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Jugenamt will auskunft über vermögen
#1
Hallo Leute . Das jugendamt hat mir einen auskunftsbogen geschickt (über einkommen, vermögen etc.) Ich weiss, dass ich über das einkommen Auskunft geben muss. Wie ist das über mein Vermögen? Muss ich mein giro Konto da angeben oder kann ich das einfach verweigern. Wenn ja, inwieweit muss ich das belegen? Reicht ein Ausdruck des kontostandes? Zu welchen Auskünften bin ich generell verpflichtet und welche kann ich verweigern. Danke für eure hilfe
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#2
Also das richtet sich erstmal nach § 1605. Hier Satz eins, der besagt, dass man Auskuenfte ueber sein Einkommen geben (und) Vermoegen. Jedoch Vermoegen nur, soweit es zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Wenn du genug Einkommen hast, so muss man auch nur darueber Auskunft geben. Die Einkuenfte sind dann noch zu belegen. Die Belege kann man dann noch schwaerzen, also Arbeitgeber, Kontonummer, Sozialversicherungsnummer usw. gehen die ja nichts an. Dazu gibt es hier im Forum schon Threads, einfach mal suchen.
Wenn man zu wenig Einkommen hat, so muss man auch sein VErmoegen offenlegen. (wenn man Mindestunterhalt zahlen kann) braucht man es nicht.

Am besten gar nicht erst diesen Auskunftbogen ausfuellen, sondern in Prosa auskunft geben, das macht denen dann nochmal mehr Arbeit.
Hier im Forum sind auch Faelle bekannt, wo dann mehrfach behauptet wird, man muesse diese Boegen Ausfuellen, also behauptet vom Jugendamt oder ARGE, dem ist aber nicht so, das gibt das Gesetz gar nicht her und viele Fragen im Bogen gehen die mal so gar nichts an im ersten Schritt, wie was die Frau verdient usw.
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#3
Erträge des Vermögens musst du angeben. Das sind Einkünfte. Bei dem Zinsniveau hat sich das aber weitgehend erledigt. Die Einkünfte frisst bereits die EZB weg, bevor sie dir von anderen weggenommen werden können.
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#4
Wie ist das denn mit Erträgen aus Veräußerungsgeschäften und Wertpapierverkäufen. Müssen die angegeben werden? Das Jugendamt hat in der Auskunftsaufforderung nicht explizit danach gefragt und durch die Abgeltungssteuer etc. tauchen die nicht unbedingt in der Steuerklärung auf. Da meine liebenswerte Ex den Hals nicht vollkriegen kann und meint, ihr würde mehr zustehen, droht sie mir hin und wieder mit dem Anwalt. Das Jugendamt ist ihr zu inkompetent.

Wie sieht das aus, hat der Anwalt oder das Jugendamt irgendwie die Möglichkeit einer Konten- oder Depoteinsicht? Wie sind da die Erfahrungen?  Falls es vors Gericht geht, hat der Richter Einblick oder wird die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt? Wie wird verfahren, insbesondere wenn Mindestunterhalt oder mehr gezahlt wird, dann ist die Helferindustrie ja nicht ganz so auf Krawall gebürstet?

Für die Zukunft, falls trotz expliziter Aufforderung die Auskunft über einen Ertrag oder das Depot vergessen werden sollte, mit was für einer Strafe ist bei Auffliegen zu rechnen?
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#5
Ich würde nichts angeben, bei dem Chance besteht dass es die Gegenseite nicht sowieso vermutet oder nicht auf einfachem Wege herausbekommt. Und wenn sie nicht fragen, um so besser. In so einem Fall würde ich sogar das Jugendamtsformular benutzen, um zu antworten.

Das Jugendamt hat viele Möglichkeiten, direkte Auskünfte von Dritten anzufordern, auch der Richter wenns vor Gericht geht. Erfahrungsgemäss sinkt aber die Lust auf solche Versuche, wenn Unterhalt nach einer Tabellenstufe fliesstund sonst kein Streit herrscht. In Zukunft könnte sich das aber ändern. Die neue Bürgernummer ist eine Personen-ID und dafür da, deine Daten in 50 staatlichen und halbstaatlichen Stellen miteinander zu verbinden. Ein Aktiendepot würde dann schneller auffliegen, denn darüber weiss das Bundeszentralamt für Steuern bereits automatisch Bescheid. Die Bürgernummer wird sehr viele Begehrlichkeiten schaffen und dann befriedigen. Auf deine Kosten.
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#6
Wenn zum Beispiel eine Person keinen mindestunterhalt zahlen kann, aber ein giro Konto hat. Inwieweit ist man zu auskunft verpflichtet. Würde es reichen den aktuellen kontostand zu belegen? Oder muss man auch belegen, dass man vorher nichts abgehoben hat(Kontoauszüge etc.)? Habe dazu im Gesetzestext leider nichts gefunden.
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#7
Unter Mindestunterhalt ist das alles eh nur Vorstufe zur Pfändung. Man muss auch mit leerem Girokonto Unterhalt bezahlen. Siehe fiktives Einkommen.
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#8
Ja aber die Person kann den zu zahlenden Betrag so niedrig wie möglich halten. Weiss jemand, ob man die letzten Umsätze der vergangenen Monate preisgeben MUSS, oder ein aktueller Kontostand ausreicht?
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#9
Ich würde einfach auf ein leeres DIN A4-Blatt schreiben: "mein aktueller Kontostand auf dem Girokonto beträgt 421,36 €". Fertig.
Wenn das Jugendamt dann die Kontoauszüge verlangt, dann antworte mit einem Auskunftsverlangen nach dem Datenschutzgesetz. Wenn die so viele Informationen von dir haben wollen, dann willst du von denen wissen, was sie mit diesen Informationen alles anstellen und wem sie diese Informationen weiterreichen.
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...verordnung
Wer weiß, wohin diese F.tzen deine Akte überall hin verleihen und wem die deine Kontoauszüge zugänglich machen. Sollen sie erst mal dir erklären - und wenn sie später dann tatsächlich deine Daten weiterverbreiten, obwohl sie vorher versichert haben, es nicht zu tun, zeig sie an. Die kennen auch keine Gnade mit dir.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
(21-02-2021, 22:38)Thomaskrueger schrieb: Weiss jemand, ob man die letzten Umsätze der vergangenen Monate preisgeben MUSS, oder ein aktueller Kontostand ausreicht?

Du verrennst dich in der falschen Ecke. Dem Jugendamt musst du das nicht. Und das ist vollkommen, absolut irrelevant. Das Jugendamt wird auch Unterhalt von dir fordern, wenn du die Kontoauzüge der letzten 10 Jahre vorlegst mit Dauersaldo Null. Der einzige Effekt ist, dass sie mit den Kontoauszügen dem Gerichtsvollzieher die Arbeit erleichtern, weil dein Konto schon vorab bekannt ist. Und darum gehts bei dieser Kontenfragerei.

Zwingen zur Auskunft kann dich nur ein Richter. Also, wenn dich Ex oder Jugendamt verklagen. Was ziemlich sicher passiert, solltest du nicht wenigstens Mindestunterhalt bezahlen. Der Richter wird sich nicht mit Kontoständen aufhalten, sondern dich sofort verknacken.
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#11
Irgendwie sind die Information im Netz, die über die Bürgernummer und Pfändungen allgemein zu finden sind, eher unspezifisch und uneindeutig.

Wenn ich es aber richtig verstehe, ist es folgendermaßen:

Das Jugendamt und Gericht kann NICHT auf mein Konto oder Depot schauen und sagen: „Sie haben am Tag X soundsoviel Euro erhalten, diese Geldeingänge sind unterhaltsrelevant“. Oder: „Ihr Kontostand beträgt aber X Euro, woher kommt den das ganze Geld, das ist doch unterhaltsrelevant“. Sprich, man kann schieben bis der Arzt kommt und die merken nix, zumindest solange schön der Mindestunterhalt gezahlt wird.

Und falls der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann, läuft es folgendermaßen: Es wird einfach der Mindestunterhalt ausgeurteilt (notfalls fiktiv) oder entsprechend mehr auf Grundlage der erteilten Auskunft. Sprich, was nicht vorliegt geht nicht mit in die Unterhaltsberechnung ein. Die Kontostände kontrolliert aber niemand, es wird notfalls einfach gepfändet!?

Und auch bei einer Pfändung erfährt die Gegenseite oder das Gericht nicht, wieviel Geld da ist, sondern erhält einfach den pfändbaren Betrag oder eben nix, wenn halt nix pfändbares da ist.

Ist das so korrekt beschrieben? Wo könnte ggf. ein Informationsfluss mit detaillierten Kontoinformationen und Beträgen stattfinden?
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#12
Konto-Abfragen wurden in 2019 ca. 300.000 mal von verschiedenen Behörden durchgeführt. Wenn die wollen, können sie jedes einzelne Konto, jeden Bausparvertrag, jede Kreditkarte und sogar dein PayPal-Guthaben einsehen, so vorhanden.
Datenschutz für Unterhaltspflichtige gibt es nicht. Nicht in Deutschland.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
Klar können die dein Konto abfragen. Seit dem 23.12.2003. Damals wurde das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" eingeführt. Lies bitte mal §93 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93.html - Nr. 8. Da ist eine Öffnungsklausel für jede Behörde drin.

Das tun die aber nur, wenn du bockst und gar nichts sagst. Auch dann tun sie es ungern. Viel lieber klagen sie einfach auf Auskunft und irgendeinen ausgedachten Unterhaltsbetrag. Dann muss der Richter den Job machen, der kommt dann mit denselben Forderungen an dich und droht mit Zwangsgeld, wenn du nichts oder (seiner Ansicht nach) Unvollständiges vorlegst. Vorlegen heisst: Nennung der Beträge und Belege. Und Du zahlst alles einschliesslich eines Anwalts, denn es herrscht Anwaltspflicht. Typischerweise geht der direkte Durchgriff auf die Stellen, wo deine Daten liegen (Rentenversicherung, Bundesämter etc.) erst los wenn du dich trotz Zwangsgeld weigerst etwas zu sagen. Das kannst du in FamFG §235 und 256 nachlesen. Demnach ist der Richter ermächtigt, bei Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern sowie der Künstlersozialkasse, sonstigen Personen oder Stellen, die Leistungen zur Versorgung im Alter und bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Leistungen zur Entschädigung und zum Nachteilsausgleich zahlen, Versicherungsunternehmen, Finanzämtern Auskunft und bestimmte Belege über die Höhe der Einkünfte anfordern. Dafür reicht seine Meinung, du hättest nicht vollständig Auskunft gegeben. Und: "Die Anordnungen des Gerichts nach dieser Vorschrift sind für die Beteiligten nicht selbständig anfechtbar."

Das könnte sich in Zukunft aber ändern, siehe Bürgernummer. Die ist genau dafür geschaffen worden, um Bürger lückenlos zu durchleuchten wenn sie Sozialleistungen beantragen. Oder wenn der Staat was von ihnen will. Schneller, höher, weiter.

Eine Pfändung führt erst mal zu gepfändetem Konto und gepfändetem Einkommen. Das machen die einfach mal sobald sie einen vollstreckbsren Titel haben, auch wenn auf dem Konto nie mehr als 10 EUR sind. Danach hast du die Vermögensauskunft abzugeben, früher Offenbarungseid. Falsche Angaben fliegen auf, das bringt dir dann eine Betrugsanzeige ein. Allerspätestens dann bist du durchsichtig wie eine neue Glasscheibe.
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#14
Wenn man aber sowieso schon zahlt und sich nicht bockig anstellt!?

Konto-Abfragen liefern die Stammdaten aber nicht Kontostand und Umsatzentwicklung!? Wenn mich niemand zur Herausgabe von detaillierten Kontoauszügen zwingt oder zwingen kann, kann man viel schieben. Oder sehe ich das falsch?

Gibt’s hier Erfahrungen, ob das schlussendlich funktioniert?
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#15
Du siehst das falsch. Die Banken bewahren deine Kontobewegungen für mindestens zehn Jahre auf. Und all diese Informationen bekommt die Behörde, die sie haben will.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#16
Hier steht das erstmal etwas anders...
https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Behoerd...09956.html

Wie ist das denn wenn die vorgelegten Informationen allgemein glaubwürdig sind, man schön zahlt und sich gut um das Kind kümmert. Bockig bin ich ja nicht.
Gericht und Jugendamt sollten doch auch keine Lust auf Stress haben!? Funktioniert das dann in der Praxis?

Was mich wirklich nervt und ankotzt ist dass bei jedem Invest im Hinterkopf die Frage mitschwingt: „Erhöht sich jetzt dadurch der Unterhalt?“.
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#17
Stufe 1 beim Kontendatenabruf sind Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontonummer des Bankkunden. Das ist sehr einfach und mittlerweile Standard. Richter/Jugendamt kennen also all deine Konten. Der Richter will dann deine Kontoauszüge sehen, das erzwingt er mit den üblichen Zwangsmassnahmen. Es gibt übrigens auch einen EU-weiten Kontenabruf. Die Rechtsgrundlage bildet die Europäische Kontenpfändungsverordnung – EuKoPfVO (EU 655/2014).

Der Kontostand wird nur in der Bank gespeichert. Dieser Punkt bleibt aber irrelevant. Es wird einfach nach uraltem Schema gepfändet. Also mal alle aus dem Bankdatenabruf bekannten Konten schütteln, ob Taler rausfallen.
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#18
Danke für die Info.
So ein Unterhaltsprozess zieht sich aber mitunter über Jahre, so dass man im Grunde alle Zeit der Welt hat, um das Geld verschwinden zu lassen. Oder sehe ich hier etwas falsch?
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#19
An die Kontostände der Vergangenheit kommt der Staat über Stufe 2, ein Ermittlungsverfahren. Typischerweise ist das die Folge eines Verdachtes, du hättest bei der Vermögensauskunft falsche Angaben gemacht. Oder Sozialleistungsbezug mit dem Verdacht, falsche Angaben gemacht zu haben. Oder Steuerhinterziehung. Oder, oder, oder.

Klar kannst du ein paar Euro verschwinden lassen bevor du durchleuchtet wirst, solltest du auch. Es ändert halt nichts an der Höhe deiner Unterhaltspflicht. Achte eben auf die Meldepflichten der Bank und auf Dinge wie Schenkungssteuer, falls du das auf ein Konto verschiebst das nicht deines ist. Dinge wie § 11 GwG wirst ja wohl kennen, wenn du schon so weit bist.
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#20
Also selbst wenn mal alles auffliegen sollte und bei einem rechtskräftigen Urteil mit horrenden Unterhaltszahlungen sowie Nachzahlungen, könnte man die Konten immer noch selber leerräumen. Oder greifen hier Sicherheitsmechanismen z.B. sowas wie Blitzpfändung, Kontensperre o.ä., falls es sowas überhaupt gibt?

Bei dieser Unterhaltssache bin ich bis jetzt wirklich gut weggekommen, glaube nicht, dass das noch einmal so gut läuft.
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#21
Ich verstehe nicht, welches Szenario du meinst. Der Unterhalt wird nicht deswegen hochgesetzt, wenn in irgendeinem späteren Strafverfahren festgestellt wird, du hättest Schenkungssteuern nicht bezahlt, als du deine restlichen 30000 EUR an deinen Schwager überwiesen hast und dann noch wegen Geldwäsche dran bist, weil du nicht erklären kannst woher die 30000 eigentlich stammen. Es interessiert das Jugendamt auch nicht, wenn das Geld dann beschlagnahmt wird.

Und nochmal: Du wirst mit Null Euro auf dem Konto ebenso zum selben Unterhalt verurteilt wie mit 5000 EUR da drauf, nämlich Mindestunterhalt oder höher. Lässt du die 5000 verschwinden, können sie vielleicht später nicht gepfändet werden (das ist der Sinn der Sache), aber bei der Festlegung von Unterhalt nutzt oder schadet dir das nichts.
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#22
(22-02-2021, 17:46)Ipanema schrieb: Hier steht das erstmal etwas anders...
https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Behoerd...09956.html

Was mich wirklich nervt und ankotzt ist dass bei jedem Invest im Hinterkopf die Frage mitschwingt: „Erhöht sich jetzt dadurch der Unterhalt?“.

Das hast du schon richtig erkannt und solltest daher bei jeder Entscheidung überdenken, ob sich das unterm Strich lohnt. Hab ich auch lange Jahre durch und dann irgendwann deshalb nur noch so rumgedümpelt und letzten Endes meine Selbständigkeit aufgeben musste (man darf auch nicht vergessen, das das u.a. auch Auswirkungen auf Sozialleistungen JC, Finanzamt, ggf. Künstlersoziakasse oder andere Versicherungen etc. hat).
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#23
Es geht um nicht unerhebliche steuerfreie Gewinne aus Veräußerungsgeschäften sowie Wertpapierverkaufe, die aufgrund der Gesetzeslage ganz legal nicht in der Steuererklärung auftauchen.
Niemand weiß davon und es geht um eine zukünftige Anlagestrategie, die beinhaltet, dass es dabei bleibt.
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