Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Antrag gleichwertige Betreuung und gem. Sorge
#1
Hi, für Leute die mich nicht kennen. Betreue meine Tochter praktisch schon seit ihrer Gerburt gleichwertig, jedoch nicht offizielll.
Sie ist jetzt 6 und seit 5 Jahren gemäß der 12 Stunden - Regel 11 Tage/Monat bei mir.
Hatter schon mal gem. Sorge beantragt. Das ging schief.
Nun wollte die KM einer Umgangsänderung vor über einem Jahr wegen Vorschule.
Gespräche die vom JA empfohlen wurden bei der EZB wurden ihrerseits beendet, und sie wollte einen Antrag stellen.
Dies hat sie natürich nicht getan. Stattdessen geht eine ganze Menge Umgangszeit flöten weil ich meiner Tochter nicht die Zet mit den anderen Kindern nehmen möchte. Kann ja schlecht sagen das sie in meiner Umgangszeit nicht zur Vorschule darf. Statt das siich die Mutter auf eine Änderung des Umgangs einlässt, geht sie davon aus das ich mich zum Residenzelternteil machen lasse.

Ich habe ein regelrechtes Martyrium hinter mir, da ich versucht habe Konflikte zu verhindern indem ich den Unterhalt durch Aufstockung versucht habe sicherzustellen. Zum Dank, weil die Beistandschaft es nicht verstanden hat, wurde ich als Sozialschmarotzer bezeichnet. Die Mutter hatte sogar die Vertretungsbefugnis für Widersprüche verweigert um den Unterhalt sicher zu stellen. Dieses mussste ich mir erst beim FamGericht erstreiten.

Jetzt beantrage ich ein paar Stunden mehr Umgang. Das wäre dann genau 50/50 und zusätzlich nochmnal gem. Sorge.

Meine Anwältin ist spezialisiert auf Familenrecht und Sozialrecht. (Für Insider, Skippers Anwältin)
Also nicht ganz doof. Ich bin mir aber bei ihr auch nicht ganz sicher. Es gibt aber nicht viel Auswahl an Anwälte mit der Kompetenz.
Ich bin total überfordert.
Zitieren
#2
Egal, wie du weiter vorgehst: Ich wünsche dir viel Erfolg und v.a. innere Ausgeglichenheit!

Und noch was: Die eigentlichen Sozialschmarotzer kassieren Steuergelder, um Kinder von ihren Eltern zu trennen.
Zitieren
#3
@ Absurdistan,

was würde sich für die Mutter ändern, wenn Du die Betreuung herunter reduzierst auf die üblichen zweiwöchigen Umgangswochenden?

Wäre das für die Mutter vor- oder nachteilig?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#4
Da hast du dir einiges vorgenommen. Überlege dir, die gemeinsame Sorge erst einmal auszuklammern und damit den Antrag leichter zu machen. Oder nur zu verfolgen, wenn wirklich neue Argumente dafür vorhanden sind, die im letzten schiefgegangenen Verfahren ganz anders lagen. Vor allem, wenn wieder dasselbe Gericht damit befasst ist.

(10-07-2017, 23:14)Absurdistan schrieb: Zum Dank, weil die Beistandschaft es nicht verstanden hat, wurde ich als Sozialschmarotzer bezeichnet.

"Rückmeldungen" dieser Art sind für mich eine Trefferanzeige und bestätigen mich. Abgesehen davon gibts auch meinerseits einige Bezeichnungen, die für die Gegenrichtung verwende. Die habe ich auch schon mitten im Gerichtssaal gesagt. Nichts weils irgendwas bringt, sondern weil es mir Spass macht.
Zitieren
#5
(11-07-2017, 09:53)p__ schrieb:
(10-07-2017, 23:14)Absurdistan schrieb: Zum Dank, weil die Beistandschaft es nicht verstanden hat, wurde ich als Sozialschmarotzer bezeichnet.

"Rückmeldungen" dieser Art sind für mich eine Trefferanzeige und bestätigen mich. 

Diese JA-Loser sind richtig unverschämt. Hab von einem Betroffenen folgendes gehört: Er (Vater, getrennt und entfremdet vom Kind) geht zum JA und gibt ein Schreiben bzgl. Kindeswohlgefährdung an JA-Dame ab. JA-Dame schmeißt das Schreiben in den Papierkorb mit dem Kommentar, Väter könnten keine Kindeswohlgefährdung melden.

Man sollte solche Leute anzeigen und in den Etagen darüber melden. Selbst wenn es im eigenen Fall nichts bringt: Steter Tropfen höhlt den Stein! Irgendwann wird es heißen: "Frau Müller, warum haben Sie 10x so viele Beschwerden wie ihre Kollegin?" Und auch wenn eine Anzeige/Meldung diese Damen äußerlich kalt lässt, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie ruhig schlagen können. Diese Damen (teilweise auch Herren) haben ein Recht auf schlaflose Nächte. Dieses Recht dürfen wir ihnen nicht nehmen.
Zitieren
#6
Ein hier nicht mehr schreibendes Mitglied des Forums hat jetzt die gem. Sorge durchgeprügelt. Nach 10 Jahren. Das Kind ist aber mittlerweile schon 16.
Zitieren
#7
10 Jahre zermürbender Kampf und Streit ... irre. Uns machen die inzwischen 3 Jahre völlig fertig.
Hut ab!
Zitieren
#8
(12-07-2017, 17:29)Nappo schrieb: Ein hier nicht mehr schreibendes Mitglied des Forums hat jetzt die gem. Sorge durchgeprügelt. Nach 10 Jahren. Das Kind ist aber mittlerweile schon 16.

Glückwunsch! Kannst du bitte noch ein paar Sätze dazu schreiben, wieviel Kontakt der Vater zum Kind während dieser Zeit hatte (gegen den Willen der Mutter?) und wie das aktuelle Verhältnis zwischen den beiden ist?
Zitieren
#9
Habe gerade das 2. Gewaltschutzverfahren in 8 Jahren abgewehrt.
Umgangsausschluss aufgrund des Antrages wurde auch aufgehoben und eine Kindeswohlgefährdung verneint. 2 Tage vor dem Gewaltschutzantrag hatte das OLG dem Beschluss des Amtsgerichts eine Ordnungswidrigkeitsklausel hinzugefügt.
Die Mutter wurde vom Jugendamt angestiftet den Umgang weiter zu boykottieren. Auf das Beschwerdeverfahren wegen der Umgangsgregelung musste ich trotz Beschleunigungsgebot fast 10 Monate warten.
Heute wurde meine Tochter nun zum 2. mal vom Gericht befragt. Vor einem Jahr äusserte sie sich klar zum Wechselmodell vor dem Richter. Beschlossen hatte er ein erweitertes Residenzmodell nach 7 Jahren Wechselmodell. Sie ist jetzt 8.
Da die Mutter sich auf das Jugendamt beruft wird es wohl keine Ordnungsgeldstrafe geben.
Zitieren
#10
(30-04-2019, 19:19)Absurdistan schrieb: Heute wurde meine Tochter nun zum 2. mal vom Gericht befragt. Vor einem Jahr äusserte sie sich klar zum Wechselmodell vor dem Richter. Beschlossen hatte er ein erweitertes Residenzmodell nach 7 Jahren Wechselmodell.

Und was hat die Tochter diesmal gesagt?
Zitieren
#11
Moin, Gutachterin hat sich mit folgender Auftragsformulierung gemeldet:

"Es soll durch Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens Beweis darüber erhoben werden

" welche Umgangsregelung für das Wohl von Tochter (9) die beste ist.  Zurzeit findet Umgang an jedem zweiten Wochenende von Freitagnachmittag bis Montagmorgen, sowie an jedem Mittwochnachmittag nach der Schule statt. Es stellt sich die Frage, ob es für Tochter besser ist, mehr Umgang mit ihrem Vater zu haben (dieser strebt ein Wechselmodell mit wöchentlichem Wechsel an) oder weniger Umgang (die Mutter möchte den Umgang nur noch am Mittwochnachmittag stattfinden lassen, weil Tochter nach ihrer Darstellung nicht beim Vater übernachten möchte).  In diesem Spannungsfeld soll herausgefunden werden welche Regelung für die Entwicklung des Kindes förderlich und Töchterchens Wünschen und Bedürfnissen am meisten entspricht. Das Gutachten soll auch eine Empfehlung für eine Ferienregelung enthalten."

Was meint ihr?
Zitieren
#12
Wenn das die Fragen sind, die auch die Parteien in Form von Anträgen vor dem Familiengericht gestellt haben, dann ist dafür ein Gutachten reine Geldmacherei auf deine Kosten.
Zitieren
#13
ich habe vkh bekommen
Zitieren
#14
Ich hatte kein VKH beantragt... Idiot Smile

Bei mir waren die Kinder aber am Mittwoch auch mit Übernachtung.
Gutachter hat Testwechelmodel für 3 Monate angesagt und dann Musste die Mutter zustimmen, da es den Kindern nach der Testphase gut ging und sie es gut fanden.
Ich habe mit Gegenwehr gerechnet und Beschluss gegen Ihren Willen. Leider sie hat zugestimmt und ich habe 3000 EUR Rechnung bekommen.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#15
Wenn du verlierst, zahlst du vielleicht trotzdem die gegnerischen Kosten. So oder so ist dieses Gutachten ein Witz. Es geht um Umgang, "mehr Umgang" oder "weniger Umgang", Ferienregelungen. Noch nicht einmal bei einer Umgangsregelung traut sich dieser Komplettversager von Familienrichtern noch, selber einen Beschluss zu schreiben. Stattdessen beauftragt er einen Gutachter, der ihm die Arbeit abnimmt.
Zitieren
#16
Hallo Absurdistan,

die ganze Klagerei hat doch keinen Sinn. Wenn die Mütter nicht wollen dann wird es nie was richtig.
Meine EX hat erst nach Lust und Laune mir meine Tochter gegeben. Dann wollte Sie übers Jugendamt ne Vereinbarung, sogar Freitags bis Montags alle zwei Wochen und Hälfte der Ferien. Drei Monate später alles umgeworfen geht nicht mehr, weil Tochter nicht in den Alltag zurückfindet, bei mir war angeblich immer Urlaubsmodus.
Das war mir dann zu doof, seit 1,5 Jahren pflege ich keinen Kontakt mehr zu meinem Kind und EX. Die EX nervte halt nur.
Ich habe jetzt abstand gewonnen und bin wieder im Gleichgewicht..

Gruß Willi
Zitieren
#17
Natürlich ist das Gutachten ein Witz. Noch besser ist aber der Witz das man glaubt das ich jemals für die Kosten aufkommen werde. Nach 10 Jahren Schikane ist bei mir nichts mehr zu holen.

@WilliWonka, natürlich hat die Klagerei einen Sinn! Sonst hätte meine Tochter als Baby schon keinen Vater gehabt. Immerhin konnte ich mit der Klagerei bis jetzt ein asymetrisches Wechselmodell von Geburt aufrecht erhalten. Gegen den Willen der Mutter und Jugendamt.

war gerade noch vor der Coronakrise eine Woche mit meiner Tochter im Urlaub. Jetzt ist sie auch mind. an 12 Tagen problemlos bei mir. Die Frage die sich mir stellt ist ob es sinnvoll ist das Gutachten hinauszuzögern um definitiv klarzustellen das meine Tochter keine Probleme mit Übernachtungen bei mir hat.
Zitieren
#18
@ Absurdistan

Es ist immer besser, einfach Fakten zu schaffen. Die Gutachterin wird mit sehr grosser Wahrscheinlicheit ein Gutachten nach Wunsch und Intention des Richters schreiben, schliesslich will sie von diesem auch morgen noch Gutachteraufträge bekommen. Sie wird es trotzdem, trotz gelebtem Wechselmodell und eindeutigem Kindeswohl fertigbringen, in ihrem Gutachten das Gegenteil zu behaupten - wenn es denn "der Wahrheitsfindung dient"......

Wenn das Gericht ein Gutachten haben will, soll das Gericht eins in Auftrag geben. Wer anschafft, zahlt zunächst. Den Inhalt des Gutachtens kannst du nicht beeinflussen, ich halte das für illusorisch. Deshalb würde ich weitermachen wie bisher, maximalen Umgang mit dem Kind pflegen und Fakten schaffen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#19
Unglaublich. Ich zerbreche mir den Kopf und fertige zweifelhafte Schriftsätze an weil Anwalt, JA und co. keine Zeit haben.

Mutti ruft einfach bei Gericht an, wird zum Richter durchgestellt und erreicht das sie statt ich mit dem Kind zur Kindesanhörung gehe.

Alles nur Wahnsinn!
Zitieren
#20
(11-05-2021, 15:14)Absurdistan schrieb: Mutti ruft einfach bei Gericht an, wird zum Richter durchgestellt ...
Willkommen in der Zwei-Klassen-Gesellschaft. Ich hatte ein ähnliches Erlebnis. Allerdings rief der Richter die KM an und beschloss dann entgegen meinem schriftlichen Antrag - nicht ohne eine nette Anmerkung zum geführten Telefonat und der daraus resultierenden Meinung über mich. Mich rief er aber nicht an... Tja, so ist das im Patriarchat. ;-)

VM Cool
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Beschuss - OHNE Anhörung - Zurückweisung Antrag gemeinsame Sorge DamnatioAdBestias 1 763 30-08-2022, 00:01
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste