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Unterhalt zahlen bei EM-Rente und ergänzenden Sozialleistungen?
#1
Gruss an Alle,

mir wurde inzwischen eine Erwerbsminderungsrente ohne Befristung bewilligt, d.h. nur noch weniger als drei Stunden arbeitsfähig pro Tag. Die Zahlungen an die Unterhaltsvorschusskasse habe ich eingestellt, mein Status ist dort bekannt. Kind ist 16 Jahre alt und Mama hat Unterhaltsvorschuss beantragt, getrennt lebend aber Scheidung noch nicht durch.
Kann das Jugendamt bzw. ein Gericht mir trotzdem eine fiktive Leistungsfähigkeit im Rahmen der von der EM-Rente vorgegebenen Definition unterstellen oder ist aus dieser Richtung eher weniger zu befürchten?
Falls das von Belang ist: das Grundsicherungsamt will an (berufstätige) Mama herantreten um Unterhaltspflichten für mich zu prüfen.
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#2
(10-02-2021, 20:08)Narrensalz schrieb: Kann das Jugendamt bzw. ein Gericht mir trotzdem eine fiktive Leistungsfähigkeit im Rahmen der von der EM-Rente vorgegebenen Definition unterstellen oder ist aus dieser Richtung eher weniger zu befürchten?

Ja, das kann passieren. Die werden verlangen, dass du dazuverdienst. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro (=525 EUR pro Monat) und auch drei Stunden pro Tag macht was aus.
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#3
Ich bin 2014 mit meiner Berufsunfähigkeit vor Gericht gezogen. Es hat mit fünf gutachterliche Sezierungen auf etwaige vorhandene Restarbeitsfähigkeit und sieben Jahre Verfahrensdauer gekostet, bis ich jetzt (erstmal) in Ruhe gelassen werde und die Titel murrend ausgehändigt bekam.

Muss aber nicht immer so sein. Vielleicht hast du ja Glück und die Sachbearbeiterin und die Ex nehmen’s so hin?
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#4
(10-02-2021, 21:37)IPAD3000 schrieb: Ich bin 2014 mit meiner Berufsunfähigkeit vor Gericht gezogen. Es hat mit fünf gutachterliche Sezierungen auf etwaige vorhandene Restarbeitsfähigkeit und sieben Jahre Verfahrensdauer gekostet, bis ich jetzt (erstmal) in Ruhe gelassen werde und die Titel murrend ausgehändigt bekam.

Bis jetzt gibt es noch keinen Titel, habe den Kindesunterhalt bis zur Zahlungseinstellung "freiwillig" gezahlt. Bin übrigens nicht berufsunfähig, sondern erwerbsunfähig (bis auf ein Restleistungsvermögen), falls das bei der Fragestellung überhaupt einen Unterschied macht.
Gutachten müsste ich im Klageverfahren von der Rentenversicherung anfordern, selbst habe ich nur die Berichte der niedergelassen Ärzte und die der Kliniken aus den stationären Aufenthalten. Vielleicht reicht das schon, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
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#5
Die Arztberichte reichen normalerweise nicht. Das ist ein Fall für teure Gutachten, die der Richter anordnen wird wenn du auf krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit plädierst nachdem du verklagt wirst.

Zu beachten ist auch, dass du mit EU-Rente dem niedrigen Selbstbehalt unterliegst, also 960 EUR. Was drüber raus geht, ist auf jeden Fall weg, auch wenn der Gutachter sagt, du könntest keine Minute mehr arbeiten. Falls du jetzt schon mehr hast, bringt es nichts um diesen Mehrbetrag zu streiten, zahl den als Unterhalt. Sollten dir auch laut Gutachten drei Arbeitsstunden möglich sein, wird der Wert deiner Arbeit kalkuliert. Sogar bei nur 12 EUR brutto wären das immerhin 792 EUR pro Monat. Netto bleibt da genug übrig für Mindestunterhalt. Der Selbstbehalt beträgt dann zwar nicht mehr 960 EUR, aber auch nicht 1160 EUR, sondern liegt dazwischen, da du ja nur teilzeiterwerbsfähig bist.

Dass es keinen Titel gibt, hilft dir nicht im Verfahren, aber es hilft gegen auflaufende Schulden wärend das Verfahren läuft.

Als erste Verteidigungslinie verwendest du die Arztberichte. Rechne aber mit Klage, Gutachten und Fortgang wie oben beschrieben.
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#6
@p__,

Mit den Arztberichten wäre ich Vorsichtig, man liefert der Gegenseite keine Munition, Sozialdaten, aber vor allem anderen medizinische Daten sind durch den Gesetzgeber besonders geschützt.

Seit 2 Jahre wollen die Gutachten die von der BA/MD und Krankenhäuser sind, aber da steht viel drin was auch den potentiellen Umgang gefährden könnte (BtM Medikamente) und Sachen die die KM oder Gretel vom Amt einen Dreck angehen.

Das muss man Standhaft verweigern mit Hinweis auf Datenschutz/Patientendaten ggfs., Einblick im Beisein gestatten, aber keinerlei Kopien oder Unterlagen für deren Akte. Es wird ohnehin je nach JA/KM eine Klage und Verfahren geben und ein Richter wird ein eigenes Gutachten wollen - muss auch denn ein Laie (Richter JA-Gretel) sind keine Mediziner und somit Laien.

@Narrensalz,

Was für Einschränkung, Krankheit, Grad der Behginderung etc., liegt vor bei dir? Bist du im VDK, wie ist das Verhältnis zu den Ärzten? Und denke daran das Kind ist 16, wenn die kein Abitur macht, die KM Vollzeit arbeiten geht liegen die Karten ganz anders!

Bleib Standhaft!
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#7
(11-02-2021, 16:46)Samenwahl schrieb: Das muss man Standhaft verweigern mit Hinweis auf Datenschutz/Patientendaten ggfs., Einblick im Beisein gestatten, aber keinerlei Kopien oder Unterlagen für deren Akte. Es wird ohnehin je nach JA/KM eine Klage und Verfahren geben und ein Richter wird ein eigenes Gutachten wollen - muss auch denn ein Laie (Richter JA-Gretel) sind keine Mediziner und somit Laien.

Danke für den Hinweis, ich werde es berücksichtigen.

(11-02-2021, 16:46)Samenwahl schrieb: @Narrensalz,

Was für Einschränkung, Krankheit, Grad der Behginderung etc., liegt vor bei dir? Bist du im VDK, wie ist das Verhältnis zu den Ärzten? Und denke daran das Kind ist 16, wenn die kein Abitur macht, die KM Vollzeit arbeiten geht liegen die Karten ganz anders!

Ein GbB ist beantragt, es liegt aber noch keine Antwort vor.
Das Verhältnis zu den Ärzten schätze ich subjektiv als positiv ein. Zumindest vermute ich auch, dass die ärztlichen Stellungnahmen so gravierend für die Rentenversicherung waren, dass der Rentenantrag ohne Begutachtung der DRV und ohne vorgeschaltete REHA gleich dauerhaft ohne Befristung erteilt wurde, obwohl ich noch mehr als 12 Jahre bis zur Regelaltersgrenze habe.
Das kommt mir sehr ungewöhnlich vor und ich hätte erheblich mehr Theater von der Rentenversicherung erwartet.
Hatte einen ziemlichen psychischen Zusammenbruch, wozu später noch physische Probleme obendrauf kamen, was, wie erwähnt in mehreren stationären Aufenthalten mündete, einschließlich körperlicher und seelischer Narben.


(11-02-2021, 16:46)Samenwahl schrieb: Bleib Standhaft!

Was anderes bleibt mir auch nicht übrig. ;-)
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#8
Gerade bei so Dingen wie Psyche, Vorsicht!

Es ist doch so, dein Kind ist 16 und entscheidet eh weitestgehend alleine ob sie dich sehen will oder nicht? Der mögliche finanzielle Schaden für dich ist überschaubar geworden.

Wenn die was wollen, keine Romane schreiben sondern emotionslose Einzeiler. Du stellst in Abrede das du derzeit Barunterhaltspflichtig bist, bietest Betreuung des Kindes an als Gegenleistung an, lässt prüfen wie hoch das Einkommen der Kindsmutter ist, ob Wohnvorteil besteht usw.

Mach denen geschickt Arbeit, spiele auf Zeit, verweise auf Covid-19, deine Erkrankung!

Als Einleitung: " der Vater muss erst mal zur Ruhe kommen" und "medizinische Daten sind besonders Geschützt", Datenschutz in diesem Fall das höchste Gut usw. Es kommt halt auch darauf an wieviel EU-Rente du bekommst, P__ hat es ja angeschnitten, um 1.000€ wird dein Selbstbehalt sein, alles andere holen die sich. Ob du erhöhten Selbstbehalt hast (Therapiekosten, Medizinalkosten usw.) würde ich prüfen lassen.

Bei Schulden, jetzt ist die beste Zeit für eine Privatinsolvenz - 3 Jahre! ;-)
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#9
Nochmals danke für die hilfreichen Tipps, sollte Jugendamt oder Mutter Stress machen, werde ich die berücksichtigen!
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#10
Berichte gelegentlich, wie es weiterging.
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#11
(12-02-2021, 17:59)p__ schrieb: Berichte gelegentlich, wie es weiterging.

Das werde ich machen.
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#12
@Narrensalz,

bei mir ist das Jugendamt/Beistandschaft nun eingeknickt, der Widerstand mit meinen gesundheitlichen Daten hatte Erfolg. Bis ich durch bin mit einer erneuten Reha usw., ist das Kind 18.

Ich habe seit 2013 jeden Herausgabe verweigert und meine Wochenenden mit dem Barunterhalt verrechnet und auch da konsequent jede Rückforderung zurückgewiesen.

Kein Unterhaltstitel bisher, zukünftig wird es auch keinen mehr geben. Und die Privatinsolvenz regelt den Rest.
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