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Welchen Weg einschlagen?
#1
Hallo Genossen,
ich habe in der Vaterschaftslotterie gewonnen und in ca. 3 Monaten erwartet mich mein Hauptgewinn. Die edle Dame des One-Night Stands beglückt mich sogar gleich mit Zwillingen. Auf die Enstehung und mein Selbstmitleid verzichte ich hier mal.

Die ganze Geschichte stellt meine Lebensplanung als junger Student etwas auf den Kopf. Einerseits ist es natürlich angenehm so früh den Lebenszweck der Fortpflanzung zu erfüllen, andererseits möchte ich ungern die nächsten 18-21 Jahre meines Lebens mit Unterhaltszahlungen verbringen. Die Mutter hat mich übrigens schon krass belogen und betrogen, für die Kinder tut es mir Leid, aber ich kann mir den Kontakt mit ihr nicht antun. Mein Verhältnis zu ihr ist aufgrund ihrer Machtstellung gezwungenermaßen ganz gut.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, mit der Situation gut umzugehen, ich sehe gerade die Optionen:

1. Vaterschaft nach Test anerkennen, normale Karriereziele verfolgen und nebenbei 18-21 Jahre zweifachen Unterhalt zahlen.

2. Vaterschaft nach Test anerkennen und in Dtl. unter Selbstbehalt rumgurken.
-bei Zahlungsunfähigkeit entstehen ja keine Schulden oder?

3. Ohne Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt auswandern.
-wenn sie erst nach 10 Jahren anerkannt werden würde, bin ich dann nachzahlungspflichtig?
-und nach 170 strafbar, ohne dass ich Kenntnisse von eindeutiger Vaterschaft habe?

4. Vaterschaft nach Test anerkennen und auswandern.
-ist der Selbstbehalt auch gültig, wenn ich zB in Thailand die 1000 € netto verdiene?

Hab kein Problem damit Dtl. zu verlassen, wäre sowieso mein Ziel gewesen. Und wenn auswandern, lässt es sich so gestalten, dass ich ohne Schulden/Probleme zurückkommen kann? Das Erbe meiner Eltern spielt dann ja auch irgendwann mal eine Rolle.

Vielen Dank für eure Erfahrungen und Tipps.
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#2
1. Ja - etwas anderes bleibt dir auch gar nicht übrig.
2. Allerspätestens nach dem Vollzeitstudium (ohne Extrasemester!) wirst du als zahlungsfähig eingestuft. Du sparst bestenfalls die ersten Jahre Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt.
3. Kannst du machen. Strafbar würde das nicht werden. Ob dich auswandern ohne abgeschlossene Ausbildung weit führt, ist eine andere Frage. Viel Erfolg in Thailand.
4. Da du nicht erreichbar warst könnte dann bei Rückkehr auch rückwirkend Unterhalt verlangt werden, das ist eine Ausnahme. Der Selbstbehalt ist kein fixer Wert, der Richter kann den frei anpassen. Aber da dieses Wort ohnehin absolut nichts zu sagen hat, spielt das auch keine Rolle. Der verpflichtet dich einfach, wenigstens den Mindestunterhalt zu verdienen und du kannst nicht beweisen, dass du das nicht kannst, fertig. Fiktives Einkommen, realer Unterhalt.

Und: Schon wegen der Vielzahl übler Krankheiten solltest du mal ein Aufklärungsbuch aufschlagen, da gibts Kapitel über ein geheimes Geheimnis, das sich "Kondom" nennt. Mit Zufallsbekanntschaften Körperflüssigkeiten auszutauschen ist nicht nur wegen den Viertelmillion Euro Kosten "etwas" risikoreich, sondern wegen Krankheiten, von denen einige zunehmend resistent gegen Medikamente werden.
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#3
Option 3, mach den Dino!
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#4
Für die ersten Jahre zahlst Du 3x Unterhalt (wenn leistungsfähig). Die Mutti will schliesslich nicht leer ausgehen und angemessenen Schadenersatz für sich selbst. Nennt sich Betreuungsunterhalt.
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#5
Ich würde erst mal das Studium fertigmachen und Erfahrungen im Geld verdienen sammeln. Darauf hinarbeiten, sich gepflegt aus dem Land zu verabschieden. Betreuungsunterhalt ist kein Problem, solange man studiert. Dafür gibts kein fiktives Einkommen.

Als abgebrochener Student in Coronazeiten einfach zu gehen würde ich nur erwägen, wenn ich das Glück hätte irgendwo schon eine Anlaufstelle und Kenntnisse zu haben. Verwandte im "geeigneten" Ausland etwa, Sprachkenntnisse.
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#6
Also ich würde an deiner Stelle erstmal das Studoium fertig machen. Als ich noch studiert hatte, wollte man mir andichten ich solle doch bezahlen. Aber generell ist man während des Studiums nicht leistungsfähig. Also sollte man sich da auf nix einlassen. Bei mir hatten sie es versucht, habe aber nichts unterschrieben. Als ich dann meinen Dr. machte haben sie mich wie einen Arbeiter behandelt und rein fiktiv auf Unterhalt verklagt. Einkommen war um die 1100 Netto durfte dann fiktiv bezahlen, ach ne echt bezahlen.
Danach kann man dann den Dino machen, später wird es eh noch teurer. Am Anfnag ist es doch noch mit ca. 250 Euro recht günstig, wobei bei dir ca. 500 Euro für 2 Kinder.
Wenn du ein gutes Studienfach hast, so wirst du in asiatischen Ländern mit Kusshand genommen. Beachte aber dass du dort einige wissenschaftliche Artikel vorweisen musst (Uni) oder Berufserfahrung haben musst (2-5 Jahre). Es ist auch völlig egal ob jemand weiss wo du bist im Ausland, China und Japan machen keinen Finger krumm für De, jeder weiss wo ich bin und ich habe seuit mehr als 5 Jahren nix mehr gehört.
Wenn du Angst vor dem 170iger hast, dann bezahl doch soviel wie Unterhaltsvorschuss.
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#7
Auf jeden Fall das Studium fertig machen und parallel die Kenntnisse für eine erfolgreiche Auslandstätigkeit erwerben.
Ich würde noch nichtmal so weit gehen und nach Asien auswandern. Ein kleiner Umzug über die Grenze, etwas Vorsicht und fertig ist die Karriere.
Wer dann noch auffliegt hat riesiges Pech oder hat nicht aufgepasst.
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#8
Hallo.
Mein Tipp: im Ausland das Studium bzw. Ausbildung machen. Ich hatte Option 3 gewält. Ohne Vaterschaft lebt sich es gutSmile sei sparsam, sei mobil. So siehst Du viel von der Welt und hast sicher ein schönes Leben.
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#9
Es gibt noch Option 5:

Sieh zu, dass deine DNA-Probe nicht die einige ist. Soll die Probe vom Arzt abgenommen werden, schickst du einen guten Freund der ähnlich aussieht. Falls du die selbst abnehmen kannst steckst du das Wattestäbchen einfach einem guten Freund* in den Mund. Und schwups bist du schuldenfrei, bevor diese sich überhaupt auftürmen konnten.  Cool

*Und nur einem Freund. Verwandte gehen nicht, da Teile der DNA gleich sind, der Schwindel sofort auffliegen würde. Dass du keine weibliche DNA nimmst versteht sich glaube ich von selbst.
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#10
(10-02-2021, 22:03)IPAD3000 schrieb: Es gibt noch Option 5:

Sieh zu, dass deine DNA-Probe nicht die einige ist. Soll die Probe vom Arzt abgenommen werden, schickst du einen guten Freund der ähnlich aussieht. Falls du die selbst abnehmen kannst steckst du das Wattestäbchen einfach einem guten Freund* in den Mund. Und schwups bist du schuldenfrei, bevor diese sich überhaupt auftürmen konnten.  Cool

*Und nur einem Freund. Verwandte gehen nicht, da Teile der DNA gleich sind, der Schwindel sofort auffliegen würde. Dass du keine weibliche DNA nimmst versteht sich glaube ich von selbst.

Ich weiß nicht, im Zweifel würde der Arzt doch nochmal befragt werden, ob er die Probe von dem richtigen entnommen hat, d.h. ob er sich an das Gesicht erinnern kann  Huh Big Grin
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#11
Versuch macht klug Angel
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#12
Während du dich noch im Studium befindest brauchst du dir eigentlich wenig Sorgen machen, eben wegen fehlender Leistungsfähigkeit.
Die Mutter wird Leistungen nach UVG beantragen und auch gewährt bekommen und das ist für dich gut, denn bei (Rück-)Zahlungen/Forderungen von UVG Leistungen bist du rechtlich DEUTLICH besser gestellt als bei Unterhaltszahlungen/forderungen.
Du wirst von der Unterhaltsvorschusskasse per Rechtswahrungsanzeige darüber informiert, dass die Ansprüche des Nachwuchses an das zuständige Land/Kreisfreie Stadt übergegangen sind, du dafür in Regress genommen werden kannst und der Krempel mit 5% plus aktuellen Basiszinssatz verzinst wird. Auch das ist gut, denn "Übergang von Ansprüchen" heißt genau das - und in Regress nehmen kann man dich nur, wenn du leistungsfähig bist UND die Forderung nicht verjährt ist, was bei UVG-Leistungen bereits nach 3 Jahren (jeweils ab Jahresende) passiert.
Außerdem führt die Gewährung von UVG-Leistungen dazu, dass vereinfachte Unterhaltsverfahren gegen dich nicht zulässig sind (was Beistandschaften mitunter vor unlösbare Probleme stellt).

Wenn nach dem Studium auswandern für dich eine reele Option ist, würde ich das machen.
Nach 21 und ein bisschen Jahren kannst du wieder zurück kommen und bist schuldenfrei - zumindest wenn man dich in der Zwischenzeit nicht "gefunden hat", sprich dir nichts rechtskräftig zustellen konnte (was nicht so schwierig ist).
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#13
Hi vielen Dank für die guten Antworten und hilfreichen Tipps.

Es hat sich seit dem letzten Beitrag einiges getan. Die Frau meinte, sie hat die Kinder schon bekommen.
Das Ganze wirkt sehr sehr unglaubwürdig, weil sie damals in der 20. SSW war. Kurz gegoogelt und es gab bisher keine so frühe Geburt.
Auch bei Krankenhäusern in der Nähe habe ich schon durchgeklingelt und alle entbinden gar nicht so früh bzw. kennen sie nicht und sie war damals sicher hier in der Gegend. Scheint also so, als wäre ich noch mit einem blauen Auge davongekommen.
Das Ding ist jetzt, dass sie mich weiterhin stalkt und trotz Blockierung auf allen Kanälen versucht zu erreichen. Sie will unbedingt einen Vaterschaftstest und ist sich ganz sicher, dass ich der Vater bin. Sie hat damit gedroht zu meiner Wohnung zu kommen oder um eine Vaterschaftsfeststellung zu klagen.

Was meint ihr, sollte ich sie weiter ignorieren und ggf. eine Klage auf mich zukommen lassen oder den Test einfach so machen? Mit der Klage müsste ich ja draufzahlen für den Test. Sollte der Test vor Gericht positiv sein, wäre ich zu Unterhalt verpflichtet, sonst ließe sich das auch anders klären. Insgesamt klingt das alles aber nach einer Lüge und da ich ein Kondom benutzt habe ist es kaum möglich, dass sie von mir schwanger ist. Zudem, dass sie in der 20. SSW Zwillinge bekommt.
Vielen Dank für eure Hilfe, das Forum hier ist sehr gut.
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#14
So unsicher wie das aussieht, würde ich erstmal gar nichts machen. Keine Bilder, keine Geburtsnachweise, Stalking - ich glaube, die spinnt. Soll sie doch klagen.
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#15
Muss ja wie eine zweite Geburt für dich sein.
An deiner Stelle würde ich sie stalken.
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#16
1) Nimm auf keinen Fall ein Einschreiben an.
2) Hole das Einschreiben auch nicht von der Post ab.
3) Wenn Frau deinen vollen Namen kennt, hast du Pech, wenn nicht: Ziehe so schnell wie möglich um.
4) Briefkasten ja, aber genauso wie Klingel ohne Name -> So gehen alle Briefe als unzustellbar zurück. Alle wichtigen Briefe einfach zu deinen Eltern schicken lassen?

Viel Glück.
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#17
Ich glaub die spinnt sich was zurecht. Sehr zweifelhaft ob du wirklich Vater geworden bist, oder diese Kinder nur in ihrer Phantasie existieren.
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#18
(03-06-2021, 15:44)RationaleMale schrieb: Hi vielen Dank für die guten Antworten und hilfreichen Tipps.

Es hat sich seit dem letzten Beitrag einiges getan. Die Frau meinte, sie hat die Kinder schon bekommen.
Das Ganze wirkt sehr sehr unglaubwürdig, weil sie damals in der 20. SSW war. Kurz gegoogelt und es gab bisher keine so frühe Geburt.

Deine Angaben erscheinen mir widersprüchlich.

Zu Beginn hast du geschrieben, dass du die Geburt in 3 Monaten erwartest d.h. sie war bereits zu diesem
Zeitpunkt in der 24. SSW !!

Nun schreibts du sie habe in der Zwischenzeit seit deinem ersten Post,
in der 20. SSW die Kinder geboren.

Diese zwei Angaben von dir passen definitiv nicht zusammen!

Zusätzlich sagst du sie besteht auf einem Vaterschaftstest,
das macht für eine Frau die lediglich vorgab sie sei Schwanger gewesen oder die mit einem
anderen Mann ein Kind gezeugt hat keinen Sinn, es sei denn sie ist vollkommen Banane.

Kann es sein dass du dir versuchst hier selber in die Tasche zu lügen um den eventuellen Realitäten,
du bist nun Vater, ausblenden zu können?

VG
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#19
Glaube ich nicht, denn was dann passiert, weiss er: Jugendamt, Feststellung der Vaterschaft, Unrterhalt für die nächsten 25 Jahre.
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#20
(06-06-2021, 14:55)Seditionist schrieb: Deine Angaben erscheinen mir widersprüchlich.

Zu Beginn hast du geschrieben, dass du die Geburt in 3 Monaten erwartest d.h. sie war bereits zu diesem
Zeitpunkt in der 24. SSW !!

Jo hast Recht, die 3 Monate am Anfang haben nicht ganz gestimmt. Die habe ich etwas angepasst, damit ich anonym bleibe und solche Ideen nicht auf mich direkt zurückzuführen sind.

Offensichtliches Stalking mittlerweile.. über 50 Nachrichten von 6 Fakeprofilen, dazu eine Menge Drohungen, die teilweise gar keinen Sinn machten (wie z.B. du machst dich strafbar, wenn du mir nicht freiwillig einen Test gibst) oder leer waren (bspw. ich komme heute bei dir vorbei, im Endeffekt ist nichts passiert). Wenn es um Unterhalt gehen würde, müsste sie mich ja gar nicht erst stalken und hätte kein Problem einen Anspruch beim Jugendamt zu stellen.[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif] Bei haltbaren Gründen und Kindern, soll sie halt eine Feststellungsklage machen, sie hätte jedenfalls kein Recht mich so zu belästigen. Außerdem kommt das mit der Sachlage einfach nicht hin.[/font] Ich ignorier sie weiter, wenn sie vorbeikommen sollte, gibts direkt Polizei + Unterlassungsklage.

Vielen Dank trotzdem für eure Tipps etc. Am Anfang hatte ich super Schiss, dass da was dran ist.
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#21
(09-06-2021, 13:10)RationaleMale schrieb: Die habe ich etwas angepasst, damit ich anonym bleibe und solche Ideen nicht auf mich direkt zurückzuführen sind.

Das war völlig richtig. Vorsicht und Maskierung ist geboten, was man öffentlich sagt. Das stalking spricht sehr für eine komplett erlogene Geschichte. Diese Person spinnt.
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