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Verfahrenskosten
#1
Hallo,

kann mir jemand hoffentlich widerlegen, das ein Unterhaltsverfahren durch 2 Instanzen mit 20.000 EUR Streitwert mich nicht ca. 13.000 EUR kostet im Verlustfalle?
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#2
Das läppert sich. Gerichtskosten fürs AG insgesamt 700 EUR, Anwaltskosten für den eigenen Anwalt rund 2500 EUR. Dann dasselbe nochmal teurer fürs OLG, da kost's mehr. Wenn du verlierst und alles selbst zahlen musst, auch die gegnerischen Kosten, dann können schon 13000 rauskommen, die Schätzung ist nicht schlecht.
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#3
(11-02-2021, 00:11)p__ schrieb: Das läppert sich. Gerichtskosten fürs AG insgesamt 700 EUR, Anwaltskosten für den eigenen Anwalt rund 2500 EUR. Dann dasselbe nochmal teurer fürs OLG, da kost's mehr. Wenn du verlierst und alles selbst zahlen musst, auch die gegnerischen Kosten, dann können schon 13000 rauskommen, die Schätzung ist nicht schlecht.

Angry Angry Angry

Ist ja der Wahnsinn! Also damit ich mein evtl. Recht bei 20.000 Verfahrenswert geltend machen kann, lauf ich Gefahr (bzw. bei mir ist jetzt wohl so) das ich im Zweifelsfalle 13.000 EUR Kosten zahlen muss? In welchem Verhältnis soll DAS denn stehen?? Da lohnt sich ja überhaupt kein Verfahren überhaupt anzustreben um sein Recht in diesem vermeintlichem (!) Rechtsstaat wahrnehmen zu können.  Sad Ruiniert durch "fiktive" aber reale Unterhaltsrückstände und doppelt ruiniert durch solche Verfahrenskosten....................

Und die Gegenseite lacht sich auch noch ins Fäustchen  Confused
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#4
Ich kriege gerade richtig HASS...Das muss ich auch erstmal verarbeiten... Angry  Angry Angry  

Der Staat : "Ich mach Dir ein Angebot das Sie nicht ablehnen können". Die Rechtsanwälte GEWINNEN auf jeden fall...

Diese Prozessrechner spucken das gleiche aus !
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#5
Ich kenne deine persönlichen Verhältnisse nicht. Doch versuche mal einfach VKH im laufenden Verfahren zu beantragen. Soll gehen. Mit der Begründung, dass die Verfahrenskosten dich in die Mittellosigkeit treiben würden. Vielleicht läßt dich das Gericht dann vom Haken, wenn die merken, dass du den Aufstand am Ende aus der Staatskasse zahlen möchtest?
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#6
Wegen akuter Verarmung der lieben, guten, systemrelevanten und arbeitsamen Juristen wurde das zum 1. Januar um 10% erhöht. Siehe https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid205825

Verfahrenskostenhilfe benötigt Erfolgschancen. Wenn die gut wären, wären die Verfahrenskosten ohnehin kein Problem.
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#7
(11-02-2021, 11:37)p__ schrieb: Wegen akuter Verarmung der lieben, guten, systemrelevanten und arbeitsamen Juristen wurde das zum 1. Januar um 10% erhöht.  

Viel zu wenig ! Wir sollten Lichterketten bilden. Petitionen einreichen für unsere armen Juristen. Es bricht mir gerade das Herz. Angry Angry Angry
Ein  Heart für Familienanwälte.
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#8
(11-02-2021, 11:33)IPAD3000 schrieb: Ich kenne deine persönlichen Verhältnisse nicht. Doch versuche mal einfach VKH im laufenden Verfahren zu beantragen. Soll gehen. Mit der Begründung, dass die Verfahrenskosten dich in die Mittellosigkeit treiben würden. Vielleicht läßt dich das Gericht dann vom Haken, wenn die merken, dass du den Aufstand am Ende aus der Staatskasse zahlen möchtest?


Das Verfahren ist seit gestern beendet.
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#9
Und du hast die Rechnung über 13000 EUR bekommen plus 20000 EUR bestätigte Schulden, kannst aber beides nicht zahlen? Dann solltest du nach so vielen Jahren Totalverarsche mal unbequem werden. Zahle nichts mehr. Keinen Cent. Wenn du noch einen Job hast und arbeitest, geh auf Teilzeit. Wirf hin.
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#10
(11-02-2021, 13:33)p__ schrieb: Und du hast die Rechnung über 13000 EUR bekommen plus 20000 EUR bestätigte Schulden, kannst aber beides nicht zahlen? Dann solltest du nach so vielen Jahren Totalverarsche mal unbequem werden. Zahle nichts mehr. Keinen Cent. Wenn du noch einen Job hast und arbeitest, geh auf Teilzeit. Wirf hin.


Ne, bis jetzt hab ich 1380 EUR Gerichtskosten bekommen. Der Rest wird ja wohl über die Anwälte erst nach und nach eintrudeln.

Nichts mehr zahlen kann ich ja nicht, werd ja gepfändet. Job hinschmeißen kann ich auch nicht so einfach, gibt ja Kündigungsfristen etc., als Unterhaltspflichtiger dürft ich das je eh nicht. Bin seit August arbeitsunfähig, bezieh aktuell Krankengeld, welches bis dato noch nicht gepfändet wird. Mehr kann ich mich aktuell glaub ich nicht entziehen.

20000 EUR war ja nur der Streitwert. Tatsächlich bestätigte Schulden sind 33.000 EUR - wovon per Pfändung über die Hälfte schon bedient ist. Ok jetzt evl. + 13.000 EUR Verfahrenskosten (wenn das denn tatsächlich so stimmt)................
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#11
(11-02-2021, 14:34)Gast1969 schrieb:
(11-02-2021, 13:33)p__ schrieb: Dann solltest du nach so vielen Jahren Totalverarsche mal unbequem werden. Zahle nichts mehr. Keinen Cent. Wenn du noch einen Job hast und arbeitest, geh auf Teilzeit. Wirf hin.
Nichts mehr zahlen kann ich ja nicht, werd ja gepfändet. Job hinschmeißen kann ich auch nicht so einfach, gibt ja Kündigungsfristen etc., als Unterhaltspflichtiger dürft ich das je eh nicht. Bin seit August arbeitsunfähig
Wow! Das tut ja beim Lesen weh. Hattest Du den Herzinfarkt schon oder arbeitest Du noch darauf hin?!  Huh Hinwerfen ist in dieser Situation keine Niederlage.

VM Cool
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#12
(13-02-2021, 18:53)Vater Morgana schrieb:
(11-02-2021, 14:34)Gast1969 schrieb:
(11-02-2021, 13:33)p__ schrieb: Dann solltest du nach so vielen Jahren Totalverarsche mal unbequem werden. Zahle nichts mehr. Keinen Cent. Wenn du noch einen Job hast und arbeitest, geh auf Teilzeit. Wirf hin.
Nichts mehr zahlen kann ich ja nicht, werd ja gepfändet. Job hinschmeißen kann ich auch nicht so einfach, gibt ja Kündigungsfristen etc., als Unterhaltspflichtiger dürft ich das je eh nicht. Bin seit August arbeitsunfähig
Wow! Das tut ja beim Lesen weh. Hattest Du den Herzinfarkt schon oder arbeitest Du noch darauf hin?!  Huh Hinwerfen ist in dieser Situation keine Niederlage.

VM Cool

Nein, Herzinfarkt hatte ich noch nicht, dafür so einiges andere..............

Was soll mir das bringen alles hinzuwerfen? Ich bekäme im Zweifelsfalle ja sogar noch soviel Arbeitslosengeld dann, das mein Kind daraus noch vollständig befriedigt werden könnte via Pfändung nach § 850d ZPO. Und danach? Hätte ICH keinen Job mehr. Was soll das nützen?
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#13
Wenn du voll arbeitest (hypothetisch, du bist ja derzeit krankgeschrieben), wird dir alles über dem Pfändungsfreibetrag weggenommen. Du könntest also auch teilzeitarbeiten für einen Betrag, der dem Pfändungsfreibetrag entspricht. Dir bleibt exakt derselbe Geldbetrag, aber du hast weit weniger Stress und Arbeit. Manchmal ergibt sich in dieser erweiterten Freizeit auch der eine oder andere Bargeldjob oder nette Hobbys bringen noch was ein, ohne dass das gross irgendwo auftaucht.
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#14
Naja, vielleicht Corona nutzen und irgendwie mit Cheffe was vereinbaren und auf Basis von der Krise nur noch halbtags arbeiten, den Mindestlohn empfangen und sich für ein paar Überstunden, wenn man seinem Chef es wert ist die Hand aufhalten damit man noch einigermaßen angemessen leben kann.
Ein Gespräch hilft da viel, wenn man auch noch benötigt wird, lässt sich was machen, gute Angestellte sind heute eh nicht mehr zu finden, dann noch anlernen usw, da überlegt der Arbeitgeber 2 x ob er sich da nicht ein wenig anpassen kann.
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#15
Der Chef ist irgendwie staatlich, wenn ich mich recht erinnere. Da gibt vermutlich wenig Verhandlungsspielraum, aber einen Teilzeitanspruch.

Die Rente und nicht bekommene Rentenpunkte wird auch nicht das Thema sein. Bisher hat Gast1969 sehr wenig Rentenpunkte akkumuliert und wird mit Sicherheit nicht über Grundsicherungsniveau kommen. Es lohnt sich also auch nicht, wegen Rentenpunkten mehr zu arbeiten.
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#16
(13-02-2021, 23:42)p__ schrieb: Der Chef ist irgendwie staatlich, wenn ich mich recht erinnere. Da gibt vermutlich wenig Verhandlungsspielraum, aber einen Teilzeitanspruch.

Die Rente und nicht bekommene Rentenpunkte wird auch nicht das Thema sein. Bisher hat Gast1969 sehr wenig Rentenpunkte akkumuliert und wird mit Sicherheit nicht über Grundsicherungsniveau kommen. Es lohnt sich also auch nicht, wegen Rentenpunkten mehr zu arbeiten.

Ja, öffentlicher Dienst. Und was meine Rente betreffen wird: die wird deutlich über Grundsicherungsnieveau liegen - wenn ich denn gesundheitlich noch so weiterarbeiten kann wie bisher, man darf ja auch nicht vergessen, das es dann noch Leistungen aus der Rentenzusatzversicherung gibt, in die im Öffentlichen Dienst eingezahlt wird. Die Rente ist auch das einzige, was mich aktuell noch bei der Stange hält, ich hab keine große Lust, auch meine Rententage mit 0 EUR in der Tasche verbringen zu müssen - könnten ja theoretisch auch noch einige Jahrzehnte sein...................
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#17
(14-02-2021, 01:30)Gast1969 schrieb: ich hab keine große Lust, auch meine Rententage mit 0 EUR in der Tasche verbringen zu müssen - könnten ja theoretisch auch noch einige Jahrzehnte sein...................

Ich will Dir nicht zu nahe treten,
aber wenn Du jetzt schon seit August berufsunfähig krank bist und Dir nun diesen zusätzlichen Stress aufhaltst, dann gehe eher von wenig verbleibender Lebenzeit ab der Rente aus.

Ich kenne einige Väter, die haben hingeworfen, als Belastung/Schulden/Unterhalt zu hoch wurden. Gesundheitlich ging es ab dann allen besser.
O-Ton der Ärzte....."oh, ihre Werte sind besser und Sie sehen fitter aus. Arbeiten sie weniger?"

- der Druck wird weniger, weil die Geier wissen, dass nichts mehr zu melken ist
- man kann immer ganz einfach Prozesskostenhilfe beantragen
- man kann ausschlafen, kann joggen gehen, ins Kino (ab Lockdownende) oder anders Gutes machen, was vielleicht wenig Geld kostet, aber seelisch und gesundheitlich wertvoll ist

Was bringt das liebe Geld (was sich zudem ständig andere Leute krallen wollen), wenn man frühzeitig ins Gras beißt?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#18
(16-02-2021, 20:59)Ruckzuckmaschine schrieb:
(14-02-2021, 01:30)Gast1969 schrieb: ich hab keine große Lust, auch meine Rententage mit 0 EUR in der Tasche verbringen zu müssen - könnten ja theoretisch auch noch einige Jahrzehnte sein...................

Ich will Dir nicht zu nahe treten,
aber wenn Du jetzt schon seit August berufsunfähig krank bist und Dir nun diesen zusätzlichen Stress aufhaltst, dann gehe eher von wenig verbleibender Lebenzeit ab der Rente aus.

Ich kenne einige Väter, die haben hingeworfen, als Belastung/Schulden/Unterhalt zu hoch wurden. Gesundheitlich ging es ab dann allen besser.
O-Ton der Ärzte....."oh, ihre Werte sind besser und Sie sehen fitter aus. Arbeiten sie weniger?"

- der Druck wird weniger, weil die Geier wissen, dass nichts mehr zu melken ist
- man kann immer ganz einfach Prozesskostenhilfe beantragen
- man kann ausschlafen, kann joggen gehen, ins Kino (ab Lockdownende) oder anders Gutes machen, was vielleicht wenig Geld kostet, aber seelisch und gesundheitlich wertvoll ist

Was bringt das liebe Geld (was sich zudem ständig andere Leute krallen wollen), wenn man frühzeitig ins Gras beißt?

Das ist -leider- alles richtig. Aber wie gesagt: über Krankengeld + Arbeitslosengeld würde meine Tochter dennoch noch vollkommen befriedigt. Daher hätte nur sie etwas von meiner "Arbeit" ich aber würde in ca. 2 Jahren -wenn bis auf lfd. Unterhalt alles bezahlt wäre- mittel- und arbeitslos dastehen, obwohl ich dann dennoch endlich mal ein vernünftiges Einkommen haben könnte. Selbst wenn ich Rente nicht mehr erreiche bzw. lange geniessen könnte, hätte ich wenigstens noch eine Zeitlang ein nettes Auskommen. Ich seh da immer noch nicht unbedingt einen Grund alles bewußt vor die Wand zu fahren und anschliessend auch nichts mehr zu haben - dafür haben sich aber alle anderen vorher an mir reich gemacht.......

Ich hab aber demnächst einen Termin beim Betriebsarzt. Vielleicht hat sich das ja dann schon alles erledigt mit dem Arbeiten  Confused
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#19
Ich kann Deine Absicht nicht so ganz nachvollziehen. Aber ich kenne Dein Gehalt nicht. Was verdienst Du?

Bei Netto 4000-6000€ wäre Deine Herangehensweise korrekt....bei netto 1500-2500€ eher nicht.

Die Frage ist ganz einfach, wieviel Geld bleibt Dir noch nach der Schröpfung übrig?
Einmal mit - einmal ohne Job. Die Difffrenz ist der Geld-Wert Deiner 40h/Woche.

Du siehst ja schon...13.000,-€ kommen nun wieder hinzu.... Mit H4 oder Aufstocker wärst Du mit PKH bei 0,-€ gewesen.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#20
(17-02-2021, 16:16)Ruckzuckmaschine schrieb: Die Frage ist ganz einfach, wieviel Geld bleibt Dir noch nach der Schröpfung übrig?
Einmal mit - einmal ohne Job. Die Difffrenz ist der Geld-Wert Deiner 40h/Woche.

Das ist einfach zu kurz gedacht, weil es nur die gegenwärtige Situation sieht. Gast1969 ist jetzt 52. Es dürften mit den neuen Kosten um die 30.000€ Schulden da sein. Das sollte in spätestens fünf Jahren abbezahlt sein. Danach ist er wieder frei und kann ab dann seinen Verdienst für sich behalten. Die Tochter dürfte bis dahin auch fertig sein mit dem Studium.

Das heißt, ihm bleiben dann noch ca zehn Jahre mit sicherem Verdienst und anschließend eine Rente über Sozialhilfeniveau.

Die Alternative ist, die nächsten 15 Jahre vom Jobcenter abhängig zu sein, keine Kreditkarte zu bekommen, in miesen Gegenden zu wohnen... Also meins wäre das nicht.
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#21
(17-02-2021, 16:27)Theo schrieb:
(17-02-2021, 16:16)Ruckzuckmaschine schrieb: Die Frage ist ganz einfach, wieviel Geld bleibt Dir noch nach der Schröpfung übrig?
Einmal mit - einmal ohne Job. Die Difffrenz ist der Geld-Wert Deiner 40h/Woche.

Das ist einfach zu kurz gedacht, weil es nur die gegenwärtige Situation sieht. Gast1969 ist jetzt 52. Es dürften mit den neuen Kosten um die 30.000€ Schulden da sein. Das sollte in spätestens fünf Jahren abbezahlt sein. Danach ist er wieder frei und kann ab dann seinen Verdienst für sich behalten. Die Tochter dürfte bis dahin auch fertig sein mit dem Studium.

Das heißt, ihm bleiben dann noch ca zehn Jahre mit sicherem Verdienst und anschließend eine Rente über Sozialhilfeniveau.

Die Alternative ist, die nächsten 15 Jahre vom Jobcenter abhängig zu sein, keine Kreditkarte zu bekommen, in miesen Gegenden zu wohnen... Also meins wäre das nicht.

So ist es. Nur diese Überlegung hält mich davon ab, alles vor die Wand zu fahren. Ob meine Gesundheit allerdings noch mitmachen wird, kann ich aktuell selber noch nicht Abschätzen, dazu müsste ich wohl erst einmal nochmal einen Arbeitsversuch unternehmen.

P.S.: die Verfahrenskosten werden insgesamt wohl "nur" bei 7500-8000 EUR liegen.
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