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Wohnadresse des Kindes ausfindig machen
#1
Nachdem ich 3 Jahre lang keinerlei Lebenzeichen meines 8 Jährigen Kindes mehr erhalten habe, alle diesbezueglichen Mails an die KM unbeantwortet blieben, habe ich nun feststellen muessen das KM und Kind nicht mehr an der mir bekannten Adresse wohnen.

Wohin die verzogen sind---keinerlei Ahnung.

Ich wohne im Ausland und habe nun ein Einschreiben eines Landkreises in der BRD bekommen. Ich habe nicht die Absicht dieses Einschreiben auf der Post abzuhohlen, da ich vermute das eventuell die KM und Kind dahin verzogen sind, und es sich um die Unterhaltsvorschußkasse handelt.
Ich habe vor 6 Jahren, nachdem die KM  immer wieder die ausgeurteilten Umgänge verweigerte, die Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts durch für mich kostenpflichtige gerichtliche Anträge ausgehebelt hat, und mir klar war das ich mein Kind verloren hatte, jegliche Unterhaltszahlungen eingestellt.

In jedem Fall möchte ich die aktuelle Wohnadresse des Kindes ausfindig machen.
Und das ohne teure Anwälte, Detektei oder das Vätern feindlich gesinnte JA (welches?) kontaktieren zu muessen.

Theoretisch muesste sich die KM ja am bisherigen Einwohnermeldeamt abgemeldet, und ihre neue Adresse dort hinterlegt haben (?).

Kann ich beim frueheren Einwohnermeldeamt anfragen. Muss ich mich dort legitimieren, geht das per mail?
Welche Möglichkeiten habe ich sonst. Glaube gelesen zu haben das ich auch als nicht mehr Sorgeberechtigter Vater das Recht auf Auskunft habe?
Wenn dem so ist, an wen muss ich mich wenden?
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#2
wenn du im ausland lebst, nehme mit einem anwalt kontakt auf, erteile 
ihm vollmacht und zahl ihm den auftrag beim EWM die anschrift zu
bekommen. das ist legitim, da du der KV bist.

wenn du nach corona-deutschland kommst, maske auf, dann kannst
das gg gebühr auch selber machen.

ansonsten halte emotional abstand von eurem kind, das gehört nicht mehr
dir, so traurig es ist.

bb
netlover
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#3
Also kann ich nicht selbst dort telefon. anfragen sondern muss einen Anwalt beauftragen?

Im uebrigen steht auf dem Einschreibebescheid der Post noch "Mit Zustellungsurkunde".

Kann jemand damit was anfangen?
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#4
Das ist dann der Nachweis dass Du es erhalten hast.

Wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, kannst du auch selber beim Einwohnermeldeamt Auskunft erhalten. Das musst Du schriftlich machen (ev. geht auch Email) und vorab die Gebuehren bezahlen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Das Einwohnermeldeamt was vor dem Umzug zustaendig war hat also auch die neue Adresse die ich dort per mail gegen Gebühr erfahren kann?

Habe jetzt über die Postleitzahl des absenders des Einschreibens herrausgefunden das es sich um das Rechtsamts der Landkreises handelt.

Ist davon auszugehen das es wahrscheinlich eine Jugendamts/Unterhaltssache ist?
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#6
Postzustellurkunden sind meines Wissens nur innerhalb D auch beurkundbare Zustellurkunden. Der ausländische Postbeamte wird eine rechtssichere Beurkundung mangels Berechtigung nicht abzeichnen dürfen. Da du gleichfalls von Einschreiben redest, waren die normalen Briefumschläge wohl aus und die Behörde hat es folgend als Einschreiben deklariert und versendet. Das würde ich keinesfalls annehmen! 

Besser noch, ruf bei deinem Postamt an, meld dich mit Meyer oder Müller, und sage denen, dass dein Mitbewohner oder Vormieter schon länger nicht mehr an der Anschrift wohnt. Oder du berichtest Knallhart von deiner Trauer über das plötzliche Ableben deines schwulen Freundes. Dann wird das Schreiben an das Amt mit dem Hinweis „Empfänger unbekannt verzogen“ oder gar „verstorben“ zurückgegeben und beim Absender für reichlich Verwirrung sorgen. Sei kreativ Big Grin
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#7
Das sind doch Alles völlig aussichtslose Manöver, beschäftigt Euch doch mal den entsprechenden Rechtsnormen anstatt die aussichtslose Schlupflochsuche zu betreiben. Wenn die Behörde schon Deine Adresse im Ausland kennt, dann ist der Bonbon gelutscht und Du kannst schauen, ob Du nach dem jeweiligen Landesrecht dich pfändungssicher gemacht hast. Damit Dir der heilige deutsche Staat, vertreten durch das hochheilige und männerfreundliche Jugendamt nicht noch im Ausland in die Taschen langen kann.
https://e-justice.europa.eu/content_serv...=1#toc_4_1
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#8
Hallo nicht abholen und nichts wird passieren.
Das ist mir hier im Ausland auch schon mal passiert nur wenn du das abholst hast ďu verloren. Ich bin schon seit über 8,5 Jahren hier und was haben die bekommen nichts.
0 Euro und ich habe min. 250.000 gespart.
Gruss

Wenn die nicht aufgeben einfach eine Post weiterleitung an deinen Freund in D wenn du dich dort schon einmal angemeldet hast steht das auf deinem Perso.und dann bekommen die ihre Post wieder mit dem Doppelten Porto selber von denen zu zahlen zurück und nach 1 Monat sagst du du bist wieder da und alles wird gut.
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#9
Was das Einwohnermeldeamt / Melderegister angeht: ich habe in jüngster Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass sich alle, ausnahmslos ALLE Behördenmitarbeiter hinter der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstecken und NICHTS herausgeben. Kannst sie ja verklagen....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
(01-11-2020, 23:41)IPAD3000 schrieb: Postzustellurkunden sind meines Wissens nur innerhalb D auch beurkundbare Zustellurkunden. Der ausländische Postbeamte wird eine rechtssichere Beurkundung mangels Berechtigung nicht abzeichnen dürfen. Da du gleichfalls von Einschreiben redest, waren die normalen Briefumschläge wohl aus und die Behörde hat es folgend als Einschreiben deklariert und versendet. Das würde ich keinesfalls annehmen! 

Moin.
Als ich die Tage Unterlagen - bei denen es um viel Geld ging - per Postzustellungsurkunde (PZU) versenden wollte, wurde ich von der Schaltertusse bei der Post belehrt, dass es die PZU gar nicht mehr geben würde, sondern nur noch als maximale Nachweismöglichkeit Einschreiben mit Rückschein.

Bis vor Jahresfrist ( bin ja schon seit einem Jahr krank und arbeite z.Zt. nicht.. ) haben wir Behördenpost sehr häufig per PZU versandt. Dein Schreiben über PZU ( wenn es denn tatsächlich eine PZU ist) könnte also ein Hinweis auf behördliche Post ( Jugendamt ? ) sein..

Was nun stimmt ? Vielleicht hat jemand konkretere Infos..

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#11
Hallo,
habe im nördlichsten Bundesland Germanys auf ähnliche Weise auch schon verzweifelt meine Kinder gesucht.
KM und minderjährige Kids waren im Haus gemeldet. Das war aber seit sechs Wochen verkauft.
Die letzten Lebenszeichen von den Kindern waren sechs Monate her.
Damals wurde die Kinderklau-Sachbearbeiterin nach vielem hin- und her genötigt, nach den Kindern zu sehen.
Es war aber ein großer Aufwand für die kurze Visite.

Zuständige Kinderklau-Sachbearbeiterin und zuständige Kinderklau-Dienststellenleiterin verweigerten mir nach dem Wegzug der KM und den Kindern nun aber jegliche Auskünfte. Gründe wurden mir nicht genannt. Man berief sich darauf, dass die Kinder ja vor einem halben Jahr zuletzt munter gesehen wurden.

Bin dann über die online-Seite
https://serviceportal.schleswig-holstein...B_MRA#cost
gegangen.
Das kostete damals 5,-€ und ist seitdem nicht teurer geworden.

Nach der online-Registrierung dauerte die Abfrage nur wenige Minuten.
Den letzte Meldeort sollte bekannt sein, dann hast Du schon mal den Abmeldezeitpunkt, eventuell wurde sogar angegeben, wohin.
Noch besser wäre, wenn Dir der aktuelle Meldeort bekannt ist.
In meinem Fall war das Ergebnis negativ, weil die KM sich nirgends neu angemeldet hatte.
Sie hatte die Anmeldung schließlich um ganze drei Monate verzögert. Andere hätten für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld bezahlt, sie nicht.

Mein RA drohte zwischenzeitlich dem Kinderklau.
Die schrieben ihm dann zügig zurück. Sie wussten die ganze Zeit, wo sich die Kinder aufhielten.

Zur Sache:
Die Grundlage für dieses Online-Auskunftsangebot sind die Ausführungen der §§ 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes (BMG).
Danach enthält eine einfache Melderegisterauskunft folgende Angaben:
- Vor- und Nachnamen,
- Doktorgrad,
- aktuelle Anschriften,
- die zuletzt bekannte Wegzugsadresse
- gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist.

Ich denke, andere Bundesländer machen das ähnlich.
In Deinem Fall müsstest Du mit der Registrierung selbstverständlich Bekannte beauftragen.
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#12
Ich hatte das letzte Zuständige Einwohnermeldeamt angeschrieben. Mit Verweis auf § 1686 BGB.
4 Wochen Bearbeitungszeit baten die sich aus...
Dann die Antwort " ...teilen wir Ihnen mit...das eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann"
Und eine Rechnung ueber 6 Euro.

Wo, ob und unter welchen Umstaenden mein Kind lebt...ich weis es nicht.

Habe jetzt das JA angeschrieben und warte seit zwei Wochen vergeblich auf eine Antwort...
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#13
dann warte weiter...kenn ich....alles links-grün-versiffte spd-[Unterschreitung des Mindestniveaus]...mit ausgeprägtem männerhaß...

mögen deutsche jugendämter and corona sterben...

bb
netlover

(und so was in deutschland...hab ja vergessen...demokratie...gleichberechtigung...)
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#14
(01-11-2020, 20:50)kay schrieb: Das ist dann der Nachweis dass Du es erhalten hast.

Wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, kannst du auch selber beim Einwohnermeldeamt Auskunft erhalten. Das musst Du schriftlich machen (ev. geht auch Email) und vorab die Gebuehren bezahlen.

Das ist seit der Datenschutzgrundverordnung vorbei. Die bügeln jede Anfrage mit dem Hinweis auf den Datenschutz ab, berechtigtes Interesse hin oder her.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
Wieso haben die sich in meinem Fall dafuer 4 Wochen Zeit gelassen?
ich hatte auch zwischenzeitlich mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen. Die hat nichts von Datenschutz gesagt und im Antwortschreiben stand auch kein Wort darüber...

Eine BRD Meldebehörde bzw. Einwohnermeldeamt das keinerlei Auskunft an den Buerger zulässt . Nochdazu das es die gesetzliche Auskunftspflicht an Elternteile gibt.
Erinnert mich irgendwie an sowas wie die DDR oder anderweitige Diktatur...
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#16
Das Problem sind ja die Zahlungen, wohne auch im Ausland und mein Lohn ist Passgenau dem Eigenbedarf angepasst.
Das sollte auch so sein, damit keiner noch was verlangen kann.
Der zweite Schritt wäre dann das Jugendamt, wenn es nichts kosten soll und auf sein Recht und Gesetz bestehen, wo man als Vater sogar die Pflicht hat seine Kinder zu sehen.
Meinen Sohn sehe ich normalerweise regelmäßig, 4 Jahre schon, bis Mutti wegen Corona dem Umgang verweigert.
Momentan ist er aber bei mir.
https://vaeteraufbruch.de/index.php?id=startseite
Vater zum Umgang verurteilt – Elternschaft ist kein Wunschkonzert!

Wie nun die Verbrecher die Gesetze umgehen, weis ich auch nicht, aber die haben bestimmt Ausreden und Gründe parat liegen.
Hoffe es hilft weiter.
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#17
Wenn du im Ausland wohnst....nach welchem Selbstbehalt wirst du bemessen?
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#18
Nach dem Deutschem, da wo das / die Kinder wohnen.
1160€ Selbstbehalt.
Muss dazu sagen dass beim Landesgericht mein Lohn höher als der auf den Lohnzetteln sand angerechnet wurde, dazu kein Mehrbedarf wie Abzugsfähige Kosten usw. angerechnet wurden.
Daher in Berufung gegangen und seit über ein Jahr nichts mehr gehört.
Mal gespannt ob das OG sich irgendwann mal meldet.
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#19
(02-01-2021, 01:19)Wiederankläger schrieb: Nach dem Deutschem, da wo das / die Kinder wohnen.

1160€ Selbstbehalt.

Was natuerlich Unsinn ist. Und unakzeptabel. Einkommen und Lebenshaltungskosten stehen in Bezug auf die Forderungsvorstellungen in der BRD z.B in Moldawien, der Slowakei, Japan oder der Schweiz in keinerlei Verhältnis.

Es gibt ausreichent massgebende Urteile zur Kaufkraftparität vieler OLGs bis BHG
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