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Scheidungsurteil ist da
#1
Hallo zusammen

5 Jahre Scheidungskrieg haben ein Ende gefunden und wahrscheinlich ist die Justiz auch glücklich, weil man sich jetzt wieder den Fällen zu wenden kann wo "mehr zu holen" ist. Ich kann hier nicht ins Detail gehen, aber was die Schweizer Justiz abgezogen hat, sucht seinesgleichen. Zur Zeit des Verfahrens befand ich mich im Ausland und hatte 4 Wochen vor der Verhandlung einen Anwalt aus der Schweiz mandatiert, der 12 Stunden vor der Verhandlung das Mandat niederlegte. Verschiebungsgesuch und Akteneinsicht wurde natürlich nicht stattgegeben, so dass ich quasi als Volldepp Alleine bei der Verhandlung sass.

Das Urteil wurde dann an eine alte Adresse im Ausland gesendet, um bewusst ein Säumnisurteil zu erhalten obwohl die akuelle Adresse meiner Person bekannt war. 

Zum Glück hatte ich schon vor 12 Monaten Alles gegen die Wand gefahren. 
Was bleibt übrig:

-Alleiniges Sorgerecht bei der schwerst schizoiden Mutter
- 5 Kinder ( von denen 3 jetzt ihre ganz eigenen Erfahrungen mit der Strafjustiz der Schweiz machen )
Diverse Gefährdungsmelden der Schulen
2 Kinder wurden im Kinderheim untergebracht 
Kein Unterhalt auf meiner Seite, da gerichtlich festgestellt wurde dass kein Einkommen und keine Leistungsfähigkeit vorhanden ist
Verfahrenskosten, die der edle Schweizer Staat übernehmen kann: Knapp 100K. 

Nach Überweisung des Verfahrens an die KESB will sich jetzt offenbar noch diese bereichern und begleiteten Umgang nach Massgabe des jüngsten Kindes machen. Das Schreiben der KESB war "lustig"; Zusammengefasst liest sich heraus: "Man appelliert an mein Verantwortungsbewusstsein, ich könne doch nicht Alles an die Wand fahren und die Kinder Ihrem Schicksal überlassen." Man mache sich auch Sorgen um meine Person" nach so einem Urteil. 

Ich habe noch nicht geantwortet,- irgendwelche Vorschläge? Zu Erreichen gibt es da nichts mehr für mich, aber diese ständigen Schreiben und Anbahnungsversuche nerven mich ziemlich.
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#2
"Kein Unterhalt" ist jedenfalls gut, hättest du nichts gegen die Wand gefahren wäre "kein Geld üblich nach Unterhaltszahlung" rausgekommen. Also Jacke wie Hose.

Aber ich verstehe nicht ganz, warum wirfst du den KESB-Mist nicht einfach ungelesen weg? Es zwingt dich doch keiner, deren Quark zu lesen? Alleinsorge für die irre Mutter und betreuter Umgang, da ist doch klar dass man sich da an die Stirn tippt und sich ansonsten über das neue Anzündpapier freut.

Du bist entpflichtet. Kinder, KESB, Richter, Mutter... alles nicht mehr dein Problem. Sie wollten dich loswerden, sie sind dich losgeworden. Totaler Sieg. Wenn du sehr engagiert bist und meinst, etwas schreiben zu müssen, dann antworte denen, dass du als rechtstreue Person dich an den Beschluss hälst, der dich aus allem entfernt hat. Alles weitere sei nun Mutter- und Richterwunschgemäss nicht mehr deine Sache, sie sollen sich bitte ausschliesslich an die äusserst befähigte Mutter wenden. Schreiben an dich seien künftig zu unterlassen.
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#3
Dann laufen noch 2 Strafanzeigen der Schizoiden Ex, die Justiz will offenbar mir noch die 5 stelligen Verfahrenskosten aufhalsen. Geht um häusliche Gewalt, die nie stattgefunden hat. In der ersten Instanz wurde hier auch schon verurteilt. Geschmierte Zeugen der Ex die angebliche Drohungen beweisen sollen sind echt gefährlich.
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#4
Deswegen der betreute Umgang? Dann soll KESB doch froh sein, dass der böse Gewalttäter nicht hinter dem Kind her ist.
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#5
Nein, gemäs den Aussagen der KESB soll meine Person eine frauenfeindliche Einstellung haben und es soll verhindert werden, dass die jüngste Tochter davon etwas mitbekommt. Ich weiss natürlich um was es dort geht, typische feministische Rabulistik. Pure Behauptungen und durch nichts bewiesen. Nach dem Motto: Wie schreiben wir uns einen Beschluss zusammen damit der Vater rausgeekelt wird. Dazu passt dann auch die "Verurteilung" als Gewalttäter damit es Alles auch schön ins Bild passt.

Der Gutachter steht wohl auch schon bereit um den Umgangsausschluss dann auch noch mittels Gutachten abzusegnen.

Achso: Es gibt auch Positives zu berichten: Die Ex muss jetzt die Hälfte der Altersvorsorge abdrücken, knappe 100K die zu mir rüberwandern.
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#6
(20-02-2021, 09:22)Alberto schrieb: Nein, gemäs den Aussagen der KESB soll meine Person eine frauenfeindliche Einstellung haben und es soll verhindert werden, dass die jüngste Tochter davon etwas mitbekommt.

Wieso wollen sie dich dann zum betreuen Umgang herzitieren? Freu dich über die Altersvorsorge und schiess den Rest in den Wind. Es gibt ja noch die Verfahren wegen häuslicher Gewalt abzuarbeiten. Da ist mehr zu gewinnen bzw. zu verlieren.
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#7
(19-02-2021, 22:16)Alberto schrieb: Ich habe noch nicht geantwortet,- irgendwelche Vorschläge? Zu Erreichen gibt es da nichts mehr für mich, aber diese ständigen Schreiben und Anbahnungsversuche nerven mich ziemlich.

Dann stell dich tot und reagiere nicht mehr. Nichts beantworten, einfach die Briefe auf den Haufen legen.

Man hat dich schon ruiniert. Was wollen die noch von dir, womit wollen sie dir drohen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Im Strafregister steht nach der Berufungsverhandlung ein Eintrag wegen häuslicher Gewalt, damit ist höchstwahrscheinlich auch die Aufenthaltsbewilligung für die CH weg.
Immerhin hat dass den Vorteil, dass die mittlerweilig 6-stelligen Schulden dann auch in der Schweiz verbleiben und ich hier nicht mehr greifbar bin. Meinen Job kann ich zum Glück "mitnehmen".

Mit diesem "Land" und der "Justiz" habe ich echt fertig.
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#9
Wenn ich das nicht selbst erlebt hätte, würde ich Dir vermutlich nicht glauben.

Das Geld und die Kinder sind denen egal. Die wollen einfach die Akte zu bekommen. Dafür wurde Dir Stück für Stück immer mehr angehangen und wurde soweit getrieben, dass Du jetzt ernsthaft drüber nachdenken musst das Land zu verlassen.

Schau Dir einfach an, was in den letzten 5 Jahren alles beschlossen wurde und welches Bild damit von Dir gezeichnet wurde. Da passen die Bausteine vermutlich perfekt zusammen, um Dir zwischenzeitlich alles zuzutrauen. Und der Richter entscheidet es nach persönlichem Eindruck.

Jemand der impulsgetrieben ist, müsste aber auch an anderer Stelle anecken oder? Leider wird dieser Part der Geschichte aber vergessen. Zumindest war es bei mir so

Vor einigen Jahren meinte mal ein Anwalt zu mir, dass gerade von einem Seminar über Missbrauchs- und Gewaltvorwürfen kommt. Er meint, dass er dort viel gelernt hätte. Insbesondere, dass ein Familienrichter Dir alles anhängen kann, wenn er will und der Anwalt seinen Mandanten am Ende nicht schützen kann, auch wenn der Mandant unschuldig ist.

Pack die Koffer, falls Du die Möglichkeit hast
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