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Vollstreckung in Portugal/Spanien
#1
Hallo zusammen,

weiß jemand wie es  aktuell mit Kontopfändungen bzgl. Kindesunterhaltschulden in Spanien bzgl. Portugal aussieht?

Konkreter Fall: A hat einen KU-Titel gegen sich und wandert nach Portugal/Spanien aus. Dort eröffnet er ein Konto für Miete usw. Kann über das Konto aus dem deutschen Titel vollstreckt werden? Ich ahbe in Erinnerung, dass es in Spanien nahezu unmöglich ist, KU-Forderungen zu vollstrecken wegen den lokalen Gesetzen.

Grüße

Lullaby
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#2
Das ist in der gesamten EU dasselbe. Der Titel eines EU-Landes kann in jedem anderen EU-Land ohne weitere Amtsvorgänge vollstreckt werden. Es gilt das Vollstreckungsrecht des Landes, in dem vollstreckt wird. Das heisst, du musst nachsehen, wie mit Schuldnern in Portugal sowie in Spanien umgegangen wird, wenn du dort wohnst und Vollstreckung aus Deutschland befürchtest. Die haben dort sicher andere Pfändungsgrenzen. In manchen Ländern kann eine selbstbewohnte Immobilie nicht zwangsversteigert werden. In anderen Ländern kann die Vollstreckung sehr radikal und weitgehend sein.
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