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Sperrfrist
#1
Smile 
Geht um KU. Kinder sind 12 u. 8, beide privilegiert. Keine Titel. Wohnen bei der Mutter. Mittlerweile kein Kontakt (gleiche Story wie bei vielen in diesem Forum). 

Trennung im Mai 2019. Seitdem Krieg über korrekte Höhe meiner KU Pflichten. Liegt u.a. daran, dass mein Jahreseinkommen historisch bonus-bedingt stark schwankt. Aufforderung zur Auskunftserteilung per Anwalt kam dann im Oktober 2019. Auf Basis meiner Einkünfte der letzten 12 Monate (Nov 2018 bis Okt 2019) wurde dann gerechnet. Im März 2020 bin ich dann aber eine neue Stelle angetreten (verdiene jetzt etwas besser).

Ich bekomme in der neuen Stelle zwei Mal im Jahr (jeweils September und März) einen Bonus der auch variabel ist. Ex forderte das ich KU nach neuem Zieleinkommen zahle. Hab ich abgelehnt, weil noch gar nicht klar war, was tatsächlich im Laufe des Jahres an Bonus in der neuen Stelle fließen würde. Daraufhin fordert Ex Offenlegung des neuen Arbeitsvertrags, um sehen zu können, was mein Zieleinkommem überhaupt ist. Hab ich ihr den Finger gezeigt. Arbeitsvertrag geht ihr nichts an. 

Trennungsunterhalt habe ich übrigens vor kurzem eingestellt, an genau dem Tag wo sie mit dem neuen Stecher zusammengezogen ist. Geht hier also nur um KU. 

So, jetzt geht es um Folgendes: 

In Erwartung der zweiten halbjährlichen Auszahlung meines Bonus im März 2021 habe ich Ende Februar 2021 der KM mitgeteilt, dass ich keinen Bock mehr auf ihre Tiraden habe. Ich seie jetzt mittlerweile 12 Monate in der neuen Stelle und habe ihr deshalb meine Gehaltszettel der letzten 12 Monate (März 2020 bis Februar 2021) in der neuen Stelle proaktiv und ohne Anwalt offengelegt und gesagt nach dem Motto:  "guck mal, dass habe ich in den letzten 12 Monaten in der neuen Stelle verdient, auf dieser Grundlage zahle ich dir KU" (übrigens DT 10). Rückstand gibt es keinen. 

Dass im darauffolgenden Monat, also im März 2021, ein fetter Bonus gekommen ist, weiß sie ja nicht. Dumm ist sie trotzdem nicht, und wenn ich schon proaktiv mit einer Offenlegung meiner Einkünfte komme, dann ganz sicher nicht, weil ich Gutmensch bin. Ob sie was draus macht bleibt abzuwarten, bislang blieb es ruhig.

Ich möchte jetzt so lange wie möglich verhindern meine Einkünfte offenlegen zu müssen. Diese werden tendenziell auch weiter steigen. Ich möchte mindestens 2 Jahre Ruhe (Sperrfrist?).  

Wenn die KM jetzt doch um die Ecke kommt und erneut Offenlegung meiner Einkünfte fordert, dann will ich das abblocken mit der Begründung, ich hätte ihr schon alles offengelegt, ich seie außerdem immer noch im gleichen Job, das muss also reichen. 

Frage: komme ich damit durch? Und ganz wichtig: wann wäre der nächste Zeitpunkt wo sie mich berechtigterweise erneut zur Auskunft auffordern könnte?
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#2
Mal so zum Überlegen: was, wenn du freiwillig den bisher gezahlten Unterhalt bei einem Notar titulieren läßt?

Wenn Exe dann mehr will, muß sie auf eigene Kosten klagen gehen. Ich würde nach einer solchen Titulierung auch nichts mehr offenlegen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Den Status "privilegiert" gibts nur bei Volljährigen. Minderjährige sind immer im ersten Rang.

Grundsätzlich sind Jobs für variables Einkommen für Unterhaltspflichtige ein Nachteil. In der Theorie nicht, aber in der Praxis stark, weil das beherrschende Unterhaltsmaximierungsprinzip da so richtig loslegen kann. Auskunft ohne Aufforderung zählt nicht. Das Recht auf Auskunft nach der Zweijahresfrist wird damit nicht verschoben. Wie du schon vermutest erhöhst du damit eher das Risiko, dass die Gegenseite die Finte erkennt und dann erst recht pünktlich nochmal Auskunft fordert.

Könnte man mit Auskunft ohne Aufforderung die Zweijahresfrist erneut zum laufen bringen, könnte man immer zu "unterhaltsgünstigen" Zeiten Auskunft geben und sich damit einen Vorteil verschaffen. Wie das Rechtsunwesen dazu steht, dürfte niemand überraschen...
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#4
Na ja, Exe hat lange rumgeheult, und immer wieder betont sie akzeptiere nichts bis ich meine "wahren" Einkünfte samt Arbeitsvertrag offenlege. Oft hat sie (auch schriftlich) behauptet ich würde mehr verdienen und nicht genug zahlen. Das könnte man schon als "Aufforderung zur Auskunft" auslegen, dem ich jetzt ja auch freundlicherweise nachgekommen bin. So habe ich das auch in meinem Schreiben an sie formuliert. Klar, ist das nicht wasserdicht, aber ich könnte mich zumindest anfangs so lange darauf beziehen, bis ich merke, dass sie ein auf ernst macht und damit Erfolg haben könnte.

Die Idee von Austriake finde ich auf Anhieb ziemlich gut. Vor dem Hintergrund der Maxime "mehr geht immer, weniger geht nimmer" ist das eine ziemlich geile Strategie auf der ich jetzt noch mal rumdenken werde. Das könnte bei dieser Exe tatsächlich funktionieren. Bislang wollte ich einen Titel auf biegen und brechen um jeden Preis verhindern. Aber wenn ich das selbst in die Hand nehme und dabei nach meinen Interessen formuliere (insbesondere Laufzeitbegrenzung bis 18) ist das vielleicht die eleganteste Lösung.

Vielleicht kombiniere ich beides. Abwarten bis sie ernst macht und dann erst zum Notar gehe um den Titel aufsetzen zu lassen. Was meint ihr?
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#5
Ich weiss ja nicht wie stressresistent die geldgeile Exe ist und welche Reserven sie hat. Manchmal hilft es auch der Exe mitzuteilen, dass wenn sie weiter so macht Du erstmal garnichts zahlen wirst und es auf eine Klage ankommen laesst und Dich lieber pfaenden laesst als ihr freiwillig was zu geben.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Ohne Titel ist immer besser wie mit Titel. Ich würde erst einen unterschrieben, wenn sie es fordert oder wenn sie klagt. Das vorher zu tun bringt dir keinen Vorteil. Die Titulierung blockiert keine Klage und senkt keinen Unterhalt, hält ihn auch nicht konstant. Sie hat trotzdem immer das volle Recht auf Auskunft alle zwei Jahre und kann bei Nichtgefallen deiner Zahlung nach belieben klagen bzw. klagen lassen.
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#7
Gibt es eine Möglichkeit, deinen variablen Anteil über eine eigene Gesellschaft abzurechnen? Je nachdem, wie viel Geld du natürlich zum Leben brauchst, kann es eine der elegantesten Lösungen sein, den variablen Anteil (Manager vor allem in anderen europäischen Staaten gehen dieser Praktik nach) über eine eigene Firma abzurechnen. Die meisten legen das Geld in ihrer Firma an, kaufen Anteile von startups oder verlegen einfach die zahlungsströme auf ihre Privatperson in die Zukunft, zB in die Rente. Frag deinen AG und rechne es durch, ob es Sinn macht.

Ich finde es echt bodenlos, dass der Unterhalt nicht gedeckelt ist. Mütter dieser Kinder leben doch im Himmel - das System stinkt an allen Ecken und Enden, wenn ein Kind mehr als 900€/Monat (inkl. Kindergeld, nur Anteil U-pflichtiger) hat. Jedes eigene im Haushalt lebende Kind kommt schlechter weg, als das bei der ex. Und ich garantiere, dass ein Kind mit >900€/Monat nicht glücklicher ist - das ist eher Kindeswohlgefährdend. Entweder wird es überhäuft mit Produkten oder Mutti kauft sich die 100. Tasche und das 1000. Paar Schuhe.
Traurigerweise wurden diese Gesetzestexte u.a. von Männern erarbeitet. #totalausfall
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#8
Solange das Geld nicht auch am Finanzamt vorbeiläuft, lässt es sich nicht unterhaltsunschädlich halten. Eine eigene Firma wird noch mehr Begehrlichkeiten wecken, dir wird automatisch unterstellt, das Geld dort hineinzuwirtschaften um dich deinen Pflichten zu entziehen. Die Richter fantasieren dafür ein" real verfügbares Unternehmereinkommen" zusammen.
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#9
Ich sehe leider keine Chance das über eine eigene Firma abzurechnen. AG ist US-börsennotiert und zu groß und bürokratisch um sich auf solche Spielchen einzulassen. Und am Finanzamt vorbei ginge es ohnehin nicht. Immerhin habe ich meinem Chef gesagt, dass ich anstatt variablem Cash lieber Aktionkaufoptionen bevorzuge. Das wurde zum Teil sogar schon berücksichtigt. Diese Optionen ziehe dann aber auch erst in ein paar Jahren, wenn die Kinder 18+ sind.

In der Tat ist es ein Unding, dass KU nicht gedeckelt wird. Was passiert denn, wenn sich dann bei steigenden Einkommen herausstellt, dass mein tatsächliches bereinigtes Nettoeinkommen sich mittlerweile oberhalb der DT10 Stufe befindet? Ich nehme an die DT wird dann im Rahmen einer von der Hexe angetriggerten Neuberechnung irgendwie fortgeschrieben. Das könnte ich mit knirschenden Zähnen noch gerade so runter würgen (den Kindern hat sie von Beginn an eh klar gemacht, dass ich zuwenig zahle und somit der größte Arschvater auf der Welt bin, der sich weigert in ausreichendem Maße Geld für seine Kinder zu zahlen). Aber müsste ich dann auch noch rückwirkend einen bis dahin entstandenen Rückstand auch noch ausgleichen? Ist ja nicht ganz fair, ich konnte nicht in die Zukunft blicken und die Höhe meines variablen Einkommens antizipieren, das hängt schließlich von zu vielen Faktoren wie allg. Wirtschaftsentwicklung, Company Performance, Zielerreichung usw. ab. Und alle 6 Monate den KU neu berechnen ist ja auch Blödsinn, v.a. was passiert, wenn es mal nicht so gut läuft und weniger Bonus fließt.

Ich blocke jetzt erstmal so lange ab wie nur möglich bevor ich erneut Auskunft erteile. Befürchte was anderes bleibt mir gar nicht übrig.
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#10
"guck mal, dass habe ich in den letzten 12 Monaten in der neuen Stelle verdient, auf dieser Grundlage zahle ich dir KU" (übrigens DT 10). Rückstand gibt es keinen. 

Wenn doch sowieso schon nach DDT Stufe 10 gezahlt wird, dann würde ich mich einfach als unbegrenzt Leistungsfähig erklären. Bei mir klappt das bislang tadellos. Eine Offenlegung meiner Einkommensverhältnisse entfällt dadurch bislang anstandslos. Ich weiß zwar auch um das ominöse aktuelle Urteil, daß die Tabelle bei Besserverdienern nach oben offen fortgeschrieben werden soll, das ist aber aktuell bestimmt noch nicht so einfach. Dafür gibt es doch noch gar keine gängige Praxis. Und unter Besserverdienern stellen die sich dann bestimmt auch eher Leute ab 10 k€ netto aufwärts vor.

Und nicht zu vergessen: Netto Einkommen muss ja noch bereinigt werden. Hierzu unbedingt die Leitlinien des zuständigen OLG lesen. Für Besserverdiener ergeben sich da durchaus Möglichkeiten. Berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, etc.
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#11
"Unbegrenzt Leistungsfähig" hat der Bundesgerichtshof zerschossen. Der zerschiesst ausnahmslos alles, ist immer nur eine Frage der Zeit. Beschluss vom 15.11.2017, Az. XII ZB 503/16: Ein voller Auskunftsanspruch besteht auch in dem Fall, dass sich der Unterhaltsverpflichtete für "unbegrenzt leistungsfähig" erklärt.

In die Luft gejagt hat er auch jede Begrenzung, stattdessen hat er eine Fortschreibung der ebenfalls ungesetzlichen Düsseldorfer Tabelle neu erfunden und eine Bedarfsorientierte Berechnung in die Luft gejagt. Das ganz grosse Fass aufgemacht und weit geöffnet. Sauft euch besinnungslos an Unterhalt, sauft, Anwälte, sauft, Exen: BGH Az. XII ZB 499/19 vom 16.9.2020.

Der BGH macht die Gesetze im Unterhaltsrecht und die Polit-Junta lässt ihn gewähren, denn damit übernehmen die Richter die Aufgabe, von vornherein unangreifbar Müll, Schrott und Ungerechtigkeit einzuführen und zu verstärken.
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#12
Ja, ich habe mir dieses Gesetz mal angeschaut und bin heil froh, dass ich "nur" zwei Kinder gezeugt habe. Das muss man sich mal vorstellen, mit diesem Urteil würde selbst ein Gutverdiener bei hoher Kindzahl ganz schnell zum Bettler. Pervers das Ganze.
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#13
(08-04-2021, 16:37)i-wahn schrieb: Und nicht zu vergessen: Netto Einkommen muss ja noch bereinigt werden. Hierzu unbedingt die Leitlinien des zuständigen OLG lesen. Für Besserverdiener ergeben sich da durchaus Möglichkeiten. Berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, etc.

Zum Hinweis Altersvorsorge. Hab gelesen dass bei der Berechnung des bereinigten Einkommens zur Ermittlung des Kindesunterhalt man 22,6% des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge ansetzen kann. 18,6% davon ist ja bereits mit der gesetzlichen RV weg, verbleibt 4%. Bei hohem Einkommen (weit über der Beitragsbemessungsgrenze) entsteht hier ja unter Umständen eine recht hohe Summe. Mit meinen heutigen klassischen Policen habe ich diese 4% Grenze noch nicht erreicht. Um das maximal auszuschöpfen stellt sich mir die Frage, ob ich hierfür zusätzlich auch den Kauf von Wertpapieren als Anlageform heranziehen kann. Oder zum Beispiel einen ETF-Sparplan anlege und bediene, was mir am liebsten wäre. Inwiefern das tatsächlich möglich ist und von den Gerichten anerkannt wird, konnte ich noch nicht eindeutig herausfinden. Hat jemand damit schon mal konkrete Erfahrungen gemacht und kann sie hier teilen? Also konkret: Klappt es, wenn ich beim KU diese 4% für Altersvorsorge maximal mittels Aktien oder ETF-Sparplan ausreize? Gibt es sonst noch kreative Ideen?
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#14
Ich hatte damals einen Bausparvertrag mit hoher Abschluss-Summe gemacht, wurde als Altervorsorge akzeptiert. Ein Bausparvertrag mag jetzt nicht den maximalen Zinsertrag bringen, aber er ist doch relativ leicht zu händeln - Abschlusssumme nachträglich verändern in beide Richtungen problemlos möglich, Darlehensanspruch kann - muss aber nicht in Anspruch genommen werden und und und.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
Altervorsorge:
- ETF Sparpläne
- Immobilien
- Lebensversicherungen
- Bausparverträge
etc.

Vergiss nicht, dass es eine Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gibt (mein Stand: 85.200€). Bis zu dieser Summe werden vom AG und AN 9,3% in die Rentenversicherung gebuttert. Darüber ist jeder EURO "nur noch zu versteuern", den Rest kannst mit "min." 23% selbst anlegen. Nutze dieses Wissen z.B. für einen Sparplan aus, den du relativ schnell wieder anpassen kannst. In diesem Gehaltsbereich musst du mehr als die 4% (bei dem Gehalt bis 85.200EUR) und mehr als die 23% (für das Gehalt ab 85.201 EUR) ansetzen. Du bewegest dich in einem sehr hohen Bereich, insofern willst du im Alter auch entsprechend leben - da einfach nicht kleinbeigeben. Du lebst nur einmal.
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#16
Zum Hinweis Altersvorsorge. Hab gelesen dass bei der Berechnung des bereinigten Einkommens zur Ermittlung des Kindesunterhalt man 22,6% des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge ansetzen kann. 18,6% davon ist ja bereits mit der gesetzlichen RV weg, verbleibt 4%. Bei hohem Einkommen (weit über der Beitragsbemessungsgrenze) entsteht hier ja unter Umständen eine recht hohe Summe. 

Der Witz bei hohen Gehältern sind hier tatsächlich die 22,6 %. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 7.100 € Brutto West reden wir tatsächlich nur über zusätzliche 4 %. Bei allem was du drüber liegst kannst du dir die vollen 22,6 % einsammeln.

Bei 10.000 € Brutto sieht das dann wie folgt aus:

7.100 x 4 % = 284 €
2.900 x 22,6 % = 655,40 €
-----------------------------------
939,40 €

Du kannst also pro Monat fast 1.000 € verbuddeln. Ich habe hier z. B. einen Rürup-Vertrag abgeschlossen. Das lohnt zwar eigentlich für nichts, war mir aber lieber, als das Geld zu verschenken.

Ach ja. Die 1.000 € ziehst du an dieser Stelle natürlich vom Netto ab. Bei 10.000 € Brutto bleiben die ja ohnehin nur ca. 5.000 € Netto. Da machen sich die 1.000 € doppelt bemerkbar.
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#17
Danke, das ist richtig. Bei jedem verdienten Euro ab 85.201€ kann ich sogar 23% ansetzen.

Das natürlich bevorzugt in eine Anlage die relativ "flexibel" ist (kein Riester, Versicherung oder so ein Sch**ß).

Du hast ja ETF Sparplan aufgeführt. Das ist tatsächlich am flexiblsten, kann ich ja jederzeit auch ändern, pausieren oder auszahlen lassen vor Renteneintritt. Ich war mir nur nicht sicher, ob jemand das schon mal genauso praktiziert hat und damit durchgekommen ist. Denn, sind wir mal ehrlich, wenn ich die Gegenseite wäre, würde ich das als "billigen Trick" erkennen und gegen so ein Konstrukt wettern weil in keinsterweise sichergestellt ist, dass dieses Geld auch wirklich erst für die spätere Altersvorsorge eingesetzt wird. Aber wenn man damit in der Realität durchkommt, dann ist das natürlich genial.

Bin echt sauer auf meinen RA, denn das ist ein riesen Hebel und der hat mir davon nichts erzählt.
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