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Umgangsboykott
#1
Hallo, ich habe mal ein Problem.
Unterhalt wird gezahlt, aber mindestunterhalt wird gefordert. OK
Problem ist, Umgang wird nun ausgesetzt... Grund ist die Schule, angeblich.
Ich war bereits vor 8 Jahren vor Gericht wegen dem Umgang und habe ihn auch bekommen alle 2 Wochen. das ist natürlich ne lange Zeit.
Kann ich das heute noch gelten machen? Ne Anzeige bei der Polizei stellen?

Umgang war für vorletzte Woche vereinbart. Mutter hat um aufschub gebeten. Ich hab ja gesagt. Jetzt schiebt sie wieder und zwar um 4 Wochen.
Damit bin ich nicht einverstanden aber muss ich den Drops wirklich lutschen? Meine Anwältin weiß, Umgang geht vor Schule. Aber wie fordere ich das?

Danke
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#2
Anzeige nein, machen die nicht,  du kannst wenn nur gerichtlich einklagen oder Antrag auf ORdnungsgeld stellen wenn dies im Beschluss mit aufgenommen wurde. Dazu brauchst du auch keinen Anwalt.
Was meinst du mit noch geltend machen ? Ein Urteil/Beschluss endet nicht einfach so sondern nur wenn er wieder gerichtlich abgeändert wird. Ergo hat dieser seine Gültigkeit. Ist nur die Frage ob du den Umgang in dieser ganzen Zeit auch immer voll wahrgenommen hast um darauf zu bestehen.

Teile ihr doch mit das du damit nicht einverstanden bist, den Umgang wie "vereinbart" einforderst und darauf bestehst.
Ihre Gründe akzeptierst du nicht.Punkt.

Stelle dich aber, egal welchen Weg du einschlägst, darauf ein, das "Sie" am längeren Hebel ist. Denn wenn, musst du das gerichtlich durchsetzen lassen ( geht auch ohne Anwalt ). Kann aber je nachdem was los ist bei euch, nach hinten gehen.

Besser wäre eine gütige Einigung ohne den Stressfaktor Gericht etc.. . . .  Aber dies ist meist unmöglich.
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#3
Tja, das ist immer das Problem

Als Vater musst Du klagen, während die Mutter einfach Tatsachen schafft. Wenn Du dann aber klagst wird eher das, was die Mutter will beschlossen. Warum also klagen, wenn Du wahrscheinlich sowieso nur verlieren wirst?

Entweder ihr einigt Euch oder Du lebst den Umgangsbeschluss.

Hol Deine Kinder einfach zu den Zeiten im Umgangsbeschluss ab und besteh darauf, wenn keine Einigung möglich ist.

Bei Dir hört sich das aber so an, als dass Du Deine Kinder sowieso öfter bekommst als der Umgangsbeschluss vorsieht. Das wird vermutlich schwierig, wenn die Mutter nicht will.
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#4
Danke für die Antworten.
C.a 2012 war ich vor Gericht. Das Gericht sprach sich für jedes 2. Wochenende Umgang aus.
2018 ist Mutter mit Kindern in eine andere Stadt gezogen. Umgang war nur noch 1x monatlich möglich.
dieses 1 Wochenende wurde hier uns da geschoben, stets von der Mutter. Nun habe ich keine Umgangsvereinbarung mehr gemacht, sondern mache es nur noch von Monat zu Monat.
Aber auch hier, fallen nun Wochenenden aus... da mir das reicht, wollte ich eine Möglichkeit haben mich zu wehren, aber ich kann es auch hinnehmen. Treffen tut es sowieso nur die Kinder.
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#5
Naja wenn ihr euch abseits der gerichtlichen Regelung einigt ist das gut und okay, solange es eine Einigung ist die vertretbar ist für alle. Wenn du aber die ursprüngliche Regelung wieder aktivieren willst, oder eine andere musst du das durchsetzen, zur Not halt gerichtlich wenn sich die Gegenseite sperrt.

Nochmal, entweder gütig einigen oder langwierig und durchaus mit Stress verbunden per Gericht. Ausgang immer unklar per Gericht, denn wenn Madame sich stur stellt, hat selbst die Einigung keinen Langfristigen Erfolg. 

Geh in dich, mach für dich selbst klar, was führt oder führt zu den Absagen ( gibt es Gründe ? ), welchen Nutzen hat es für dich das überhaupt einzuklagen, will ich den Stress für mich, die Kinder ? Was sind die konkreten Fakten ? Entfernung wirklich so hoch für "nur" einmal im Monat? Macht es vielleicht auch sinn "loszulassen" und keinen Stress mehr zu erzeugen, auch wenn es schwer ist ?

Egal wie gehandelt wird, es trifft immer die Kinder, von daher biete dich vielleicht einfach weiter an, in welcher Form auch immer, kommt ja auch aufs Alter der Kinder an, das musst du für dich beantworten, aber so wird zumindest kein Öl ins Feuer gegossen.Manchmal ist weniger, mehr. Aber kommt auch immer auf das Gegenüber drauf an und die ganzen Rahmenbedingungen.
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#6
Wenn Du eine Anwältin hast, warum beantwortet sie die Frage nicht, wie Du Umgang wieder bekommen kannst? Da Du einen Beschluss hast, gilt er - auf dem Papier.
Wenn Deine holde EX diesen boykottiert, könnte nun - da ja ein Beschluss da ist - ein Antrag auf einstweilige Anordnung das richtige und schnellste Rechtsmittel sein.
Im Grunde musst Du sowieso schnell sein, um Minimalchancen zu erhalten. Dem ganzen Sermon von Kommendem, wie "Das Kind will aber nicht mehr! schöne Grüße! Die Mutter" musst du einkalkulieren.
Wie du siehst, kann sie sich über alte Beschlüsse hinweg setzen und tut es auch. Ohne das was "passiert".... Um aber Klarheit zu bekommen, bleibt nur der Rechtsweg und den sollte man dann auch schnell beschreiten
Sollte die Anwältin eigentlich wissen...
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#7
Hallo,
Du hast hier zeitnah mehrere Themen aufgemacht. Eventuell ist mein Beitrag deshalb hinfällig.

Man bräuchte auch mehr Infos, z.B.:
Warum geht das von der Schule her nicht?
Deine Tochter ist 13 und hat viele Probleme mit der Mutter und Deine Tochter will nichts mit einem Gericht zu tun haben?
Dein anderes Kind ist wie alt und in welcher Verfassung?

Mein Rat bezüglich Umgangsvereinbarung:
Ihr habt eure gerichtliche Umgangsvereinbarung von 2012 leider seit 2018 abgeändert auf 1x im Monat. Das ist zulässig. Die Mutter wird sich darauf berufen. Wenn alles mündlich bzw. diffus Dokumentiert ist, kann sogar dieses 1x im Monat auf der Kippe stehen.
--> Es würde auf eine neue Umgangsregel hinauslaufen - sehr wahrscheinlich dann (bei so einer Mutter) in einem neuen Gerichtsverfahren. Die Kinder werden gehört werden.

Eigentlich würde ich niemanden raten zum Jugendamt zu gehen. Aber in Deinem Falle könnte es sinnvoll sein, dort rumzujammern....ob die nicht was machen können: "1x im Monat ist ja schon wenig, aber wenn selbst der eine Umgangstermin wegfällt...ohweh". Mach einen auf "besorgt ums Kind" und "harmlos".
Mach Dir keine Illusion.
Aber ein Aktenvermerk über Deine Bemühungen, können Dir ggf. später sehr helfen, wenn Deine Tochter dann wirklich zu Dir kommen will. Baue eine kleine Vorgeschichte auf.

Da Deine Tochter nicht vor Gericht aussagen will, würde ich kein solches Verfahen anleihern. Nicht gegen ihren Willen, nicht gegen ihre Ängste. Du musst versuchen an der Mutter vorbei einen sehr guten Draht zu ihr zu halten und noch besser aufzubauen. Siehst Du sie gar nicht mehr?

In den nächsten 2 Jahren (13 bis 15) kann viel passieren. Wenn sie dann stabil ist und auch bereit ist vor Jugendamt und ggf. Gericht zu sagen, sie will bei Dir bleiben, dann solltest Du die "Schublade" aufziehen können und das vorbereitete Verfahren durchziehen. Ab 14 bekommen stabile Kinder fast immer ihren Willen.

Nachtrag:
Mache keine Zugeständnisse ohne Gegenleistung!
Du hattest der jüngsten Umgangsaussetzung zugestimmt.....Warum? Was hat die Mutter Dir dafür gegeben? Nichts.
Das Mindeste wäre gewesen, von ihr eine Zusicherung zu erhalten, dass es keine weitere Umgangaussetzung geben wird.
Oder alternativ, muss sie einen Ersatztermin nennen.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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