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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Teilzeit der Ex ist angreifbar, da eine Betreuungsmöglichkeit besteht. Wenn, wenn, wenn. Besondere Arbeitszeiten Ex, besondere Betreuungsbedürftigkeit, besonderer Weg zum Kindergarten, wenn sie sonst nichts vorgetragen hat.

Es gibt da mehrere offene Punkte. Unterstellt wird dir z.B., wieder selbständig arbeiten zu können, aber es steht nirgends was du als Selbständiger eigentlich verdient hast. Wenn überhaupt fiktives Einkommen, dann auf dieser Grundlage, denn die befristetete Tätigkeit war keinesfalls eheprägend.

Die Unterstellung, geplant zu haben dich einer Unterhaltverpflichtung zu entziehen ist ebenfalls angreifbar. Du darfst jederzeit auswandern und ein Entziehungsvorwurf generiert keine Ansprüche.
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Die haben dich leider voll über den Tisch gezogen.
Grusd
Wunder
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Ich habe doch gesagt, der Beschluss ist komisch.

Ich habe immer den  Mindestunterhalt bezahlt, meine Tochter besucht soweit es die Ex zugelassen hat. Es ist sehr teuer von Türkei nach Deutschland, dann 250 km zu der Ex - Kinde abholen - 250 km zurück X2 = 1000 km mit dem Auto - Spritkosten. Die Ex wusste immer wo ich Wohne. 

Als selbständiger habe ich auch 5400 Euro verdient. Da hat man aber mehr Abzugsmöglichkeiten was zu meinem Vorteil wäre. Die befristete Tätigkeit wurde nach 2 Jahren beendet, sonst hätte man mich fest anstellen müssen was zu dem Gehalt nicht geht. Als Selbständiger habe ich Anrecht auf 24% vom Brutto für die Altersvorsorge zu verwenden. Das kommt in der Berechnung nicht vor. Nur die erwähnten 5%.

Bei Dr. Jörg Schröck habe ich folgendes entdeckt:

https://www.familienrecht-ratgeber.com/d...rhalt.html

Bedarfsermittlung
bei vollständiger Hinderung an der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung
Dieser Fall ist regelmäßig gegeben, wenn das zu betreuende Kind unter drei Jahre alt ist. Hier ist anerkannt, dass keine > Erwerbsobliegenheit wegen Kinderbetreuung besteht. In solch einem Fall bestimmt sich der Bedarf an Betreuungsunterhalt vollständig nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Bedarfsermittlung
bei teilweiser Erwerbstätigkeit bzw. Erwerbsobliegenheit
Sobald und soweit den betreuenden Elternteil eine Erwerbsobliegenheit trifft und/oder dieser einer Erwerbstätigkeit - zumindest teilweise - nachgeht, richtet sich der Bedarf an Betreuungsunterhalt nicht mehr nach den ehelichen Lebensverhältnissen, sondern nach dem Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung. Bei Teilerwerbstätigkeit neben der Kinderbetreuung ist die Bedarfsermittlung beim nachehelichen Betreuungsunterhalt identisch mit der Bedarfsermittlung beim Betreuungsunterhalt der unverheirateten Mutter aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs.2 BGB). Der > Bedarf entsprechend dem Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung wird anhand folgender Fragestellungen ermittelt:

Was könnte der betreuende Elternteil verdienen, wenn er keine Betreuung leisten müsste, sondern stattdessen eigenes Einkommen mit eigener Erwerbstätigkeit bei Vollzeittätigkeit erwirtschaften würde (= hypothetisches Einkommen ohne Erwerbshindernis)? Zum richtigen Ansatz des hypothetischen Einkommens siehe BGH vom 26.11.2008 - XII ZR 131/07, Rn 17.

Was erwirtschaftet der betreuende Elternteil tatsächlich oder ist ihm trotz Betreuungsleistung an Erzielung eigener Einkünfte (aus einer Teilzeitarbeit) zumutbar?

Die Differenz aus der Vergleichsbetrachtung anhand dieser Fragestellungen ist der Bedarf an Betreuungsunterhalt (= Ausgleich der beruflichen Benachteiligung wegen Kinderbetreuung).

Achsoo noch was gravinderes:

Als der Gerichtstermin stattfand, war meine Tochter bereits in der GRUNDSCHULE. Im Beschluss steht immer noch Kindergarten. Die Schule ist etwa 150 Meter von meiner Ex entfernt. Es ist eine Ganztagsgrundschule.

(28-11-2022, 17:56)wunder007 schrieb: Die haben dich leider voll über den Tisch gezogen.
Grusd
Wunder

Ja, deswegen zu OLG. Andere Möglichkeit habe ich ja nicht.
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Deine angeblich fehlende Anschrift hat übrigens auch nichts im Beschluss zu suchen. Du hast einen Anwalt und der hat eine zustellfähige Adresse. Es liegt schon nahe, dass die Richterin mit ziemlich viel Böswilligkeit und Verarschungsabsicht handelte. Du wolltest heute deinen Anwalt sprechen, was sagte der?

Trotzdem bleibt die Frage, was beim OLG erreichbar ist. Vom Kindesunterhalt kommst du kaum runter. Beim Ehegattenunterhalt kommst du etwas runter, wenn du die Nichtvollzeit erfolgreich angreifst, um ganz runterzukommen müsstest du die Einkommensfiktion komplett ausräumen. Eine Befristung hattest du offenbar nicht beantragt.
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Ich wuerde auch versuchen das Urteil anzufechten. ABER Du wirst einen GUTEN und motivierten Anwalt brauchen. Die Huerde musst Du erstmal nehmen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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(28-11-2022, 20:19)kay schrieb: Ich wuerde auch versuchen das Urteil anzufechten. ABER Du wirst einen GUTEN und motivierten Anwalt brauchen. Die Huerde musst Du erstmal nehmen.


Was meinst du mit guten und motivierten Anwalt? Ein normaler Anwalt sollte es auch schaffen denke ichSmile

(28-11-2022, 18:27)p__ schrieb: Deine angeblich fehlende Anschrift hat übrigens auch nichts im Beschluss zu suchen. Du hast einen Anwalt und der hat eine zustellfähige Adresse. Es liegt schon nahe, dass die Richterin mit ziemlich viel Böswilligkeit und Verarschungsabsicht handelte. Du wolltest heute deinen Anwalt sprechen, was sagte der?

Trotzdem bleibt die Frage, was beim OLG erreichbar ist. Vom Kindesunterhalt kommst du kaum runter. Beim Ehegattenunterhalt kommst du etwas runter, wenn du die Nichtvollzeit erfolgreich angreifst, um ganz runterzukommen müsstest du die Einkommensfiktion komplett ausräumen. Eine Befristung hattest du offenbar nicht beantragt.


Ja ist halt nicht sehr professionell gemacht. Ich werde mit meinem Anwalt morgen sprechen. Dann sehen wir wie wir vorgehen. Ich werde berichten.
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Du gehst da arg naiv dran. Du brauchst einen GUTEN Anwalt. Den den Du da hattest, scheint nicht besonders gut zu sein wenn da so ein Murksurteil rauskam.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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(28-11-2022, 22:23)kay schrieb: Du gehst da arg naiv dran. Du brauchst einen GUTEN Anwalt. Den den Du da hattest, scheint nicht besonders gut zu sein wenn da so ein Murksurteil rauskam.

Macht es jetzt Sinn den Anwalt zu wechseln? Ist die Beschwerde ein neues Verfahren unabhängig von dem ersten Beschluss?
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(28-11-2022, 14:57)akay schrieb: Zwischenzeitlich hat der Antragsteller Deutschland verlassen und lebt im Ausland. Eine aktuelle Wohnanschrift ist nicht bekannt. Das geltend ge- machte Darlehen bei den Eltern ist unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen. Hiermit hat der Antragsteller Anwartschaften in der türkischen Rentenversicherung begründet, was zeigt, dass der Antragsteller schon längere Zeit vor hatte, sich den Unterhaltsverpflichtungen hier zu entziehen und in die Türkei auszuwandern.

Beim Verhandeln kann es nie schaden, den ernst der eigenen Aussage zu unterstreichen - auch gegenüber der eigenen RAin. 

In deinem Fall wäre z.B. ein Brief, abgeschickt aus der Türkei mit Beträgen und Zeiträumen, die Du bereits wärst in DE zu bezahlen schön gewesen. Der gute Wille, aber auch Schmerzgrenzen sollten skizziert sein. Wenn Ex und Gericht unverschämte Vorstellungen haben, gib es nur den Vorschuss vom Jugendamt. Sogar im Beschluss ist diese Möglichkeit aufgezeigt - dafür würde ich mich bedanken, sollte die Auswanderung umgesetzt werden.  

Das Umgangsrecht mit deinem Kind kann die Ex, AG und OLG ganz schnell streichen, wenn die Zahlungen nicht in gewünschter Höhe fließen oder zeitnah auslaufen. 

Die eigene RAin hat Dir vor der Verhandlung eine Prognose abzugeben mit ca. XXX EUR bis XXX EUR bei XXX Dauer zu rechnen ist. Sie hat alle aktuellen OLG und BGH Urteile zu kennen. Sie hat zu wissen welche Dokumente zur Glaubhaftmachung vorzulegen sind. 

Den drei Hexen (inkl. eigene RAin) kannst Du bei der Auswanderungsvariante jährlich eine nette Postkarte schicken.
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Heute habe ich mit meiner Anwältin gesprochen. Im Grunde das was wir hier besprochen haben. Dass der Beschluss nicht sauber ist, hat sie auch gesagt. Die gleichen Punkte, die hier schon genannt wurden. Sie wird mir die Tage noch sagen, was es kostet und dann sollen wir die Beschwerde gemeinsam schreiben. Bin mal gespannt.

Gibt es was zu beachten? Tips?

(28-11-2022, 22:54)DerU schrieb:
(28-11-2022, 14:57)akay schrieb: Zwischenzeitlich hat der Antragsteller Deutschland verlassen und lebt im Ausland. Eine aktuelle Wohnanschrift ist nicht bekannt. Das geltend ge- machte Darlehen bei den Eltern ist unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen. Hiermit hat der Antragsteller Anwartschaften in der türkischen Rentenversicherung begründet, was zeigt, dass der Antragsteller schon längere Zeit vor hatte, sich den Unterhaltsverpflichtungen hier zu entziehen und in die Türkei auszuwandern.

Beim Verhandeln kann es nie schaden, den ernst der eigenen Aussage zu unterstreichen - auch gegenüber der eigenen RAin. 

In deinem Fall wäre z.B. ein Brief, abgeschickt aus der Türkei mit Beträgen und Zeiträumen, die Du bereits wärst in DE zu bezahlen schön gewesen. Der gute Wille, aber auch Schmerzgrenzen sollten skizziert sein. Wenn Ex und Gericht unverschämte Vorstellungen haben, gib es nur den Vorschuss vom Jugendamt. Sogar im Beschluss ist diese Möglichkeit aufgezeigt - dafür würde ich mich bedanken, sollte die Auswanderung umgesetzt werden.  

Das Umgangsrecht mit deinem Kind kann die Ex, AG und OLG ganz schnell streichen, wenn die Zahlungen nicht in gewünschter Höhe fließen oder zeitnah auslaufen. 

Die eigene RAin hat Dir vor der Verhandlung eine Prognose abzugeben mit ca. XXX EUR bis XXX EUR bei XXX Dauer zu rechnen ist. Sie hat alle aktuellen OLG und BGH Urteile zu kennen. Sie hat zu wissen welche Dokumente zur Glaubhaftmachung vorzulegen sind. 

Den drei Hexen (inkl. eigene RAin) kannst Du bei der Auswanderungsvariante jährlich eine nette Postkarte schicken.

Haha, ich hoffe soweit kommt es nicht. Ich hoffe, dass wir gute Chancen haben. Aber wenn ich den Beschluss lese, macht es mir keine Hoffnung Smile
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(29-11-2022, 20:34)akay schrieb: Gibt es was zu beachten? Tips?

Da sie dieselben Punkte wie wir gesehen hat und offenbar auf der richtigen Schiene ist, denke ich es ist am besten du lässt sie machen. Sie wird das gerichtsgerecht formulieren, dir bleibt nur abzuwarten.
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(28-11-2022, 20:19)kay schrieb: Ich wuerde auch versuchen das Urteil anzufechten. ABER Du wirst einen GUTEN und motivierten Anwalt brauchen. Die Huerde musst Du erstmal nehmen.

Der Beschluß ist in einem Punkt fehlerhaft: es wird behauptet, du hättest im Angestelltenverhältnis 5.400 € verdient (wobei das Gericht offenbar nicht unterscheidet zwischen Brutto und Netto). Aber dieses Einkommen wurde als Selbstständiger erzielt, richtig? Und somit Brutto, davon abzuziehen sind die ganzen Sozialabgaben, die du als Selbstständiger nicht zur Hälfte (wie ein Arbeitnehmer) sondern zu 100% selber tragen mußt.
Das könnte der Rechtsfehler sein, der den Gang vor das Oberlandesgericht rechtfertigen würde.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Naja, ich habe das Ergebnis. Im Grunde wurde bestätigt, was schon im Urteil stand. Der Richter hat alles blockiert was zu meinem Gunsten war. Ich muss den Unterhalt zahlen plus die Kosten fürs Gericht. Also die Gerichte tun und lassen was sie wollen. Die Gesetze können die im Grunde ignorieren.

Welche Möglichkeiten bestehen? Ich habe das Geld nicht. Pfänden kann man mich nicht.
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(28-11-2022, 18:27)p__ schrieb: Trotzdem bleibt die Frage, was beim OLG erreichbar ist. Vom Kindesunterhalt kommst du kaum runter. Beim Ehegattenunterhalt kommst du etwas runter, wenn du die Nichtvollzeit erfolgreich angreifst, um ganz runterzukommen müsstest du die Einkommensfiktion komplett ausräumen. Eine Befristung hattest du offenbar nicht beantragt.

Bei Betreuungsunterhalt und kleinen Kindern wird meistens pauschal nicht befristet.
Über 30h/Woche wird auch bei Betreuungsmöglichkeiten nicht zugemutet, da Termine beim Arzt, Ruhe nach der Arbeit, bla bla. OLG wird sowas vermutlich kaum anzweifeln.
Ich betreue mein Kind über das Jahr gerechnet 40% der Zeit. Das hat die Richterin nicht interessiert. 
Von mir erstellte Übersicht, wie die Mutti wunderbar arbeiten gehen kann, mit Ruhezeit usw, einfach abgetan: Sie können das nicht so mathematisch berechnen. Wischi Waschi machen und Standardbeschluss raushauen.

Mich hätte es auch gewundert, wenn es in diesem hier diskutierten Fall anders gekommen wäre. Wenn man mit Auswandern dem nachehelichen Unterhalt entgehen könnte, würde es jeder machen. Diese Möglichkeit wird der Staat nie eröffnen.
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@Apfelmuss

Ja, das war mein Eindruck. Die wollen dich dazu zwingen oder versuchen dich zu zwingen deine alte Tätigkeit aufzunehmen. Manche Erklärungen von denen war dürftig. Ich hatte zwar fiktives Einkommen aber durfte keine fiktiven Ausgaben haben wie Altervorsorge. Die sagten, die wüssten nicht ob ich etwas für die Altervorsorge machen würde.
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(17-03-2023, 10:45)Apfelmuss schrieb: Über 30h/Woche wird auch bei Betreuungsmöglichkeiten nicht zugemutet, da Termine beim Arzt, Ruhe nach der Arbeit, bla bla.

Einen Versuch ist das immer wert. Zumal das Kind jetzt sieben Jahre alt sein müsste.

Da du nicht pfändbar bist, hat jetzt jeder einen teuren, hohen Haufen Papier produziert und das wars dann. Du bist doch in der Türkei? Da ist der Durchgriff auf dich sowieso ziemlich schaumgebremst. Nach Deutschland kommen solltest du allerdings nicht, die werden dich wegen Unterhaltspflichtverletzung drankriegen wollen, wenn du keinen Kindesunterhalt zahlst.
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@p___

Ich zahle den Mindestunterhalt ununterbrochen.

Was sollte ich im Moment noch alles beachten?
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Du kannst nicht zahlen was ausgeurteilt wurde, also wirds Pfändungsversuche geben. Ob und wie das genau zwischen .de und .tr abläuft, weiss ich nicht, aber da dürfte es genug Erfahrungen geben von Leuten, die mit Schulden aus .de in .tr gewechselt sind. Das Leben als Schuldner geht vermutlich auch dort nach dem Motto, unter dem Radar zu bleiben.
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Vielleicht hilft es Dir ein wenig weiter, solche Links mal durch zu lesen. "Zwangsvollstreckung in der Türkei". Ist ja kein Wunder, das Inkassobuden und alle möglichen Gläubiger ihre Möglichkeiten in allen möglichen Ländern schon ausgeforscht haben.

Die Türkei macht es hier nicht sonderlich leicht, was Dir zum Vorteil gereichen sollte. Viele "ausländische Titel" gelten in der Türkei als nicht vollstreckbar. Geht aus den Texten der Links hervor. Die muss also ein türkisches Gericht erst für vollstreckbar erklären. Ob dann Deine Gegenseite diese Mühen auf sich nimmt, bleibt abzuwarten. Es gibt sicher nicht Wenige, die da die Finger von lassen. Zu viel Aufwand und zu teuer.

Nur - wie schon gesagt wurde - eine Rückkehr nach Deutschland nur unter´m Radar und als Besuch zu raten.

https://www.tuerkei-recht.de/downloads/Z...uerkei.pdf

https://www.inkasso-vop.de/media/Inkasso...uerkei.pdf
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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und dann wären wir ja auch schon wieder beim "Klassiker" - wie korrekt einreisen. Direktflug wäre ggf. mit zu vielen Risiken verbunden?! Vielleicht besser unter dem Radar über Holland oder einem anderen Nachbarland anreisen zwecks Heimaturlaub.
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Indirekt und vor allem nichts ankündigen so dass die Ex nichts über verschlungene Pfade erfährt.
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Vielen dank nochmal. Ich werde es mir alles durchlesen. Ich werde auch noch einen Fachanwalt fragen, wie ich aus der fiktiven Einkommens-Sache rauskomme. Zur Not komme ich nach Deutschland und nehme eine Stelle ein oder ähnliches. Der Rechtsanwalt sollte es mir sagen können. Dann hätte ich weniger zu bezahlen.

Hat jemand Erfahrungen mit fiktivem Einkommen und Änderung des fiktiven Einkommens? Wie böse sind die Gerichte?

(20-03-2023, 12:26)DrNewton schrieb: und dann wären wir ja auch schon wieder beim "Klassiker" - wie korrekt einreisen. Direktflug wäre ggf. mit zu vielen Risiken verbunden?! Vielleicht besser unter dem Radar über Holland oder einem anderen Nachbarland anreisen zwecks Heimaturlaub.

Ich zahle ja Mindestunterhaltt. Daher durfte ich nicht verhaftet werden denke ich und werde wahrscheinlich kein Problem mit der Einreise haben.

Aber bei deutschen Gerichten bin ich mir nicht mehr sicher Wink
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Also ich werde ein letztes mal versuchen gerichtlich etwas zu erreichen - nämlich von der fiktiven Einkunft runterzukommen. Könnt ihr mir einen guten Anwalt empfehlen?
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