spiel setzen, oder sich geschlagen geben. Deine Situation ist niederschmetternd. Das tut mir aufrichtig leid - für dich und dein Kind!
Ich wäre nach 10 Jahren Juristerei ausgebrannt und verschuldet. Konditionell und finanziell kann ich sowas nicht stemmen.

Dass auf dich viele weitere Jahre Rechtsstreit zukämen, wenn du jetzt zurück schlägst, ist wohl unbestreitbar. Nur du kannst deine Situation und deine Ressourcen einschätzen.
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#19
Hallo Damnatio,

vielen Dank für den Tip mit RA Bergmann. Dort werde ich ein Erstgespräch vereinbaren. Für weitere Adressen schicke ich Dir gerne eine PN. Nach meinen Erfahrungen, ist ein kompetenter und integrer Anwalt ausgesprochen wichtig.

In Bezug auf meine Situation und meine Ressourcen hat sich eigentlich in den letzten 10 Jahren nichts wesentliches verändert. Vor 10 Jahren habe ich überlegt, wie ich in 30 Jahren auf die Sache zurückblicken werde. Damals war klar, dass unser Sohn ohne Vater aufwachsen wird, wenn ich den Umgang nicht erhalte. Jetzt ist er 12 Jahre alt und ich konnte die Bindung erhalten. Das ist schon einmal sehr viel wert.

Aktuell erscheint es mir als das Beste für meinen Sohn und für mich, wenn das Fehlverhalten der Sachverständigen, der Jugendamtsmitarbeiter, der Verfahrenspflegerin und der Richter transparent gemacht wird. Mein Sohn weiss dann, dass sein Vater sich für ihn engagiert - und ich weiss, dass ich mein Möglichstes tue.

Gesundheitlich habe ich einen ganz guten Weg gefunden, mit dem Stress umzugehen. Hat alles auch sein Gutes. Und ob ich beruflich jetzt oder in drei Jahren wieder durchstarte, macht auch keinen so großen Unterschied.
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#20
(28-06-2021, 11:15)Anton schrieb: In den letzten 10 Jahren habe ich sicherlich eine dreistellige Zahl an Helfern getroffen. Und von Anfang an, gab es sehr verschiedene Positionierungen und Diskrepanze
Das bedeutet... über 100 Helfer! Wahnsinn!
Dein Kampf ist längst zum ewigen Stellungskrieg mutiert.

Du spielst im System eine feste Rolle: Und zwar die des Papas, der immer brav zur Verfügung steht und den man deshalb in seinem Umgang jederzeit beschneiden kann und sonstwie drangsalieren, weil er immer da sein wird.
Du bist ein wichtiger stabilisierender Part im Familiengeschehen. Allerdings traut man sich nicht, der Mutter weniger Kinderzeit zu geben (auch wenn man weiß, dass Du und Dein Kind mehr Zeit verdient hätten), weil man nicht weiß wie unberechenbar die Mutter reagiert. Die Gefahr besteht, dass das Familiengeschehen dann vollends ins Destruktive abkippt.
Somit gibt man lieber Dir dauerhaft die A-Karte! Wegen dem "Kindeswohl"!

Du solltest mal die "Spielaufstellung" verändern.
Zum Beispiel könntest Du den "Helfern" andeuten, dass Du eventuell beruflich ins Ausland gehst. Dann würde vielleicht dem einen oder anderen die Muffe durchgehen. Sie wären gezwungen sich selber neu aufzustellen.

Ich kannte so einen Fall wie Deiner, wo der Vater dann eben genau mit Ausland gedroht hatte.
Siehe da.... Plötzlich wurde mehr Umgang bewilligt, hauptsache der Vater bleibt in Deutschland.



(01-10-2021, 11:39)Anton schrieb: Aktuell erscheint es mir als das Beste für meinen Sohn und für mich, wenn das Fehlverhalten der Sachverständigen, der Jugendamtsmitarbeiter, der Verfahrenspflegerin und der Richter transparent gemacht wird. Mein Sohn weiss dann, dass sein Vater sich für ihn engagiert - und ich weiss, dass ich mein Möglichstes tue.

Dein Sohn erhält dadurch nicht eine Minute mehr Zeit mit seinem Papa. Und nur darauf wird es ihm ankommen.
Der "Kampf" wer hier recht und wer hier unrecht hat - das ist nur Erwachsenensache.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#21
(01-10-2021, 14:22)Ruckzuckmaschine schrieb: Du solltest mal die "Spielaufstellung" verändern.

Zum Beispiel könntest Du den "Helfern" andeuten, dass Du eventuell beruflich ins Ausland gehst. Dann würde vielleicht dem einen oder anderen die Muffe durchgehen. Sie wären gezwungen sich selber neu aufzustellen.



Ich kannte so einen Fall wie Deiner, wo der Vater dann eben genau mit Ausland gedroht hatte.

Siehe da.... Plötzlich wurde mehr Umgang bewilligt, hauptsache der Vater bleibt in Deutschland.

Ich kenne einen Vater, der sich eben dadurch komplett ins Aus manövriert hat.

Als er der Jugendamtsmitarbeiterin ankündigte, dass er ins Ausland gehen würde, wurde er -zu Recht- gefragt, wie er denn so für seine Tochter sorgen wolle? Als er wieder zurück kam, war er das Sorgerecht los und musste neu Umgang beantragen. Er hat das leider psychisch nicht durchgestanden und hat seit Jahren keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter.

Es kommt immer auf die Beteiligten an. In meinem Fall geht es der Jugendamtsmitarbeiterin und der Familienrichterin in erster Linie darum, wenig Arbeit zu haben. Die würden sich freuen, wenn ich verschwinden würde. 





(01-10-2021, 14:22)Ruckzuckmaschine schrieb: Dein Sohn erhält dadurch nicht eine Minute mehr Zeit mit seinem Papa. Und nur darauf wird es ihm ankommen.

Der "Kampf" wer hier recht und wer hier unrecht hat - das ist nur Erwachsenensache.

Je nach Alter haben Kinder sogar ein sehr ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden. Und wie gesagt:
Mein Sohn sieht, dass ich mich engagiere. Das hat ihm in den letzten 10 Jahren immer geholfen - und zwar immer sehr viel mehr, als ich selbst erwartet hätte. Egal ob es dabei um Familiengericht, Kindergarten, Schule oder Kinderarzt ging.
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#22
(26-06-2021, 10:44)Anton schrieb: Problem ist, dass die von der Mutter veranlasste Nachhilfe über das ganze lezte Schuljahr die Noten nicht verbessert hat. Vielmehr sind die Noten schlechter geworden. Es muss sich also etwas ändern.





Wie schaut es denn aus mit dem Mehrbedarf, den die Mutter angemeldet hat? Nach meinem Wissen, darf Mehrbedarf nicht nachträglich gefordert werden.


Hier ist doch das Argument, die Bezahlung der Nachhilfe als angeblichen Mehrbedarf abzulehnen.

Die Mutter hat eine Nachhilfe gewählt, die nicht nur NICHT zum Erfolg führt, sondern die schulischen Leistungen noch verschlechtert hat. Du als Vater warst bei der Auswahl der Nachhilfe nicht involviert, obwohl du im gleichen Fachbereich tätig bist und die Nachhilfe hättest besser, effizienter und wirksamer (und kostenlos, wenn im Rahmen der Umgangszeiten!) organisieren können.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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