23-12-2020, 23:59
Ist schon geil irgendwie. Wenn der Unterhaltspflichtige stirbt, erbt der Erbe auch die Unterhaltspflicht.
Sollte der Pflichtige nicht durch das Verschulden Dritter zu Tode kommen, kann man sich wenigstens noch
an die Erben halten.
Sollte der Pflichtige nicht durch das Verschulden Dritter zu Tode kommen, kann man sich wenigstens noch
an die Erben halten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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